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16. und 17. Kalenderwoche 2021 (1. Nachtrag)
Datum: 20.04.2021
Kurzbeschreibung:
- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in mehreren Fällen bzw. der Beihilfe hierzu
Strafkammer 5
5 KLs 810 Js 16109/20
Verfahren gegen
1. Simon A., geb. 1993
Verteidigerin: Rechtsanwältin Hierstetter, Mannheim
2. Danuta B., geb. 1978
Verteidiger: Rechtsanwalt F. Schmidt, Heilbronn
Prozessauftakt: Donnerstag, 22. April 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 29. April u. 06. Mai 2021, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten Simon A., der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe im Zeitraum von Januar bis September
2020 in 15 Fällen jeweils 4 kg Marihuana mit einem geringen Wirkstoffgehalt erworben, um das Marihuana im Stadtgebiet Mannheim
gewinnbringend weiter zu veräußern. Die Betäubungsmittel soll der Angeklagte Simon A. im Einvernehmen mit der Angeklagten
Danuta B., die sich ebenfalls in Untersuchungshaft befindet, in deren Wohnung in Ludwigshafen gelagert haben.
Der Angeklagte Simon A. soll
- im Zeitraum von Ende Februar bis Ende April 2020 in Ludwigshafen oder Mannheim in fünf Fällen jeweils 1 g Kokain und in drei
Fällen jeweils 1 g Kokain und 2 g Marihuana,
- Anfang Mai 2020 in Mannheim rund 18 g Kokain und
- am 16.09.2020 ebenfalls in Mannheim 200 Ecstasy-Tabletten und 4 g Kokain gewinnbringend an verschiedene Erwerber veräußert
haben.
Das Kokain soll der Angeklagte Simon A. jeweils im Einvernehmen mit der Angeklagten Danuta B. zuvor in deren Wohnung in Ludwigshafen gelagert haben.
Am 24.09.2020 soll der Angeklagte Simon A. im Einvernehmen mit der Angeklagten Danuta B. in deren Wohnung in Ludwigshafen sowie in dem
zur Wohnung gehörenden Keller an verschiedenen Stellen insgesamt rund 9,68 kg Marihuana, rund 666 g Haschisch sowie 15,4 g Kokain
aufbewahrt haben. Die Betäubungsmittel seien zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen.
In der Nähe der Betäubungsmittel und jederzeit einsatz- und griffbereit sollen die Angeklagten ein Pfefferspray, eine
teilgeladene Gas-Pistole sowie eine durchgeladene Vorderschaftrepetierflinte aufbewahrt haben.
Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -
