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21. bis 26. Kalenderwoche 2021

Datum: 19.05.2021

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Wichtiger Hinweis:
Vom 22. Mai bis 06. Juni 2021 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich durch Frau Richterin am Landgericht Dr. Susanne Lösch (Durchwahl 2655; E-Mail: pressestelle@lgmannheim.justiz.bwl.de) vertreten.

Verdacht der schweren räuberischen Erpressung u.a.

Strafkammer 4
4 KLs 403 Js 29646/20

Verfahren gegen

Marcus E., geb. 1975
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Hofstätter, Heidelberg

Prozessauftakt: Mittwoch, 26. Mai 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 28. Mai, 01. und 11. Juni 2021, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am späten Nachmittag des 26.09.2020 im Verkaufsraum einer Tankstelle in Mannheim eine Wodkaflasche zum Preis von knapp EUR 3 in seine Hosentasche gesteckt und sich anschließend zur Kasse begeben, wo der Angeklagte nur eine Flasche Bier habe bezahlen wollen. Auf die in der Hosentasche befindliche Flasche angesprochen soll der Angeklagte gegenüber der Angestellten geäußert haben, dass er eine Waffe bei sich führe und diese wohl nicht wolle, dass er sie heraushole. Zugleich soll er eine Außentasche seiner Hose geöffnet haben, aus der das Griffstück einer Waffe geragt habe. Die Angestellte habe daraufhin nur die Bezahlung der Bierflasche entgegengenommen und auf eine Bezahlung der Wodkaflasche verzichtet.
Am frühen Abend des gleichen Tages soll der Angeklagte an der Wohnungstür eines Ehepaares in Mannheim geklingelt, den die Wohnungstür öffnenden Geschädigten mit einer Waffe bedroht und von diesem sowie der hinzukommenden Ehefrau des Geschädigten die Herausgabe von Bargeld gefordert haben. Aus Angst um ihr Leben sollen die Geschädigten dem Angeklagten EUR 200 übergeben haben.

Verdacht des gemeinschaftlichen Diebstahls in mehreren Fällen u.a.

Strafkammer 6
6 KLs 402 Js 38745/20

Verfahren gegen

1. Marius V., geb. 1982
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim
Verteidigerin: Rechtsanwältin Biereder-Groschup, Mannheim

2. Pita C. geb. 1985
Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 26. Mai 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 27. Mai, 15., 17., 24. Juni und 12. Juli 2021, jeweils 09.00 Uhr)

Den Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, sie hätten in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken im Zeitraum vom 28.10. bis 28.11.2020 in vier Fällen in Mannheim, in zwei Fällen in Kaiserslautern und in je einem Fall in Heidelberg, Hockenheim, Ilvesheim, Edingen-Neckarhausen, Gensingen und Büttelborn jeweils vorwiegend älteren Frauen in Supermärkten oder Ladengeschäften deren Geldbörsen aus den mitgeführten Hand- oder Einkaufstaschen entwendet. Auf diese Weise sollen die Angeklagten nicht nur Bargeld in Höhe von insgesamt rund EUR 1.650.- erlangt, sondern darüber hinaus auch EC-Karten und Ausweise in ihren Besitz gebracht haben. Die EC-Karten sollen die Angeklagten - teilweise unter Verwendung der u.a. zuvor ausgespähten PIN - dazu verwendet haben, Waren einzukaufen oder Bargeld an Geldautomaten abzuheben. Die Angeklagten sollen in dem o.g. Zeitraum in 9 Fällen an Geldautomaten Bargeldauszahlungen in Höhe von insgesamt rund EUR 39.600 erreicht und zudem unter Verwendung der EC-Karten in 11 Fällen Zigaretten im Gesamtwert von mehr als EUR 2.400, in 3 Fällen Kleidung im Gesamtwert von EUR 6.595, in 2 Fällen Artikel des täglichen Lebensbedarfs im Gesamtwert von rund EUR 728 und in einem Fall Parfums im Gesamtwert von EUR 394 erworben haben.
Des Weiteren sollen die beiden Angeklagten am 18.09.2020 in einer Parfümerie in Karlsruhe sechs Parfums im Gesamtwert von rund EUR 640 sowie am 23.11.2020 in einem Elektronikmarkt in Speyer ein Smartphone im Wert von rund EUR 442 entwendet haben.

