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41. bis 45. Kalenderwoche 2020

Datum: 30.09.2020

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 Verdacht der unrichtigen Darstellung nach dem Handelsgesetzbuch u.a.

 Strafkammer 25 - Große Wirtschaftsstrafkammer

25 KLs 635 Js 1964/13

 Verfahren gegen

 1. Peter Z., geb. 1968

    Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Fischer, Frankfurt am Main

    Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Rostalski, Frankfurt am Main

 2. Christoph H., geb. 1971

    Verteidiger: Rechtsanwalt Girshausen, München

    Verteidiger: Rechtsanwalt Stöhr, Villingen-Schwenningen

 3. Ulrich W., geb. 1957

    Verteidiger: Rechtsanwalt Fricke, Bayreuth

    Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim

 Prozessauftakt: Mittwoch, 07. Oktober 2020, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 14., 20., 21. Oktober, 10., 11., 16., 19., 24., 25. November, 02., 03., 08., 09., 16., 17., 22. Dezember 2020, 07., 11., 20., 21., 27., 28. Januar, 03., 04., 10., 11., 18. Februar, 03., 04., 11., 17., 18., 24., 25. und 31. März 2021, jeweils 10.00 Uhr)

 Den Angeklagten Christoph H. und Peter Z. wird in ihrer Eigenschaft als ehemalige Vorstände der Hess AG mit Sitz in Villingen-Schwenningen zur Last gelegt, sie hätten in den Jahren 2011 und 2012 im Hinblick auf den für 2012 geplanten Börsengang den Jahresabschluss zum 31.12.2011 sowie die Konzernzwischenabschlüsse zum 30.06. sowie 30.09.2012 manipuliert, um die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage bewusst der Wahrheit zuwider als zu positiv darzustellen. Tatsächlich wären die Umsätze und Ergebnisse bei wahrheitsgemäßen Angaben jeweils deutlich geringer ausgefallen.

So seien u.a. nicht bestehende Umsatzerlöse bzw. fiktive Entwicklungskosten in die Finanzberichte eingestellt worden. Zum Nachweis der der nicht bestehenden Umsätze seien u.a. Scheinrechnungen bzw. Scheinzahlungen erfolgt, wobei die Einflussnahmen auf die rechnungsstellenden Unternehmen u.a. durch eine entsprechende Beteiligung der Hess AG bzw. ihrer 100%-igen Tochtergesellschaft Hess Lichttechnik GmbH (kurz HLT) erfolgt seien. Die Ausführung der Manipulationen soll im Wesentlichen durch den Angeklagten Peter Z. erfolgt sein; der Angeklagte Christoph H. soll über dieses Vorgehen informiert gewesen sein und es zudem gebilligt haben.

Dem Angeklagten Ulrich W. wird zur Last gelegt, er sei in seiner Eigenschaft als Alleingeschäftsführer einer GmbH, an der auch die Hess AG Anteile gehalten habe, in das System der Erstellung und Begleichung von Scheinrechnungen zur wahrheitswidrig positiven Darstellung der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Hess AG in einem Einzelfall eingebunden gewesen.

Der im Rahmen des Börsengangs ausgegebene und von den Angeklagten Christoph H. und Peter Z. in ihrer Eigenschaft als Vorstände der Hess AG gezeichnete Emissionsprospekt soll u.a. die wissentlich überhöht dargestellten Umsätze und Ergebnisse enthalten haben. Diese Angaben seien nicht nur im Rahmen des Börsengangs einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht worden, sondern sollen auch Einfluss auf die Bewertung der Aktien gehabt haben.

Der Emissionspreis der Aktie sei Ende Oktober auf EUR 15,50 festgelegt worden. Bei Kenntnis der wahren Umsatz- und Ergebniszahlen wäre der Emissionspreis deutlich geringer ausgefallen.

