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47. bis 52. Kalenderwoche 2021 (2. Nachtrag)

Datum: 03.12.2021

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Verdacht des Betruges in zahlreichen Fällen u.a.

Strafkammer 24 - Große Wirtschaftsstrafkammer
24 KLs 611 Js 16028/19

Verfahren gegen

Jochen R., geb. 1972
Verteidiger: Rechtsanwältin Özdemir, Berlin
Rechtsanwältin Hierstetter, Mannheim

Prozessauftakt: Freitag, 10. Dezember 2021, 10:00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 17. und 23. Dezember 2021, 12., 13., 14., 21., 27. und 28. Januar 2022, 01., 02., 16. und 18. Februar 2022 sowie 08., 14., 15., 30. und 31. März 2022, je-weils 10:00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe im Zeitraum von Herbst 2016 bis Herbst 2018 vier Banken im Rhein-Neckar-Raum durch die Vorlage gefälschter Unterlagen und die wahrheitswidrige Angabe von Sicherheiten, auf Grund derer das Ausfallrisiko der jeweiligen Bank zu niedrig bewertet worden sein soll, zur Auszahlung von mehreren Darlehen über einen Gesamtbetrag von rund 20 Mio. EUR veranlasst. Die Darlehen sollen von den Banken gemäß seinem Tatplan teilweise an den Angeklagten und dessen Ehefrau, zum Teil an seine Eltern und teilweise an Gesell-schaften, deren Geschäftsführer er war oder denen er durch eine Beteiligung o.ä. nahe-stand, ausgezahlt worden sein, wobei er die Absicht verfolgt haben soll, sich durch die Darlehensbeträge eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer zu verschaffen und die Herbeiführung eines Vermögensverlustes großen Ausma-ßes bei den jeweiligen Banken billigend in Kauf genommen haben soll.
Im März 2019 soll der Angeklagte zudem versucht haben, drei Banken im Rhein-Neckar-Raum durch die Vorlage gefälschter Unterlagen und die wahrheitswidrige Angabe von Sicherheiten zur Auszahlung eines weiteren Darlehens über 15 Mio. EUR als Konsortial-kredit zu veranlassen. Zu einer Auszahlung des Kredits soll es nicht gekommen sein, da zuvor über die Verbandsprüfung, die Einsicht in alle drei beteiligten Banken gehabt haben soll, umfangreiche Prüfhandlungen vorgenommen worden sein sollen.

Der Angeklagte soll des Weiteren bei einer der Banken zahlreiche Fremdkredite durch die Abtretung nicht existenter Bankguthaben in Höhe von insgesamt 9,3 Mio. EUR gesi-chert haben und als Gegenleistung hierfür jeweils eine Provision erhalten haben, die sich auf maximal 2% p.a. belaufen haben soll. Auch hierbei soll er eine Vielzahl von Unterla-gen gefälscht haben und diese der Bank vorgelegt haben, um sich durch den Erhalt der Provisionen eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer zu verschaffen.

Obwohl der Angeklagte im April 2019 „Selbstanzeige“ bezüglich der vorstehend darge-stellten Tatvorwürfe zu Lasten der Banken erstattet haben soll, soll er noch im Jahr 2019 beschlossen haben, sich durch die fortgesetzte Begehung von Betrugstaten erneut eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen:
Im Dezember 2020 soll er in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer einer Firma für So-laranlagen mit einem anderen Unternehmen einen Kaufvertrag über eine – tatsächlich nicht im Eigentum der Firma stehende – Photovoltaikanlage geschlossen und den Kauf-preis von 695.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von 16% auf ein Bankkonto überwie-sen erhalten haben. Ebenfalls im Dezember 2020 soll er in seiner Eigenschaft als Ge-schäftsführer der vorstehend bereits erwähnten Firma für Solaranlagen mit einem Unter-nehmen einen Kaufvertrag über zwei – tatsächlich nicht im Eigentum der Firma stehende – Photovoltaikanlagen geschlossen und den Kaufpreis von 400.000 EUR zzgl. Umsatz-steuer in Höhe von 16% auf ein Bankkonto überwiesen erhalten haben. Hierbei soll der Angeklagte nie vorgehabt haben, den Käufern das Eigentum an den Photovoltaikanlagen zu verschaffen.
Im September 2019 soll der Angeklagte, wobei er sich als Geschäftsführer eines Unter-nehmens für Solaranlagen ausgegeben haben soll, an ein Ehepaar eine vorgeblich im Eigentum des Unternehmens stehende Photovoltaikanlage zu einem Kaufpreis von 165.386,70 EUR veräußert haben. Hiervon sollen die Eheleute 112.422,16 EUR auf ein Bankkonto überwiesen haben. Hierbei soll der Angeklagte nie vorgehabt haben, den Käu-fern das Eigentum an der Photovoltaikanlage zu verschaffen.
Im April 2020 soll der Angeklagte an dieselben Eheleute zwei weitere Photovol-taikanlagen zum Kaufpreis von 320.110 EUR bzw. 19.040 EUR verkauft haben, wobei er auch hier bei Abschluss des Kaufvertrages über die Eigentümerstellung in Bezug auf die Anlagen getäuscht haben soll, um sich selbst einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen und die so erlangten Gelder für sich selbst zu verwenden.

Verdacht des Subventionsbetruges in mehreren Fällen

Strafkammer 25 - Große Wirtschaftsstrafkammer
25 KLs 625 Js 34025/20

Verfahren gegen

Guido S., geb. 1968
Verteidiger: Rechtsanwalt Berner, Weinheim
Rechtsanwalt Dr. Schmidt, Mannheim
Rechtsanwalt Dr. Graf, Mannheim

Prozessauftakt: Dienstag, 14. Dezember 2021, 09:30 Uhr
(Fortsetzungstermine: 16. und 21.12.2021, 11.01., 13.01., 20.01., 25.01. und 26.01.2022, jeweils 09:30 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe im April 2020 in einem Antrag auf Gewährung der Corona Soforthilfe des Bundes in Höhe von 9.000 EUR angegeben, er betreibe ein Einzelunternehmen für Klimatechnik mit Hauptsitz in Weinheim, obwohl dies zu keinem Zeitpunkt der Fall gewesen sei. Auf Grund dieser wahrheitswidrigen Angaben sei die Auszahlung der beantragten Corona Soforthilfe durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg bewilligt worden und die beantragte Summe von 9.000 EUR auf das vom Angeklagten geführte Konto ausgezahlt worden.
Der Angeklagte soll des Weiteren bei der Landeskreditbank mittels zwei von seinem Steuerberater ausgefüllten Anträgen auf Gewährung von Corona-Überbrückungshilfen im Juli 2020 bzw. Dezember 2020 erneut wahrheitswidrig angegeben haben, er betreibe ein Einzelunternehmen für Klimatechnik mit Hauptsitz in Weinheim. Auf Grund dieser wahr-heitswidrigen Angaben habe die Landeskreditbank im August 2020 Überbrückungshilfen in Höhe von rund 5.400 EUR und im Mai 2021 in Höhe von rund 31.000 EUR bewilligt und auf das vom Angeklagten geführte Konto ausgezahlt.
Im Juni 2020 soll der Angeklagte nochmals versucht haben, unter wahrheitswidrigen An-gaben Corona-Überbrückungshilfen in Höhe von rund 90.000 EUR zu erhalten, wozu es nicht gekommen sein soll, da der Antrag auf Grund der Verhaftung des Angeklagten An-fang Juli 2021 zurückgezogen worden sein soll.

Ende Mai 2020 soll er unter Angabe wahrheitswidriger Tatsachen versucht haben, Corona-Soforthilfen über das Regierungspräsidium Kassel zu erhalten, sein Antrag soll jedoch im Juli 2020 abgelehnt worden sein.
Der Angeklagte soll zudem im September 2020 bei der Landesbank Hessen einen Antrag auf ein zweckgebundenes Hessen Mikro-Darlehen aus dem Förderprogramm „Hessen-Mikroliquidität“ zur Abdeckung des Liquiditätsbedarfs, der durch die existenzbedrohliche Wirtschafslage in der Corona-Krise entstanden ist, gestellt haben. Hierbei soll er wahr-heitswidrig angegeben haben, im Rahmen einer freiberuflichen Ingenieurstätigkeit ge-werbliche Vermietung zu betreiben und gegenüber den Mietern, die auf Grund der Pan-demie die geschuldeten Mietzahlungen nicht erbringen konnten, die Mieten gestundet zu haben. Der Darlehensvertrag wurde noch im September 2020 in Höhe von 35.000 EUR abgeschlossen und dieser Betrag auf das Konto des Angeklagten ausgezahlt.

Dr. Susanne Lösch
- Stellv. Pressesprecherin und RinLG -

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