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47. bis 52. Kalenderwoche 2021

Datum: 18.11.2021

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Verdacht des Totschlags u.a.

Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 300 Js 1270/21

Verfahren gegen

David K., geb. 1985
Verteidiger: Rechtsanwalt Lindberg, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Rigbers, Mannheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 24. November 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 25. November, 01., 03., 07. und 09. Dezember 2021, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe sich am Nachmittag des 26.11.2020 im Bereich der Bahnhofsanlage in Schwetzingen in erheblich alkoholisiertem Zustand bei einer Kontrolle durch Polizeibeamte wegen einer angeblich kurz zuvor begangenen Körperverletzung massiv zur Wehr gesetzt und habe zudem die eingesetzten bzw. hinzugerufenen Beamten in erheblicher Weise beleidigt.
Am Nachmittag des 14.01.2021 soll der Angeklagte durch Polizeibeamte in der Nähe sei-ner Wohnadresse volltrunken aufgefunden und zu seinem Schutz zu der Wohnung seines Vaters in Hockenheim gebracht worden sein. In dieser Wohnung soll der Angeklagte am Abend des darauffolgenden Tages ebenfalls in erheblich alkoholisiertem Zustand mit sei-nem ihm körperlich deutlich unterlegenen Vater aus unbekannten Gründen in Streit gera-ten sein. Im Verlauf des Streits soll der Angeklagte eine Bratpfanne ergriffen und mit dieser sechsmal auf den Kopf des Vaters eingeschlagen haben, wobei er mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt habe. Aufgrund der Schwere der Verletzungen sei der Vater am späten Abend des 15.01.2021 trotz der Rettungsbemühungen des durch den Ange-klagten verständigten Notarztes in seiner Wohnung verstorben.

Verdacht des Totschlags (Angekl. Ziffer 1) bzw. Verdacht der Unterschlagung u.a. (Angekl. Ziffer 2)

Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 400 Js 10712/21

Verfahren gegen

1. Paul B., geb. 1998
Verteidigerin: Rechtsanwältin Combé, Heidelberg
Verteidiger: Rechtsanwalt Zipper, Schwetzingen

2. Markus R., geb. 1991
Verteidiger: Rechtsanwalt Dominkovic, Mannheim

Vertreterin der Nebenkläger: Rechtsanwältin Hausen, Mannheim

Prozessauftakt: Donnerstag, 02. Dezember 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 06., 15., 22. Dezember 2021, 07. und 11. Januar 2022, jeweils 09.00 Uhr)

Die Angeklagten und das spätere Tatopfer sollen sich am 17.04.2021 kurz nach Mitter-nacht im Keller des Wohnhauses des Tatopfers in Mannheim aufgehalten und dort ge-meinsam Alkohol konsumiert haben. Im Verlauf des Trinkgelages soll es zwischen dem erheblich alkoholisierte Angeklagten Paul B. und dem Tatopfer zunächst zu einer verba-len, später auch zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein, in deren Ver-lauf der Angeklagte Paul B. dem Tatopfer mit einer teilweise gefüllten Flasche auf den Kopf geschlagen und diesen zu einem späteren Zeitpunkt so lange gewürgt haben, bis dieser erstickt sei.
Der Angeklagte Markus R. soll das Geschehen beobachtet, teilweise gefilmt und obwohl er die Gefährlichkeit des Würgens erkannt habe, zunächst nicht eingegriffen haben. Erst gegen 06.20 Uhr soll er die Polizei verständigt und den Angeklagten Paul B. aufgefor-dert haben, mit dem Würgen aufzuhören.
Der Angeklagte Paul B. soll daraufhin geflohen sein. Der Angeklagte Markus R. soll zunächst den Geldbeutel des Tatopfers, in dem sich verschiedene Bankkarten und Bar-geld in Höhe von rund EUR 151 befunden haben sollen, eingesteckt haben. Anschließend habe er vor dem Gebäude auf das Eintreffen der Polizei und der Rettungskräfte gewartet.
Der Angeklagte Paul B. befindet sich in Untersuchungshaft.

Verdacht des versuchten Mordes u.a.

Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 500 Js 15595/21

Verfahren gegen

Mihai S., geb. 1987
Verteidiger: Rechtsanwalt Dominkovic, Mannheim
Verteidigerin: Rechtsanwältin Mannebach-Junge, Mannheim

Vertreterin des Nebenklägers: Rechtsanwältin Hausen, Mannheim

Prozessauftakt: Montag, 20. Dezember 2021, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 10., 17., 20., 25. und 27. Januar 2022, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er sei am 03.06.2021 gegen 01.00 Uhr in einem Café in der Mittelstraße in Mannheim mit dem Nebenkläger möglicherweise wegen einer Geldforderung in eine körperliche Auseinan-dersetzung geraten. Im Verlauf der Auseinandersetzung soll der Angeklagte den Neben-kläger durch einen Tritt gegen den Kopf zu Boden gebracht und dem - wie er gewusst habe - nicht mehr zu einer Gegenwehr fähigen Nebenkläger in den folgenden 28 Minuten mehr als 200 Schläge und Tritte gegen den Kopf und den Körper versetzt haben, wobei er nicht nur mit bedingtem Tötungsvorsatz sondern auch grausam, d.h. aus einer gefühl- und mitleidlosen Gesinnung heraus, gehandelt haben soll. Zudem soll er das Tatgesche-hen teilweise gefilmt haben. Der Angeklagte soll den Tatort kurz vor 02.00 Uhr verlassen haben.
Der Bruder des Angeklagten, der durch den Angeklagten herbeigerufen worden sei, habe schließlich den Notarzt verständigt. Der Nebenkläger konnte durch den intensivmedizini-schen Einsatz gerettet werden.
Der Angeklagte, der aus Deutschland geflohen sei, habe Mitte Juni 2021 in der Schweiz festgenommen werden können.

Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -

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