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01. bis 05. Kalenderwoche 2022 (2. Nachtrag)

Datum: 11.01.2022

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf - 

Verdacht des versuchten Mordes u.a.

Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 200 Js 19873/21

Verfahren gegen

Actay G., geb. 1977
Verteidiger: Rechtsanwalt Dominkovic, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Aydin, Mannheim

Vertreterin des Nebenklägers: Rechtsanwältin Hausen, Mannheim

Prozessauftakt: Donnerstag, 13. Januar 2022, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 26. Januar, 01., 15. Februar und 01. März 2022, jeweils 09.00 Uhr)

Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll sich am Abend des 14.07.2021 in einem Café in der Innenstadt von Mannheim aufgehalten haben. Dort soll er den Nebenkläger, der an einem anderen Tisch gesessen sei, gesehen und sich entschlossen haben, da er diesen für einen möglichen Angreifer einer bereits einige Zeit zurückliegenden körperlichen Auseinandersetzung angesehen habe, sich an diesem zu rächen. Er soll deshalb zu seiner nahegelegenen Arbeitsstelle, einer Bäckerei gegangen sein, sich dort ein Messer genommen haben und anschließend in das Café zurückgekehrt sein. Dort soll er den Nebenkläger - um sein wahres Vorhaben zu verschleiern - freundlich angesprochen und ihn gebeten haben, mit ihm vor die Tür zu kommen, um etwas mit ihm zu besprechen. Der Nebenkläger, der den Angeklagten gekannt haben soll, sei diesem arglos nach draußen gefolgt. Dort soll der Angeklagte den Nebenkläger zunächst gefragt haben, ob der ihn nicht erkenne, was dieser - auch nach wiederholter Nachfrage durch den Angeklagten - verneint habe. Für den Nebenkläger unvermittelt soll der Angeklagte ihn am Kragen gepackt, sein Messer gezogen und dem Nebenkläger einen Stich in den Brustkorb versetzt haben, wobei er mit Tötungsvorsatz gehandelt haben soll. Obwohl der Nebenkläger um Hilfe gerufen und obwohl eine Person ihm zu Hilfe geeilt sein soll, soll der Angeklagte weiterhin auf den Nebenkläger eingestochen haben. Erst als weitere Personen eingegriffen haben sollen, soll der Angeklagte erkannt haben, dass eine weitere Tatausführung nicht mehr möglich sei. Er soll deshalb das Messer fallen gelassen haben und geflüchtet sein.

Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -

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