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06. bis 12. Kalenderwoche 2022 (Zweiter Nachtrag)
Datum: 14.03.2022
Kurzbeschreibung:
- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Verdacht des besonders schweren Raubes u.a.
Strafkammer 5
5 KLs 403 Js 9133/21
Verfahren gegen
Mehmet T., geb. 1997
Verteidiger: Rechtsanwalt Welke, Heidelberg
Prozessauftakt: Dienstag, 15. März 2022, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 28. März, 06. und 07. April 2022, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er sei am Nachmittag des 15.01.2021 in Mannheim mit einem
Obdachlosen in einer Straßenbahn in Mannheim in eine körperliche Auseinandersetzung geraten. Der spätere Geschädigte
und eine weitere Person sollen dem Obdachlosen geholfen und die beiden Personen voneinander getrennt haben. Nachdem alle Beteiligten an
einer Haltestelle ausgestiegen seien und sich der Geschädigte zu Fuß von der Haltestelle entfernt habe, soll der Ange-klagte die
Eisenstange eines mobilen Verkehrsschildes ergriffen haben, dem Geschädig-ten nachgeeilt sein und diesem von hinten gegen das Bein und
anschließend noch mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Der Geschädigte soll von dem Faustschlag eine Jochbeinfraktur sowie
ein Monokelhämatom davongetragen haben.
Der Angeklagte soll des Weiteren am späten Abend des 22.02.2021 gemeinsam mit einer weiteren, bislang nicht bekannten Person den
Angestellten eines Lieferdienstes durch eine vorgegebene Bestellung an eine Adresse in Mannheim gelockt und diesen dort überfallen
haben. Der Angeklagte habe dazu dem Geschädigten mit einem abgebrochenen Stuhlbein ins Gesicht geschlagen haben. Der Geschädigte
habe sich zwar zur Wehr ge-setzt; aufgrund des Eingreifens des unbekannten Mittäters sei es diesem und dem Ange-klagten jedoch
gelungen, dem Geschädigten dessen Mobiltelefon sowie einen Geldbeutel zu entwenden, in dem sich u.a. Bargeld in Höhe von rund EUR
400 befunden habe. Der Geschädigte soll durch die Angriffe der beiden Täter mehrere Frakturen der Schädel- und
Gesichtsknochen davongetragen haben.
Verdacht der Vergewaltigung u.a.
Strafkammer 4
4 KLs 302 Js 17542/21
Verfahren gegen
Fatih A., geb. 1995
Verteidigerin: Rechtsanwältin Hierstetter, Mannheim
Vertreterin der Nebenklägerin Ziff. 1: Rechtsanwältin Hämisch, Heidelberg
Vertreterin der Nebenklägerin Ziff. 2: Rechtsanwältin Hausen, Mannheim
Prozessauftakt: Mittwoch, 16. März 2022, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 17., 29. März, 01., 05. und 07. April 2022, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie leiden soll und der derzeit vorläufig in einem
psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, wird zur Last gelegt, er habe sich am Abend des 19.06.2021 in seiner Wohnung mit der
Neben-klägerin Ziff. 1 getroffen und diese, nachdem es zunächst zu einem einverständlichen Geschlechtsverkehr gekommen sei,
mit Gewalt gezwungen, weitere sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. Erst nachdem sie dessen Forderungen nachgekommen sei, habe er diese
gehen lassen.
Des Weiteren soll der Angeklagte die Nebenklägerin Ziff. 2, die er einige Wochen zuvor kennen gelernt habe, am späten Abend des
04.07.2021 in dessen Wohnung in Mannheim mit Gewalt gezwungen haben, die Vornahme sexueller Handlungen vor bzw. an sich zu dulden.
Anschließend habe er sie gehen lassen.
Aufgrund seiner psychischen Erkrankung soll bei beiden Taten die Fähigkeit des Ange-klagten, entsprechend seiner Unrechtseinsicht zu
handeln, erheblich vermindert gewesen sein.
Verdacht der Untreue bzw. der Beihilfe zur Untreue u.a.
