Suchfunktion

21. bis 26. Kalenderwoche (1. Nachtrag)

Datum: 01.06.2021

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf –

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

Strafkammer 5
5 KLs 303 Js 30932/20

Verfahren gegen

Andreas Maria O., geb. 1959
Verteidiger: Rechtsanwalt Urbanczyk, Mannheim
Rechtsanwalt Kling, Mannheim

Prozessauftakt: Montag, 07. Juni 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 14., 16., 17. und 21. Juni 2021, jeweils 09.00 Uhr)

Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer bipolaren Störung leiden. Ihm wird zur Last gelegt, im Zeitraum von Ende September 2020 bis Mitte Oktober 2020 mehrere Straftaten begangen zu haben, wobei er aufgrund seiner Erkrankung jeweils schuldunfähig gewesen sein soll.
Der Beschuldigte soll Ende September 2020 in einer öffentlichen Toilette in Mannheim eine Toilettenpapierrolle in Brand gesetzt haben. Das dadurch entstandene Feuer soll durch die hinzugerufene Feuerwehr gelöscht worden sein, sodass sich das Feuer nicht weiter habe ausbreiten können. An der Toilettenkabine soll durch den Brand ein Sachschaden in Höhe von 1.744,15 € entstanden sein.
Anfang Oktober 2020 soll der Beschuldigte in einem Einkaufsmarkt in Mannheim Lebensmittel im Wert von rund 15 € entwendet haben, um diese ohne Bezahlung für sich zu behalten. Hierbei soll er in seiner Tasche griffbereit ein Taschenmesser mit einer 5 Zentimeter langen Klinge bei sich geführt haben.
Wenige Tage später soll der Beschuldigte auf einem Gleis des Mannheimer Hauptbahnhofs einen Gasbrenner entzündet und dessen Flamme auf das Schloss des dort befindlichen Fahrkartenautomaten gerichtet haben, wodurch ein Sachschaden von etwa 240 € entstanden sein soll.
Später am selben Tag soll der Beschuldigte in Hirschberg-Großsachsen den Inhalt zweier Papier-Müllcontainer in Brand gesetzt haben, wodurch sowohl der Inhalt als auch die Müllcontainer vollständig zerstört worden sein sollen. Das Feuer soll – wie vom Beschuldigten jedenfalls billigend in Kauf genommen – auf den einen Meter neben den Mülltonnen geparkten PKW übergegriffen haben, der in Vollbrand geraten und hierdurch vollständig zerstört worden sei, wodurch ein Sachschaden in Höhe von ca. 15.000 € entstanden sei.

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

Strafkammer 6
6 KLs 303 Js 25370/20

Verfahren gegen

Nico H., geb. 1998
Verteidiger: Rechtsanwalt Allgeier, Mannheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 16. Juni 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 18., 21., 25. Juni 2021, 02., 09. und 16. Juli 2021 jeweils 09.00 Uhr)