Verdacht des Bandenbetrugs in mehreren Fällen

Strafkammer 5
5 KLs 805 Js 40305/19

Verfahren gegen

Nikita G., geb. 1996
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Kost-Stenger, Frankfurt

Prozessauftakt: Freitag, 04. Juni 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 09. und 11. Juni 2021, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, er habe sich Anfang Juli 2018 einer Gruppierung angeschlossen, deren Vorhaben gewesen sei, über das Internet nicht vorhandene Waren gegen Vorkasse zum Kauf anzubieten und die im Vertrauen auf die Existenz der angebotenen Waren gezahlten Gelder ohne Gegenleistung einzubehalten. Zur Durchführung dieses Tatplans soll der Angeklagten bei drei verschiedenen Banken Konten eröffnet haben. Im Zeitraum von Anfang Juli 2018 bis Anfang August 2018 sollen in 30 Fällen durch die jeweiligen Geschädigten im Vertrauen auf die Existenz der im Internet u.a. auf Ebay angebotenen Waren - bei denen es sich ganz überwiegend um Mobiltelefone gehandelt haben soll - Zahlungen in Höhe von insgesamt EUR 7.910 auf die von dem Angeklagten eröffneten Konten erfolgt sein. Wie von Anfang an geplant sei in keinem Fall eine Lieferung der zum Schein angebotenen Waren erfolgt.

Verdacht der sexuellen Nötigung in mehreren Fällen

Strafkammer 17
17 KLs 203 Js 36854/17

Verfahren gegen

Dieter B., geb. 1970
Verteidigerin: Rechtsanwältin Hein, Mannheim

Vertreter der Nebenklägerin: Rechtsanwalt Brill, Mainz
Vertreter der Nebenklägerin: Rechtsanwalt Möthrath, Worms

Prozessauftakt: Mittwoch, 09. Juni 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 15., 22., 23. Juni, 13., 15., 16., 21., 22., und 23. Juli 2021, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe im Zeitraum von Mitte 2013 bis Mitte 2016 in 9 Fällen seine Tätigkeit als Fahrlehrer im Raum Mannheim/Heidelberg/Frankenthal dazu ausgenutzt, um im Rahmen der Fahrausbildung Fahrschülerinnen zu nötigen, sexuelle Handlungen des Angeklagten an sich zu dulden.

Hinweis: Die am 21.01.2020 begonnene Hauptverhandlung musste aufgrund der Erkrankung einer Richterin und die am 10.03.2020 erneut begonnene Hauptverhandlung musste aufgrund der Coronapandemie ausgesetzt werden.

Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a.

Strafkammer 4
4 KLs 810 Js 37310/19

Verfahren gegen

1. Destan D., geb. 1990
Verteidigerin: Rechtsanwältin Combé, Heidelberg
Verteidigerin: Rechtsanwältin Bertsch, Mannheim

2. Blerjan H. geb. 1989
Verteidiger: Rechtsanwalt Aydin, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Hörtling, Heidelberg

3. Adriano Z. geb. 1980
Verteidiger: Rechtsanwalt Stirnweiss, Stuttgart
Verteidiger: Rechtsanwalt Kettler, Mannheim
Verteidigerin: Rechtsanwältin Weis, Mannheim