 

Die Angeklagten Christoph H. und Peter Z. sollen des Weiteren in den Jahren 2011 und 2012 drei Banken durch wahrheitswidrige Angaben, u.a. durch Vorlage der bei den o.g. Manipulationen verwendeten Scheinrechnungen dazu gebracht haben, Darlehen in Höhe von EUR 1,5 Millionen, EUR 3 Millionen und EUR 4 Millionen, mit denen u.a. Scheinrechnungen beglichen worden seien, um Finanzflüsse vorzutäuschen.

 

Des Weiteren sollen die Angeklagten Christoph H. und Peter Z., nachdem die allgemeine Nachfrage nach Aktien im Rahmen des Börsengangs niedriger ausgefallen sei als erhofft und die Absage des Börsenganges gedroht habe, dafür gesorgt haben, dass verbundene Unternehmen mit Geldern der Hess AG Aktien gekauft und damit eine nicht vorhandene Nachfrage vorgespiegelt haben. Dazu seien an zwei Gesellschaften Zahlungen in Höhe von rund EUR 2 Millionen erfolgt.

 

Die Angeklagten Christoph H. und Peter Z. sollen darüber hinaus im Jahr 2011 den Plan entwickelt haben, eine Gesellschaft zu gründen und diese mit Eigenkapital auszustatten, um diese Gesellschaft anschließend zur Generierung von Scheinrechnungen zu verwenden. In ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer der HLT (Hess Lichttechnik GmbH) sollen sie veranlasst haben, dass diese neue Gesellschaft im Jahr 2011 ein Grundstück zum Preis von EUR 580.000 erwirbt, wobei die Finanzierung über die Hess KG erfolgt sei. Um dieser Gesellschaft Eigenkapital zuzuführen, soll die HLT von dieser Gesellschaft das Grundstück im Jahr 2012 zum Preis von rund 1,08 Millionen erworben haben. Der HLT, die das Grundstück auch direkt von dem ursprünglichen Verkäufer hätte erwerben können, was die Angeklagten gewusst haben sollen, sei dadurch ein Schaden in Höhe von EUR 500.000 entstanden.

 

Verdacht der Vergewaltigung u.a.

 Strafkammer 5

5 KLs 302 Js 3999/20

 Verfahren gegen

 Kebba D., geb. 1996



Verteidigerin: Rechtsanwältin Schneider, Mannheim

Verteidigerin: Rechtsanwältin Kumpf, Mannheim

 

Vertreterin der Nebenklägerin 1: Rechtsanwältin Hausen, Mannheim

Vertreter der Nebenklägerin 2: Rechtsanwalt Brill, Mainz

 

Prozessauftakt: Montag, 12. Oktober 2020, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 19., 21., 29. Oktober, 04., 10., 11., 18., 25. u. 27. November 2020, jeweils 09.00 Uhr)

 

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe sich in der Nacht vom 27. auf den 28.12.2019 in einem Lokal in Mannheim aufgehalten und habe dort einer Frau gegen deren Willen an die Brust gefasst und zudem versucht, das T-Shirt nach oben zu ziehen. Die Nebenklägerin soll laut geschrien haben, wodurch ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes auf die Situation aufmerksam geworden sei; beide Personen seien anschließend des Lokals verwiesen worden.

Der Angeklagte soll der Nebenklägerin auf dem Nachhauseweg gefolgt sein, sie in der Nähe des Marktplatzes abgepasst und anschließend gewaltsam zur Duldung des Geschlechtsverkehrs gezwungen haben.

 

Am frühen Morgen des 02.02.2020 soll der Angeklagte in einem Lokal in Mannheim eine weitere Frau gegen deren Willen unsittlich berührt haben. Gegen 08.00 Uhr soll der Angeklagte die ganz erheblich alkoholisierte Frau aus dem Lokal nach Hause begleitet haben. Im Treppenhaus des Mehrparteienhauses in der Mannheimer Innenstadt soll der Angeklagte die alkohol- und drogenbedingte Widerstandsunfähigkeit der Frau ausgenutzt und mit ihr gegen deren Willen den Geschlechtsverkehr durchgeführt haben. Zudem soll er der Frau EURO 150 entwendet haben. Als die Frau um Hilfe geschrien habe, sei der Angeklagte geflohen.  

