Suchfunktion

32. bis 39. Kalenderwoche 2021 (1. Nachtrag)

Datum: 30.08.2021

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Verdacht des Mordes

Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 200 Js 9126/21

Verfahren gegen

Michal P., geb. 1988
Verteidiger: Rechtsanwalt Senghaus, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Kling, Mannheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 01. September 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 02., 07., 09., 14. und 15. September sowie 05. Oktober 2021, je-weils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am Abend des 29.03.2021 seine frühere Lebensgefährtin in deren Wohnung mit ihrem damaligen Mitbewohner im Bett liegend angetroffen ihn und mehrfach aufgefordert, die Wohnung zu verlassen. Nachdem der Mann dem nicht nachgekommen sei, habe der An-geklagte aus Eifersucht unvermittelt und ohne Vorwarnung mit massiver Gewalteinwir-kung mit den Fäusten auf den Kopfbereich des Mannes eingeschlagen, der – wie der An-geklagte gewusst habe – nicht mit einem körperlichen Angriff gerechnet habe, daher in seiner Abwehrfähigkeit stark eingeschränkt gewesen sei und keine Abwehrmaßnahmen habe ergreifen können. Der Geschädigte sei auf Grund der Schläge zu Boden gegangen und der Angeklagte habe sodann mit großer Kraftentfaltung und bedingtem Tötungsvor-satz auf dessen Kopf, Hals, Bauch und Rücken eingetreten, wobei er Turnschuhe getra-gen habe. Der Geschädigte habe durch die Schläge und Tritte des Angeklagten schwere Verletzungen erlitten und sei auf Grund dieser in der Nacht zum 30.03.2021 verstorben.

Verdacht des Betruges in zahlreichen Fällen

Strafkammer 4
4 KLs 714 Js 26370/18

Verfahren gegen

Ahmed B., geb. 1989
Verteidiger: Rechtsanwalt Urbanczyk, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Middendorf, Heilbronn

Prozessauftakt: Mittwoch, 01. September 2021, 10.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 07., 08. und 09. September 2021, jeweils 09.30 Uhr)

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe im Zeitraum zwischen dem 28.12.2018 und 05.08.2019 in 40 Fällen entweder allein oder gemeinsam mit vier gesondert verfolgten Tatgenossen oder lediglich mit einem von ihnen mittels zuvor durch Diebstahl oder Un-terschlagung erlangten EC-Karten gewerbsmäßig Einkäufe in verschiedenen Warenhäu-sern, insbesondere im Modehaus Engelhorn in Mannheim, getätigt. Er oder einer seiner Tatgenossen habe hierbei jeweils im Wege des elektronischen Lastschriftverkehrs be-zahlt und dabei an der Kasse vorgetäuscht, Inhaber der jeweils verwendeten Zahlungs-karte zu sein, weshalb ihm oder dem zahlenden Tatgenossen die jeweilige Ware ausge-händigt worden sei. Hierdurch habe der Angeklagte sich selbst oder einen seiner Tatge-nossen um den Wert der jeweiligen Waren bereichern wollen, ohne eine Gegenleistung zu erbringen. Durch die 40 Taten sei ein Gesamtschaden vom rund 20.300 € entstanden.

Verdacht des Bankrotts in zahlreichen Fällen u.a.

