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16. und 17. Kalenderwoche 2021

Datum: 14.04.2021

Kurzbeschreibung: 

Darstellung laut Anklagevorwurf -

Verdacht des versuchten Totschlags u.a.

Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 200 Js 20599/20

Verfahren gegen

Francesco C., geb. 1993
Verteidiger: Rechtsanwalt Lindberg, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Kolivas, Mannheim

Vertreter des Nebenklägers: Rechtsanwalt Senghaus, Mannheim

Prozessauftakt: Montag, 19. April 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 21., 26., 28. April, 04. und 06. Mai 2021, jeweils 09.00 Uhr)

Die frühere Lebensgefährtin des Angeklagten soll nach der Mitte September 2020 erfolgten Trennung von diesem mit den beiden gemeinsamen Kindern bei ihrem Vater in Mannheim gewohnt haben. Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll über den fehlenden Kontakt zu seinen Kindern verärgert gewesen sein; er habe deshalb gegenüber seiner Lebensgefährtin am frühen Nachmittag des 28.09.2020 angekündigt, nach Mannheim zu kommen und sie und ihre ganze Familie umzubringen. Kurze Zeit später sei der Angeklagte vor der Wohnung in Mannheim erschienen. Während sich die Lebensgefährtin mit den beiden Kindern in der Wohnung in einem Zimmer eingeschlossen habe, soll deren Vater auf das Klingeln des Angeklagten die Tür geöffnet und diesem erklärt haben, dass er die Kinder nicht sehen könne. Im Anschluss an eine darauffolgende verbale Auseinandersetzung soll der Vater sich von dem Angeklagten abgewandt haben, um die Wohnungstür zu schließen. Dies soll der Angeklagte ausgenutzt haben, um ein mitgeführtes, bislang verborgen gehaltene Messer zu ziehen und mehr als 10mal mit bedingtem Tötungsvorsatz auf den Geschädigten einzustechen. Anschließend sei der Angeklagte geflohen. Das Leben des Geschädigten habe durch das zeitnahe Eintreffen der Rettungskräfte und eine mehrstündige Operation gerettet werden können.

Verdacht der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung, des vorsätzlichen Bankrotts, des Betruges in zahlreichen Fällen u.a.

Strafkammer 23 - Große Wirtschaftsstrafkammer
23 KLs 605 Js 14169/19

Verfahren gegen

Michael M., geb. 1961
Verteidiger: Rechtsanwalt Gärtner, Mannheim
Verteidigerin: Rechtsanwältin Kauffels, Mannheim
Verteidigerin: Rechtsanwältin Beermann, Mannheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 21. April 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 22., 28. April, 03., 04., 10., 12., 17., 20., 25., 28. Mai, 07. u. 10. Juni 2021, jeweils 09.00 Uhr)

Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll seit 2011 im Internet unter verschiedenen Firmenbezeichnungen Reisen angeboten haben, wobei er sowohl als Reisevermittler als auch als Reiseveranstalter aufgetreten sei. Seit Anfang 2017 soll er zunächst als eingetragener, ab Anfang August 2018 als faktischer Geschäftsführer der Reisefirma V. mit Sitz in Mannheim und ab Herbst 2016 als faktischer Geschäftsführer der Reisefirma S. mit Sitz in Chemnitz tätig gewesen sein.
Die Reisefirma V. soll - wie der Angeklagte gewusst habe - seit Anfang November 2018 zahlungsunfähig gewesen sein. Dennoch soll er es vorsätzlich unterlassen haben, den erforderlichen Insolvenzantrag zu stellen. Des Weiteren soll er seit Anfang Januar 2017 vorsätzlich die Führung der Bücher der Gesellschaft unterlassen und zudem vorsätzlich den Jahresabschluss für das zum 31.12.2017 endende Geschäftsjahr nicht erstellt haben. Im Rahmen der Insolvenzantragstellung soll er ein im Eigentum der Firma stehendes Fahrzeug verschwiegen und zudem nach Insolvenzantragstellung eingehende Zahlungen von Kunden in Höhe von insgesamt rund EUR 12.290 auf das Konto der Reisfirma S. überwiesen und damit der Insolvenzmasse entzogen haben.
Im Zeitraum von Anfang Januar 2017 bis Anfang Februar 2019 soll der Angeklagte durch unwahre Angaben - so soll er u.a. das Bestehen einer Kautionsversicherung vorgespiegelt und zudem wahrheitswidrig angegeben haben, dass er in der Lage sei, persönlich für die Reiseanzahlungen einstehen zu können - in 43 Fällen Kunden dazu gebracht haben, Anzahlungen in Höhe von rund EUR 113.900 auf gebuchte Reisen zu leisten. Dem Angeklagten, der die Gelder u.a. zur Finanzierung seiner eigenen Reisen, seines Geschäftsbetriebes und seines Lebensunterhaltes verwendet haben soll, sei dabei von Anfang bewusst gewesen, dass die Durchführung der gebuchten Reisen aufgrund seiner schlechten finanziellen Lage sowie der schlechten finanziellen Lage der Firma letztlich vom Zufall abhing. In den dem Angeklagten zur Last gelegten Fällen sei es nicht zur Durchführung der gebuchten Reisen gekommen.
Dem Angeklagten wird des Weiteren zur Last gelegt, dass er nach Stellung des Insolvenzantrages in vier Fällen gutgläubige Kunden unter Vorspiegelung der Leistungsfähigkeit der Reisfirma V. zur Buchung von Reisen veranlasst habe, wobei den Kunden aufgrund der erfolgten Zahlungen ein Schaden in Höhe von rund EUR 22.000 entstanden sei.
Darüber hinaus soll der Angeklagte zur Erlangung von sog. Corona-Soforthilfen wahrheitswidrige Angaben über die Gründe für die schlechte finanzielle Situation der Reisefirma V. gemacht und dadurch Zahlungen im Rahmen der Sofort- bzw. Überbrückungshilfe in Höhe von insgesamt rund EUR 16.500 erhalten haben.