Strafkammer 22 - Große Wirtschaftsstrafkammer
22 KLs 605 Js 23895/21
Verfahren gegen
1. Abdul K., geb. 1997
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Münkel, Mannheim
2. Hasan K., geb. 1963
Verteidiger: Rechtsanwalt Döger, Ludwigshafen
Prozessauftakt: Dienstag, 22. März 2022, 09.30 Uhr
(Fortsetzungstermine: 24. März, 05., 06., 07., 12., 14., 27. April, 03. und 05. Mai 2022, jeweils 09.30 Uhr)
Der gesondert verfolgte Kerim K. soll mit seinen drei Brüdern (dem gesondert verfolgten Ekrem K., dem ebenfalls gesondert
verfolgten Enes K. und dem Angeklagten Abdul K.) sowie mit seinem Vater, dem Angeklagten Hasan K. ein zunächst in Ludwigshafen, seit
Anfang 2017 in Mannheim ansässiges Transportunternehmen geführt haben, wobei dem gesondert verfolgten Kerim K. eine
maßgebliche Rolle in dem Unternehmen zugekommen sei. Während der Angeklagte Hasan K. als Verkehrsleiter für die Einholung
der erforder-lichen Lizenzen zur Teilnahme am Güterverkehr zuständig gewesen sei, habe der Ange-klagte Abdul K. verschiedene
Aufgaben in dem Unternehmen wahrgenommen. So soll dieser als LKW-Fahrer tätig gewesen sei und auch Büroarbeiten durchgeführt
haben.
Aufgrund unbezahlter Umsatzsteuerforderungen sowie unbezahlter Sozialversicherungs-beiträge soll sich die finanzielle Situation des
Unternehmens so sehr verschlechtert haben, dass diese seit dem 31.01.2020 nicht mehr in der Lage gewesen sei, die gegen die Firma
bestehenden Forderungen zu begleichen. Dies sei den vier Brüdern und ihrem Va-ter bekannt gewesen. Zusätzlich seien Mitte Januar
2020 die Geschäftsräume der Firma vor dem Hintergrund eines bei einer Staatsanwaltschaft in Rheinland-Pfalz geführten
Er-mittlungsverfahrens durchsucht worden. In diesem Verfahren sei es um den Vorwurf ge-gangen, dass Beschäftigte ganz oder teilweise
„schwarz“ beschäftigt worden seien sowie dass Vorsteuern aus Scheinrechnungen zu Unrecht geltend gemacht worden
seien.
Um das noch vorhandene Vermögen des Unternehmens vor den Gläubigern und dem In-solvenzverwalter in Sicherheit zu bringen, soll
der gesondert verfolgte Kerim K. unter Einbindung der beiden Angeklagten sowie seiner beiden weiteren Brüder den Entschluss gefasst
haben, sich des Unternehmens zu entledigen. Dazu seien Ende Januar 2020 zu-nächst fünf Gesellschaften gegründet worden, die
der Fortführung des Unternehmens dienen sollten. Der Angeklagte Abdul K. soll drei dieser Firmen und der Angeklagte Hasan K. sowie der
gesondert verfolgte Enes K. jeweils eine Firma gegründet haben.
Darüber hinaus soll der Angeklagte Abdul K. in Absprache mit dem gesondert verfolgten Kerim K. zur Vorbereitung der verdeckten
Liquidation zwei weitere Firmen gegründet haben, deren Sitz in den Niederlanden gewesen sei.
Noch Ende Januar 2020 seien von dem ursprünglichen Unternehmen insgesamt 192 Ge-genstände (Fahrzeuge, Anhänger, Auflieger,
Werkzeuge etc.) im Gesamtwert von rund EUR 3,67 Millionen auf die fünf neu gegründeten Firmen übertragen worden, ohne dass
von diesen Firmen eine Gegenleistung erbracht worden sei. Zur Verschleierung der un-entgeltlichen Übertragung seien insgesamt 183
Scheinrechnungen erstellt worden.
Zur Verschleierung des Vorgehens seien diese Gegenstände in einem zweiten Schritt - ebenfalls wieder unentgeltlich, jedoch mit
Scheinrechnungen - an die beiden in den Nie-derlanden ansässigen Firmen weiter veräußert worden.
Den beiden Angeklagten sei dabei nicht nur bewusst gewesen, dass sie die bestehende Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens vertiefen,
sondern auch, dass zahlreiche Gläubiger durch die planmäßige Vermeidung eines ordnungsgemäßen Insolvenzverfahrens
geschädigt werden würden.
Der Angeklagte Abdul K. soll an der Übertragung von insgesamt 71 Gegenständen mit einem Gesamtwert von rund EUR 900.000
beteiligt gewesen sein.
Der Angeklagte Hasan K. soll an der Übertragung von insgesamt 87 Gegenständen mit einem Gesamtwert von rund EUR 2,2 Millionen
beteiligt gewesen sein.
Gegenstand des Verfahrens ist auch die Entscheidung über eine mögliche Einziehung derjenigen Gegenstände, die auf die fünf neu gegründeten Firmen übertragen worden seien, sowie derjenigen Nutzungen, d.h. Umsatzerlöse, die von diesen Firmen erzielt worden seien.
Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -
