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07. bis 12. Kalenderwoche 2020

Datum: 05.02.2020

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Hinweis:
Vom 19. bis 29.02.2020 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich durch Herrn RLG Ruppert (Durch-wahl 2458; E-Mail: jens.ruppert@lgmannheim.justiz.bwl.de) vertreten.

Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in mehreren Fällen

Strafkammer 4
4 KLs 805 Js 17401/19

Verfahren gegen

Thiemo L., geb. 1989
Verteidiger: Rechtsanwalt Flauaus, Bensheim

Prozessauftakt: Dienstag, 11. Februar 2020, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 12., 18. und 20. Februar 2020, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe Ende April 2019 - von seinem Wohnort im Raum Weinheim aus - 3 kg Amphetamingemisch und 300 g Kokaingemisch an einen Abnehmer gewinnbringend veräußert. An diesen Ab-nehmer soll der Angeklagte darüber hinaus im Zeitraum vom 04. bis 10.05.2019 in zwei Fällen jeweils 1 kg Amphetamingemisch veräußert haben. Am 23.05.2019 soll sich der An-geklagte mit seinem Abnehmer und dessen Abnehmerin (einer Verdeckten Ermittlerin) in Weinheim getroffen und diesen rund 11,4 kg Amphetamin, 100 g Haschisch, 100 Ecstasy-Tabletten und 10 g Kokaingemisch zu einem Gesamtpreis von EUR 9.500 übergeben haben, wobei 10 kg Amphetamin für die Verdeckte Ermittlerin bestimmt gewesen seien. Nach Übergabe des Rauschgiftes seien der Angeklagte und sein Abnehmer festgenommen wor-den. Bei anschließenden Durchsuchungen von Bunkerörtlichkeiten des Angeklagten seien in einem Lagerraum in Weinheim, in einer Garage in Bensheim sowie im Fahrzeug des Ange-klagten insgesamt rund 24 kg Marihuana, rund 6,2 kg Haschisch, rund 2,6 kg MDMA, rund 780 g Amphetamin, rund 480 g Kokaingemisch sowie rund 3.700 Ecstasy-Tabletten sicher-gestellt worden.

Verdacht des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.

Strafkammer 6
6 KLs 810 Js 21780/19

Verfahren gegen

1. Kamil C., geb. 1992
Verteidiger: Rechtsanwalt Middendorf, Heilbronn
Verteidigerin: Rechtsanwältin Combé, Heidelberg

2. Semi H., geb. 1996
Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

3. Marc S., geb. 1997
Verteidiger: Rechtsanwalt Dominkovic, Mannheim

4. Uwe N., geb. 1960
Verteidigerin: Rechtsanwältin Bertsch, Mannheim

Prozessauftakt: Dienstag, 11. Februar 2020, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 21., 25., 27., 28. Februar und 05. März 2020, jeweils 09.00 Uhr)

Den Angeklagten Kamil C., Semi H. und Marc S. wird zur Last gelegt, sie hätten im Zeit-raum zwischen Januar und Mitte Juni 2019 in elf Fällen jeweils rund 250 g Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben, wobei die Betäubungsmittel jeweils in der Woh-nung des Angeklagten Uwe N. in Mannheim gelagert worden seien. In dieser Wohnung sollen in diesem Zeitraum auch die Angeklagten Kamil C. und Marc S. gelebt haben, wo-bei der Angeklagte Marc S. dem gemeinsamen Tatplan entsprechend eine Schreckschuss-waffe in unmittelbarer Nähe der Betäubungsmittel aufbewahrt haben soll.
In dieser Wohnung sollen zudem in Grow-Schränken 22 Pflanzen Marihuana angepflanzt worden sein. Ende Juni 2019 sollen die Pflanzen ein Gewicht von rund 179 g gehabt haben.
Am 22.06.2019 soll die gesonderte verfolgte U.B. aus der o.g. Wohnung einen Rucksack mit ca. 180 g Marihuana entwendet haben, das kurz zuvor von einem Lieferanten an die Angeklagten ausgehändigt worden sei. Um das Marihuana wieder zu erlangen, sollen sich die Angeklagten Kamil C. und Marc S. zur Wohnung der U.B. begeben, dort die Woh-nungstür eingetreten und den Lebensgefährten der U.B. geschlagen und getreten haben, um den Aufenthaltsort der U.B. in Erfahrung zu bringen. Da der Lebensgefährte den Auf-enthaltsort nicht habe nennen können, sollte dieser in das Fahrzeug der Angeklagten ver-bracht werden. Dabei sei dem Lebensgefährten die Flucht gelungen.
Am 26.06.2019 soll der Angeklagte Kamil C. mit weiteren namentlich nicht bekannten Per-sonen die Wohnung des Sohnes der U.B. in Mannheim aufgesucht und als dieser auf sein Klopfen und Treten gegen die Wohnungstür nicht geöffnet habe, zwei Schüsse mit einer Pistole auf das Schloss abgegeben haben. Da sich die Tür nach den Schüssen nicht habe öffnen lassen, soll der Angeklagte Kamil C. die Flucht ergriffen haben. Der Sohn der U.B. sei nicht verletzt worden.
Der Angeklagte Marc S. soll am frühen Morgen des 29.06.2019 in der o.g. Wohnung in seinem Zimmer 52 Ecstasy-Tabletten sowie griffbereit eine Schreckschusswaffe aufbewahrt haben, wobei die Betäubungsmittel zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewe-sen seien.
Als der Angeklagte Marc S. an diesem Tag gegen 08.00 Uhr zur Wohnung zurückgekehrt sei, soll er beim kurz darauf erfolgten Verlassen des Wohnhauses durch zwei Polizeibeamte kontrolliert worden sein. Er habe die Flucht ergriffen und bei der Flucht einen Rucksack weggeworfen, in dem sich rund 44 g Marihuana sowie eine geladene Schusswaffe befunden haben sollen. Das Marihuana sei zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen.
Die Angeklagten Kamil C. und Marc S. befinden sich in Untersuchungshaft.

