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06. bis 12. Kalenderwoche 2022

Datum: 26.01.2022

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Hinweis:
Vom 28. Februar bis 04. März 2022 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich von Frau RinLG Dr. Lösch (Durchwahl 2655) vertreten.

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

Strafkammer 5
5 KLs 806 Js 20725/21

Verfahren gegen

Ina H., geb. 1979
Verteidigerin: Rechtsanwältin Meier, Mannheim

Vertreterin der Nebenkläger: Rechtsanwältin Hausen, Mannheim

Prozessauftakt: Montag, 07. Februar 2022, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 09., 25. Februar und 01. März 2022, jeweils 09.00 Uhr, außer 09. Februar 2022: 09.30 Uhr)

Die Beschuldigte, die derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden. Am Morgen des 21.07.2021 soll sie in der Innenstadt von Mannheim eine Mutter und deren zweijährige Tochter, die sich auf dem Weg zum Kindergarten befunden und sich in russischer Sprache unterhalten haben sollen, einige Minuten verfolgt und sodann zunächst das Kind und anschließend auch die Mutter, die sich schützend über das Kind geworfen habe, wiederholt geschlagen und getreten haben. Erst durch das Eingreifen von Passanten sei der Angriff beendet worden. Durch die Schläge und Tritte sollen das Kind ein Hämatom am Kopf sowie Kopfschmerzen und die Mutter u.a. Prellungen am Kopf und Oberkörper davongetragen haben.
Nach dem Vorfall soll sie sich nicht nur gegenüber einem Polizeibeamten abfällig über Personen geäußert haben, die aus Polen oder Russland stammen, sondern zudem auch gegenüber den Polizeibeamten verbotene NS-Grußformen verwendet haben.
Aufgrund ihrer Erkrankung soll sie zum Zeitpunkt der Taten schuldunfähig gewesen sein.

Verdacht des versuchten Mordes u.a.

Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 500 Js 23780/21

Verfahren gegen

Besim Z., geb. 1974
Verteidiger: Rechtsanwalt Döger, Mainz

Vertreterin der Nebenklägerin: Rechtsanwältin Hausen, Mannheim

Prozessauftakt: Dienstag, 08. Februar 2022, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 10., 22. und 24. Februar 2022, jeweils 09.00 Uhr)

Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll mit der Nebenklägerin mehr als zwanzig Jahre verheiratet gewesen sein. Mitte Juni 2021 soll sich die Nebenklägerin von dem Angeklagten getrennt haben. Nach einem kurzen Aufenthalt in seiner Heimat soll der Angeklagte im August 2021 in die gemeinsame Ehewohnung in Mannheim zurückgekehrt sein und sich dort so verhalten haben, als ob er die Trennung akzeptiere. Der Auszug des Angeklagten sollte am 01.09.2021 erfolgen; bis dahin sollten der Angeklagte, die Nebenklägerin und ihre beiden Kinder gemeinsam in der Wohnung leben. Der Angeklagte habe sich auffallend höflich und nett verhalten; tatsächlich soll er jedoch den Entschluss gefasst haben, seine Ehefrau, die er als seinen Besitz angesehen habe, bei passender Gelegenheit zu töten, um seine Machtstellung innerhalb seiner Familie durchzusetzen. Am Morgen des 19.08.2021, als sich die Nebenklägerin allein in der Küche aufgehalten habe, soll er deshalb ein Klappmesser an sich genommen, dieses geöffnet und mit diesem für die Nebenklägerin überraschend unvermittelt von oben in Richtung ihres Kopfes einen Stich ausgeführt haben, den die Nebenklägerin noch reflexartig habe abwehren können. Anschließend soll er der Nebenklägerin weitere Messerstiche in die Schulter und den Oberbauch sowie - als die Nebenklägerin auf dem Boden gelegen habe - in den Rücken versetzt haben. Weitere Verletzungshandlungen seien durch das Einschreiten der beiden Kinder verhindert worden. Der Angeklagte sei anschließend geflohen.

