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23. bis 30. Kalenderwoche 2022 (2. Nachtrag)

Datum: 01.07.2022

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 Verdacht der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung u.a.

 Strafkammer 25 - Große Wirtschaftsstrafkammer

25 KLs 625 Js 35625/17

Verfahren gegen

 Jürgen B., geb. 1957

Verteidiger: Rechtsanwalt Gemmerich, Wiesbaden

 Prozessauftakt: Montag, 04. Juli 2022, 09.30 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 06., 13., 19., 21. Juli, 02., 03., 08., 09. und 10. August 2022, jeweils 09.30 Uhr)

 Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe es in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer einer Wohnbau GmbH, deren tatsächlicher Sitz in Nordbaden gelegen habe, unterlassen, trotz der ihm bekannten, spätestens seit Ende Juli 2015 bestehenden Zahlungsunfähigkeit der GmbH einen entsprechenden Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft zu stellen. Des Weiteren soll der Angeklagte seit Ende August 2013 keine ordnungsgemäße Verbuchung der Geschäftsvorfälle mehr vorgenommen und zudem die Bilanzen für die Geschäftsjahre 2013 - 2016 nicht erstellt haben.

Nach dem Eintritt der Insolvenz soll er zudem Rechnungen gegenüber Auftraggebern, denen Forderungen der GmbH aus auftragsgemäß erbrachten Leistungen zugrunde lagen, mit der Kontonummer einer anderen von ihm betriebenen GmbH versehen und auf diese Weise dafür gesorgt haben, dass die entsprechenden Beträge nicht auf das Konto der Wohnbau GmbH überwiesen und damit letztlich der Insolvenzmasse entzogen worden seien. Insgesamt soll es sich dabei um 23 Überweisungen von insgesamt 5 Firmen in einer Gesamthöhe von rund EUR 110.000 handeln.

 Verdacht der besonders schweren Vergewaltigung u.a.

 Strafkammer 6

6 KLs 210 Js 37704/21

 Verfahren gegen

 Jürgen G., geb. 1964

Verteidigerin: Rechtsanwältin Meier, Mannheim

 Prozessauftakt: Mittwoch, 13. Juli 2022, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 15., 23. Juli, 10., 16., 18. und 23. August 2022, jeweils 09.00 Uhr)

 Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll am Abend des 30.12.2021 seine frühere Freundin in deren Wohnung in Mannheim besucht haben. Nachdem es am Anfang des Abends zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sei, seien die weiteren Stunden zunächst friedlich verlaufen, wobei die Freundin körperliche Annäherungsversuche wiederholt abgelehnt habe. Am 31.12.2021 soll der Angeklagte unvermittelt mit Gewalt gegen seine Freundin vorgegangen und ihr dabei wiederholt Schläge versetzt und den Mund zugehalten haben. Im Anschluss soll der Angeklagte weiterhin unter dem Einsatz von Gewalt gegen den Willen seiner Freundin den Geschlechtsverkehr mit ihr durchgeführt haben. Durch das gewaltsame Vorgehen soll die Freundin zahlreiche Verletzungen, auch im Intimbereich davongetragen haben. 

Beim Verlassen der Wohnung soll der Angeklagte, der wegen eines Sexualdelikts unter Führungsaufsicht gestanden habe, seiner Freundin gedroht haben, dass er sie umbringen werde, sofern sie jemandem von dem Geschehen berichte. Durch diese Drohung habe er verhindern wollen, dass sie Strafanzeige erstatte und damit das in wenigen Tagen bevorstehende Ende der Führungsaufsicht gefährdet werde.

 Verdacht des Wohnungseinbruchsdiebstahls in mehreren Fällen

 Strafkammer 4

4 KLs 204 Js 31005/21

Verfahren gegen

 1. Calogero P., geb. 1972

    Verteidiger: Rechtsanwalt Dominkovic, Mannheim

    Verteidiger: Rechtsanwalt Spoor, Heidelberg

 2. Zeljko M., geb. 1977

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Maeß, Karlsruhe

 3. Danijel A., geb. 1989

    Verteidiger: Rechtsanwalt Abouzeid, Karlsruhe

 Prozessauftakt: Freitag, 29. Juli 2022, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 01., 09., 11., 12., 30. August, 19., 23. und 28. September 2022, jeweils 09.00 Uhr)

 Die Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, sollen zu einem nicht mehr näher bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 22.04.2020 verabredet haben, künftig Wohnungseinbruchsdiebstähle zu begehen, um sich eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen. Dem Angeklagten Calogero P. sei dabei die Aufgabe zugekommen in seiner Eigenschaft als Obmann einer Kleingartenanlage in Mannheim und als Auslieferer eines Möbelhauses geeignete Einbruchsobjekte sowie Zeiten der Abwesenheit der potentiellen Geschädigten ausfindig zu machen. Die Einbrüche sollten durch den Angeklagten Zeljko M. allein oder im bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit dem Angeklagten Danijel A. durchgeführt werden. 

In Umsetzung dieser Verabredung soll der Angeklagte Zeljko M. nach einem entsprechenden Hinweis durch den Angeklagten Calogero P. am 27./28.09.2021 in ein Wohnhaus in Mannheim, am 18.10.2021 zunächst in eine Wohnung in Viernheim und kurze Zeit darauf in ein Wohnhaus in Mannheim (im letztgenannten Fall zusammen mit dem Angeklagten Calogero P.), sowie am 21.10.2021 in eine weitere Wohnung in Mannheim eingedrungen sein. Dabei sollen Bargeld in Höhe von rund EUR 47.000, zahlreiche Uhren und Schmuckstücke im Wert von mehr als EUR 55.000 sowie in einem Fall zahlreiche Handtaschen von Luxusmarken entwendet worden seien. Sofern der Angeklagten Calogero P. nicht unmittelbar bei dem Einbruch mitgewirkt habe, soll er in ständigem telefonischen Kontakt mit dem Angeklagten Zeljko M. gestanden haben.

Zu dritt sollen die Angeklagten bei insgesamt fünf Einbrüchen, und zwar am 01.03., 03.09. und 04.11.2021 in Mannheim, am 21.10.2021 in Ketsch und am 02.11.2021 in Speyer arbeitsteilig zusammengewirkt haben, wobei der Einbruch am 04.11.2021 im Versuchsstadium stecken geblieben sei, da die Angeklagten bei ihrem Vorhaben entdeckt worden seien. Bei den erfolgreich durchgeführten Einbrüchen seien Bargeld in Höhe von insgesamt rund EUR 8.500, zahlreiche Schmuckstücke und Uhren, Silberbesteck, Modelleisenbahnen, 5 Kunstlederjacken und ein Laptop entwendet worden. 

 Verdacht des versuchten Mordes und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

 Strafkammer 1 - Schwurgericht

1 Ks 500 Js 4319/22

 Verfahren gegen

 Wahid S., geb. 1999

Verteidigerin: Rechtsanwältin Haas, Mannheim

Verteidiger: Rechtsanwalt Allgeier, Mannheim

 Prozessauftakt: Mittwoch, 27. Juli 2022, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 09., 11., 31. August, 01., 02., 07. und 09. September 2022, jeweils 09.00 Uhr)

 Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll im Januar 2022 1 kg Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben, das Rauschgift zunächst in den Keller seiner Wohnung in Mannheim verbracht und in den nächsten 2 ½ Wochen nach und nach einzelne Portionen (insgesamt rund 500g Marihuana) seinem Cousin auf Kommission überlassen haben, der das Rauschgift im Auftrag des Angeklagten weiter veräußert habe. 

Bei der Festnahme des Angeklagten am 09.02.2022, die aufgrund des nachfolgend geschilderten Geschehens erfolgt sei, seien in der Wohnung des Angeklagten neben rund 475g Marihuana, Bargeld in Höhe von EUR 525, 11 Mobiltelefone sowie Verpackungsmaterial für Rauschgift sichergestellt worden.   

 Am späten Abend des 08.02.2022 soll sich der Angeklagte mit M.D. am Wasserturmhotel in Mannheim verabredet haben. Er soll dabei gehofft haben, dass M.D. von D.Ö. begleitet werde, da ihm beide noch Geld aus Rauschgiftgeschäften geschuldet haben sollen und er beabsichtigt habe, an diesem Abend seine angeblichen Geldforderungen notfalls gewaltsam durchzusetzen, weshalb er einen Dolch mit einer Klingenlänge von rund 23 cm mit sich geführt habe. Da zu dem Treffen nur M.D. erschienen sei und der Angeklagte über das Ausbleiben des D.Ö. verärgert gewesen sei, habe er gegen 22.31 Uhr M.D. für diesen plötzlich und überraschend zweimal mit dem Dolch in die Brust und zweimal in dessen Oberschenkel gestochen, wobei er mit Tötungsvorsatz gehandelt habe. Durch das Vorgehen habe er gegenüber dem Geschädigten und innerhalb des Rauschgiftmilieus deutlich machen wollen, dass Geldschulden bei ihm pünktlich zu bezahlen seien. Anschließend soll er dem schwer verletzten Geschädigten EUR 20 weggenommen und sich mit einem Taxi entfernt haben. Der schwer verletzte Geschädigte, der innerhalb kurzer Zeit rund drei Liter Blut verloren habe, habe durch eine Notoperation gerettet werden können. 

 Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und VRLG -

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