Prozessauftakt: Montag, 21. Juni 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 23. Juni, 02., 09., 26., 28., 30. Juli, 02., 08. und 10. August 2021, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten Destan D., der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am 02.12.2019 in Ludwigshafen rund 9g Kokain und am Abend des 21.12.2019 in Hügelsheim rund 150g Kokain gewinnbringend weiter veräußert.
Des Weiteren soll der Angeklagte Destan D. am 06.08.2020 in Taunusstein rund 200g Kokain, am 23.08.2020 und 04.09.2020 in Belgien jeweils rund 1 kg Kokain sowie am 29.09.2020 in Frankfurt rund 190g Heroin erworben haben, um die Betäubungsmittel anschließend u.a. im Raum Mannheim gewinnbringend weiter zu veräußern. Die Taten am 06.08. und am 23.08.2020 soll der Angeklagte Destan D. in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit dem Angeklagten Blerjan H., die Tat am 04.09.2020 gemeinsam mit dem Angeklagten Adriano Z. und die Tat am 29.09.2020 in bewusstem und gewollten Zusammenwirken mit beiden Mitangeklagten begangen haben, wobei der Angeklagte Adriano Z. das Geld zur Verfügung gestellt und der Angeklagte Blerjan H. den Angeklagten Destan D. auf der Fahrt nach Frankfurt begleitet haben soll. An diesem Tag sollen der Angeklagte Destan D. und der Angeklagte Blerjan H. im Rahmen einer Kontrolle in Mannheim nach der Rückkehr aus Frankfurt festgenommen worden sein. Dabei seien nicht nur das zuvor erworbene Heroin, sondern auch mehrere Plomben mit Kokain sichergestellt worden.
Der Angeklagte Destan D. soll zudem am 29.09.2020 in seiner Wohnung in Ludwigshafen rund 100g Kokain aufbewahrt haben, das zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sei.
Der Angeklagte Adriano Z. soll am 01.10.2020 in einem Anwesen in Schifferstadt zwei mit mehreren Kugeln geladene Pistolen aufbewahrt haben, ohne über die erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis zu verfügen.

Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

Strafkammer 5
5 KLs 811 Js 34017/20

Verfahren gegen

1. Krsto K., geb. 1987
Verteidiger: Rechtsanwalt Ortwein, Stuttgart

2. Zeljko I. geb. 1976
Verteidiger: Rechtsanwalt Bense, Stuttgart

Prozessauftakt: Mittwoch, 23. Juni 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 05., 06. und 07. Juli 2021, jeweils 09.00 Uhr)

Die Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, sollen am 05.11.2020 in ihrem Pkw in Geheimfächern rund 20,8 kg Marihuana transportiert haben. Die Betäubungsmittel, die zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein sollen, seien an diesem Tag ebenso wie das mitgeführte Bargeld in Höhe von rund EUR 4.500 im Rahmen einer Kontrolle auf der Tank- und Rastanlage Hockenheim sichergestellt worden.

Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Wichtiger Hinweis:
Vom 22. Mai bis 06. Juni 2021 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich durch Frau Richterin am Landgericht Dr. Susanne Lösch (Durchwahl 2655; E-Mail: pressestelle@lgmannheim.justiz.bwl.de) vertreten.

Verdacht der schweren räuberischen Erpressung u.a.

Strafkammer 4
4 KLs 403 Js 29646/20

Verfahren gegen

Marcus E., geb. 1975
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Hofstätter, Heidelberg

Prozessauftakt: Mittwoch, 26. Mai 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 28. Mai, 01. und 11. Juni 2021, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am späten Nachmittag des 26.09.2020 im Verkaufsraum einer Tankstelle in Mannheim eine Wodkaflasche zum Preis von knapp EUR 3 in seine Hosentasche gesteckt und sich anschließend zur Kasse begeben, wo der Angeklagte nur eine Flasche Bier habe bezahlen wollen. Auf die in der Hosentasche befindliche Flasche angesprochen soll der Angeklagte gegenüber der Angestellten geäußert haben, dass er eine Waffe bei sich führe und diese wohl nicht wolle, dass er sie heraushole. Zugleich soll er eine Außentasche seiner Hose geöffnet haben, aus der das Griffstück einer Waffe geragt habe. Die Angestellte habe daraufhin nur die Bezahlung der Bierflasche entgegengenommen und auf eine Bezahlung der Wodkaflasche verzichtet.
Am frühen Abend des gleichen Tages soll der Angeklagte an der Wohnungstür eines Ehepaares in Mannheim geklingelt, den die Wohnungstür öffnenden Geschädigten mit einer Waffe bedroht und von diesem sowie der hinzukommenden Ehefrau des Geschädigten die Herausgabe von Bargeld gefordert haben. Aus Angst um ihr Leben sollen die Geschädigten dem Angeklagten EUR 200 übergeben haben.

Verdacht des gemeinschaftlichen Diebstahls in mehreren Fällen u.a.

Strafkammer 6
6 KLs 402 Js 38745/20

Verfahren gegen

1. Marius V., geb. 1982
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim
Verteidigerin: Rechtsanwältin Biereder-Groschup, Mannheim

2. Pita C. geb. 1985
Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 26. Mai 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 27. Mai, 15., 17., 24. Juni und 12. Juli 2021, jeweils 09.00 Uhr)

Den Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, sie hätten in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken im Zeitraum vom 28.10. bis 28.11.2020 in vier Fällen in Mannheim, in zwei Fällen in Kaiserslautern und in je einem Fall in Heidelberg, Hockenheim, Ilvesheim, Edingen-Neckarhausen, Gensingen und Büttelborn jeweils vorwiegend älteren Frauen in Supermärkten oder Ladengeschäften deren Geldbörsen aus den mitgeführten Hand- oder Einkaufstaschen entwendet. Auf diese Weise sollen die Angeklagten nicht nur Bargeld in Höhe von insgesamt rund EUR 1.650.- erlangt, sondern darüber hinaus auch EC-Karten und Ausweise in ihren Besitz gebracht haben. Die EC-Karten sollen die Angeklagten - teilweise unter Verwendung der u.a. zuvor ausgespähten PIN - dazu verwendet haben, Waren einzukaufen oder Bargeld an Geldautomaten abzuheben. Die Angeklagten sollen in dem o.g. Zeitraum in 9 Fällen an Geldautomaten Bargeldauszahlungen in Höhe von insgesamt rund EUR 39.600 erreicht und zudem unter Verwendung der EC-Karten in 11 Fällen Zigaretten im Gesamtwert von mehr als EUR 2.400, in 3 Fällen Kleidung im Gesamtwert von EUR 6.595, in 2 Fällen Artikel des täglichen Lebensbedarfs im Gesamtwert von rund EUR 728 und in einem Fall Parfums im Gesamtwert von EUR 394 erworben haben.
Des Weiteren sollen die beiden Angeklagten am 18.09.2020 in einer Parfümerie in Karlsruhe sechs Parfums im Gesamtwert von rund EUR 640 sowie am 23.11.2020 in einem Elektronikmarkt in Speyer ein Smartphone im Wert von rund EUR 442 entwendet haben.

Verdacht des Bandenbetrugs in mehreren Fällen

Strafkammer 5
5 KLs 805 Js 40305/19

Verfahren gegen

Nikita G., geb. 1996
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Kost-Stenger, Frankfurt

Prozessauftakt: Freitag, 04. Juni 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 09. und 11. Juni 2021, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, er habe sich Anfang Juli 2018 einer Gruppierung angeschlossen, deren Vorhaben gewesen sei, über das Internet nicht vorhandene Waren gegen Vorkasse zum Kauf anzubieten und die im Vertrauen auf die Existenz der angebotenen Waren gezahlten Gelder ohne Gegenleistung einzubehalten. Zur Durchführung dieses Tatplans soll der Angeklagten bei drei verschiedenen Banken Konten eröffnet haben. Im Zeitraum von Anfang Juli 2018 bis Anfang August 2018 sollen in 30 Fällen durch die jeweiligen Geschädigten im Vertrauen auf die Existenz der im Internet u.a. auf Ebay angebotenen Waren - bei denen es sich ganz überwiegend um Mobiltelefone gehandelt haben soll - Zahlungen in Höhe von insgesamt EUR 7.910 auf die von dem Angeklagten eröffneten Konten erfolgt sein. Wie von Anfang an geplant sei in keinem Fall eine Lieferung der zum Schein angebotenen Waren erfolgt.

Verdacht der sexuellen Nötigung in mehreren Fällen

Strafkammer 17
17 KLs 203 Js 36854/17

Verfahren gegen

Dieter B., geb. 1970
Verteidigerin: Rechtsanwältin Hein, Mannheim

Vertreter der Nebenklägerin: Rechtsanwalt Brill, Mainz
Vertreter der Nebenklägerin: Rechtsanwalt Möthrath, Worms

Prozessauftakt: Mittwoch, 09. Juni 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 15., 22., 23. Juni, 13., 15., 16., 21., 22., und 23. Juli 2021, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe im Zeitraum von Mitte 2013 bis Mitte 2016 in 9 Fällen seine Tätigkeit als Fahrlehrer im Raum Mannheim/Heidelberg/Frankenthal dazu ausgenutzt, um im Rahmen der Fahrausbildung Fahrschülerinnen zu nötigen, sexuelle Handlungen des Angeklagten an sich zu dulden.

