Suchfunktion

45. bis 48. Kalenderwoche 2019

Datum: 30.10.2019

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Verdacht des versuchten Totschlags u.a.

Strafkammer 7 - Große Jugendkammer
7 KLs 700 Js 13729/19

Verfahren gegen

1. Öcalan A., geb. 1999
Verteidigerin: Rechtsanwältin Weis, Mannheim
Verteidigerin: Rechtsanwältin Schneider, Mannheim

2. Ali P., geb. 2000
Verteidiger: Rechtsanwalt Kling, Mannheim

3. Abdallah K., geb. 2004
Verteidigerin: Rechtsanwältin Kumpf, Mannheim

Vertreter der Nebenkläger: Rechtsanwalt Urbanczyk, Mannheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 06. November 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 14., 18., 20., 27., 28. November, 02., 05., 12. u. 16. Dezember 2019, jeweils 09.00 Uhr, außer 18., 27. u. 28. November 2019: jeweils 13.00 Uhr)

Am späten Abend des 16.04.2019 soll der damals 14 Jahre alte Angeklagte Abdallah K. in Mannheim gemeinsam mit weiteren Personen in eine körperliche Auseinandersetzung mit den beiden Nebenklägern geraten sein, in der letztlich die beiden Nebenkläger die Oberhand behalten hätten. Der Angeklagte Abdallah K. habe dies nicht auf sich beruhen lassen wollen und habe deshalb die beiden Mitangeklagten telefonisch um Unterstützung gebeten, um sich an den Nebenklägern zu revanchieren. Die drei Angeklagten sollen sich gemeinsam mit zwei weiteren Personen nur kurze Zeit nach der ersten Auseinandersetzung zur Wohnanschrift der Nebenkläger begeben haben. Dabei sollen die beiden Angeklagten Öcalan A. und Ali P. jeweils ein Messer mit sich geführt haben, was dem Angeklagten Abdallah K. bekannt gewesen sei. Die Angeklagten Öcalan A. und Ali P. sollen die beiden Nebenkläger an deren Wohnanschrift vor dem Gebäude angetroffen und umgehend angegriffen haben, wobei der Angeklagte Ali P. einem der Nebenkläger einen Messerstich in den Bauch und der Angeklagte Öcalan A. dem anderen Nebenkläger, der habe eingreifen wollen, mehrere Stiche versetzt haben soll. Dabei sollen beide mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt haben.

Der Angeklagte Öcalan A. soll darüber hinaus am späten Nachmittag des 28.04.2019 einem Zeugen in dessen Wohnung zwei Messerstiche in den Oberschenkel versetzt haben, um auf diese Weise der bislang nicht erfolgten Zahlung auf eine offene Forderung in Höhe von EUR 500 aus einem Rauschgiftgeschäft Nachdruck zu verleihen.
Die Angeklagten Öcalan A. und Ali P., die sich in Untersuchungshaft befinden, sollen zum Zeitpunkt der ihnen zur Last gelegten Taten jeweils 18 Jahre alt gewesen sein.

Verdacht des versuchten Totschlags u.a.

Strafkammer 7 - Große Jugendkammer
7 KLs 700 Js 19184/19

Verfahren gegen

1. Hamza J., geb. 2000
Verteidigerin: Rechtsanwältin Hausen, Mannheim

2. Jan K., geb. 2000
Verteidiger: Rechtsanwalt Endler, Mannheim

Prozessauftakt: Donnerstag, 07. November 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 18., 19., 20. und 28. November 2019: jeweils 09.00 Uhr)

Den beiden Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, sie hätten sich nach vorheriger Verabredung am Abend des 31.05.2019 kurz vor 20:30 Uhr mit einer Person in Mannheim getroffen, um von dieser eine kleinere Menge Cannabis zu kaufen. Tatsächlich sollen die beiden Angeklagten zuvor vereinbart haben, das mitgeführte Rauschgift mit Gewalt in ihren Besitz zu bringen. Während sich der Angeklagte Hamza J. nach dem genauen Gewicht der ihm übergebenen Betäubungsmittelprobe erkundigte habe, soll der Angeklagte Jan K. ein Messer gezogen, dieses an den Hals des Zeugen gehalten und ihn aufgefordert haben, die mitgeführten Betäubungsmittel herauszugeben. Der Zeuge habe zunächst das Messer zur Seite schlagen können. Dem gemeinsamen Tatplan entsprechend soll ihm der Angeklagte Jan K. einen Stich mit dem Messer in die Brustgegend versetzt haben, wobei er mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt habe. Durch den Stich sei der Lungenflügel verletzt worden. Dem Zeugen sei es trotz der Verletzung gelungen zu flüchten, wobei ihm sein Mobiltelefon aus der Tasche gefallen sei. Dieses soll der Angeklagte Jan K. an sich genommen haben, während sich der Angeklagte Hamza J. noch im Besitz der ihm als Probe übergebenen Betäubungsmittel befunden haben soll. Der Zeuge habe durch eine Notoperation gerettet werden können.
Die beiden Angeklagten sollen zum Zeitpunkt der ihnen zur Last gelegten Tat 18 Jahre alt und damit Heranwachsende im Sinne des JGG gewesen sein.

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

Strafkammer 4 – Große Strafkammer
4 KLs 201 Js 6442/19

Verfahren gegen

Babar A., geb. 1982
Verteidiger: Rechtsanwalt Renz, Mannheim

Prozessauftakt: Donnerstag, 14. November 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 20. u. 26. November 2019, jeweils 09:00 Uhr)

Der Beschuldigte, der einstweilig in einem psychiatrischen Krankhaus untergebracht ist, soll an einer überdauernden psychischen Störung leiden. Aufgrund dieser Erkrankung soll er bei Begehung der nachgenannten, ihm zur Last gelegten Taten schuldunfähig gewesen sein:

Der Beschuldigte soll Anfang 2019 in Mannheim gewaltsam in das abgeschlossene Zimmer seines Mitbewohners eingedrungen und aus diesem verschiedene Gegenstände (u.a. ein Fahrrad, Müslischalen und Kaffeebecher) im Gesamtwert von rund EUR 220 entwendet haben. Zudem soll er u.a. die Zimmertür seines Mitbewohners mit permanenter Sprühfarbe besprüht und zudem dessen Einrichtungsgegenstände mit einem Hammer beschädigt haben. Des Weiteren soll er Anfang Februar 2019 einen Mitarbeiter des Jobcenters in Mannheim bedroht haben.
Überdies wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe Anfang März ein Fahrrad im Wert von rund EUR 100 und Anfang April zwei Navigationsgeräte im Gesamtwert von rund EUR 70 aus einem unverschlossen abgestellten Pkw entwendet.

Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Strafkammer 5
5 KLs 804 Js 14756/19

Verfahren gegen

1. Marvin N., geb. 1986
Verteidiger: Rechtsanwalt Salan, Mannheim

2. Manuel T., geb. 1985
Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

Prozessauftakt: Montag, 18. November 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 19. November, 02., 03., 10. u. 13. Dezember 2019, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten Marvin N. wird zur Last gelegt, er habe von Anfang Januar 2019 bis Mitte Mai 2019 in sechs Fällen gewinnbringend Betäubungsmittel an unterschiedliche Abnehmer in Mannheim und Umgebung veräußert, und zwar in zwei Fällen jeweils 1.000 g Marihuana (davon in einem Fall gemeinschaftlich mit dem Angeklagten Manuel T.), in einem Fall 500 g Marihuana, in einem weiteren Fall 500 g Amphetamin und in zwei weiteren Fällen jeweils rund 60 g Marihuana und rund 60 g Amphetamin.

Die Angeklagten sollen des Weiteren in der Wohnung des Angeklagten Manuel T. in Viernheim am 21.05.2019 u.a. rund 7 kg Marihuana, rund 1.040 g Amphetamin, sowie rund 76 g Kokain aufbewahrt haben. Die Betäubungsmittel seien zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen. Darüber hinaus soll in unmittelbarer Nähe der Betäubungsmittel, jederzeit griffbereit eine ungeladene Schreckschusswaffe, ein Messer mit feststehender Klinge sowie ein Einhandmesser aufbewahrt worden sein.
Die beiden Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.

Verdacht der gefährlichen Körperverletzung u.a.

