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06. bis 09. Kalenderwoche 2019

Datum: 30.01.2019

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Verdacht des versuchten Mordes u.a.

Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 400 Js 33487/18

Verfahren gegen

Martins O., geb. 1996
Verteidiger: Rechtsanwalt Kornblum, Mannheim

Prozessauftakt: Dienstag, 05. Februar 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 13., 26. Februar, 04., 08., 29. März und 12. April 2019, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am Abend des 02.10.2018 in den Spinelli-Baracks in Mannheim den Geschädigten zunächst in ein kurzes Gespräch verwickelt und anschließend unvermittelt mit einem spitzen Küchenmesser gegen dessen Kopf gestochen, um ihn zu töten. Der Geschädigte habe sich von dem Angeklagten wegdrehen und so einem weiteren Messerstich ausweichen können. Anschließend sei der stark blutende Geschädigte zu Boden gegangen. Der Angeklagte, der sich zunächst vom Tatort entfernt habe, sei kurze Zeit später durch Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes festgenommen worden.

Verdacht der Steuerhinterziehung u.a.

Strafkammer 22 - Große Wirtschaftsstrafkammer
22 KLs 616 Js 32544/10

Verfahren gegen

1. Norman G., geb. 1977
Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

2. Josef U., geb. 1960
Verteidigerin: Rechtsanwältin Mannebach-Junge, Mannheim

3. Marco M., geb. 1966
Verteidigerin: Rechtsanwältin Combé, Heidelberg

4. Daniel D., geb. 1970
Verteidigerin: Rechtsanwältin Behringer, Rastatt
Verteidiger: Rechtsanwalt Ried, Waldbronn

5. Johannes T., geb. 1953
Verteidiger: Rechtsanwalt Lang, Trier

Prozessauftakt: Dienstag, 05. Februar 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 08., 12., 14., 19., 21., 26., 28. Februar, 20., 28. März, 02., 04., 09., 11., 12. April und 13. Mai 2019, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten Norman G. wird als Inhaber und Geschäftsführer der in Mittelbaden ansässigen Firma G. C., deren Geschäftsgegenstand der Handel mit Fahrzeugen gewesen sein soll, dem Angeklagten Josef U. in seiner Eigenschaft als faktisch gleichberechtigter Geschäftspartner sowie dem Angeklagten Marco M. in seiner Eigenschaft als faktischer Geschäftsführer einer in Rom ansässigen, auf den Handel mit Fahrzeugen ausgerichteten Firma zur Last gelegt, durch Schaffung scheinbarer Lieferketten die Voraussetzungen zum unberechtigten Vorsteuerabzug bzw. zur unberechtigten Differenzbesteuerung geschaffen und auf diese Weise letztlich auf Kosten des Fiskus eine Verbilligung der erworbenen Fahrzeuge bewirkt und damit letztlich auf dem italienischen Kraftfahrzeugmarkt Wettbewerbsvorteile erreicht zu haben.
In Umsetzung des gemeinsamen Tatplans sollen u.a. für die Firma G. C. durch unrichtige Angaben bei der Umsatzsteuerjahreserklärung für 2009 Umsatzsteuern i.H.v. rund EUR 370.000 hinterzogen worden sein. Darüber hinaus sollen die Angeklagten Norman G., Josef U. und Marco M. in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken, 56 Rechnungen einer Firma aus der Lieferkette an die in Rom ansässige Firma verfälscht haben, um der italienischen Firma die Differenzbesteuerung zu ermöglichen.
Die Angeklagten Daniel D. und Johannes T. sollen, um der italienischen Firma die Differenzbesteuerung zu ermöglichen, im Zeitraum zwischen Juli 2009 und März 2010 mindestens 287 Fahrzeuge zum Schein auf Privatpersonen zugelassen haben. Dadurch sollen sie dazu beigetragen haben, dass in den Jahren 2009 und 2010 durch die Firma G. C. und zwei weitere Firmen Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt rund EUR 857.000 verkürzt worden sei.

