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46. bis 53. Kalenderwoche 2020 (1. Nachtrag)

Datum: 17.11.2020

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

  

Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

 Strafkammer 5

5 KLs 811 Js 37207/19

 Verfahren gegen

Ejder G., geb. 1966

Verteidigerin: Rechtsanwältin Dr. Domke, Mannheim

 Prozessauftakt: Montag, 30. November 2020, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 02., 10. u. 14. Dezember 2020, jeweils 09.00 Uhr)

 Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am Morgen des 25.06.2020 in seiner Wohnung in Mannheim rund 155 g Heroin sowie rund 44 g Kokain aufbewahrt, wobei der ganz überwiegende Teil der Betäubungsmittel zum gewinnbringenden Weiterverkauf und ein lediglich geringer Teil zum Eigenkonsum bestimmt gewesen sei. 

  

Verdacht des Wohnungseinbruchsdiebstahls u.a.

 Strafkammer 4

4 KLs 716 Js 8818/19

 Verfahren gegen

 Ferhat D., geb. 1994

Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim

 Prozessauftakt: Freitag, 04. Dezember 2020, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermin: 10. Dezember 2020, 09.00 Uhr)

 Dem Angeklagten, der sich derzeit in Strafhaft befindet, wird zur Last gelegt, er sei Ende August/Anfang September 2018 gewaltsam in eine Wohnung in Mannheim, Ende Februar 2019 gemeinsam mit weiteren unbekannten Personen in ein Schützenhaus in Mannheim, Mitte März 2019 mit weiteren unbekannten Personen in ein weiteres Schützenhaus in Mannheim, Ende März 2019 mit weiteren unbekannten Personen in eine Schule in Mannheim und ebenfalls Ende März 2019 in einen Kindergarten in Mannheim eingedrungen, um dort stehlenswerte Gegenstände zu entwenden. Lediglich der Einbruch in den Kindergarten sei im Versuchsstadium stecken geblieben, da der Angeklagte keine Wertgegenstände habe auffinden können.

Im Rahmen des Einbruchs in die Wohnung soll der Angeklagte einen Fernseher im Wert von EUR 600 entwendet haben. Durch die Einbrüche in die beiden Schützenhäuser soll der Angeklagten vier Pressluftgewehre, drei Seitenspanner (Luftgewehre) und zwei Kurzwaffen in seinen Besitz gebracht haben. Im Rahmen des Einbruchs in die Schule soll der Angeklagte drei PC-Monitore, einen Camcorder und zwei Digitalkameras entwendet haben.

Durch die Einbrüche sollen erhebliche Sachschäden entstanden sein.

  

Verdacht der Untreue in mehreren Fällen u.a.

 Strafkammer 4

4 KLs 501 Js 14523/20

 Verfahren gegen

 1. Krystyna S., geb. 1957

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Wrozyna, Frankfurt am Main

 2. Witold T., geb. 1973

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Kumpf, Mannheim

    Verteidiger: Rechtsanwalt Gönnheimer, Mannheim

 Prozessauftakt: Donnerstag, 17. Dezember 2020, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 07., 21., 26. und 28. Januar 2021, jeweils 09.00 Uhr)

 Die Angeklagte Krystyna S., die sich in Untersuchungshaft befindet, soll den mittlerweile 88 Jahre alten Geschädigten seit dem Jahr 2017 gepflegt haben. Sie soll von diesem eine Vollmacht sowie eine EC-Karte für dessen Konto erhalten haben. Ohne dessen Einverständnis soll die Angeklagte im Zeitraum von Juni 2019 bis Anfang Mai 2020 in 45 Fällen jeweils EUR 2.000 unter Verwendung der EC-Karte und in einem weiteren Fall EUR 10.000 von dem Konto des Geschädigten zur Verwendung für eigene Zwecke abgehoben haben.

 Im April 2020 sollen die beiden Angeklagten den Entschluss gefasst haben, sich durch eine vermeintliche Schenkung seitens des Geschädigten dessen Restvermögen zu verschaffen. Dazu sollen Sie Ende April 2020 einen Schenkungsvertrag über EUR 200.000 aufgesetzt und den für sie erkennbar geschäftsunfähigen Geschädigten dazu gebracht haben, diesen zu unterschreiben. Anschließend sollen sie für Anfang Mai 2020 einen Termin bei einer Sparkasse in Mannheim vereinbart haben, um die Überweisung des Geldes auf das Konto der Angeklagten Krystyna S. zu veranlassen. Dort seien sie während der Vorbereitung der Überweisung durch die zwischenzeitlich verständigte Polizei festgenommen worden.   

  

 

 Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und VRLG -

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