Strafkammer 23 - Große Wirtschaftsstrafkammer
23 KLs 605 Js 5401/21

Verfahren gegen

Patrick M., geb. 1979
Verteidiger: Rechtsanwalt Betz, Heidelberg

Prozessauftakt: Donnerstag, 02. September 2021, 09:30 Uhr
(Fortsetzungstermine: 03., 08., 17. und 23. September 2021 sowie 06. und 13. Oktober 2021, jeweils 09.30 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er sei faktischer Geschäftsführer und Alleingesellschafter einer im Baugewerbe tätigen Gesell-schaft mit Sitz in Mannheim gewesen. Der im Februar 2020 gestellte Antrag des Finanz-amtes auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft sei durch das AG Mannheim im September 2020 mangels Masse zurückgewiesen worden. Im Schuldnerverzeichnis hätten für den Zeitraum 14.06.2018 bis 15.06.2020 gegen die Ge-sellschaft acht Einträge wegen Nichtabgabe der Vermögensauskunft vorgelegen. Für den Zeitraum 01.01.2018 bis 20.11.2020 hätten gegen die Gesellschaft 13 Zwangsvollstre-ckungsaufträge bezüglich Forderungen von insgesamt ca. 176.000 € vorgelegen. Zudem hätten offene Umsatzsteuerforderungen des Finanzamtes Mannheim für den Zeitraum 2016, 2018 und 2019 von insgesamt ca. 105.000 € vorgelegen, die nach erfolglosen Voll-streckungsversuchen zur Insolvenzantragstellung durch das Finanzamt im Februar 2020 geführt hätten. Vor diesem Hintergrund habe der Angeklagte folgende Taten begangen:
Trotz der ihm spätestens seit Januar 2018 bekannten Tatsache, dass die Gesellschaft nicht mehr in der Lage gewesen sei, ihre fälligen Verbindlichkeiten zu zahlen, habe der Angeklagte entgegen der ihm bekannten gesellschaftsrechtlichen Pflicht keinen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft bei dem zu-ständigen Amtsgericht gestellt.
Der Angeklagte habe zudem in Kenntnis seiner entsprechenden handelsrechtlichen Pflicht zur Führung von Handelsbüchern die Führung der Bücher der Gesellschaft spätes-tens ab 01.01.2017 bewusst unterlassen.
Entgegen der ihm bekannten handelsrechtlichen Pflicht, den Jahresabschluss für die Ge-sellschaft in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres zu erstellen, habe der Angeklagte nicht für die Erstellung der Jahresab-schlüsse der Gesellschaft für die jeweils zum 31.12.2016, 31.12.2017 und 31.12.2018 endenden Geschäftsjahre gesorgt.
Der Angeklagte habe am 12.09., 13.09., 17.09., 18.09. und 31.10.2019 unter Vortäu-schung nicht vorhandener Zahlungsfähigkeit namens der Gesellschaft bei einer Baufirma Beton für eine Baustelle bestellt. Im Vertrauen auf die vorgespiegelte Zahlungsfähigkeit des Unternehmens habe die Firma die Betonlieferungen erbracht, die mit drei Rechnun-gen über 6.004,46 €, 1.207,26 € und 2.131,22 € der Gesellschaft in Rechnung gestellt worden und entsprechend vorgefasster Absicht des Angeklagten unbezahlt geblieben seien, so dass der Firma ein entsprechender Schaden in Höhe von insgesamt 9.338,94 € entstanden sei.
Der Angeklagte habe in 63 Fällen in Kenntnis seiner Verpflichtung, als faktischer Ge-schäftsführer die Vermögensinteressen der Gesellschaft zu wahren, nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft Forderungen der Gesellschaft in Höhe von insge-samt 267.756,46 € gegenüber verschiedenen Baufirmen und Privatpersonen unberechtigt und gewerbsmäßig über sein Privatkonto eingezogen, um über die Verwendung der Gel-der nach eigenem Ermessen zu entscheiden, wodurch der Gesellschaft ein Schaden in entsprechender Höhe entstanden sei.
Der Angeklagte habe am 23.04.2020 vor einem Gerichtsvollzieher beim AG Ludwigshafen die Ver-mögensauskunft abgegeben, wobei die folgenden Angaben nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprochen hätten:
So habe er der Wahrheit zuwider erklärt, kein Fahrzeug zu besitzen oder ein in seinem Eigentum stehendes Fahrzeug zur Sicherheit übereignet zu haben. Tatsächlich sei der Angeklagte Eigentümer eines Fahrzeugs gewesen, das er als Sicherheit für eine Forderung in Höhe von 20.400 € an eine Frau verpfändet hätte.
Des Weiteren habe er die Frage nach Beteiligungen an Gesellschaften, Partnerschaften und Mit-gliedschaften bei Genossenschaften verneint, obwohl er seit Februar 2019 Alleingesellschafter der vorstehend genannten Gesellschaft gewesen sei; zudem sei er auch Alleingesellschafter einer weite-ren, im September 2018 gegründeten Gesellschaft gewesen. Auch habe er angegeben, über kein eigenes Konto zu verfügen und Konten Dritter zu benutzen, obwohl er Inhaber zweier Konten gewe-sen sei. Schließlich habe der Angeklagte nicht angegeben, dass er ab 01.05.2020 in einem Arbeits-verhältnis bei einem monatlichen Bruttogehalt von 7.692,31 € gestanden habe.

Verdacht des Untreue in mehreren Fällen u.a.

Strafkammer 22 - Große Wirtschaftsstrafkammer
22 KLs 601 Js 40589/16

Verfahren gegen

1. Dr. Hans H., geb. 1958
Verteidiger: Rechtsanwalt Schumacher, Heidelberg

2. Bettina B., geb. 1967
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Sommer, Köln
Verteidigerin: Rechtsanwältin Berg, Mannheim

Prozessauftakt: Freitag, 17. September 2021, 09:00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 20. und 30. September 2021, 06., 07. und 20. Oktober 2021, 10., 11., 17., 24., 25. und 29. November 2021, jeweils 09.00 Uhr)

Der Angeklagte Dr. H., der zum Zeitpunkt der nachfolgend dargestellten Taten Abteilungsleiter ei-nes in Mannheim ansässigen Unternehmens gewesen sei, habe im Zeitraum vom 06.10.2010 bis 14.07.2016 über Gesamtprokura verfügt, die ihn dazu berechtigt habe, gemeinsam mit einem Vor-standsmitglied oder einem anderen Prokuristen das Unternehmen zu vertreten.
In Ausnutzung seiner Stellung in der Gesellschaft als Prokurist bzw. Abteilungsleiter und entgegen seiner ihm bekannten Hauptverpflichtung, die Vermögensinteressen des Unternehmens zu betreuen, habe er folgende Handlungen zum Nachteil der Gesellschaft begangen, wodurch der Gesellschaft jeweils Vermögensnachteile entstanden seien:
Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt vor Juli 2014 habe sich der Angeklagte Dr. H. ent-schieden, eine Unternehmensberatung damit zu beauftragen, umfassende Vorlesungsmaterialien zu erstellen, um diese im Rahmen seiner Dozententätigkeit an einer Universität zu verwenden. Am 23.06.2014 habe er im Namen des geschädigten Unternehmens einen Vertrag mit der Unterneh-mungsberatung geschlossen, welcher ein Budget von 498.907,50 € vorgesehen habe, obwohl er gewusst habe, dass die erstellten Unterlagen ausschließlich im Rahmen seiner Dozententätigkeit an einer Universität Verwendung finden sollten und gerade nicht für betriebliche Zwecke des Unterneh-mens bestimmt waren. Wie vom Angeklagten Dr. H. beabsichtigt, habe die Unternehmensberatung in enger Abstimmung mit dem Angeklagten im Zeitraum Mai 2014 bis August 2014 verschiedene PowerPoint-Präsentationen erstellt und für die erbrachten Leistungen dem geschädigten Unterneh-men mit zwei Rechnungen über 249.453,04 € und 249.453,04 € in Rechnung gestellt. Beide Rech-nungen habe der Angeklagte Dr. H. abgezeichnet, woraufhin sein nicht in den Tatplan eingeweihter Mitarbeiter die Auszahlung veranlasst habe, wodurch dem Unternehmen ein Schaden in Höhe von insgesamt 498.907,50 € entstanden sei.
Im Zeitraum vom 30.03.2015 bis 02.04.2015 sei der Angeklagte Dr. H. aus privatem Anlass gemeinsam mit seinem anderweitig verfolgten Mitarbeiter nach New York gereist und habe sämtliche Kosten der Reise wie Flug-, Übernachtungs- und Veranstaltungskosten - insgesamt ca. 5.200 € - über Geschäftskreditkarten des Unternehmens finanziert, dem ein entsprechender Schaden entstanden sei.
Im Zeitraum von Dezember 2015 bis Mai 2016 habe die Angeklagte Bettina B. auf Grund einer mit dem Angeklagten Dr. H. zuvor getroffenen Absprache dem geschädigten Unternehmen vier Rechnungen über insgesamt 91.630 € für angeblich für das Unternehmen erbrachte Dienstleistungen gestellt. Dabei sei beiden Angeklagten bewusst gewesen, dass die erbrachten Leistungen keinem unternehmerischen Zweck des Unternehmens, sondern allein den nebenberuflichen Interessen des Angeklagten Dr. H. gedient hätten. Dieser habe sodann diese Rechnungen entgegen seiner ihm bekannten Hauptverpflichtung, die Vermögensinteressen des Unternehmens zu wahren, zur Zahlung freigegeben, damit die Auszahlung des Rechnungsbetrages an die Angeklagte Bettina B. durch einen nicht eingeweihten Mitarbeiter habe erfolgen können. Als Gegenleistung für die Freigabe der Rechnungen habe der Angeklagte Dr. H. von der Angeklagten Bettina B. Geld in Höhe von insgesamt ca. 31.000 € angenommen.