Verdacht des besonders schweren Raubes u.a.

Strafkammer 5
5 KLs 500 Js 30708/19

Verfahren gegen

Nasrudin A., geb. 1992
Verteidiger: Rechtsanwalt Kornblum, Mannheim

Prozessauftakt: Montag, 24. Februar 2020, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 28. Februar, 02. und 03. März 2020, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am 16.08.2019 kurz nach Mitternacht in der Nähe des Klinikums Mannheim den Geschädigten unter Vorhalt eines kleinen Messers zur Herausgabe seines Mobilfunkgerätes aufgefordert. Als der Geschädigte sich zur Wehr gesetzt habe, soll der Angeklagte ihn mit Schlägen und Tritten traktiert haben. Zudem soll sich der Geschädigte bei seiner Verteidigung an dem Messer des Angeklagten verletzt haben. Letztlich sei es dem Angeklagten gelungen, den Geschädigten durch Schläge zu Boden zu bringen und ihm anschließend das Mobilfunkgerät aus der Innenjackentasche zu entwenden. Der Geschädigte soll neben einer Schnittverlet-zung eine Verletzung am Auge sowie eine Gesichtsprellung erlitten haben.

Verdacht des besonders schweren Raubes u.a.

Strafkammer 4
4 KLs 408 Js 36057/17

Verfahren gegen

1. Abdulbaki T., geb. 1986
Verteidiger: Rechtsanwalt Spoor, Heidelberg
Verteidigerin: Rechtsanwältin Hierstetter, Mannheim

2. Yannick B., geb. 1995
Verteidiger: Rechtsanwalt Klein, Ludwigshafen

3. Steffen B., geb. 1986
Verteidiger: Rechtsanwalt Göthlich, Ludwigshafen

4. Lawand S., geb. 1989
Verteidiger: Rechtsanwalt Schiffer, Heidelberg

Vertreter des Nebenklägers: Rechtsanwalt Dr. Maul, Karlsruhe

Prozessauftakt: Dienstag, 03. März 2020, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 06., 10., 12., 16., 18. und 20. März 2020, jeweils 09.00 Uhr)