Strafkammer 6
6 KLs 201 Js 21561/18

Verfahren gegen

Terence N., geb. 1985
Verteidiger: Rechtsanwalt Allgeier, Mannheim

Prozessauftakt: Dienstag, 19. November 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 21., 26., 28. November, 02. u. 06. Dezember 2019, jeweils 09.00 Uhr)

Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll sich am 26.06.2018 in einer Tiefgarage in Mannheim gemeinsam mit zwei Personen aufgehalten haben, um dort Alkohol und Drogen zu konsumieren. Dort soll er grundlos eine der Personen angegriffen und diese geschlagen haben, worauf sich der Angegriffene zur Wehr gesetzt habe. Die dritte Person habe den Streit beenden können. Kurze Zeit später habe der Angeklagte den Kontrahenten mit einem Fleischerbeil angegriffen und ihm mehrere Schnittwunden am Oberkörper und Gesicht zugefügt. Der Angegriffene habe schließlich fliehen können.
Der Angeklagte habe kurze Zeit später die Tiefgarage verlassen. An einer nahegelegenen Haltestelle soll er erneut auf den Geschädigten getroffen sein. Dabei habe er erneut sein Fleischerbeil ergriffen und dem Geschädigten gedroht, ihn beim nächsten Zusammentreffen zu töten.

Verdacht des Betruges u.a.

Strafkammer 24 - Große Wirtschaftsstrafkammer
24 KLs 631 Js 24892/11

Verfahren gegen

1. Horst A., geb. 1953
Verteidiger: Rechtsanwalt Brückner, Kandel

2. Volker Ö., geb. 1972
Verteidiger: Rechtsanwalt Forster, Pforzheim

3. Markus A., geb. 1984
Verteidiger: Rechtsanwalt Schaffrath, Pforzheim

Prozessauftakt: Freitag, 22. November 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 04., 06., 11., 13., 18. Dezember 2019, 08., 10., 29., 31. Januar, 05., 07., 12. 14., 19., 26. u. 28. Februar 2019, jeweils 09.00 Uhr)

Der Angeklagte Horst A. soll geschäftsführender Alleingesellschafter, der Angeklagte Volker Ö. Prokurist und der Angeklagte Markus A. Angestellter einer in Pforzheim ansässigen GmbH gewesen sein, die Schmuckwaren produziert und vertrieben haben soll.
Die GmbH soll sich seit Beginn des Jahres 2010 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben. Um die zunehmenden Liquiditätsschwierigkeiten zu umgehen, sollen die Angeklagten Horst A. und Volker Ö. im bewusstem und gewolltem Zusammenwirken einer Firma Silber zum Kauf angeboten haben, das sie nicht oder nicht in der vereinbarten Menge zur Verfügung gehabt haben sollen. Der Geschäftspartnerin soll durch 12 im Zeitraum von Januar 2010 bis Februar 2011 abgeschlossene Geschäfte ein Schaden in Höhe von rund EUR 997.000 entstanden sein, wobei der Angeklagte Horst A. in zwei Fällen alleine gehandelt habe.

Darüber hinaus wird dem Angeklagten Horst A. zur Last gelegt, er habe den Insolvenzantrag vorsätzlich zu spät gestellt und zudem in der Bilanz für das Jahr 2010 unrichtige Angaben zu den tatsächlichen Geschäftsverhältnissen gemacht.
Des Weiteren soll er in drei Fällen, nachdem spätestens am 31.12.2010 die Überschuldung eingetreten sei, rechtsgrundlos Überweisungen in Höhe von insgesamt rund EUR 128.000 von den Konten der GmbH vorgenommen haben. Diese Überweisungen seien in Zusammenhang mit dem Erwerb einer Firma gestanden, wobei der Angeklagte Markus A. in einem Fall Beihilfe geleistet haben soll.
Den Angeklagten Horst A. und Markus A. wird des Weiteren zur Last gelegt, sie hätten sich im April 2011, um die Fehlbestände an Edelmetallen zu verschleiern, dazu entschlossen, bei der Polizei in Pforzheim Strafanzeige zu erstatten und dabei bewusst der Wahrheit zuwider anzugeben, dass erhebliche Mengen an Gold- und Silberwaren aus den Firmenräumlichkeiten entwendet worden seien. Die Strafanzeige soll der Angeklagte Markus A. erstattet haben. Der Angeklagte Horst A. soll gegenüber den Polizeibeamten weitere wahrheitswidrige Angaben zum angeblichen Tatablauf gemacht haben.

Jens Ruppert
- Stellv. Pressesprecher und Richter -

Fußleiste