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09. bis 15. Kalenderwoche 2021

Datum: 24.02.2021

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Verdacht des Totschlags bzw. der gefährlichen Körperverletzung u.a.

Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 300 Js 21570/20

Verfahren gegen

1. Mohamed K., geb. 1998
Verteidiger: Rechtsanwalt Gärtner, Mannheim

2. Mohamed L., geb. 1994
Verteidigerin: Rechtsanwältin Kumpf, Mannheim

Vertreterin der Nebenklägerin: Rechtsanwältin Hausen, Mannheim

Prozessauftakt: Montag, 01. März 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 10., 12., 15., 23., 29., 30. März u. 01. April 2021, jeweils 09.00 Uhr)

Die Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, sollen am Abend des 15.07.2020 in der Mittelstraße in Mannheim mit zwei Brüdern in Streit geraten sein. Als die beiden Angeklagten auf diese eingetreten und eingeschlagen haben sollen, sollen sich die beiden Brüder zur Wehr gesetzt haben. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung soll der Angeklagte Mohamed K. ohne Kenntnis und Billigung des Angeklagten Mo-hamed L. ein Jagdmesser, das er zuvor versteckt hinter seinem Rücken gehalten habe, zum Einsatz gebracht und mit dem Messer einen der Geschädigten am Unterarm verletzt und dem anderen Geschädigten mit bedingtem Tötungsvorsatz einen Stich in den Ober-körper versetzt haben. Durch diesen Stich habe der Geschädigte eine Lungen- und Herz-verletzung erlitten, die zur Folge gehabt habe, dass er noch am selben Abend nach sei-ner Einlieferung in das Krankenhaus verstorben sei.
Da der Angeklagte Mohamed L. nach dem Anklagevorwurf von der Verwendung des Messers überrascht worden sei und den Messereinsatz auch nicht gebilligt habe, geht die Anklage davon aus, dass das Verhalten des Angeklagten Mohamed L. in rechtlicher Hinsicht als gefährliche Körperverletzung gem. § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei gem. § 231 Abs. 1 StGB anzusehen sei.

§ 231 Beteiligung an einer Schlägerei
(1) Wer sich an einer Schlägerei oder an einem von mehreren verübten Angriff beteiligt, wird schon wegen dieser Beteiligung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn durch die Schlägerei oder den Angriff der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung (§ 226) verursacht worden ist.
(2) Nach Absatz 1 ist nicht strafbar, wer an der Schlägerei oder dem Angriff beteiligt war, ohne daß ihm dies vorzuwerfen ist.

Verdacht des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a.

Strafkammer 4
4 KLs 500 Js 19586/20

Verfahren gegen

Torben Z., geb. 1996
Verteidigerin: Rechtsanwältin Berg, Mannheim

Prozessauftakt: Dienstag, 02. März 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 05., 08., 09., 16., 19. und 26. März 2021, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe in seinem Wohnort im nördlichen Rhein-Neckar-Kreis im Zeitraum von Anfang Januar 2019 bis Ende Mai 2020 in 44 Fällen Betäu-bungsmittel, vorwiegend Marihuana gewinnbringend verkauft und in zwei Fällen jeweils 20 Amphetamin-Tabletten zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben. Der Verkauf des Marihuanas sei in 34 Fällen in Mengen von nicht mehr als 1g erfolgt, wobei der An-geklagte in 30 Fällen das Marihuana an einen Minderjährigen verkauft habe. In zwei Fäl-len habe der Angeklagte Mengen von 30g bzw. 50g Marihuana veräußert.
Die Wohnung des Angeklagten sei sowohl am 08.07.2019 als auch am 15.02.2020 durch-sucht worden. Bei der ersten Durchsuchung seien rund 207g Marihuana sichergestellt worden, das zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sei. In unmittelba-rer Nähe der Betäubungsmittel soll der Angeklagte eine jederzeit einsatzbereite Langwaf-fe sowie eine Schreckschusspistole aufbewahrt haben.
Bei der zweiten Durchsuchung seien in der Wohnung des Angeklagten rund 5,5g Amphe-tamin, rund 1,1g Marihuana sowie rund 6g Kokain sowie in der Wohnung seines Nach-barn rund 1,1g Kokain und rund 21g Amphetamin sichergestellt worden. Die Betäu-bungsmittel soll der Angeklagte in der Wohnung seines Nachbarn deponiert haben. Die aufgefundenen Betäubungsmittel seien jeweils zum gewinnbringenden Weiterverkauf be-stimmt gewesen.
Aus Verärgerung über die Angaben seines Nachbarn bei der Polizei soll er diesem am 17.02.2020 mit der Faust ins Gesicht geschlagen und in der Nacht vom 07. auf den 08.03.2020 dessen Wohnungstür mit einem Hammer eingeschlagen haben.
Am Abend des 26.06.2020 soll er in seiner Wohnung mit einem Besucher in Streit gera-ten sein. Im Verlauf des Streits soll er diesem mit einem kleinen Messer in den Ober-bauch gestochen und anschließend zwei Faustschläge ins Gesicht versetzt haben. Auf Aufforderung des Angeklagten soll der Geschädigte selbständig ärztliche Hilfe in An-spruch genommen haben.

