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23. bis 30. Kalenderwoche 2022

Datum: 02.06.2022

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 Hinweis:

Vom 07. bis 10. Juni 2022 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich von Frau RinLG Dr. Lösch (Durchwahl 2620) vertreten.

 Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in mehreren Fällen u.a.

 Strafkammer 5

5 KLs 804 Js 5984/21

 Verfahren gegen

 1. Timo T., geb. 1995

    Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

2. Osman A., geb. 1984

    Verteidiger: Rechtsanwalt A. Klein, Ludwigshafen

    Verteidiger: Rechtsanwalt Welke, Heidelberg

 3. Kurt L., geb. 1960

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Berg, Mannheim

 4. Kadir S., geb. 1988

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Combé, Heidelberg

 5. Nikola Z., geb. 1985

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Meier, Mannheim

  Prozessauftakt: Montag, 20. Juni 2022, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 21., 23., 24., 27. und 30. Juni 2022, jeweils 09.00 Uhr)

 Die Angeklagten Timo T. und Osman A. sollen ab August 2019 in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken umfangreich mit Marihuana und Haschisch Handel getrieben haben, wobei sie dazu u.a. in von dem Angeklagten Kurt L. angemieteten Räumlichkeiten Marihuana angebaut haben sollen.

Die beiden Angeklagten Timo T. und Osman A. sollen im Zeitraum von August 2019 bis zu ihrer Festnahme Ende Juni 2021 in mehr als 15 Fällen insgesamt rund 35 kg Marihuana sowie rund 3 kg Haschisch zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben haben. Darüber hinaus sollen die beiden Angeklagten durch den Anbau von Marihuanapflanzen rund 2,5 kg Marihuanablüten geerntet haben. 

Der Angeklagte Nikola Z. soll die beiden Angeklagten dadurch unterstützt haben, dass er in 5 Fällen jeweils 1 kg Marihuana bzw. Haschisch von der Bunkerörtlichkeit in Mannheim zu einer in Rheinland-Pfalz gelegenen Bunkerörtlichkeit gefahren habe. 

Der Angeklagte Kadir S. soll die beiden Angeklagten dadurch unterstützt haben, dass er in 4 Fällen jeweils größere Mengen Marihuana bei dem Käufer abgeholt und zu der Bunkerörtlichkeit nach Mannheim gebracht habe. 

Der Angeklagte Kurt L. soll die beiden Angeklagten dadurch unterstützt haben, dass er ihnen auf seinem Anwesen Räumlichkeiten zur Aufzucht der Marihuanapflanzen sowie Räumlichkeiten zum Bunkern der Betäubungsmittel zur Verfügung gestellt habe. 

 Verdacht des Wohnungseinbruchsdiebstahls

 Strafkammer 4

4 KLs 309 Js 36992/20

 Verfahren gegen

 Mehmed J., geb. 1974

Verteidiger: Rechtsanwalt Zahner, Konstanz

 Prozessauftakt: Dienstag, 21. Juni 2022, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermin: 23. Juni 2022, 09.00 Uhr)

 Dem Angeklagten, der sich derzeit in anderer Sache in Strafhaft befindet, wird zur Last gelegt, er sei zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt zwischen dem 22. und 30.08.2020 gewaltsam in eine Wohnung in Mannheim eingedrungen und habe aus dieser Wertgegenstände (u.a. Ringe und Uhren) im Gesamtwert von rund EUR 3.400 entwendet.

 Verdacht des schweren Bandendiebstahls in drei Fällen und des schweren Raubes

 Strafkammer 4

4 KLs 504 Js 34528/21

 Verfahren gegen

 Piotr L., geb. 1978

Verteidiger: Rechtsanwalt Kullmann, Mainz

 Prozessauftakt: Montag, 04. Juli 2022, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 06., 08., 13., 15. und 22. Juli 2022, jeweils 09.00 Uhr)

 Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll am frühen Abend des 26.06.2021 mit zwei gesondert verfolgten Personen in einem Baumarkt in Karlsruhe zwei Werkzeugkoffer mit Bohrmaschinen im Wert von EUR 398.- entwendet haben. Dazu sollen die beiden gesondert verfolgten Personen einen Notausgang geöffnet haben, den der Angeklagte zur Flucht genutzt habe. Aufgrund der Verfolgung durch Mitarbeiter habe der Angeklagte schließlich die weitere Mitnahme der Werkzeugkoffer aufgegeben.

Am 01.07.2021 soll der Angeklagte gegen 23.00 Uhr mit den beiden gesondert verfolgten Personen in das umschlossene Gelände einer Kfz-Werkstatt in Schwetzingen eingedrungen sein. Dort sollen sie auf der Suche nach drei hochwertigen Carbonfahrrädern im Wert von rund EUR 12.500 gewesen sein. Diese Fahrräder sollen wenige Tage zuvor in Heidelberg - möglicherweise durch den Angeklagten - aus einem Anhänger entwendet worden sein. Der Inhaber der Werkstatt soll die Fahrräder am Morgen des 28.06.2021 vor dem Gelände der Werkstatt aufgefunden und noch vor dem 01.07.2021 der Polizei übergeben haben. Am 30.06.2021 soll der Inhaber der Werkstatt von einer der gesondert verfolgten Personen eine Nachricht mit dem Inhalt erhalten haben, dass man die Herausgabe der Fahrräder verlange, worauf der Geschädigte mit der Antwort reagiert habe, dass diese sich an die Polizei wenden müssten. Nachdem der Angeklagte und seine beiden Begleiter festgestellt haben sollen, dass sich die Fahrräder nicht mehr auf dem Gelände befinden, sollen sie aus dem Büro der Werkstatt eine Festplatte sowie zwei Handlampen im Wert von rund EUR 200 entwendet haben.

Kurze Zeit davor oder kurze Zeit nach dem eben geschilderten Einbruch soll der Angeklagte in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit seinen beiden Begleitern aus einem Hotel in Hockenheim u.a. eine Kassette mit Bargeld in Höhe von rund EUR 437 entwendet haben.

Am 17.07.2021 soll eine Begleiterin des Angeklagten in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit dem Angeklagten und zwei weiteren Personen über ein Datingportal zum zweiten Mal mit dem späteren Geschädigten Kontakt aufgenommen haben, um sich mit diesem in Mannheim zu treffen. Das Treffen sollte dazu dienen, dem Geschädigten bei passender Gelegenheit ein Schlafmittel in sein Getränk zu geben, damit dieser bewusstlos werde und anschließend der von ihm geführte Pkw sowie weitere Wertgegenstände entwendet werden können.

Der Geschädigte soll sich am späten Abend des 17.07.2021 mit der Mittäterin des Angeklagten in der Innenstadt von Mannheim in der Nähe eines Hotels getroffen haben, wobei diese in Begleitung einer angeblichen Cousine gewesen sei. Von dort aus sollen sich der Geschädigte und die beiden Frauen an eine andere Örtlichkeit in Mannheim begeben haben. Wenige Zeit später soll der Geschädigte, nachdem er gemeinsam mit den Frauen Getränke zu sich genommen habe, aufgrund des unbemerkt verabreichten Schlafmittels bewusstlos geworden sein. Diese Bewusstlosigkeit sollen der in der Nähe wartende Angeklagte und seine drei Mittäter ausgenutzt haben, um neben dem Pkw im Wert von rund EUR 15.000 u.a. noch ein Smartphone sowie Bargeld in Höhe von rund EUR 100 zu entwenden.

  Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und VRLG -

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