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10. bis 16. Kalenderwoche 2019 (Nachtrag)
Datum: 01.04.2019
Kurzbeschreibung:
- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Verdacht des schweren Raubes
Strafkammer 4
4 KLs 405 Js 7493/18
Verfahren gegen
Nanna W., geb. 1989
Verteidiger: Rechtsanwalt Eckstein, München
Prozessauftakt: Donnerstag, 04. April 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 08. und 11. April 2019, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe zwei gesondert verfolgte Mittäter dafür
gewinnen können, eine Person in dessen Wohnung in Mannheim zu überfallen, um ihr den zuvor bei eBay-Kleinanzeigen angebotenen
Schmuck und ggf. weiteren Schmuck mit Gewalt bzw. Drohung mit Gewalt zu entwenden. Dem gemeinsamen Tatplan entsprechend seien der
Angeklagte und seine beiden Mittäter am 11.08.2017 in dessen Auto zu der Wohnung des Geschädigten gefahren, nachdem der
Angeklagte am Tag zuvor mit dem Geschädigten ein Treffen vereinbart haben soll. Während der Angeklagte vor der Wohnung gewartet
habe, um den Schmuck entgegen zu nehmen und eine sichere Flucht zu gewährleisten, sollen sich die beiden Mittäter zu der Wohnung
begeben haben. Zuvor soll der Angeklagte einem der Mittäter eine silberne Spielzeugpistole mitgegeben haben, um ggf. den
Geschädigten damit einzuschüchtern. Der Geschädigte soll den beiden Mittätern zunächst die im Internet angebotenen
Schmuckstücke im Gesamtwert von rund EUR 7.500 gezeigt haben. Anschließend soll einer der Mittäter dem gemeinsamen Tatplan
entsprechend die Spielzeugpistole gezogen und den Geschädigten damit bedroht haben, um die gezeigten Schmuckstücke und ggf.
weitere in der Wohnung vorhandene Schmuckstücke entwenden zu können. Zwei Fluchtversuche des Geschädigten seien gewaltsam
unterbunden worden, wobei ein Vitrinenschrank geräuschvoll umgekippt sei. Aus diesem Grund sollen die beiden Täter, obwohl sich
in der Wohnung des Geschädigten weitere Schmuckstücke befunden haben sollen, die drei zunächst gezeigten Schmuckstücke
an sich genommen und die Wohnung fluchtartig verlassen haben.
Die Schmuckstücke sollen sie anschließend dem Angeklagten ausgehändigt haben, der sie in der Folgezeit an einen unbekannten
Händler veräußert habe.
Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -
