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19. bis 22. Kalenderwoche 2022

Datum: 04.05.2022

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Verdacht der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung in mehreren Fällen u.a.

Strafkammer 22 - Große Wirtschaftsstrafkammer
22 KLs 603 Js 18478/20

Verfahren gegen

1. Athanasios M., geb. 1975
Verteidiger: Rechtsanwalt Zipper, Schwetzingen

2. Marco S., geb. 1978
Verteidiger: Rechtsanwalt Pitz, Schwetzingen

3. Grigorios M., geb. 1980
Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim
Verteidigerin: Rechtsanwältin Mayer, Schwetzingen

4. Christian S., geb. 1987
Verteidiger: Rechtsanwalt Seidler, Schwetzingen

Prozessauftakt: Dienstag, 10. Mai 2022, 09.30 Uhr
(Fortsetzungstermine: 11., 24., 25., 31. Mai, 01., 07., 08., 28., 29. Juni, 06., 13. und 20. Juli 2022, jeweils 09.30 Uhr)

Die Angeklagten Athanasios M. und Marco S. sollen im Jahr 2007 begonnen haben, eine Fitnessstudiokette im süddeutschen Raum aufzubauen. Dazu sollen sie an verschiedenen Orten in Süddeutschland in wirtschaftliche Schieflage geratene Gesellschaften übernommen bzw. neue Gesellschaften gegründet haben, wobei jedes Fitnessstudio als selbständige GmbH geführt worden sei, in dem die beiden Angeklagten nicht nur Geschäftsführer, sondern auch Gesellschafter gewesen seien.
Einzelne Gesellschaften der Unternehmensgruppe sollen bereits seit 2013 in finanzielle Schwierigkeiten geraten sein. Ab Dezember 2015 sollen auch die Mitangeklagten Grigorios M. und Christian S. bei einzelnen Gesellschaften die Geschäftsführung übernommen bzw. sich als Gesellschafter beteiligt haben. Im Jahr 2017 sei es letztlich zum endgültigen wirtschaftlichen Zusammenbruch der Unternehmensgruppe und damit zur Einleitung und Durchführung einer Vielzahl von Insolvenzverfahren gekommen.
Die im vorliegenden Verfahren erhobenen Vorwürfe betreffen 12 Fitnessstudios, die in Baden-Baden, Bruchsal, Bretten, Mannheim und Heidelberg betrieben worden seien und die zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Zeitraum von Anfang 2014 bis Mitte 2017 zahlungsunfähig geworden seien. Den Angeklagten wird zur Last geworfen, in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Geschäftsführer trotz Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit keinen Insolvenzantrag gestellt sowie nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bewusst eine Verbuchung der Geschäftsvorfälle unterlassen zu haben.
Dem Angeklagten Athanasios M. werden in diesem Zusammenhang 10 Taten der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung und 8 Taten des vorsätzlichen Bankrotts (Unterlassen der Verbuchung der Geschäftsvorfälle), dem Angeklagten Marco S. 9 Taten der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung und 7 Taten des vorsätzlichen Bankrotts (Unterlassen der Verbuchung der Geschäftsvorfälle), dem Angeklagten Christian S. 4 Taten der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung und 4 Taten des vorsätzlichen Bankrotts (Unterlassen der Verbuchung der Geschäftsvorfälle) und dem Angeklagten Grigorios M. 3 Taten der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung und 3 Taten des vorsätzlichen Bankrotts (Unterlassen der Verbuchung der Geschäftsvorfälle) zur Last gelegt.
Des Weiteren sollen die Angeklagten in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken im Zeitraum zwischen Ende 2016 und August 2017 insgesamt 158 geleaste Fitnessgeräte im Wert von rund EUR 572.000 an einen nicht näher bekannten Ort verbracht haben, um dem Herausgabeanspruch des Leasinggebers nicht entsprechen zu müssen und diesem damit die Geräte dauerhaft zu entziehen.

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus u.a. wegen Verdachts des Mordes beantragt

Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 400 Js 30170/21

Verfahren gegen

Patrick M., geb. 1990
Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

Vertreterin der Nebenklägerinnen: Rechtsanwältin Hausen, Mannheim

Prozessauftakt: Freitag, 20. Mai 2022, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 02., 03., 24., 27. Juni, 05. und 07. Juli 2022, jeweils 09.00 Uhr)

Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden.
Er soll aufgrund der Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit die nachfolgend beschriebenen Straftaten begangen haben:

Am späten Abend des 18.10.2021 soll der Beschuldigte die Geschädigte in Heidelberg vom Hauptbahnhof in der Straßenbahn und anschließend zu Fuß bis zu deren Wohnung im Stadtteil Handschuhsheim verfolgt haben. Als diese das Hoftor zu dem Wohnanwesen geöffnet habe, soll er die Geschädigte gepackt und ihr wiederholt mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Als die Geschädigte nach Hilfe gerufen habe, soll der Beschuldigte von ihr abgelassen haben. Dies habe die Geschädigte zur Flucht genutzt. Allerdings habe sie der Beschuldigte bereits kurze Zeit später wieder einholen können. Der Beschuldigte soll dabei so sehr am Rucksack der Geschädigten gerissen haben, dass diese gestürzt sei. Dabei soll sie auf das Gesicht gefallen sein und sich das Sprunggelenk gebrochen haben. Der Beschuldigte soll die Geschädigte noch ein Stück an ihrem Rucksack über die Fahrbahn geschleift haben, bis der Riemen des Rucksacks gerissen sei. Aus dem Rucksack soll er neben Bargeld, ein Tablet sowie ein Smartphone entwendet haben. Anschließend sei er geflohen.
Durch die massiven Einwirkungen des Beschuldigten soll die Geschädigte neben der Sprunggelenksfraktur u.a. eine Mittelgesichtsprellung, verschiedene Hämatome und Prellungen sowie einen Abriss des rechten Nasenflügels erlitten haben.

Im Anschluss an das Geschehen soll sich der Beschuldigte nach Mannheim begeben haben und dort von Stimmen getrieben ein Mehrfamilienhaus aufgesucht haben, in dem er sich versteckt habe. Am Morgen des 19.10.2021 soll er sein Versteck verlassen und sich im Treppenhaus des Anwesens auf die Suche nach den Stimmen begeben haben. Da er diese in einer bestimmten Wohnung vermutet habe, soll er an der Wohnung einer Frau geklingelt haben, die gerade mit einer Freundin telefoniert habe. Nachdem diese die Tür geöffnet habe, soll er sie ohne Vorwarnung mit beiden Händen am Hals gepackt, zu Boden gestoßen und sich anschließend gewaltsam an ihr vergangen haben. Nach der Tat soll er sein Opfer, da die Frau um Hilfe gerufen habe, erwürgt haben. Im Anschluss soll er die Wohnung nach den Stimmen durchsucht und diese anschließend verlassen haben.

Bereits einen Tag später, am 20.10.2021 soll der Beschuldigte in Krefeld am späten Abend eine Frau überfallen haben, wobei er dieser mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe. In dem Gerangel um die Hängetasche sei die Geschädigte zu Boden gestürzt. Dabei sei ihr ihr Smartphone aus der Jackentasche gefallen. Als sie sich nach diesem gebückt habe, soll ihr der Beschuldigte sein Knie ins Gesicht gestoßen haben. Anschließend sei er mit dem Smartphone geflüchtet.

Der Beschuldigte habe am 24.11.2021 in Duisburg festgenommen werden können.

Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -

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