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41. bis 45. Kalenderwoche 2020 (1. Nachtrag)

Datum: 21.10.2020

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

  

Verdacht des unerlaubten Erbringens von Zahlungsdiensten u.a.

 

Strafkammer 22 - Große Wirtschaftsstrafkammer

22 KLs 540 Js 6574/20

Verfahren gegen

Jamil A., geb. 1981

Verteidiger: Rechtsanwalt Abuzeid, Karlsruhe

 Prozessauftakt: Dienstag, 03. November 2020, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 04., 11., 12., 17. November, 01., 02., 08. und 09. Dezember 2020, jeweils 09.00 Uhr)

 Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe gemeinsam mit weiteren Personen im Zeitraum von Ende September 2019 bis Mitte Mai 2020 in 184 Fällen über ein illegales Banksystem in Form des sog. „Hawala“-Bankings Gelder in Höhe von rund 13,9 Millionen Euro sowie von rund 15.000 US-Dollar empfangen bzw. weitergeleitet.

Dabei soll es sich um ein Banknetzwerk gehandelt haben, in dem die zu transferierenden Gelder in Deutschland von den „Kunden“ in einen inländischen Geldtopf eingezahlt und nach Austausch einer entsprechenden Nachricht z.B. über WhatsApp die entsprechenden Gelder aus einem im Ausland befindlichen Geldtopf ausgezahlt worden seien.

Der Geldfluss zwischen den beiden Geldtöpfen sei durch regelmäßige Bargeldlieferungen erfolgt, die durch Geldboten bzw. Bargeldkuriere ausgeführt worden seien.

Der Angeklagte, der zu der obersten Ebene der Organisation gehört haben soll, soll dadurch regelmäßige Einnahmen in Form von Provisionen erzielt haben.

  

 Dr. Sebastian Bröckner

- Stellv. Pressesprecher und Richter -

 

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