Der Angeklagte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung sowie einer Verhaltensstörung durch schädlichen Gebrauch von Cannabinoiden und Alkohol leiden. Ihm wird zur Last gelegt, im Zeitraum von Ende Juli 2020 bis Ende Oktober 2020 mehrere Straftaten begangen zu haben, wobei er aufgrund seiner Erkrankung jeweils vermindert schuldfähig gewesen sein soll.
Der Angeklagte soll Ende Juli 2020 im Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim (nachfolgend: ZI) einen Pfleger bei dem Versuch, ihn – wie ärztlich angeordnet – zu fixieren, zwei Mal in die Hand gebissen und mit mehreren Schimpfwörtern beleidigt haben.
Mitte August 2020 soll er im ZI, während er auf dem Bett eines Krankenzimmers fixiert gewesen sein soll, die Bettmatratze mit einem Feuerzeug in Brand gesetzt haben. Hierbei soll er jedenfalls vorhergesehen und billigend in Kauf genommen haben, dass das Feuer nicht rechtzeitig entdeckt werden und auf die weitere Zimmereinrichtung und schließlich auch auf das Gebäude übergreifen würde, in dem sich zu diesem Zeitpunkt eine Vielzahl von Patienten und Mitgliedern des Pflegepersonals befunden haben sollen. Das Feuer soll rasch durch einen Zeugen entdeckt und gelöscht worden sein, so dass außer an der Matratze kein Schaden entstanden sei.
Ende August soll der zu diesem Zeitpunkt im ZI betreuungsrechtlich in einer geschlossenen Abteilung untergebrachte Angeklagte versucht haben, das gekippte Fenster der Notfallambulanz aufzudrücken, um sich dort verschreibungspflichtige Medikamente zu verschaffen. Nachdem ihm dies nicht gelungen sei, soll er gegen das Fenster geschlagen und an der verschlossenen Tür geklingelt haben. Als ihm sodann mitgeteilt worden sei, dass er warten müsse, soll er aus Ärger die Klingel-einheit aus der Gegensprechanlage herausgerissen haben, wodurch ein Sachschaden von 1.661,82 € entstanden sein soll.
An einem Tag Ende September 2020 soll der Angeklagte einer Frau und einem Mann von einer privaten Zusammenkunft auf der Neckarwiese in Mannheim bis auf die Kurpfalzbrücke gefolgt sein und diese mehrfach aufgefordert haben, stehenzubleiben. Als die beiden Personen seiner Aufforderung keine Folge geleistet hätten, habe er sie eingeholt, ein in Zeitungspapier eingewickeltes Obstmesser mit einer Keramikklinge von etwa 6,5 Zentimetern Länge aus seiner Jackentasche geholt und mit diesem, ohne es aus dem Papier auszuwickeln, in den rechten Arm des Mannes gestochen, der hierdurch eine oberflächliche Verletzung erlitten habe, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen habe.
Anfang November 2020 soll der Angeklagte im Verkaufsraum einer Tankstelle in Mannheim eine Dose mit einem Mischgetränk aus Whisky und CocaCola sowie eine Zeitschrift im Gesamtwert von 7,70 € ohne Bezahlung entwendet haben, wobei er einen etwa 40 cm langen Holzknüppel in der Hand gehalten haben und eine etwa 2,5 Meter lange Stahlkette mit einem am Ende befestigten Haken über die Schulter gelegt gehabt haben soll.
Im Oktober 2020 soll der Angeklagte kurz nach seiner Entlassung aus dem polizeilichen Gewahrsam des Polizeireviers Mannheim-Oststadt an einem zum Innenhof des Polizeireviers führenden Rolltor von ihm mitgeführte Gegenstände angezündet haben. Dabei habe er beabsichtigt, das Rolltor in Brand zu setzen und jedenfalls billigend in Kauf genommen, dass das Feuer auch auf das Gebäude übergreifen würde, in dem sich zu diesem Zeitpunkt eine Vielzahl von Personen aufgehalten haben sollen. Nachdem das Feuer nicht auf das metallene Tor übergegriffen, sondern an diesem nur einen Schaden von rund 677 € verursacht gehabt habe, habe der Angeklagte, der keine weiteren zur Brandlast geeigneten Gegenstände mehr bei sich gehabt habe, sich vom Tatort entfernt.
Ende Oktober 2020 soll der Angeklagte über das Geländer der Teufelsbrücke in Mannheim geklettert sein, wobei er ein aggressives und auffälliges Verhalten an den Tag gelegt haben soll, weshalb die Polizei verständigt worden sein soll. Kurz darauf seien eine Polizeibeamtin und drei Polizeibeamte, die alle uniformiert gewesen sein sollen, vor Ort eingetroffen. Der Angeklagte habe die drei Polizeibeamten mit mehreren Schimpfwörtern beleidigt und zwei der Beamten mit dem Tode bedroht, wobei er ein Einhandmesser bei sich geführt habe, welches er jedoch nicht eingesetzt und freiwillig an die Polizisten ausgehändigt habe. Auf der anschließenden Fahrt zum Polizeirevier habe der Angeklagte zwei Polizeibeamte erneut mit mehreren Schimpfworten beleidigt und mit dem Tode bedroht.
Kurze Zeit später soll der Angeklagte auf dem Polizeirevier Mannheim-Innenstadt in der Gewahrsamszelle exhibitionistische Handlungen vorgenommen und die drei anwesenden Polizeibeamten mit Schimpfworten beleidigt haben.

Dr. Susanne Lösch
- Stellvertretende Pressesprecherin und RinLG -

Fußleiste