Suchfunktion

Pressevorschau 19. bis. 22 Kalenderwoche 2020

Datum: 28.04.2020

Kurzbeschreibung: 

Übersicht

(Stand 28. April 2020)

 

- Länger laufende und demnächst beginnende Hauptverhandlungen vor dem Schwurgericht und den Großen Strafkammern -

 

 

Schrittweise Wiederaufnahme des regulären Sitzungsbetriebs

am Landgericht Mannheim

 

- Informationen und Hinweise -

 
Auch am Landgericht Mannheim wird der reguläre Sitzungsbetrieb in Zivil- und Strafsachen schrittweise wiederaufgenommen. Es gilt jedoch folgendes zu beachten:

 

1.     Zugang zum und Aufenthalt im Gericht:

Es sind eine Vielzahl infektionsschützender Maßnahmen ergriffen worden, um deren Einhaltung und Beachtung dringend gebeten wird. Wir bitten um Verständnis, dass es dadurch zu Verzögerungen beim Zugang zum Gericht und den Sitzungssälen kommen kann. Bitte planen Sie daher für die Teilnahme an einer Verhandlung genügend Vorlaufzeit ein.

 

a)    Betretungsverbot:

Es besteht ein Betretungsverbot für alle Personen, die an Covid-19 erkrankt sind, Symptome einer solchen Erkrankung aufweisen oder in den letzten 14 Tagen in unmittelbarem Kontakt zu einem Erkrankten waren. Besucher werden danach bei Betreten des Landgerichts an der Pforte befragt.

 

b)    Aushändigung von Hinweisen und Hinterlassen von Kontaktdaten

Prozessbeteiligte, Zuhörer und Medienvertreter werden beim Betreten des Gerichtsgebäudes gebeten, ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Hierzu liegen Formulare aus, die auszufüllen und in einen Kasten zu legen sind, der bei der Pforte bereitsteht. Das Formular ist außerdem mit den Hinweisen zum Infektionsschutz als Anlage der Pressevorschau beigefügt (“Hinweise und Konatkdaten“). Es ist auch auf der Website des Landgerichts bereitgestellt.

Die Mitteilung der Kontaktdaten ist freiwillig; sie soll der Warnung im Falle der Infektion eines anderen Prozessteilnehmers dienen.

 

c)    Desinfektionsspender

Im Eingangsbereich befinden sich Desinfektionsspender, deren Benutzung unmittelbar nach dem Betreten des Gebäudes dringend empfohlen wird.

 

d)    Alltags- oder Mund-Nasen-Schutz-Masken

Vorbehaltlich einer anderen Anordnung im Rahmen einer konkreten Sitzung wird das Tragen von (selbst mitgebrachten) Alltags- oder Mund-Nasen-Schutz-Masken im öffentlichen Bereich des Landgerichts, d.h. im Foyer und im Zugangsbereich zu den Sitzungssälen im 1. OG dringend empfohlen.

 

e)    Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 m im gesamten Gebäude

Im gesamten Gebäude ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Um dies zu ermöglichen, sind in den Sälen im EG und im 1. OG die Zahl der Sitzplätze erheblich reduziert und viele Sitzungen (auch in Zivilsachen) in die größeren Sitzungssäle im EG verlegt worden.

Bitte beachten Sie die entsprechenden Aushänge im Foyer!

 

f)      Weitere Infektionsschutzmaßnahmen vor und in den Sitzungssälen

-      Zwischen den Sitzungen werden insbesondere Türgriffe, Tischplatten, Armlehnen, Sitze, u.s.w. regelmäßig desinfiziert. Dies kann zu Verzögerungen führen

-      Die Gänge vor den Verhandlungssälen im 1. OG (121 – 131) dienen ausschließlich dem Zugang zu den Sälen in der angegebenen Laufrichtung (Einbahnstraßenregelung).

Der Wartebereich für die Säle im 1. OG (121-131) befindet sich im Foyer. Medienvertreter und Zuhörer werden gebeten, dort bis zum Aufruf der Sache zu warten.