Hinweis: Die am 21.01.2020 begonnene Hauptverhandlung musste aufgrund der Erkrankung einer Richterin und die am 10.03.2020 erneut begonnene Hauptverhandlung musste aufgrund der Coronapandemie ausgesetzt werden.

Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a.

Strafkammer 4
4 KLs 810 Js 37310/19

Verfahren gegen

1. Destan D., geb. 1990
Verteidigerin: Rechtsanwältin Combé, Heidelberg
Verteidigerin: Rechtsanwältin Bertsch, Mannheim

2. Blerjan H. geb. 1989
Verteidiger: Rechtsanwalt Aydin, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Hörtling, Heidelberg

3. Adriano Z. geb. 1980
Verteidiger: Rechtsanwalt Stirnweiss, Stuttgart
Verteidiger: Rechtsanwalt Kettler, Mannheim
Verteidigerin: Rechtsanwältin Weis, Mannheim

Prozessauftakt: Montag, 21. Juni 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 23. Juni, 02., 09., 26., 28., 30. Juli, 02., 08. und 10. August 2021, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten Destan D., der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am 02.12.2019 in Ludwigshafen rund 9g Kokain und am Abend des 21.12.2019 in Hügelsheim rund 150g Kokain gewinnbringend weiter veräußert.
Des Weiteren soll der Angeklagte Destan D. am 06.08.2020 in Taunusstein rund 200g Kokain, am 23.08.2020 und 04.09.2020 in Belgien jeweils rund 1 kg Kokain sowie am 29.09.2020 in Frankfurt rund 190g Heroin erworben haben, um die Betäubungsmittel anschließend u.a. im Raum Mannheim gewinnbringend weiter zu veräußern. Die Taten am 06.08. und am 23.08.2020 soll der Angeklagte Destan D. in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit dem Angeklagten Blerjan H., die Tat am 04.09.2020 gemeinsam mit dem Angeklagten Adriano Z. und die Tat am 29.09.2020 in bewusstem und gewollten Zusammenwirken mit beiden Mitangeklagten begangen haben, wobei der Angeklagte Adriano Z. das Geld zur Verfügung gestellt und der Angeklagte Blerjan H. den Angeklagten Destan D. auf der Fahrt nach Frankfurt begleitet haben soll. An diesem Tag sollen der Angeklagte Destan D. und der Angeklagte Blerjan H. im Rahmen einer Kontrolle in Mannheim nach der Rückkehr aus Frankfurt festgenommen worden sein. Dabei seien nicht nur das zuvor erworbene Heroin, sondern auch mehrere Plomben mit Kokain sichergestellt worden.
Der Angeklagte Destan D. soll zudem am 29.09.2020 in seiner Wohnung in Ludwigshafen rund 100g Kokain aufbewahrt haben, das zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sei.
Der Angeklagte Adriano Z. soll am 01.10.2020 in einem Anwesen in Schifferstadt zwei mit mehreren Kugeln geladene Pistolen aufbewahrt haben, ohne über die erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis zu verfügen.

Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

Strafkammer 5
5 KLs 811 Js 34017/20

Verfahren gegen

1. Krsto K., geb. 1987
Verteidiger: Rechtsanwalt Ortwein, Stuttgart

2. Zeljko I. geb. 1976
Verteidiger: Rechtsanwalt Bense, Stuttgart

Prozessauftakt: Mittwoch, 23. Juni 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 05., 06. und 07. Juli 2021, jeweils 09.00 Uhr)

Die Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, sollen am 05.11.2020 in ihrem Pkw in Geheimfächern rund 20,8 kg Marihuana transportiert haben. Die Betäubungsmittel, die zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein sollen, seien an diesem Tag ebenso wie das mitgeführte Bargeld in Höhe von rund EUR 4.500 im Rahmen einer Kontrolle auf der Tank- und Rastanlage Hockenheim sichergestellt worden.

Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -



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