Suchfunktion

40. bis 46. Kalenderwoche 2021

Datum: 29.09.2021

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Hinweis:
Von Dienstag, den 02. November bis Freitag, den 05. November 2021 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich durch Frau Richterin am Landgericht Dr. Susanne Lösch (Durchwahl 2655; E-Mail: pressestelle@lgmannheim.justiz.bwl.de) vertreten.

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 500 Js 8276/21

Verfahren gegen

Matar T., geb. 1997
Verteidiger: Rechtsanwalt Stöckel, Ludwigsburg

Vertreter des Nebenklägers: Rechtsanwalt Middendorf, Heilbronn

Prozessauftakt: Montag, 04. Oktober 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 11., 13. und 19. Oktober 2021, jeweils 09.00 Uhr)

Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an paranoider Schizophrenie leiden. Aufgrund seiner Erkrankung soll er im Zustand der Schuldunfähigkeit während seiner Inhaftierung in der JVA Mannheim - nachdem er zuvor eine Fensterscheibe in seiner Zelle zerschlagen und aus einem Bruchstück der Scheibe ein Stichwerkzeug hergestellt habe - am frühen Morgen des 23.03.2021 nach dem Aufschluss der Zellen die Nachbarzelle betreten und dort wiederholt mit Tötungsvorsatz auf den Nebenkläger, der - wie der Beschuldigte gewusst habe - völlig arglos gewesen sei, eingestochen haben. Durch die Stiche soll u.a. ein Lungenflügel perforiert worden sein. Nachdem der Beschuldigte mehrfach zugestochen habe, soll er in der Annahme, alles Erforderliche zur Tötung des Nebenklägers getan zu haben, den Haftraum wieder verlassen haben.
Ein Justizvollzugsbeamter soll durch Geräusche auf den Vorfall aufmerksam geworden sein und sich umgehend zur Zelle des Nebenklägers begeben haben, wo er den schwer verletzten Nebenkläger gefunden haben. Der Nebenkläger habe durch das schnelle Eingreifen des Notarztes und eine Notoperation gerettet werden können.

Verdacht des versuchten Totschlags u.a. (Angekl. Ziff. 4), Verdacht des besonders schweren Raubes u.a. (Angekl. Ziff. 2, 3 u. 5 - 7) sowie Verdachts der Beihilfe zum besonders schweren Raub u.a. (Angekl. Ziff. 1)

Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 810 Js 2037/21

Verfahren gegen

1. Natascha L., geb. 1981
Verteidiger: Rechtsanwalt Ried, Waldbronn

2. Uwe M., geb. 1983
Verteidiger: Rechtsanwalt Stirnweiss, Stuttgart
Verteidiger: Rechtsanwalt Middendorf, Heilbronn

3. Ledian O., geb. 1994
Verteidiger: Rechtsanwalt Kettler, Mannheim

4. Leutrim K., geb. 1992
Verteidigerin: Rechtsanwältin Haas, Mannheim

5. Timo F., geb. 1991
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Miseré, Köln

6. Hagen R., geb. 1985
Verteidiger: Rechtsanwalt Jüdt, Karlsruhe

7. Marc M., geb. 1985
Verteidiger: Rechtsanwalt Reeb, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Frank, Vaihingen an der Enz