 

Verdacht der Insolvenzverschleppung u.a.

 Strafkammer 23 - Große Wirtschaftsstrafkammer

23 KLs 625 Js 24453/14

 

Verfahren gegen

 

Matthias H., geb. 1951

Verteidiger: Rechtsanwalt Prof. Sommer, Köln

 

Prozessauftakt: Mittwoch, 14. Oktober 2020, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 21., 28., 30. Oktober, 02., 04., 09., 13., 17., 20., 24., 26. November, 01., 03., 08., 10., 15., 17. und 22. Dezember 2020, jeweils 09.00 Uhr)

 

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe es in seiner Eigenschaft als tatsächlich verantwortlicher Vertreter einer GmbH & Co KG mit Sitz in Mannheim, deren Gegenstand die Durchführung, Planung, Organisation und Veranstaltung von afrikanischen Zirkusshows gewesen sei, trotz der ihm spätestens seit Mitte Februar 2014 bekannten Unfähigkeit der Gesellschaft, fällige Verbindlichkeiten zu begleichen, unterlassen, unverzüglich Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht zu stellen. Des Weiteren soll er vorsätzlich trotz der ihm bekannten Zahlungsunfähigkeit die Führung der Buchhaltung sowie die Erstellung der Bilanz für das Geschäftsjahr 2013 unterlassen haben.

Darüber hinaus soll er bis Mitte Februar 2014, aber auch noch danach der Gesellschaft Mittel entzogen haben, um damit u.a. private Verbindlichkeiten oder Verbindlichkeiten anderer, von ihm vertretener Firmen zu begleichen. Die Gesamtsumme der zu Unrecht entnommenen Gelder soll über EUR 1,5 Millionen liegen.   

 

Dem Angeklagten wird des Weiteren zur Last gelegt, er habe in seiner Eigenschaft als tatsächlich verantwortlicher Vertreter einer GmbH & Co KG mit Sitz in Mannheim, deren Gegenstand der Betrieb eines Unternehmens gewesen sei, das Veranstaltungen im Showbereich organisiere, selbst durchführe oder das im Eventmanagement tätig sei, trotz der ihm spätestens seit Mitte Dezember 2015 bekannten Unfähigkeit der Gesellschaft, fällige Verbindlichkeiten zu begleichen, dennoch den Verkauf von Karten für künftige Veranstaltungen fortgesetzt. Im Vertrauen auf die vorgespiegelte Sicherheit der Durchführung der angekündigten Veranstaltungen sollen 10 Personen Karten im Gesamtwert von rund EUR 5.200 erworben haben. Tatsächlich sei es nicht zur Durchführung der angekündigten Veranstaltungen gekommen.

Des Weiteren soll er vorsätzlich trotz der ihm bekannten Zahlungsunfähigkeit die Führung der Buchhaltung unterlassen haben.

 

Verdacht des Totschlags

 Strafkammer 1 - Schwurgericht

1 Ks 400 Js 28130/19

 

Verfahren gegen

 

Florian R., geb. 1990

Verteidiger: Rechtsanwalt Schumacher, Heidelberg

 

Vertreter der Nebenkläger: Rechtsanwalt Kalinski, Ladenburg

                                          Rechtsanwältin Hausen, Mannheim  

 

Prozessauftakt: Freitag, 23. Oktober 2020, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 26., 28. Oktober, 05., 06., 19. u. 24. November 2020, jeweils 09.00 Uhr)

 

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe am Abend des 15.08.2019 seine ehemalige Lebensgefährtin in der vormals gemeinsamen Wohnung in Mannheim mit zahlreichen Messerstichen getötet. Anschließend habe er sich vom Dachbalkon im 5. Obergeschoss gestürzt, um sich das Leben zu nehmen. Den Sturz habe der Angeklagte schwer verletzt überlebt.

 

Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und VRLG -

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