Verdacht des besonders schweren Raubes u.a.

Strafkammer 4
4 KLs 504 Js 23024/20

Verfahren gegen

1. Mario T., geb. 1975
Verteidiger: Rechtsanwalt Dominkovic, Mannheim

2. Borko V., geb. 1998
Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 03. März 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 17., 22., 24. März und 09. April 2021, jeweils 09.00 Uhr)

Den Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, dass sie sich zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 14.07.2020 entschlossen ha-ben sollen, durch Überfälle ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. In Ausführung dieses Vorhabens soll es zu folgenden Straftaten gekommen sein:
Am Abend des 14.07.2020 soll der Angeklagte Borko V. in einer Tankstelle in Backnang die dort tätige Angestellte durch Drohung mit einer Schreckschusspistole zur Herausga-be von rund EUR 740 veranlasst haben. Der Angeklagte Mario T. soll bei dieser Tat das Fluchtfahrzeug gefahren haben.
Am frühen Morgen des 18.07.2020 soll der Angeklagte Borko V. in einer Tankstelle in Schwäbisch Hall den dort tätigen Angestellten durch Drohung mit einer Schreckschuss-pistole zur Herausgabe von rund EUR 1.000 veranlasst haben. Der Angeklagte Mario T. soll auch bei dieser Tat das Fluchtfahrzeug gefahren haben.
Am Morgen des 29.07.2020 sollen die beiden Angeklagten in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken vor einer Bank in den U-Quadraten in Mannheim eine Angestellte der Bank beim Betreten der Bank in ihre Gewalt gebracht und diese sowie eine dort tätige Reinigungskraft mit einer Schreckschusspistole bedroht haben. In den folgenden Minuten soll es den Angeklagten durch Drohungen gelungen sein, die Angestellte zur Öffnung des Tresors zu veranlassen, aus dem die Angeklagten Bargeld in Höhe von EUR 188.800 entnommen und in mitgebrachte Taschen verstaut haben sollen. Anschließend sollen die beiden Angeklagten geflohen sein. Der Angeklagte Mario T. habe kurz darauf in der Nä-he der Bank mit dem erbeuteten Geld festgenommen werden können. Die Festnahme des Angeklagten Borko V. sei rund zwei Stunden später in einem Hotel in Mannheim erfolgt.

Verdacht des Betruges in zahlreichen Fällen

Strafkammer 24 - Große Wirtschaftsstrafkammer
24 KLs 628 Js 24868/14

Verfahren gegen

1. Achim V., geb. 1950
Verteidiger: Rechtsanwalt Schladt, Landshut

2. Frank B., geb. 1974
Verteidiger: Rechtsanwalt Kramer, Villingen-Schwenningen
Verteidiger: Rechtsanwalt Panter, Kirkel

3. Regina K., geb. 1957
Verteidiger: Rechtsanwalt Wurster, Leonberg

4. Sigvard K., geb. 1951
Verteidiger: Rechtsanwalt Schmitt, Leonberg

Prozessauftakt: Mittwoch, 03. März 2021, 10.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 04., 05., 18., 19., 24., 25. März, 13., 14., 15., 20., 22., 27., 29. April, 04., 06., 11., 18., 20. Mai, 08. und 10. Juni 2021, jeweils 10.00 Uhr)

