- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Verdacht des schweren räuberischen Diebstahls u.a.
Strafkammer 4
4 KLs 405 Js 40744/23
Verfahren gegen
Brahim M., geb. 1994
Verteidigerin: Rechtsanwältin Jokic, Frankfurt
Prozessauftakt: Montag, 10. Februar 2025, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermin: 14. Februar 2025, 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft, wird zur Last gelegt, er habe am 24.08.2023 gegen 14.30 Uhr auf dem Gelände einer Tankstelle in Mannheim aus dem Fahrzeug eines Paketzustellers ein Smartphone im Wert von rund EUR 160 entwendet. Als der Geschädigte nach seiner Rückkehr die Entwendung des Smartphones bemerkt und sich zudem an das auffällige Verhalten des Angeklagten erinnert habe, habe er zunächst auf dem Gelände der Tankstelle und später mit Hilfe des Transportfahrzeuges nach dem Angeklagten Ausschau gehalten. Diesen habe er schließlich unweit der Tankstelle angetroffen. Dort soll er diesen festgehalten und die Rückgabe seines Smartphones gefordert haben. Der Angeklagte soll daraufhin ein Pfefferspray aus seinem mitgeführten Rucksack genommen und dieses in Richtung des Geschädigten gesprüht haben. Entsprechend seines Vorhabens, sich dadurch im Besitz des Smartphones zu halten, sei es ihm gelungen, anschließend mit dem Diebesgut zu flüchten.
Verdacht des versuchten gemeinschaftlichen Mordes u.a.
Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 500 Js 17533/24
Verfahren gegen
1. Okan Y., geb. 2001
Verteidiger: Rechtsanwalt Walter, Frankfurt
2. Baran Y., geb. 2002
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Becker, Heidelberg
Verteidiger: Rechtsanwalt Middendorf, Heilbronn
3. Roni S., geb. 2002
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Fuchs, Frankfurt
Verteidigerin: Rechtsanwältin Schneider, Mannheim
4. Vokan Y., geb. 1999
Verteidiger: Rechtsanwalt Bahns, Frankfurt
5. Savas C., geb. 1997
Verteidigerin: Rechtsanwältin Dannenfeldt, Darmstadt
6. Isa K., geb. 2001
Verteidigerin: Rechtsanwältin Berg, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Spintig, Wiesbaden
7. Zahir C., geb. 1991
Verteidiger: Rechtsanwalt Kuhn, Frankfurt
8. Bawer C., geb. 2001
Verteidigerin: Rechtsanwältin Stiefel-Bechdolf, Heilbronn
Verteidiger: Rechtsanwalt A. Klein, Ludwigshafen
Vertreter des Nebenklägers: Rechtsanwalt Dr. Seyderhelm, Heidelberg
Prozessauftakt: Montag, 17. Februar 2025, 09.30 Uhr
(Fortsetzungstermine: 10., 14., 21., 28., 31. März, 03., 24. 28. April, 05., 08., 12. und 16. Mai 2025, jeweils 09.30 Uhr)
Den Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, sie hätten am 30.05.2024 gegen 23.15 Uhr dem Nebenkläger vor dem Theresienkrankenhaus in Mannheim aufgelauert, um diesen aus Rache zu töten.
Hintergrund dieses gemeinsamen Tatplanes sei eine angeblich wenige Zeit zuvor am gleichen Abend in einem Döner-Imbiss in Mannheim zunächst verbal, später körperlich geführte Auseinandersetzung zwischen dem Nebenkläger und dem Geschädigten O.Y. (dem Vater der Angeklagten Ziffer 1, 2 und 4 sowie Onkel der Angeklagten Ziffer 5 und 7) gewesen, in deren Verlauf der Nebenkläger dem Geschädigten mehrere Schnittverletzungen im Gesicht zugefügt haben soll. Der Nebenkläger soll seinerseits an der Hand mehrere Schnittverletzungen davongetragen haben, deren Ursache nicht sicher feststehe. Zur Behandlung der Verletzungen soll sich der Nebenkläger im Theresienkrankenhaus aufgehalten und dieses gegen 23.15 Uhr verlassen haben. Vor dem Haupteingang soll er sich auf einen Stein gesetzt haben. In dem Bereich des Haupteingangs soll sich neben dem Nebenkläger nur eine weitere Person, nämlich eine Mitarbeiterin des Krankenhauses aufgehalten haben, die dort ihre Pause verbracht habe.
In Ausführung des gemeinsamen Tatplanes sollen die Angeklagten aus einem Hinterhalt heraus zunächst die Mitarbeiterin mit einem wuchtigen Faustschlag außer Gefecht gesetzt und anschließend den zu diesem Zeitpunkt arg- und wehrlosen Nebenkläger angegriffen haben. In bewusstem und gewolltem Zusammenwirken sollen sie den Nebenkläger durch Schläge und Tritte zu Boden gebracht haben. Einer der Angeklagten soll - dem gemeinsamen Tatplan entsprechend - dem Nebenkläger mit mehreren Messerstichen lebensgefährliche Verletzungen zugefügt haben; die anderen Angeklagten sollen währenddessen weiter auf den Nebenkläger eingeschlagen und eingetreten haben. Die Angeklagten sollen erst von dem Nebenkläger abgelassen haben, als es der zunächst außer Gefecht gesetzten Mitarbeiterin gelungen sei, einen Mitarbeiter an der Pforte zu alarmieren, damit dieser die Polizei rufe.