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

Strafkammer 4
4 KLs 303 Js 8854/21

Verfahren gegen

Ertugrul S., geb. 1989
Verteidiger: Rechtsanwalt Eisele, Mannheim

Prozessauftakt: Dienstag, 22. Februar 2022, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 24. Februar, 08. und 10. März 2022, jeweils 09.00 Uhr)

Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden.
Er soll aufgrund der Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit im Zeitraum vom 21.01. bis 14.06.2021 zahlreiche Straftaten u.a. zum Nachteil seiner Mutter begangen haben. Diese soll er wiederholt körperlich attackiert und ihr dabei Verletzungen zugefügt haben. Zudem soll er seinen Bruder geschlagen und in der Wohnung der Mutter in Mannheim zweimal einen Brand gelegt haben, der jedoch durch die Mutter jeweils habe gelöscht werden können. In einem Fall soll er der Mutter mit Gewalt EUR 15 und einem weiteren Fall ein Fernsehgerät entwendet haben. Am 23. und 31.05.2021 soll er in Mannheim Personen beleidigt und diese angegriffen haben. Am 01.06.2021 soll er in Mannheim eine Glasflasche in Richtung von zwei Personen geworfen haben, ohne diese jedoch zu treffen. Bei einem weiteren Vorfall am 02.06.2021 soll er in Mannheim einer Person, die in einem Becher einen heißen Kaffee mit sich geführt habe, den Becher ins Gesicht geschlagen haben.
Schließlich soll er am Abend des 14.06.2021 in Mannheim eine Gruppe von Personen beleidigt und bedroht. Als die Gruppe sich entfernt habe, sei er dieser gefolgt, habe eine Glasflasche aus einem Mülleimer genommen, diese zerschlagen und anschließend die Personen mit der abgeschlagenen Falsche bedroht. Im weiteren Verlauf des Geschehens soll er sich einer Person genähert, dieser mit dem Ellbogen einen Schlag ins Gesicht und später einer weiteren Person einen Schlag auf den Hinterkopf versetzt haben.

Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a.

Strafkammer 17
17 KLs 200 Js 12749/21

Verfahren gegen

1. Mark B., geb. 1986
Verteidigerin: Rechtsanwältin Hierstetter, Mannheim

2. Jacqueline S., geb. 1999
Verteidigerin: Rechtsanwältin Bauknecht, Ludwigshafen

Prozessauftakt: Dienstag, 22. Februar 2022, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 28. Februar, 01., 07., 15., 22., 28. März, 05. und 26. April 2022, jeweils 09.00 Uhr)

Die Angeklagte Jacqueline S., die sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, soll zu einem nicht mehr näher bestimmbaren Zeitpunkt im November 2020 1 kg Amphetamin auf Kommissionsbasis erhalten und dieses in Mannheim dem Geschädigten Ch. H. zum gewinnbringenden Weiterverkauf übergeben haben, wobei der Verkaufserlös der Angeklagten Jacqueline S. habe zustehen sollen.
Da die Angeklagte Jacqueline S. in der Folgezeit das Geld aus dem Weiterverkauf nicht erhalten habe, soll sie sich am frühen Abend des 09.02.2021 gemeinsam mit dem Angeklagten Mark B., der sich ebenfalls in Untersuchungshaft befindet, und einer weiteren, bislang nicht identifizierten Person zu der Wohnung des Geschädigten Ch. H. in Mannheim begeben haben, in der sie sich in den vergangenen Wochen aufgehalten habe. Nachdem Ch. H. auf ihr Klingeln geöffnet habe, sollen die drei Täter die Wohnung betreten, diesen angegriffen und anschließend die Wohnung nach Geld und Betäubungsmitteln durchsucht haben. Dabei sei der Geschädigte u.a. mit einem Messer, das der Angeklagte Mark B. in der Wohnung an sich genommen habe, bedroht worden, was letztlich zur Aushändigung von Bargeld in Höhe von EUR 300 geführt habe. Im Rahmen der Durchsuchung der Wohnung sollen die Täter rund 450 g Amphetamin, eine Sparkassenkarte, einen Laptop sowie verschiedene Kleidungsstücke an sich genommen und anschließend die Wohnung wieder verlassen haben.
In der Nach vom 12. auf den 13.02.2021 soll die Angeklagte Jacqueline S. dem Geschädigten D.S. eine Nachricht geschickt haben, in der sie zum Schein angekündigt habe, von ihm 100 g Marihuana erwerben und dieses zeitnah abholen zu wollen. Tatsächlich habe dieser vorgetäuschte Erwerb nur dazu dienen sollen, den Geschädigten in seiner Wohnung in Mannheim zu überfallen. Nachdem der Geschädigte auf das Klingeln geöffnet habe, sollen der Angeklagte Mark B. und drei weitere, bislang nicht identifizierte Täter in die Wohnung eingedrungen sein und den Geschädigten geschlagen und mit einem Messer bedroht haben. Sie sollen das bereitgelegte Marihuana sowie Bargeld in Höhe von EUR 3.000 an sich genommen und anschließend die Wohnung wieder verlassen haben.

Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -

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