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31. bis 37. Kalenderwoche 2022

Datum: 27.07.2022

Kurzbeschreibung: 

Darstellung laut Anklagevorwurf -

 

 

Hinweis:

Vom 20. August bis 04. September 2022 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich durch Frau RinLG Dr. Lösch (Durchwahl 2620) vertreten.

 

 

Verdacht des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in zwei Fällen u.a.

 

Strafkammer 24 - 4. Große Wirtschaftsstrafkammer

24 KLs 613 Js 16763/22

 

Verfahren gegen

 

Hakim Ch., geb. 1986

Verteidiger: Rechtsanwalt Döger, Mainz

Verteidiger: Rechtsanwalt Münster, Mainz

 

Prozessauftakt: Montag, 05. September 2022, 10.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 08., 09., 15., 21., 23., 27., 28., 29. September, 05., 07., 10., 12., 14., 27., 28. Oktober, 04., 14., 16. und 18. November 2022, jeweils 10.00 Uhr)

 

Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll sich zu einem nicht mehr näher bestimmbaren Zeitpunkt vor Mitte Mai 2021 mit vier weiteren, gesondert verfolgten Personen zusammengetan haben, um in betrügerischer Weise angeblich erbrachte Leistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Corona-Schnelltestzentren gegenüber der kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) abzurechnen. 

Mitte August 2021 soll der Angeklagte durch das Gesundheitsamt Rhein-Neckar-Kreis als Leistungserbringer für Bürgertests beauftragt worden sein. Beim Gesundheitsamt soll der Angeklagte einen auf einen gesondert verfolgten Mittäter ausgestellten Nachweis über die angebliche Einweisung zum Corona-Schnelltestbeauftragten vorgelegt haben, wobei eine Teilnahme an dieser Einweisung nicht stattgefunden habe. Zudem soll es der Angeklagte unterlassen haben, ein Gewerbe für den Betrieb des Testzentrums anzumelden. Gemeinsam mit dem gesondert verfolgten Mittäter soll der Angeklagte für die Monate August und September 2021 insgesamt EUR 240.558 und für den Monat Oktober EUR 104.745 für angeblich erbrachte Testungen zu Unrecht gegenüber der KVBW geltend gemacht haben.

Aufgrund der Täuschung durch den Angeklagten habe die KVB am 19.10.2021 zunächst einen Betrag in Höhe von EUR 240.057,86 und am 24.11.2021 einen weiteren Betrag in Höhe von EUR 104.744,96 auf das von dem Angeklagten angeblich Anfang September 2021 eröffnete Konto überwiesen.

In ähnlicher Weise sollen drei weitere gesondert verfolgte Personen in wechselnder Zusammensetzung in betrügerische Weise rund EUR 2,1 Millionen bzw. rund EUR 924.000 erschlichen haben. 

 

 

 

 

 Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und VRLG -

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