Der Angeklagte Abdulbaki T. soll Anfang November 2017 den Geschädigten wiederholt angerufen haben, um die Erledigung eines Auftrags zur Herstellung von Werbemitteln an-zumahnen. Da er den Geschädigten nicht erreicht habe und dieser auch nicht zurückgeru-fen habe, soll der Angeklagte Abdulbaki T. aus Verärgerung über dessen Verhalten mit dem Angeklagten Yannick B. und dem Angeklagten Lawand S. verabredet haben, den Geschädigten unter einem Vorwand in ein Clubhaus in Mannheim zu locken, um ihn dort durch Schläge abzustrafen und Geld von ihm zu erpressen. Der Angeklagte Yannick B. soll den Geschädigten angerufen und zur weiteren Besprechung bzgl. eines möglichen Auf-trages aufgefordert haben, in das Clubhaus zu kommen. In Kenntnis des Vorhabens der Mitangeklagten soll der Angeklagte Steffen B. den Geschädigten in Mannheim abgeholt, zu dem Clubhaus verbracht und bei der anschließenden Misshandlung des Geschädigten vor der Ausgangstür Wache gestanden haben.
Als der Geschädigte in dem Clubhaus eingetroffen sei, soll der Angeklagte Abdulbaki T. diesem mit einem mit Quarzsand gefüllten Handschuh wiederholt ins Gesicht geschlagen und ihn zudem beleidigt haben. Auch der Angeklagte Lawand S. soll ihm mehrere Faust-schläge ins Gesicht versetzt haben. Anschließend soll der Angeklagte Yannick B. den Ge-schädigten zu einer Zahlung von EUR 500 aufgefordert haben, wobei er ihm mehrere Ohr-feigen versetzt haben soll, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen. Der Angeklagte Lawand S. soll den Geschädigten dem gemeinsamen Tatplan entsprechend nach Bargeld und einem Mobiltelefon durchsucht haben. Die Angeklagten sollen jedoch lediglich das ge-fundene Bargeld in Höhe von EUR 20 einbehalten und das zunächst ebenfalls an sich ge-nommene Mobiltelefon dem Geschädigten auf dessen Bitte zurückgegeben haben. Der An-geklagte Abdulbaki T. soll den Geschädigten schließlich auf dessen Bitten zum Kurpfalz-kreisel gefahren haben.
Durch die Schläge soll der Geschädigte ein Schädel-Hirn-Trauma, eine Fraktur des Nasen-beins, Wurzelquerfrakturen an acht Zähnen und mehrere Riss-Quetsch-Wunden im Mund-bereich erlitten haben. Die Riss-Quetsch-Wunden hätten genäht werden müssen. Zudem hätten dem Geschädigten die Wurzeln an den acht ausgeschlagenen Zähnen operativ ent-fernt werden müssen.

Verdacht des versuchten Mordes u.a.

Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 200 Js 27800/19

Verfahren gegen

Ibrahim A., geb. 1996
Verteidiger: Rechtsanwalt von der Heiden, Rüsselsheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Körner, Viernheim

Vertreterin des Nebenklägers: Rechtsanwältin Hierstetter, Mannheim

Prozessauftakt: Dienstag, 10. März 2020, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 11., 16., 31. März, 08. und 16. April 2020, jeweils 09.00 Uhr)

Der Nebenkläger soll mit der Halbschwester des Angeklagten liiert gewesen sein und nach Beendigung der Beziehung freizügiges Bildmaterial bzgl. der Halbschwester an deren im Ausland lebende Familie übersandt haben. Die Mitglieder der Familie, so u.a. auch der in Deutschland lebende Angeklagte sollen sich dadurch in ihrer Ehre gekränkt gefühlt haben. Der Angeklagte soll deshalb den Nebenkläger am Nachmittag des 29.07.2019 um ein Ge-spräch am Abend des gleichen Tages gebeten haben. Zu dem Gespräch sollen sich der Angeklagte und der Nebenkläger in Weinheim auf dem Parkplatz einer Burgruine getroffen haben. Das Gespräch sei zunächst ruhig und sachlich verlaufen. Als der Nebenkläger wäh-rend des Gesprächs ein Telefonat angenommen und sich abgewendet habe, soll der Ange-klagte seinem Tatplan entsprechend ein Teppichmesser gezogen und damit den Nebenklä-ger, der sich zu diesem Zeitpunkt keines Angriffs versehen habe, mit diesem attackiert und Stich- und Schnittwunden am Hals und Oberkörper zugefügt haben. Als der Nebenkläger nach einem kurzen Gerangel zu Boden gegangen sei, soll der Angeklagte einen Stein ergrif-fen und diesen mit Wucht auf den Kopf des Nebenklägers geschlagen haben. Dem Neben-kläger sei es dennoch gelungen, aufzustehen und wegzurennen. Der Angeklagte sei ihm jedoch hinterhergerannt und habe ihm aus kurzer Entfernung einen Stein in den Rücken geworfen. Zu weiteren Handlungen sei es durch das Dazwischentreten einer Zeugin nicht gekommen. Der Angeklagte soll bei den Messerstichen und dem Einsatz der Steine mit be-dingtem Tötungsvorsatz gehandelt haben. Der Nebenkläger soll neben zahlreichen Schnitt und Stichwunden auch ein offenes Schädel-Hirn-Trauma erlitten haben.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -

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