Vertreter des Nebenklägers: Rechtsanwalt Böhme, Heidelberg

Prozessauftakt: Mittwoch, 06. Oktober 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 08., 20., 22., 25. Oktober, 10., 12., 19., 22. und 29. November 2021, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten Hagen R., der sich derzeit wie auch die Angeklagten Uwe M., Ledian O., Leutrim K. und Marc M. in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe die eben genannten Angeklagten sowie den Angeklagten Timo F. zu einem nicht mehr näher bestimmbaren Zeitpunkt vor dem Nachmittag des 07.12.2020 aufgefordert, mit Gewalt auf den Nebenkläger einzuwirken, um ihn dazu zu bringen, durch seine Unterschrift auf einem vorgefertigten Vertrag auf sämtliche Rechte an einem im Rhein-Neckar-Kreis gelegenen Tattoostudio zu verzichten.
In Ausführung dieses Vorhabens soll sich der Angeklagte Leutrim K. am Nachmittag des 07.12.2020 mit dem Nebenkläger - wie zuvor mit diesem vereinbart - zu einem Geschäftstermin vor dem Studio getroffen haben. Die Angeklagte Natascha L., die im Besitz eines Schlüssels zu dem Studio gewesen sei, soll kurze Zeit vor dem Treffen das Studio in Kenntnis des Vorhabens der Angeklagten geöffnet und den Angeklagten sowie weiteren Personen den Zutritt ermöglicht haben. Die Angeklagten Uwe M., Ledian O. und Marc M. sollen mit weiteren Personen in dem Studio das Eintreffen des Nebenklägers abgewartet haben und diesem - nach Betreten des Studios - mit Schlägen und Tritten attackiert haben, wobei die Angeklagten sowie weiteren Personen u.a. mit Eisenstangen, Messern und Quarzhandschuhen bewaffnet gewesen seien. Der Nebenkläger soll sich gegen die Angriffe zur Wehr gesetzt und dabei u.a. dem Angeklagten Leutrim K. einen Schlag auf die Nase versetzt haben. Der Angeklagte Leutrim K. soll dem Nebenkläger kurze Zeit später mit bedingtem Tötungsvorsatz einen Stich mit einem Messer in den Oberkörper versetzt haben, der zu einer Perforation der Lunge geführt habe.
Unter dem Eindruck der Misshandlungen soll der Nebenkläger nach entsprechender Aufforderung den Verzichtsvertrag unterschrieben und zudem sämtliche Zugangsdaten bzw. Passwörter zu den Social-Media-Kanälen des Studios herausgegeben haben. Des Weiteren sollen dem Nebenkläger eine Umhängetasche, in der sich Bargeld in Höhe von rund EUR 1.000 befunden habe, entwendet worden sein.
Nach der Auseinandersetzung soll der Nebenkläger das Studio verlassen und zunächst mit seinem Pkw davongefahren sein. Als er den Verlust seiner Umhängetasche bemerkt habe, sei er zurückgekehrt. Bei seiner Rückkehr habe er gesehen, wie der Angeklagte Marc M. im Begriff gewesen sei, einen dem Nebenkläger gehörenden Fernseher aus dem Studio in die nahe gelegene Wohnung der Angeklagten Natascha L. zu tragen. Zuvor sollen die Angeklagte Natascha L. und deren Sohn bereits dem Nebenkläger gehörende Gegenstände aus dem Studio entwendet und in ihre Wohnung gebracht haben. Der Nebenkläger soll zum Schutz seines Eigentums den Angeklagten Marc M. angegriffen haben, weshalb es zwischen beiden Personen zu einer Auseinandersetzung gekommen sei. Nach Beendigung der Auseinandersetzung soll die Angeklagte Natascha L. dem Nebenkläger mit einer vollen 0,5-Liter-Glasflasche auf den Kopf geschlagen haben, um sich den Besitz an den entwendeten Gegenständen zu erhalten. Durch den Schlag soll der Nebenkläger eine Kopfplatzwunde erlitten und zudem kurzfristig sein Gehör verloren haben.

Dem Angeklagten Hagen R. wird des Weiteren zur Last gelegt, er habe in bewussten und gewolltem Zusammenwirken mit der Angeklagten Natascha L. einen bereits verurteilten Justizvollzugsbeamten u.a. gegen Entgelt dazu gebracht, ihn in der Zeit seiner Inhaftierung in der JVA Mannheim u.a. mit Drogen und Mobiltelefonen zu versorgen.
Zu einem nicht mehr näher bestimmbaren Zeitpunkt im Juni 2020 soll der Justizvollzugsbeamte Bargeld in Höhe von EUR 500 von der Angeklagten Natascha L. erhalten und dieses kurze Zeit später dem Angeklagten Hagen R. in der JVA Mannheim übergeben haben.
Am 12.07.2020 soll der Justizvollzugsbeamte von der Angeklagten Natascha L. ein verschweißtes Päckchen mit zwei Mobiltelefonen erhalten haben. Dieses soll er zu einem nicht mehr näher bestimmbaren Zeitpunkt in der JVA Mannheim dem Angeklagten Hagen R. übergeben haben. Als Entlohnung soll der Justizvollzugsbeamte Bargeld in Höhe von EUR 400 erhalten haben.
Am 31.07.2020 soll er von der Angeklagten Natascha L. vier verschweißte Päckchen mit vier Mobiltelefonen samt Mobilfunkkarten, Ladegeräten und Kopfhörern sowie rund 77 g Marihuana und rund 18 g Haschisch erhalten haben. Diese Gegenstände und die Betäubungsmittel sollten dem Angeklagten Hagen R. übergeben werden, wobei die Betäubungsmittel zum gewinnbringenden Weiterverkauf innerhalb der JVA Mannheim bestimmt gewesen seien. Mit der Übergabe durch die Angeklagte Natascha L. soll der Justizvollzugsbeamte als Entlohnung Bargeld in Höhe von EUR 500 erhalten haben. Die Gegenstände sowie die Betäubungsmittel konnten bei einer Kontrolle des Rucksacks des Justizvollzugsbeamten in der JVA Mannheim am Morgen des 01.08.2020 sichergestellt werden.

Verdacht des besonders schweren Raubes u.a.

Strafkammer 5
5 KLs 201 Js 1118/21

Verfahren gegen

Markus P., geb. 1983
Verteidigerin: Rechtsanwältin Mannebach-Junge, Mannheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 06. Oktober 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 12. und 13. Oktober 2021, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am Abend des 04.01.2021 grundlos einem Auslieferfahrer in Edingen-Neckarhausen wiederholt mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Hintergrund der Tat sei gewesen, dass der Fahrer den Angeklagten, der auf der Straße gelegen habe, angesprochen habe, ob er Hilfe benötige. Nachdem der Angeklagte dies verneint habe, soll der Angeklagte den Fahrer gebeten haben, ihn in dessen Auto mitzunehmen, was dieser mit dem Hinweis, dass er Speisen auszuliefern habe, verweigert habe. Der Angeklagte sei daraufhin gegen den Willen des Fahrers in den Pkw gestiegen. Da der Angeklagte trotz wiederholter Versuche des Fahrers nicht aus dem Auto ausgestiegen sei, habe ihn der Fahrer an der Jacke gepackt, um ihn aus dem Auto zu ziehen. Daraufhin soll der Angeklagte dem Fahrer mit der Faust ins Gesicht geschlagen und nach Verlassen des Autos noch weitere Schläge ins Gesicht versetzt haben.
Am Nachmittag des 13.01.2021 soll der Angeklagte mit dem Geschädigten O. K. in Mannheim in Streit geraten sein. Im Rahmen der Auseinandersetzung soll der Angeklagte den Geschädigten so heftig attackiert haben, dass dieser letztlich bewusstlos am Boden gelegen habe. Diese Situation soll der Angeklagte - wie von ihm bereits vor Beginn der Auseinandersetzung gewollt - ausgenutzt haben, um diesem einen Blister mit Pregabalin-Tabletten zu entwenden.

Verdacht des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a.

Strafkammer 4
4 KLs 806 Js 6685/21

Verfahren gegen

Metehan U., geb. 1997
Verteidigerin: Rechtsanwältin Mannebach-Junge, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim

Prozessauftakt: Dienstag, 19. Oktober 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 26. und 27. Oktober 2021, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe im Zeitraum von Mitte Februar 2018 bis Anfang März 2021 an eine gesondert verfolgte Person in 53 Fällen jeweils 1g Kokain und in 109 Fällen jeweils 5g Marihuana weiter veräußert. Des Weiteren soll der Angeklagte am 08.03.2021 in dem Kellerabteil, der zu seiner in Mannheim gelegenen Wohnung gehören soll, rund 33g Kokain aufbewahrt haben, das zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sei. Am frühen Abend des 08.03.2021 soll der Angeklagte in einer Tasche rund 3,7g Kokain sowie - jederzeit griffbereit - ebenfalls in der Tasche ein Pfefferspray mit sich geführt haben. Das Kokain sei für einen Abnehmer bestimmt gewesen.

Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -

Fußleiste