Dem Angeklagten Achim V. wird zur Last gelegt, er soll ab Juni 2007 gemeinsam mit einer weiteren Person über zwei Firmen ein als Daytrading getarntes Schneeballsystem betrieben haben. Um Anleger anzuwerben, sollen u.a. in öffentlichen Vortrags- und In-formationsveranstaltungen bewusst wahrheitswidrig Angaben zu den angeblich zu erzie-lenden Renditen gemacht worden sein. Tatsächlich sollten die Gelder allein der persönli-chen Bereicherung der Angeklagten dienen. Der Angeklagte Frank B. soll u.a. für die Konten, die Schulung der Mitarbeiter sowie die Gestaltung von Vertriebsunterlagen zu-ständig gewesen sein; in den Verantwortungsbereich der Angeklagten Regina K. und Sigvard K. soll die Betreuung und Schulung von Vertriebsmitarbeitern gefallen sein.
Die Existenz des Schneeballsystems soll dem Angeklagten Frank B. seit August 2008, den Angeklagten Regina K. und Sigvard K. seit Mitte Januar 2009 bekannt gewesen sein.
Durch die wahrheitswidrigen Angaben seien im Zeitraum von Juni 2007 bis Mai 2009 677 Anleger dazu gebracht worden, Gelder in Höhe von rund EUR 12,7 Millionen anzulegen. Diese Gelder sollen teilweise für gelegentliche Rückzahlungen bzw. vermeintliche Aus-schüttungen an einzelne Anleger, ganz überwiegend jedoch zur persönlichen Bereiche-rung der Angeklagten verwendet worden sein. Während dem Angeklagten Achim V. die gesamte Anlagesumme als Schaden zuzurechnen sei, seien aufgrund der jeweils später erlangten Kenntnis vom Schneeballsystem dem Angeklagten Frank B. rund EUR 6,7 Mil-lionen sowie den Angeklagten Regina K. und Sigvard K. jeweils rund EUR 1,3 Millionen an Anlagegeldern als Schaden zuzurechnen.
Der Angeklagte Achim V. soll darüber hinaus im Jahr 2008 durch seine persönliche Be-ratung in zwei Fällen Personen zur Anlage von Geldern in Höhe von jeweils EUR 10.000.- sowie in einem Fall eine weitere Person zur Anlage von EUR 1.000 gebracht haben.
Der Angeklagte Frank B. soll im Oktober 2010 gemeinsam mit dem Angeklagten Sigvard K. einer Kundin wahrheitswidrige Angaben zu einer potentiellen Anlage gemacht und diese dadurch zur Anlage von insgesamt EUR 150.000 veranlasst haben.

Verdacht des Betruges in zahlreichen Fällen

Strafkammer 5
5 KLs 606 Js 21145/20

Verfahren gegen

Valentin R., geb. 1995
Verteidiger: Rechtsanwalt Prof. Hein, Wiesbaden
Verteidiger: Rechtsanwalt Küster, Wiesbaden

Prozessauftakt: Mittwoch, 31. März 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 01., 16., 19., 23., 26., 28., 30. April, 05., 26., 28. Mai und 01. Juni 2021, jeweils 09.00 Uhr, außer 16. April 2021: 11:30 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit vier weiteren Personen im Zeitraum von Anfang Februar bis Anfang Juni 2017 diesen nicht zur Verfügung stehende Ferien-wohnungen in betrügerischer Weise über das Internet zur Vermietung angeboten. Der Angeklagte soll dazu die entsprechenden Webseiten erstellt und anschließend die techni-sche Administration der Webseiten durchgeführt haben.
In dem o.g. Zeitraum sollen insgesamt 225 Geschädigte über die beiden Webseiten Bu-chungen vorgenommen und Anzahlungen bzw. Zahlungen in voller Höhe des Mietpreises in Höhe von insgesamt rund EUR 367.000 geleistet haben. Von den so erlangten Geldern soll der Angeklagte rund 30 % erhalten haben.

Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -

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