 

 

2.     Erreichbarkeit der Pressestelle

Da im Hinblick auf das fortbestehende Infektionsrisiko die sozialen Kontakte und die Präsenz im Büro weiterhin geringgehalten werden sollen, bitten wir um Verständnis, dass es ggf. zu Verzögerungen bei der telefonischen Erreichbarkeit sowie bei den für die Arbeit der Pressestelle erforderlichen Informationseinholungen bei den einzelnen Straf- und Zivilkammern führen können.  
 

 

 

A.  Länger laufende Hauptverhandlungen

 

Verdacht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Antrag auf Festsetzung einer selbständigen Unternehmensgeldbuße

 

Strafkammer 23 - Große Wirtschaftsstrafkammer

23 KLs 629 Js 36986/18

 

Verfahren gegen

 

UBS Europe SE

 

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwalt Feigen, Frankfurt

                                           Rechtsanwalt Dr. Groß, Frankfurt

 

Prozessauftakt: Donnerstag, 16. Mai 2019, 09.30 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 07., 26., 28. Juni, 17., 18., 30. Juli, 06., 27. August, 17. September,18. Oktober, 08., 26. November, 16. Dezember 2019, 07., 28. Januar, 20. Februar, 05., 23. März 2020, 12. Mai 2020, jeweils 09.30 Uhr, außer 12. Mai 2020: 09.00 Uhr)

 

Hinsichtlich des Verfahrensgegenstandes wird auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 07.05.2019 sowie auf die Pressevorschau für die 20. bis 23. Kalenderwoche 2019 Bezug genommen.

 

 

Verdacht des versuchten Mordes u.a. 

 

Strafkammer 1 - Schwurgericht

1 Ks 200 Js 27800/19

 

Verfahren gegen

 

Ibrahim A., geb. 1996

Verteidiger: Rechtsanwalt von der Heiden, Rüsselsheim

Verteidiger: Rechtsanwalt Körner, Viernheim

 

Vertreterin des Nebenklägers: Rechtsanwältin Hierstetter, Mannheim

 

Prozessauftakt: Dienstag, 10. März 2020, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 11., 16., 31. März, 08., 16. April, 06., 07. und 15. Mai 2020, jeweils 09.00 Uhr)

 

Hinsichtlich des Tatvorwurfs wird auf die Pressevorschau für die 07. bis 12. Kalenderwoche 2020 Bezug genommen.

 

 

Verdacht der Vergewaltigung u.a.

 

Strafkammer 4

4 KLs 506 Js 18084/19

 

Verfahren gegen

 

Erdem S., geb. 1994

Verteidiger: Rechtsanwalt Bay, Frankfurt

Verteidigerin: Rechtsanwältin Berg, Mannheim

 

Vertreterin der Nebenklägerin: Rechtsanwältin Hausen, Mannheim

 

Prozessauftakt: Donnerstag, 26. März 2020, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 27. März, 06., 08., 20., 22., 24. April und 15. Mai 2020, jeweils 09.00 Uhr)

 

Hinsichtlich des Tatvorwurfs wird auf die Übersicht und Pressevorschau für die 13. bis 18. Kalenderwoche 2020 Bezug genommen.

 

 

 

 


 

B.  Demnächst beginnende Hauptverhandlungen

 

Pressevorschau

für die 19. bis 22. Kalenderwoche 2020

vom 04. bis 29. Mai 2020

 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 

 

Verdacht der versuchten Erpressung u.a.

 

Strafkammer 4

4 KLs 501 Js 29239/18

 

Verfahren gegen

 

Oliver H., geb. 1970

Verteidiger: Rechtsanwalt Rapp, Mannheim

 

Prozessauftakt: Dienstag, 05. Mai 2020, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 07., 12. u. 14. Mai 2020, jeweils 09.00 Uhr)

 

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe im August 2018 versucht, von insgesamt 4 in der Rhein-Neckar-Region ansässigen Unternehmen die Zahlung von jeweils EUR 2,2 Millionen zu verlangen, indem er den Verantwortlichen der Unternehmen gedroht habe, im Fall der Nichterfüllung der Forderung bislang nicht bekannte Erkenntnisse zu angeblichen Preisabsprachen der Unternehmen u.a. an die Presse und das Landgericht weiter zu leiten. Keines der Unternehmen soll eine Bezahlung in Betracht gezogen haben. Die Kriminalpolizei habe den Angeklagten Ende August 2018 in der Nähe eines von ihm vorgegebenen Übergabeortes auf einem Autobahnparkplatz bei Mannheim festnehmen können.

 

 

Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

 

Strafkammer 5

5 KLs 804 Js 7571/20

 

Verfahren gegen

 

1. Peter R., geb. 1961

    Verteidiger: Rechtsanwalt Wiehe, Mannheim

 

2. Meltem A., geb. 1981

    Verteidiger: Rechtsanwalt Beust, Mannheim

 

Prozessauftakt: Dienstag, 05. Mai 2020, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 06., 11., 13. u. 20. Mai 2020, jeweils 09.00 Uhr)

 

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, sie hätten am 29.10.2019 sowie am 16.11.2019 jeweils in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken in Mannheim 2,4g bzw. 1g Heroin gewinnbringend an personenverschiedene Abnehmer weiter veräußert. Darüber hinaus soll der Angeklagte Peter R. am 22.11.2019 in der in Mannheim gelegenen Wohnung der Angeklagte Meltem A. mit deren Wissen rund 8g Heroin aufbewahrt haben, das zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sei.

Der Angeklagte Peter R. befindet sich in Untersuchungshaft.

 

 

Verdacht des Raubes u.a.

 

Strafkammer 4

4 KLs 404 Js 38326/16

 

Verfahren gegen

 

Elviz L., geb. 1980

Verteidiger: Rechtsanwalt Köhl, Saarbrücken

 

Prozessauftakt: Mittwoch, 06. Mai 2020, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 08., 13. u. 15. Mai 2020, jeweils 09.00 Uhr)

 

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe Ende 2013 unter falschem Namen mit dem Geschäftsführer eines Unternehmens Kontakt aufgenommen und, nachdem zuvor die Aufnahme anderer geschäftlicher Beziehungen gescheitert sei, diesem angeboten, ihm ein Darlehen in Höhe von EUR 250.000 zu gewähren, wobei der Darlehensnehmer bei Vertragsschluss vorab die für die Gesamtlaufzeit anfallenden Zinsen in Höhe von EUR 25.000 in bar zu entrichten habe. Tatsächlich habe der Angeklagte dem Geschäftsführer jedoch kein Darlehen gewähren, sondern sich bei einem Treffen ohne Gegenleistung in den Besitz des Bargeldes bringen wollen. Auf Vorschlag des Angeklagten soll der Geschäftsführer Anfang Februar 2014 nach Amsterdam gefahren sein, um dort den Angeklagten in einem Hotel zu treffen. In dem Hotel sei der Geschäftsführer - wie kurz zuvor durch den Angeklagten angekündigt - durch eine andere Person, einen Mittäter des Angeklagten, angesprochen und unter Vorzeigen des angeblichen Darlehensbetrages dazu gebracht worden, seinerseits das mitgeführte Bargeld in Höhe von EUR 25.000 zu zeigen. Der Mittäter soll in einem günstigen Moment dem Geschäftsführer den Umschlag mit dem Bargeld entrissen und in einem vor dem Hotel bereitstehenden Auto davongefahren sein.