Verdacht der versuchten Steuerhinterziehung

Strafkammer 24 - Große Wirtschaftsstrafkammer
24 KLs 616 Js 2995/11

Verfahren gegen

Thierry M., geb. 1963
Verteidiger: Rechtsanwalt Gärtner, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Becker, Heidelberg
Verteidigerin: Rechtsanwältin Mannebach-Junge, Mannheim

Prozessauftakt: Dienstag, 27. April 2021, 10.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 17., 19. Mai, 01., 08., 10., 15. u. 16. Juni 2021, jeweils 10.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt vor August 2009 gemeinsam mit zwei weiteren Personen den Entschluss gefasst, in Deutschland zwei Firmen zu gründen, um durch die eine Firma umsatzsteuerfrei Emissions-Zertifikate von ausländischen Firmen zu erwerben, diese Zertifikate umsatzsteuerpflichtig an die zweite Firma zu veräußern, ohne die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen, und die Zertifikate durch die zweite Firma wiederum umsatzsteuerpflichtig an gutgläubige Unternehmen in Deutschland weiter zu veräußern. In diesem Zusammenhang sollte die in den Rechnungen der ersten Firma ausgewiesene Umsatzsteuer im Rahmen des Vorsteuerabzuges bei der zweiten Firma geltend gemacht werden, um dadurch Erstattungsbeträge vom zuständigen Finanzamt zu erhalten. Die beiden dazu eingesetzten Firmen sollen ihren Sitz in Baden-Baden gehabt haben. Ende Dezember 2009 soll für den Monat November 2009 eine Umsatzsteuervoranmeldung beim zuständigen Finanzamt in Baden-Baden eingereicht worden sein, in der einer bestehenden Umsatzsteuerschuld in Höhe von rund EUR 930.000 nicht bestehende Vorsteuerbeträge in Höhe von rund EUR 1,04 Millionen gegenübergestellt worden seien. Zu der Auszahlung des Erstattungsbetrages in Höhe von rund EUR 110.000 sei es nur deshalb nicht gekommen, weil das Finanzamt die Zustimmung zur Umsatzsteuervoranmeldung nicht erteilt habe.

Verdacht des besonders schweren räuberischen Diebstahls

Strafkammer 5a
5a KLs 504 Js 4967/20

Verfahren gegen

Richard Z., geb. 1956
Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

Prozessauftakt: Freitag, 30. April 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 04., 05. u. 07. Mai 2021, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in anderer Sache in Strafhaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am frühen Abend des 14.11.2019 in einem Supermarkt in Weinheim sieben Flaschen Rum im Wert von rund EUR 90 entwendet, in dem er 6 Flaschen in eine mitgeführte Einkaufstasche gesteckt und eine weitere Flasche unter seinem Mantel verborgen habe. Als er von einer Kassiererin darauf angesprochen worden sei, habe er die Flucht ergriffen, wobei er durch zwei weitere Angestellte des Marktes verfolgt worden sei. Auf der Flucht soll der Angeklagte die beiden Angestellten sowie später auch mittlerweile eingetroffene Polizeibeamte mit einem Messer bedroht haben, um sich im Besitz der Flaschen halten zu können. Letztlich sei es den Polizeibeamten u.a. durch den Einsatz von Pfefferspray gelungen, den Angeklagten festzunehmen. Der Angeklagte soll bei der Begehung der Tat alkoholisiert und zudem unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden haben.

Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -
Darstellung laut Anklagevorwurf -

Verdacht des versuchten Totschlags u.a.

Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 200 Js 20599/20

Verfahren gegen

Francesco C., geb. 1993
Verteidiger: Rechtsanwalt Lindberg, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Kolivas, Mannheim

Vertreter des Nebenklägers: Rechtsanwalt Senghaus, Mannheim

Prozessauftakt: Montag, 19. April 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 21., 26., 28. April, 04. und 06. Mai 2021, jeweils 09.00 Uhr)

Die frühere Lebensgefährtin des Angeklagten soll nach der Mitte September 2020 erfolgten Trennung von diesem mit den beiden gemeinsamen Kindern bei ihrem Vater in Mannheim gewohnt haben. Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll über den fehlenden Kontakt zu seinen Kindern verärgert gewesen sein; er habe deshalb gegenüber seiner Lebensgefährtin am frühen Nachmittag des 28.09.2020 angekündigt, nach Mannheim zu kommen und sie und ihre ganze Familie umzubringen. Kurze Zeit später sei der Angeklagte vor der Wohnung in Mannheim erschienen. Während sich die Lebensgefährtin mit den beiden Kindern in der Wohnung in einem Zimmer eingeschlossen habe, soll deren Vater auf das Klingeln des Angeklagten die Tür geöffnet und diesem erklärt haben, dass er die Kinder nicht sehen könne. Im Anschluss an eine darauffolgende verbale Auseinandersetzung soll der Vater sich von dem Angeklagten abgewandt haben, um die Wohnungstür zu schließen. Dies soll der Angeklagte ausgenutzt haben, um ein mitgeführtes, bislang verborgen gehaltene Messer zu ziehen und mehr als 10mal mit bedingtem Tötungsvorsatz auf den Geschädigten einzustechen. Anschließend sei der Angeklagte geflohen. Das Leben des Geschädigten habe durch das zeitnahe Eintreffen der Rettungskräfte und eine mehrstündige Operation gerettet werden können.

Verdacht der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung, des vorsätzlichen Bankrotts, des Betruges in zahlreichen Fällen u.a.

Strafkammer 23 - Große Wirtschaftsstrafkammer
23 KLs 605 Js 14169/19

Verfahren gegen

Michael M., geb. 1961
Verteidiger: Rechtsanwalt Gärtner, Mannheim
Verteidigerin: Rechtsanwältin Kauffels, Mannheim
Verteidigerin: Rechtsanwältin Beermann, Mannheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 21. April 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 22., 28. April, 03., 04., 10., 12., 17., 20., 25., 28. Mai, 07. u. 10. Juni 2021, jeweils 09.00 Uhr)

Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll seit 2011 im Internet unter verschiedenen Firmenbezeichnungen Reisen angeboten haben, wobei er sowohl als Reisevermittler als auch als Reiseveranstalter aufgetreten sei. Seit Anfang 2017 soll er zunächst als eingetragener, ab Anfang August 2018 als faktischer Geschäftsführer der Reisefirma V. mit Sitz in Mannheim und ab Herbst 2016 als faktischer Geschäftsführer der Reisefirma S. mit Sitz in Chemnitz tätig gewesen sein.
Die Reisefirma V. soll - wie der Angeklagte gewusst habe - seit Anfang November 2018 zahlungsunfähig gewesen sein. Dennoch soll er es vorsätzlich unterlassen haben, den erforderlichen Insolvenzantrag zu stellen. Des Weiteren soll er seit Anfang Januar 2017 vorsätzlich die Führung der Bücher der Gesellschaft unterlassen und zudem vorsätzlich den Jahresabschluss für das zum 31.12.2017 endende Geschäftsjahr nicht erstellt haben. Im Rahmen der Insolvenzantragstellung soll er ein im Eigentum der Firma stehendes Fahrzeug verschwiegen und zudem nach Insolvenzantragstellung eingehende Zahlungen von Kunden in Höhe von insgesamt rund EUR 12.290 auf das Konto der Reisfirma S. überwiesen und damit der Insolvenzmasse entzogen haben.
Im Zeitraum von Anfang Januar 2017 bis Anfang Februar 2019 soll der Angeklagte durch unwahre Angaben - so soll er u.a. das Bestehen einer Kautionsversicherung vorgespiegelt und zudem wahrheitswidrig angegeben haben, dass er in der Lage sei, persönlich für die Reiseanzahlungen einstehen zu können - in 43 Fällen Kunden dazu gebracht haben, Anzahlungen in Höhe von rund EUR 113.900 auf gebuchte Reisen zu leisten. Dem Angeklagten, der die Gelder u.a. zur Finanzierung seiner eigenen Reisen, seines Geschäftsbetriebes und seines Lebensunterhaltes verwendet haben soll, sei dabei von Anfang bewusst gewesen, dass die Durchführung der gebuchten Reisen aufgrund seiner schlechten finanziellen Lage sowie der schlechten finanziellen Lage der Firma letztlich vom Zufall abhing. In den dem Angeklagten zur Last gelegten Fällen sei es nicht zur Durchführung der gebuchten Reisen gekommen.
Dem Angeklagten wird des Weiteren zur Last gelegt, dass er nach Stellung des Insolvenzantrages in vier Fällen gutgläubige Kunden unter Vorspiegelung der Leistungsfähigkeit der Reisfirma V. zur Buchung von Reisen veranlasst habe, wobei den Kunden aufgrund der erfolgten Zahlungen ein Schaden in Höhe von rund EUR 22.000 entstanden sei.
Darüber hinaus soll der Angeklagte zur Erlangung von sog. Corona-Soforthilfen wahrheitswidrige Angaben über die Gründe für die schlechte finanzielle Situation der Reisefirma V. gemacht und dadurch Zahlungen im Rahmen der Sofort- bzw. Überbrückungshilfe in Höhe von insgesamt rund EUR 16.500 erhalten haben.