Verdacht der schweren räuberischen Erpressung

Strafkammer 5
5 KLs 405 Js 28094/18

Verfahren gegen

1. Niclas A., geb. 1997
Verteidigerin: Rechtsanwältin Hierstetter, Mannheim

2. Kevin S., geb. 1992
Verteidiger: Rechtsanwalt Lindberg, Mannheim

3. Virginia S., geb. 1988
Verteidigerin: Rechtsanwältin Mannebach-Junge, Mannheim

Prozessauftakt: Donnerstag, 07. Februar 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 18. Februar, 01., 04. und 06. März 2019, jeweils 09.00 Uhr)

Den Angeklagten Niclas A. und Virginia S. wird zur Last gelegt, den Angeklagten Kevin S. zu einem Überfall auf einen Supermarkt in Mannheim überredet zu haben, in dem die Angeklagten Niclas A. und Virginia S. damals angestellt gewesen seien. In Ausführung des gemeinsamen Tatplanes habe die Angeklagte Virginia S. dem Angeklagten Kevin S. am späten Nachmittag des 06.08.2018 eine Sturmhaube und eine täuschend echt aussehende Spielzeugpistole übergeben. Anschließend sei sie mit diesem zu dem Supermarkt gefahren. Dort habe sich der Angeklagte Kevin S. unbemerkt Zutritt zu den hinteren Räumlichkeiten des Supermarktes verschafft. Als der Angeklagte Niclas A. und ein weiterer Angestellter nach Ladenschluss die Tageseinnahmen zu zählen begonnen hätten, soll der Angeklagte Kevin S. das Büro maskiert und unter Vorhalten der Waffe betreten habe. Der im Büro anwesende Angestellte, der von einer echten Schusswaffe ausgegangen sei, sei sofort auf den Angeklagten zugegangen und habe mit beiden Händen die Waffe ergriffen. Der Angeklagte Niclas A. habe, um das Scheitern des Überfalls zu verhindern, den Angestellten weggezogen und ihm erklärt, dass das Geld herausgegeben werden solle. Anschließend sollen der Angeklagte Niclas A. und der Angestellte dem Angeklagten Kevin S. die Tageseinnahmen in Höhe von rund EUR 7.200 übergeben haben. Der Angeklagte Kevin S. soll sich nach dem Überfall zu der in der Nähe des Tatortes wartenden Angeklagten Virginia S. begeben und mit dieser gemeinsam den Tatort verlassen haben. Die Angeklagte Virginia S. befindet sich in Untersuchungshaft

Verdacht des versuchten Totschlags u.a.

Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 404 Js 39283/15

Verfahren gegen

Rifat S., geb. 1990
Verteidiger: Rechtsanwalt Schnell, Heidelberg

Vertreter des Nebenklägers: Rechtsanwalt Stephani, Schriesheim

Prozessauftakt: Montag, 11. Februar 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 21., 22. Februar, 01., 12., 19. und 26. März 2019, jeweils 09.00 Uhr)

Der Angeklagte soll gemeinsam mit zwei bislang unbekannten Mittätern am 26.07.2015 gegen 02.15 Uhr einen Club in Mannheim auf der Suche nach Streit betreten haben. Dort sollen die beiden Mittäter eine Person angegriffen haben. Als der Nebenkläger deeskalierend dazwischengetreten sei, soll der Angeklagte diesen mit einem Faustschlag angegriffen und ihm im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung mit dem metallenen Einsatz eines Standaschenbechers einen wuchtigen Schlag auf den Kopf versetzt haben, wobei er dessen Tod billigend in Kauf genommen habe. Auch nach diesem Angriff habe der Angeklagte weiter auf den Nebenkläger mit Schlägen eingewirkt. Erst durch das Eingreifen der Security-Mitarbeiter habe die Auseinandersetzung beendet werden können.
Die beiden Mittäter sollen währenddessen weiter auf die zunächst angegriffene Person eingeschlagen und eingetreten haben.

Neuterminierung!!!!!!
Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt u.a.

Strafkammer 24 - Große Wirtschaftsstrafkammer
24 KLs 618 Js 40541/16

Verfahren gegen

1. Daut H., geb. 1969
Verteidiger: Rechtsanwalt Gärtner, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Rabuffetti, Mannheim

2. Arslan H., geb. 1968
Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Lindberg, Mannheim

Prozessauftakt: Montag, 11. Februar 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 14., 21., 22., 28. Februar, 12., 14., 19., 21., 22., 26., 29. März, 01., 03., 08., 10., 24., 26., 29., 30. April, 03., 07., 09., 15., 17. Mai, 06., 12., 14., 17. u. 19. Juni 2019, jeweils 09.00 Uhr)

Der ursprünglich für Mitte Januar 2019 vorgesehene Beginn der Hauptverhandlung musste aus dienstlichen Gründen verschoben werden.