Die Angeklagten seien anschließend geflüchtet. Der Nebenkläger, der durch die Stiche Verletzungen an der Leber und wichtigen Blutgefäßen davongetragen habe, wäre ohne die umgehend eingeleitete medizinische Versorgung wahrscheinloch verstorben.
Verdacht des schweren Bandendiebstahls u.a.
Strafkammer 17
17 KLs 204 Js 40117/23
Verfahren gegen
1. Visar M., geb. 1989
Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim
2. Arsim B., geb. 1974
Verteidigerin: Rechtsanwältin Bauknecht, Mannheim
Prozessauftakt: Montag, 17. Februar 2025, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 19., 21., 24. Februar, 14., 18., 24. und 31. März 2025, jeweils 09.00 Uhr)
Den Angeklagten wird zur Last gelegt, sich Ende 2022 mit zwei gesondert verfolgten Personen zusammengeschlossen zu haben, um künftig u.a. in Privatwohnungen einzubrechen und dort stehlenswerte Gegenstände an sich zu bringen. In Ausführung dieses Vorhabens sollen sie sich am 21.01.2023 in einem Gasthof in Bayern eingemietet und diesen am übernächsten Tag - wie beabsichtigt - ohne Bezahlung der Übernachtungskosten in Höhe von rund EUR 400 wieder verlassen haben. In diesem Zeitraum sollen die beiden Angeklagten, während ein Mittäter in der Nähe gewartet habe, in Starnberg in ein Vereinsheim eingedrungen sein und dort u.a. Bargeld in Höhe von rund EUR 126 sowie einen Tresor im Wert von rund EUR 150 entwendet haben. Der entstandene Sachschaden soll rund EUR 2.000 betragen haben.
Anfang März 2023 soll der Angeklagte Visar M. gemeinsam mit einem Mittäter versucht haben, in eine Wohnung in Mannheim einzudringen. Das Vorhaben sei jedoch gescheitert, da es den beiden Tätern nicht gelungen sei, die Terrassentür zu öffnen.
Wenige Tage später sei es dem Angeklagten Visar M. mit einem weiteren Mittäter gelungen, in ein Haus in Hemsbach einzudringen und daraus u.a. Schmuck und Uhren im Gesamtwert von rund EUR 26.000 zu entwenden.
Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a.
Strafkammer 2
2 KLs 806 Js 6583/17
Verfahren gegen
Marco S., geb. 1990
Verteidiger: Rechtsanwalt Wallasch, Frankfurt
Prozessauftakt: Mittwoch, 19. Februar 2025, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermin: 26. Februar 2025, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe im Frühjahr 2016 in drei Fällen jeweils 200 g Marihuana gewinnbringend weiter veräußert. Des Weiteren soll er im Januar 2017 in seiner Wohnung in Frankfurt 3 kg Amphetamin, 2.500 Ecstasy-Tabletten, 500 g Marihuana und 200 g Kokain weiter veräußert haben. Ende Februar 2017 soll der Angeklagte 5 kg Marihuana sowie 2 kg Amphetamin gewinnbringend weiter veräußert haben.
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt
Strafkammer 7 - Große Jugendkammer
7 KLs 7060 Js 24226/24
Verfahren gegen
Yasin I., geb. 2004
Verteidiger: Rechtsanwalt Aydin, Mannheim
Prozessauftakt: Dienstag, 25. Februar 2025, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 10., 18., 19. und 25. März 2025, jeweils 09.00 Uhr, außer 10.03.2025: 13.00 Uhr)
Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer Schizophrenie leiden.
Aufgrund dieser Erkrankung soll er im Zustand der Schuldunfähigkeit am späten Morgen des 27.08.2024 in der Innenstadt in Mannheim zunächst eine Frau grundlos beleidigt und kurze Zeit später eine weitere Frau mit einer Eisenstange auf den Arm geschlagen haben.
Am Nachmittag desselben Tages soll er in Mannheim herumgeschrien und zudem ein Messer in seiner Hand gehalten haben. Den herbeigerufenen Polizeibeamten sei es gelungen, den Beschuldigten zu entwaffnen. In den frühen Morgenstunden des 28.08.2024 sei er schließlich in das Zentralinstitut für seelische Gesundheit in Mannheim verbracht worden. Dort sei es nur unter Einsatz mehrerer Polizeibeamter gelungen, den sich wehrenden Beschuldigten zu fixieren. Nachdem der Beschuldigte am Morgen des Folgetages wieder entfixiert worden sei, soll er im ZI u.a. durch Beschädigung eines Fensters einen Sachschaden in Höhe von rund EUR 3.000 verursacht haben.
Hinweis:
In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.
Vor allem in Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten wiederhergestellt wird.
Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und Vorsitzender Richter am LG -