Verdacht der versuchten Steuerhinterziehung

Strafkammer 24 - Große Wirtschaftsstrafkammer
24 KLs 616 Js 2995/11

Verfahren gegen

Thierry M., geb. 1963
Verteidiger: Rechtsanwalt Gärtner, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Becker, Heidelberg
Verteidigerin: Rechtsanwältin Mannebach-Junge, Mannheim

Prozessauftakt: Dienstag, 27. April 2021, 10.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 17., 19. Mai, 01., 08., 10., 15. u. 16. Juni 2021, jeweils 10.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt vor August 2009 gemeinsam mit zwei weiteren Personen den Entschluss gefasst, in Deutschland zwei Firmen zu gründen, um durch die eine Firma umsatzsteuerfrei Emissions-Zertifikate von ausländischen Firmen zu erwerben, diese Zertifikate umsatzsteuerpflichtig an die zweite Firma zu veräußern, ohne die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen, und die Zertifikate durch die zweite Firma wiederum umsatzsteuerpflichtig an gutgläubige Unternehmen in Deutschland weiter zu veräußern. In diesem Zusammenhang sollte die in den Rechnungen der ersten Firma ausgewiesene Umsatzsteuer im Rahmen des Vorsteuerabzuges bei der zweiten Firma geltend gemacht werden, um dadurch Erstattungsbeträge vom zuständigen Finanzamt zu erhalten. Die beiden dazu eingesetzten Firmen sollen ihren Sitz in Baden-Baden gehabt haben. Ende Dezember 2009 soll für den Monat November 2009 eine Umsatzsteuervoranmeldung beim zuständigen Finanzamt in Baden-Baden eingereicht worden sein, in der einer bestehenden Umsatzsteuerschuld in Höhe von rund EUR 930.000 nicht bestehende Vorsteuerbeträge in Höhe von rund EUR 1,04 Millionen gegenübergestellt worden seien. Zu der Auszahlung des Erstattungsbetrages in Höhe von rund EUR 110.000 sei es nur deshalb nicht gekommen, weil das Finanzamt die Zustimmung zur Umsatzsteuervoranmeldung nicht erteilt habe.

Verdacht des besonders schweren räuberischen Diebstahls

Strafkammer 5a
5a KLs 504 Js 4967/20

Verfahren gegen

Richard Z., geb. 1956
Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

Prozessauftakt: Freitag, 30. April 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 04., 05. u. 07. Mai 2021, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in anderer Sache in Strafhaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am frühen Abend des 14.11.2019 in einem Supermarkt in Weinheim sieben Flaschen Rum im Wert von rund EUR 90 entwendet, in dem er 6 Flaschen in eine mitgeführte Einkaufstasche gesteckt und eine weitere Flasche unter seinem Mantel verborgen habe. Als er von einer Kassiererin darauf angesprochen worden sei, habe er die Flucht ergriffen, wobei er durch zwei weitere Angestellte des Marktes verfolgt worden sei. Auf der Flucht soll der Angeklagte die beiden Angestellten sowie später auch mittlerweile eingetroffene Polizeibeamte mit einem Messer bedroht haben, um sich im Besitz der Flaschen halten zu können. Letztlich sei es den Polizeibeamten u.a. durch den Einsatz von Pfefferspray gelungen, den Angeklagten festzunehmen. Der Angeklagte soll bei der Begehung der Tat alkoholisiert und zudem unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden haben.

Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -



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