Im Herbst 2016 soll der Angeklagte - wiederum unter falschem Namen - Kontakt mit dem Eigentümer einer auf Mallorca gelegenen Immobilie aufgenommen und diesem Kaufinteresse vorgespiegelt haben. Nach einem ersten Treffen in Brüssel sei es Ende November 2016 zu zwei weiteren Treffen in Mannheim gekommen, in deren Verlauf der Angeklagte den Verkäufer dazu gebracht haben soll, sich neben dem Immobilienverkauf auf ein Nebengeschäft einzulassen, nämlich EUR 100.000 in Gold zu tauschen. Tatsächlich sei es dem Angeklagten allein darum gegangen, sich ohne Gegenleistung in den Besitz des Goldes zu bringen. Bei einem Treffen am Abend des 01.12.2016 in einem Hotel in Mannheim soll der Angeklagte dem Interessenten zunächst ein Geldbündel in Höhe von EUR 500 zur Prüfung der Echtheit der Scheine überlassen, das Geld nach der Rückgabe wiedereingesteckt und die anschließende Überprüfung des Goldes dazu genutzt haben, sich mit dem Gold im Gesamtwert von rund EUR 110.000 aus dem Hotel zu entfernen und in einem vor dem Hotel wartenden Pkw einzusteigen und davon zu fahren.       

 

 

Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in mehreren Fällen u.a.

 

Strafkammer 22 - Große Wirtschaftsstrafkammer

22 KLs 601 Js 20779/11

 

Verfahren gegen

 

1. Mustafa E., geb. 1958

    Verteidiger: Rechtsanwalt Adam, Heidelberg

    Verteidiger: Rechtsanwalt Steffen, Heidelberg

 

2. Zekayi E., geb. 1960

    Verteidiger: Rechtsanwalt Rüttinger, Worms

 

3. Ahmet B., geb. 1970

    Verteidiger: Rechtsanwalt Klaffer, Mannheim

 

4. Kenan K., geb. 1972

    Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

 

5. Egon Z., geb. 1961

    Verteidiger: Rechtsanwalt Straub, Lampertheim

 

6. Rozalia Z., geb. 1962

    Verteidiger: Rechtsanwalt Möthrath, Worms

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Jahn-Prein, Darmstadt

 

Prozessauftakt: Mittwoch, 06. Mai 2020, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 07., 12., 13., 26., 27. Mai, 08., 09., 17., 18., 24., 25. Juni 2020, jeweils 09.00 Uhr)

 

Dem Angeklagten Mustafa E. wird zur Last gelegt, er habe in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer einer Gerüstbaufirma mit Sitz in Mannheim von Anfang März 2006 bis Ende September 2011 nur einen Teil der an seine Arbeitnehmer ausbezahlten Löhne zur Sozialversicherung angemeldet und dadurch einen Beitragsschaden in Höhe von rund EUR 584.000 verursacht.

Zur Verschleierung der Zahlung von Schwarzlöhnen soll der Angeklagte Mustafa E. von den Firmen der Mitangeklagten Ahmet B., Kenan K., Egon Z. u. Rozalia Z. erstellte Abdeckrechnungen verwendet haben, denen keine tatsächlichen Leistungen zugrunde gelegen haben sollen. Die darin ausgewiesene Umsatzsteuer soll der Angeklagte Mustafa E. in den Umsatzsteuererklärungen der Firma für die Jahre 2006 bis 2010 sowie in den Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate Januar bis September 2011 zu Unrecht angegeben und dadurch Umsatzsteuer in Höhe von rund EUR 843.000 hinterzogen haben. Darüber hinaus sollen die Abdeckrechnungen auch bei der Abgabe der Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuerklärungen für die Jahre 2006 bis 2011 zu Unrecht angegeben worden sein, wodurch Körperschaft- und Gewerbesteuer in Höhe von rund EUR 1,19 Millionen hinterzogen worden seien.

Der Angeklagte Kenan K. soll durch die Erstellung von Abdeckrechnungen Beihilfe zu den Steuerhinterziehungstaten des Angeklagten Mustafa E. bzgl. des Jahres 2006 geleistet haben, weshalb ihm von den Verkürzungen durch den Angeklagten Mustafa E. Steuerverkürzungen in Höhe von insgesamt rund EUR 89.000 zuzurechnen seien.  

Der Angeklagte Ahmet B. soll durch die Erstellung von Abdeckrechnungen Beihilfe zu den Steuerhinterziehungstaten des Angeklagten Mustafa E. bzgl. der Jahre 2006 bis 2009 (Umsatzsteuer) bzw. bzgl. der Jahre 2007 bis 2009 (Körperschaft- und Gewerbesteuer) geleistet haben, weshalb ihm von den Verkürzungen durch den Angeklagten Mustafa E. Steuerverkürzungen in Höhe von insgesamt rund EUR 444.000 (Umsatzsteuer) bzw. in Höhe von rund EUR 595.000 (Körperschaft- und Gewerbesteuer) zuzurechnen seien. Des Weiteren soll er selbst durch unrichtige Angaben in den Umsatzsteuerjahreserklärungen für die Jahre 2006 bis 2009 Umsatzsteuern in Höhe von insgesamt rund EUR 442.000 hinterzogen haben. 

Der Angeklagte Egon Z. als faktischer Geschäftsführer und die Angeklagte Rozalia Z. als formale Geschäftsführerin einer Gerüstbaufirma sollen durch die Erstellung von Abdeckrechnungen Beihilfe zu den Steuerhinterziehungstaten des Angeklagten Mustafa E. bzgl. der Jahre 2010 und 2011 geleistet haben, weshalb ihnen von den Verkürzungen durch den Angeklagten Mustafa E. Steuerverkürzungen in Höhe von insgesamt rund EUR 303.000 (Umsatzsteuer) bzw. in Höhe von rund EUR 380.000 (Körperschaft- und Gewerbesteuer) zuzurechnen seien. Des Weiteren sollen sie durch unrichtige Angaben in den Umsatzsteuerjahreserklärungen für die Jahre 2010 und 2011 Umsatzsteuern in Höhe von insgesamt rund EUR 324.000 hinterzogen haben. 

Der Angeklagte Zekayi E. soll u.a. auch durch die Erstellung von Abdeckrechnungen Beihilfe zu den Steuerhinterziehungstaten des Angeklagten Mustafa E. bzgl. der Jahre 2010 und 2011 geleistet haben, weshalb ihm von den Verkürzungen durch den Angeklagten Mustafa E. Steuerverkürzungen in Höhe von insgesamt rund EUR 296.000 (Umsatzsteuer) bzw. in Höhe von rund EUR 380.000 (Körperschaft- und Gewerbesteuer) zuzurechnen seien.

 

 

Verdacht des Mordes und der gefährlichen Körperverletzung 

 

Strafkammer 1 - Schwurgericht

1 Ks 400 Js 35919/19

 

Verfahren gegen

 

Oliver M., geb. 1986

Verteidiger: Rechtsanwalt Lindberg, Mannheim

Verteidigerin: Rechtsanwältin Mannebach-Junge, Mannheim

 

Vertreterin der Nebenklage: Rechtsanwältin Hausen, Mannheim

 

Prozessauftakt: Mittwoch, 13. Mai 2020, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 26., 28. Mai, 17. Juni, 07., 13., u. 15. Juli 2020, jeweils 09.00 Uhr)

 

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am 27.10.2019 gegen 01.30 Uhr seine frühere Lebensgefährtin im Treppenhaus ihrer in der Innenstadt von Mannheim gelegenen Wohnung abgepasst und sei ihr, als sie vor ihm geflohen sei, bis vor ihre Wohnungstür gefolgt. Dort soll er sie mit Tötungsvorsatz mit einem Hammer niedergeschlagen und anschließend mehrfach mit einem Messer auf sie eingestochen haben. Eine Freundin, die auf deren Kind aufgepasst habe, soll ihr aus der Wohnung zu Hilfe geeilt sein. Auch dieser soll der Angeklagte mit Tötungsvorsatz einen Stich in die linke Flanke versetzt haben. Anschließend soll er seiner früheren Lebensgefährtin weitere Messerstiche versetzt und erst von dieser abgelassen haben, als es deren Freundin gelungen sei, ihn wegzuziehen. Die frühere Lebensgefährtin verstarb noch am Tatort. Der Angeklagte sei am frühen Morgen des gleichen Tages in seiner Wohnung in der Innenstadt von Mannheim durch ein Sondereinsatzkommando festgenommen worden.   

 

 

 

 

 Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und VRLG -

Fußleiste