Den Angeklagten Daut H. und Arslan H. wird zur Last gelegt, sie hätten in ihrer Eigenschaft als eingetragener bzw. faktischer Geschäftsführer einer in Mannheim ansässigen Baufirma im Zeitraum von Anfang April 2016 bis Ende Januar 2018 einer Vielzahl von Arbeitnehmern in erheblichem Umfang Löhne ganz oder teilweise „schwarz“ ausgezahlt, um Lohnkosten einzusparen. Zu diesem Zweck sollen sie gegenüber der AOK Baden-Württemberg, der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse sowie dem zuständigen Finanzamt unrichtige Angaben über den ausgezahlten Lohn gemacht und dadurch erreicht haben, dass der AOK Baden-Württemberg Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund EUR 656.000.-, der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse Beiträge in Höhe von rund EUR 218.000.- sowie dem Finanzamt Lohnsteuern in Höhe von rund EUR 180.000.- vorenthalten worden seien. Die beiden Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.

Verdacht des schweren Bandendiebstahls in mehreren Fällen u.a.

Strafkammer 5
5 KLs 405 Js 15351/18

Verfahren gegen

1. Tanju Z., geb. 1987
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim

2. Magomed J., geb. 1989
Verteidiger: Rechtsanwalt Hammerstein, Freiburg
Verteidigerin: Rechtsanwältin Berg, Mannheim

3. Dogan B., geb. 1989
Verteidigerin: Rechtsanwältin Lemmer, Heidelberg

Prozessauftakt: Donnerstag, 14. Februar 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 20., 27. Februar, 06., 08., 13., 14., 27. März, 02. und 04. Apr 2019, jeweils 09.00 Uhr)

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, sie seien zwischen Anfang April 2018 und Anfang Juli 2018 in arbeitsteiligem Zusammenwirken in 5 in Mannheim, Schwetzingen und Frankenthal gelegene Lokale sowie in eine Rechtsanwaltskanzlei eingebrochen; in zwei weiteren Fällen sei der Versuch des Einbruchs in ein in Schönau gelegenes Lokal sowie in einen Mobilfunkladen in Schwetzingen gescheitert, wobei sich der durch den Einbruchsversuch entstandene Sachschaden auf rund EUR 1.000 bzw. rund EUR 4.100 belaufen soll.
Bei allen Taten sollen die Angeklagten in der Weise arbeitsteilig zusammengewirkt haben, dass jeweils zwei Personen in die Räumlichkeiten eingedrungen seien, während die dritte Person die Umgebung abgesichert habe.
Bei den erfolgreichen Einbrüchen soll Bargeld (u.a. Tageseinnahmen und Bargeld aus Spielautomaten) in Höhe von insgesamt rund EUR 26.700 entwendet worden sein. Der durch diese Einbrüche entstandene Sachschaden soll rund EUR 23.600 betragen. Die Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.

Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Strafkammer 5
5 KLs 811 Js 19497/18

Verfahren gegen

Goran L., geb. 1974
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Graf, Mannheim

Prozessauftakt: Dienstag, 19. Februar 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 25. Februar, 11., 26., 26. März, 05., 09. und 11. April 2019, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter rund 5 kg Kokain und rund 1,8 kg Marihuana erworben. Die Betäubungsmittel sollten in einem Pkw nach Schweden verbracht werden, wo diese gewinnbringend weiterverkauft werden sollten. Als Fahrer habe der Angeklagte den gesondert verfolgten M. P. gewinnen können, der mit seinem professionell umgebauten Pkw die Betäubungsmittel am Abend des 04.05.2018 in der Nähe von Mannheim übernommen habe. Der Kurier sei beim Grenzübergang von Dänemark nach Schweden kontrolliert worden. Dabei seien die Betäubungsmittel beschlagnahmt worden.

Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -

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