Verdacht des gewerbsmäßigen Bandenbetruges

Strafkammer 7 - Große Jugendkammer
7 KLs 805 Js 39117/19

Verfahren gegen

1. Lukasz P., geb. 1987
Verteidiger: Rechtsanwalt Dominkovic, Mannheim

2. Claudia L., geb. 2001
Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

3. Christian G., geb. 1997
Verteidiger: Rechtsanwalt Novak, München
Verteidiger: Rechtsanwalt Eckstein, München

4. Moses L., geb. 2000
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim

Prozessauftakt: Montag, 20. September 2021, 09:00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 21. September 2021, 05., 12., 19., 21., 25., 28. und 29. Oktober 2021, 09., 16., 23. und 30. November 2021, 07. und 08.12.2021, jeweils 09.00 Uhr)

Den Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, sie hät-ten sich ab August 2020 mit drei gesondert verfolgten Beteiligten und aus Polen agieren-den Personen zusammengeschlossen, um fortan organisiert, arbeitsteilig und professio-nell Straftaten nach dem modus operandi des „Enkeltricks“ zu begehen und sich hier-durch eine fortlaufende Einnahmequelle von nicht unerheblichem Fang zu schaffen. Hier-bei sollen die aus Polen agierenden Personen - sog. „Keiler“ – gezielt mit älteren Men-schen telefonischen Kontakt aufgenommen haben und ein Verwandtschafts- oder Be-kanntschaftsverhältnis oder auch eine amtliche Tätigkeit vorgetäuscht haben. Die Ange-rufenen, von denen die älteste 105 Jahre alt gewesen sein soll, sollen sodann durch Vor-spiegelung von (finanziellen) Notlagen dazu gebracht worden sein, Geld und Vermö-genswerte an vor Ort agierende und mit den Keilern auch während der Abholung in stän-digem Kontakt stehende „Geldabholer“ zu übergeben. Den Kontakt zwischen „Keiler“ und „Geldabholern“ soll ein im Bundesgebiet ansässiger sog. „Logistiker“ hergestellt haben, der auch die Abholung der Tatbeute organisiert haben soll. Die „Logistiker“ sollen pro Abholung einen Anteil von 20% an der Beute erzielt haben, die „Abholer“ jeweils einen Betrag von 2.000 €. In 9 Fällen sollen die Taten nicht über das Versuchsstadium hinaus-gelangt sein, da die angerufenen Personen die Herausgabe von Geld oder Wertgegen-ständen verweigert oder die Polizei alarmiert haben sollen.
Die Taten sollen in Bayern (4 Taten), im Raum Mainz/Wiesbaden (2 Taten), im Raum Frankfurt am Main (1 Tat), Östringen (1 Tat), Nekargemünd (1 Tat), Heidelberg (1 Tat), Pforzheim (1 Tat), Mannheim (1 Tat), Herxheim am Berg (1 Tat), Limburgerhof (1 Tat), Heilbronn (1 Tat), Saarbrücken (1 Tat) und Stuttgart (1 Tat) begangen worden sein.
Der Angeklagte Moses L. soll als „Logistiker“ an vier Fällen des gewerbsmäßigen Ban-denbetruges und drei Fällen des versuchten gewerbsmäßigen Bandenbetruges beteiligt gewesen sein. Die Angeklagte Claudia L. soll als „Abholerin“ an zwei Fällen des ge-werbsmäßigen Bandenbetruges und drei Fällen des versuchten gewerbsmäßigen Ban-denbetruges beteiligt gewesen sein. Der Angeklagte Lukasz P. sei als „Logistiker“ an fünf Fällen des gewerbsmäßigen Bandenbetruges und einem Fall des versuchten ge-werbsmäßigen Bandenbetruges beteiligt gewesen. Der Angeklagte Christian G. soll als „Logistiker“ an zwei Fällen des gewerbsmäßigen Bandenbetruges und zwei Fällen des versuchten gewerbsmäßigen Bandenbetruges beteiligt gewesen sein.
Durch die Taten soll ein Gesamtschaden in Höhe von rund 260.000 € entstanden sein, wobei die Tatbeute teilweise später sichergestellt worden sein soll.

Verdacht des schweren Bandendiebstahls in mehreren Fällen

Strafkammer 7 - Große Jugendkammer
7 KLs 504 Js 87/21

Verfahren gegen

1. Oliver S., geb. 1999
Verteidiger: Rechtsanwältin Weis, Mannheim

2. Jessica M., geb. 2000
Verteidiger: Rechtsanwalt Walter, Mannheim

3. Jean-Claude G., geb. 1995
Verteidiger: Rechtsanwalt Welke, Heidelberg

4. Alexander N., geb. 1991
Verteidiger: Rechtsanwalt Fleck, Mannheim

Prozessauftakt: Montag, 27. September 2021, 09:00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 01., 04., 11., 18. und 27. Oktober 2021, 15., 17. und 24. November 2021, jeweils 09.00 Uhr)

Die Angeklagten Oliver S. und Jessica M., die sich in Untersuchungshaft befinden, sollen zwischen Mai 2020 und August 2020 gemeinsam mit zwei gesondert verfolgten Tatgenossen und spätestens ab dem 09.10.2020 auch mit den in Strafhaft bzw. Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten Alexander N. und Jean-Claude G. bandenmäßig in wechselnder Zusammensetzung Diebstähle begangen bzw. zu diesen Hilfe geleistet haben.
In der Nacht des 15.08.2020 sollen der Angeklagte Oliver S. und zwei gesondert verfolgte Männer bei einer Firma in Hockenheim eingebrochen sein und drei Motorräder im Wert von etwa 25.000 €, 7.000 € und 6.500 € entwendet haben.
Vom 09.10. auf den 10.10.2020 sollen die Angeklagten Oliver S., Alexander N. und Jean-Claude G. auf einer Großbaustelle einen Gabelstapler geöffnet und diesen genutzt haben, um den anschließenden Diebstahl einer 570 kg schweren Rüttelplatte im Wert von 12.200 € zu ermöglichen. Die Angeklagte Jessica M. soll währenddessen Schmiere gestanden haben. Im Anschluss sollen sie die Rüttelplatte mit einem PKW nach Bürstadt verbracht und dort für 900 € an einen Abnehmer veräußert haben.
Zwischen dem Nachmittag des 23.10.2020 und dem frühen Morgen des 24.10.2020 sollen die Angeklagten Oliver S. und Alexander N. mit zwei gesondert verfolgten Mittätern in das Lagergelände einer Baufirma eingedrungen sein und dort vier Rollen Glasfaserkabel eines Telekommunikationsunternehmens im Wert von etwa 15.000 € entwendet haben. Zudem sollen sie in einen Container eingebrochen sein und aus diesem eine Baumaschine im Wert von etwa 2.500 € gestohlen haben. Die Kabeltrommeln sollen sie anschließend für insgesamt 200 € weiterveräußert haben, die Baumaschine habe später eine Baufirma erworben.
Am frühen Morgen des 25.10.2020 sollen die Angeklagten Oliver S., Alexander N. und Jean-Claude G. in die Räumlichkeiten einer Baufirma in Lampertheim eingedrungen sein, während die Angeklagte Jessica M. vor dem Gebäude Schmiere gestanden haben soll, und dort einen PKW, zwei Stromaggregate, mehrere Werkzeuge und Baugeräte sowie Autoreifen im Wert von insgesamt etwa 53.000 € entwendet haben.
Zwischen dem Abend des 25.11.2020 und dem Morgen des 26.11.2020 sollen die Angeklagten Oliver S., Alexander N. und Jean-Claude G. auf einer Baustelle in Ketsch in einen Radlader eingebrochen sein, wodurch ein Schaden von 2.500 € entstanden sein soll, und diesen genutzt haben, um Bauwerkzeuge im Wert von rund 35.400 € auf einen mitgebrachten und unmittelbar vor der Tat gestohlenen PKW-Anhänger zu laden. Anschließend sollen sie einen Teil der Gegenstände an einen unbekannten Abnehmer veräußert und den Ertrag von 750 € zu gleichen Teilen unter sich aufgeteilt haben.
Am Abend des 02.01.2021 sollen die Angeklagten Oliver S., Alexander N. und Jean-Claude G. auf das Firmengelände einer Gartenbaufirma in Ladenburg eingedrungen sein und dort mehrere Bauwerkzeuge, Baufahrzeuge und einen Pritschenwagen im Gesamtwert von etwa 69.500 € entwendet haben. Von den gestohlenen Gegenständen sollen bis auf einen Anhänger im Wert von 5.850 € alle sichergestellt worden sein.
Am frühen Morgen des 03.01.2021 soll der Angeklagte Oliver S. mit einem gesondert verfolgten Tatgenossen auf das Firmengelände zurückgekehrt sein und in die dort befindliche Lagerhalle eingebrochen sein. Die beiden Männer sollen einen Anhänger, mehrere Bauwerkzeuge und Werkzeugkoffer sowie einen Aufsitzrasenmäher im Gesamtwert von etwa 73.400 € entwendet haben, wobei davon später Gegenstände im Wert von insgesamt rund 18.000 € sichergestellt worden sein sollen.
Am Abend des 27.01.2021 sollen die Angeklagten Oliver S., Alexander N. und Jean-Claude G. auf dem Gelände einer Firma in Weinheim in das Firmengebäude eingebrochen sein, wodurch ein Sachschaden in Höhe von rund 5.600 € entstanden sein soll, und dort zahlreiche Maschinen und Fahrzeugschlüssel von Baggern im Gesamtwert von ca. 18.700 € entwendet haben. Anschließend sollen sie die Beute – bis auf einen Trennschleifer – für 1.400 € veräußert haben.
Am Abend des 05.02.2021 sollen der Angeklagte Oliver S. und ein gesondert verfolgter Tatgenosse aus einem Baucontainer auf einer Baustelle in Mannheim verschiedene Werkzeuge und Geräte im Gesamtwert von etwa 7.550 € entwendet haben, wobei die Angeklagte Jessica M. vor dem Gelände Schmiere gestanden haben soll. Einen Großteil der Beute sollen die beiden Männer anschließend für 1.500 € weiterveräußert und den Erlös unter sich aufgeteilt haben.
In der Nacht vom 07.02. auf den 08.02.2021 soll der Angeklagte Oliver S. mit einem gesondert verfolgten Tatgenossen auf dem Gelände einer Firma in Eschelbronn drei LKWs aufgebrochen und aus diesen das darin befindliche Werkzeug entwendet haben. Zudem sollen sie die Lagerhalle aufgebrochen haben und aus dieser diverse Möbel und Haushaltsgeräte gestohlen haben. Der Gesamtwert der Beute soll sich auf etwa 25.000 € belaufen. Zudem sollen die beiden Männer einen Kastenwagen im Wert von rund 5.000 € entwendet haben. Ein großer Teil der Beute habe später bei dem Tatgenossen sichergestellt werden können.
Am späten Vormittag des 14.02.021 sollen der Angeklagte Oliver S. und ein gesondert verfolgter Tatgenosse in einen Baucontainer auf einer Baustelle in Mannheim eingebrochen sein und verschiedene Baumaschinen im Gesamtwert von etwa 10.000 € entwendet haben, wobei die Angeklagte Jessica M. vor dem Gelände Schmiere gestanden haben soll.

Dr. Susanne Lösch
- Stellv. Pressesprecherin und RinLG -

Fußleiste