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35. bis 38. Kalenderwoche 2019

Datum: 22.08.2019

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Hinweis:
VRiLG Dr. Bock befindet sich in der Zeit vom 22. August bis einschließlich 6. September 2019 im Urlaub. Er wird in diesem Zeitraum durch den Unterzeichner vertreten.

Verdacht der Steuerhinterziehung sowie Beihilfe dazu u.a.

Strafkammer 23 – Wirtschaftsstrafkammer
23 KLs 609 Js 34928/14

Verfahren gegen

1. Hans-Jürgen H., geb. 1948
Verteidiger: Rechtsanwalt Rheinschmidt, Heddesheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Prof. Weber, Lübeck

2. Iskender E., geb. 1973
Verteidiger: Rechtsanwalt Werner, Wiesbaden
Verteidiger: Rechtsanwalt Füller, Stuttgart

3. Irfan Ö., geb. 1975
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Hilgartner, Stolzenau

4. Frank M., geb. 1955
Verteidiger: Rechtsanwalt Küchler, Berlin

Prozessauftakt: Mittwoch, 28. August 2019, 09.30 Uhr
(Fortsetzungstermine: 29. August, 3., 4., 5., 11., 17. September, 2., 16., 17., 21., 22. Oktober 2019, jeweils 09.30 Uhr)

Dem Angeklagten Iskender E. wird zu Last gelegt, er habe als Inhaber eines Ladengeschäfts in Nordbaden im Zeitraum zwischen 2012 bis 2013 Edelmetalle an Abnehmer unter Ausweis von Umsatzsteuer verkauft, welche er zuvor steuerfrei erworben habe. Sodann habe er sich Scheinrechnungen für die zuvor steuerfrei erworbenen Edelmetalllieferungen von zwei GmbHs verschafft und diese dann in den Umsatzsteuervoranmeldungen in einer Gesamthöhe von rund EUR 998.000 zu Unrecht beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht.

Ferner habe sich der Angeklagte Iskender E. mit den weiteren Angeklagten Hans-Jürgen H. und Frank M. im Jahr 2013 zusammengeschlossen, um sich durch wiederholte Begehung von Steuerhinterziehungstaten eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen. In Vollzug dieser Übereinkunft habe der Angeklagte Hans-Jürgen H. Edelmetalle, welche der Angeklagte Iskender E. zuvor steuerfrei beschafft habe, über die ihm zurechenbare H-GmbH, deren geschäftsführender Gesellschafter er gewesen sein solle, an eine weitere GmbH unter Ausweis von Umsatzsteuer verkauft. Um die sich hieraus ergebende Umsatzsteuerlast zu mindern, habe der Angeklagte Hans-Jürgen H. mit Wissen des Angeklagten Frank M. zum Schein einer dem Angeklagten Frank M. zuzurechnenden Unternehmergesellschaft Gutschriften über angeblich erfolgte Edelmetalllieferungen ausgestellt. Die darin ausgewiesene Umsatzsteuer habe der Angeklagte Hans-Jürgen H. dann gemäß dem gemeinsamen Tatplan beim zuständigen Finanzamt zu Unrecht im Wege des Vorsteuerabzugs für seine H-GmbH geltend gemacht, wodurch es zu einer Umsatzsteuerverkürzung von rund EUR 195.000 gekommen sei.

Im weiteren Verlauf sei es den Angeklagten im Jahr 2013 gelungen, den Angeklagten Irfan Ö. sowie zwei weitere gesondert verfolgte Personen für die Schaffung von Scheinlieferketten mit dem Ziel der unberechtigten Verkürzung von Umsatzsteuer zu gewinnen. In Ausführung dieses Tatplans sei es in den Jahren 2013 bis 2014 durch Erstellung von Scheinrechnungen oder Gutschriften für tatsächlich nicht erfolge Edelmetalllieferungen sowie durch unberechtigte Geltendmachung von Vorsteuerabzügen im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldungen, zu weiteren Verkürzungen von Umsatzsteuer in einer Gesamthöhe von rund EUR 5,7 Millionen wie folgt gekommen:

Im Zeitraum von Juli bis September 2013 habe der Angeklagte Iskender E. als geschäftsführender Gesellschafter der B-GmbH Edelmetalle, welche er gemeinsam mit dem Angeklagten Irfan Ö. und den zwei weiteren gesondert verfolgten Personen steuerfrei beschafft habe, unter Ausweis von Umsatzsteuer an Abnehmer veräußert. Um die sich daraus ergebene Umsatzsteuerlast zu mindern, habe der Angeklagte Iskender E. der dem Angeklagten Hans-Jürgen H. zuzurechnenden H-GmbH und P-GmbH sowie einer weiteren GmbH, Gutschriften für angeblich erfolgte Edelmetalllieferungen erstellt. Die darin ausgewiesene Umsatzsteuer habe der Angeklagten Iskender E. dann entsprechend des gemeinsamen Tatplans in den Umsatzsteuervoranmeldungen seiner B-GmbH für die Monate Juli bis September 2013 gegenüber dem Finanzamt zu Unrecht im Wege des Vorsteuerabzugs geltend gemacht, wodurch es zu einer Verkürzung der Umsatzsteuer in Höhe von rund EUR 1,2 Millionen gekommen sei.

Da sich durch die vom Angeklagten Iskender E. für die H-GmbH des Angeklagten Hans-Jürgen H. erstellten Gutschriften für tatsächlich nicht erfolgte Edelmetalllieferungen eine erhebliche Umsatzsteuerlast für die H-GmbH ergeben habe, habe der Angeklagte Hans-Jürgen H. sodann mit Wissen des Angeklagten Frank M. der Unternehmergesellschaft des Angeklagten Frank M. ebenfalls Gutschriften für angeblich erfolgte Lieferungen von Edelmetallen erstellt. Die in diesen Gutschriften ausgewiesene Umsatzsteuer habe der Angeklagte Hans-Jürgen H. dann zu Unrecht im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung für seine H-GmbH gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht, wodurch es zu einer Umsatzsteuerverkürzung in Höhe von rund EUR 864.000 gekommen sei.

Im weiteren Verlauf ab dem 4. Quartal 2013 habe der Angeklagte Iskender E. gemeinsam mit dem Angeklagten Irfan Ö. und den beiden gesondert verfolgten Personen, Edelmetalle steuerfrei beschafft. Die Edelmetalle habe dann der Angeklagte Hans-Jürgen H. über die H-GmbH unter Ausweis von Umsatzsteuer an eine Berliner GmbH veräußert. Um die Umsatzsteuerlast auch hier zu mindern, habe der Angeklagte Hans-Jürgen H. der Unternehmergesellschaft des Angeklagten Frank M., Gutschriften über angeblich erfolgte Lieferungen von Edelmetallen erstellt und die darin ausgewiesene Umsatzsteuer dann beim zuständigen Finanzamt für seine H-GmbH geltend gemacht, wodurch es zu einer Umsatzsteuerverkürzung von rund EUR 462.000 gekommen sei.

Auch im Zeitraum von Januar bis September 2014 habe der Angeklagte Hans-Jürgen H. als Geschäftsführer der H-GmbH Edelmetalle, welche zuvor von den Angeklagten Iskender E. und Irfan Ö. beschafft worden seien, unter Ausweis von Umsatzsteuer an eine Berliner GmbH veräußert. Zur Minderung der Umsatzsteuerlast habe sich der Angeklagte Hans-Jürgen H. sodann mithilfe des Angeklagten Frank M. Scheinrechnungen von einer weiteren in Berlin ansässigen GmbH beschafft oder dieser GmbH entsprechende Gutschriften erstellt. Die in den Scheinrechnungen bzw. den Gutschriften ausgewiesene Umsatzsteuer habe der Angeklagte Hans-Jürgen H. dann gegenüber dem zuständigen Finanzamt für seine H-GmbH in Höhe von rund EUR 2,4 Millionen zu Unrecht geltend gemacht. Obwohl der Angeklagte Hans-Jürgen H. auch im Juli 2014 Edelmetalle durch seine H-GmbH an eine Berliner GmbH unter Ausweis von Umsatzsteuer veräußert habe, habe er für diesen Monat gar keine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben und auf diese Weise Umsatzsteuer in Höhe von rund EUR 713.000 verkürzt.

Verdacht des unerlaubten bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.

Strafkammer 5 - Große Strafkammer
5 KLs 811 Js 18417/18

Verfahren gegen

Thomas H., geb. 1962
Verteidigerin: Rechtsanwältin Patsch, Mannheim

Prozessauftakt: Montag, 16. September 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 17., 20. und 24. September 2019, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten Thomas H. wird zur Last gelegt, er habe sich spätestens ab Juni 2018 dazu entschlossen, unerlaubt aus seiner Wohnung in der Nähe von Weinheim heraus mit Betäubungsmitteln, insbesondere Marihuana, Haschisch und Amphetamin, Handel zu treiben, um sich hieraus seinen Lebensunterhalt und Eigenkonsum zu finanzieren. Bei einer Anfang Juli 2018 erfolgten Durchsuchung seiner Wohnung sollen rund 98 g Amphetamin, rund 148 g Haschisch, rund 187 g Marihuana sowie 11 Ecstasy-Tabletten sichergestellt worden sein. Darüber hinaus soll der Angeklagten in der Küche seiner Wohnung ohne weiteres griffbereit ein Kampfmesser mit einer Klingenlänge von 17,5 cm aufbewahrt haben.

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

Strafkammer 6 – Große Strafkammer
6 KLs 205 Js 40452/18

Verfahren gegen

Seteven E., geb. 1996
Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

Prozessauftakt: Freitag, 20. September 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 02., 10., 17., 18., 22. Oktober 2019, jeweils 09:00 Uhr)

Dem Angeklagten Seteven E., der einstweilig in einem psychiatrischen Krankhaus untergebracht ist, wird zur Last gelegt, nachdem er ein Lokal in Mannheim in der Nacht auf den 30.11.2018 ohne zu bezahlen verlassen habe, die herbeigerufenen Polizeibeamten zunächst verbal beleidigt zu haben. Nachdem er den Aufforderungen der Beamten sich auszuweisen nicht nachgekommen sei und die Beamten versucht hätten, ihn mittels Handschellen zu schließen, habe er versucht, einen der Beamten ins Gesicht zu schlagen. Bevor der Angeklagte von den Beamten habe unter Kontrolle gebracht werden können, habe dieser einem der Beamten mit der Faust mehrfach gegen den Kopf geschlagen und zudem versucht, diesen zu beißen. Überdies sei es ihm gelungen, den Sicherungsbügel der Dienstwaffe des Beamten zu lösen. Dabei habe er dem Beamten verbal gedroht. Der Beamte habe durch die Verletzungshandlungen des Angeklagten Rötungen und Schürfungen sowie Schmerzen erlitten.

Jens Ruppert
- stellvertretender Pressesprecher und Richter -

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