- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Verdacht des schweren Raubes u.a.
Strafkammer 4
4 KLs 206 Js 25069/23
Verfahren gegen
Mehmet G., geb. 2000
Verteidiger: Rechtsanwalt Kaya, Mannheim
Prozessauftakt: Dienstag, 20. Mai 2025, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 22., 26. und 28. Mai 2025, jeweils 09.00 Uhr)
Der Angeklagte, der sich derzeit in anderer Sache in Haft befindet, soll am 27.03.2022 gegen 12.20 Uhr gemeinsam mit zwei weiteren bislang unbekannten Tätern ein Wettbüro in Mannheim betreten und den Vater des Inhabers unter Vorhalt der mitgeführten Waffen sowie durch einen Schlag mit einer Waffe, die ein Mittäter ausgeführt haben soll, dazu gebracht haben, den Tresor des Wettbüros zu öffnen. Im Anschluss sollen die Täter aus dem Tresor sowie aus einem noch geöffneten Wettautomaten Bargeld in Höhe von rund EUR 7.000 entnommen und sich anschließend aus dem Wettbüro entfernt haben.
Verdacht des versuchten Mordes u.a.
Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 3030 Js 15879/24
Verfahren gegen
Sebastian S., geb. 1995
Verteidiger: Rechtsanwalt Demandt, Mannheim
Vertreterin der Nebenklägerin: Rechtsanwältin Hausen, Mannheim
Prozessauftakt: Mittwoch, 21. Mai 2025, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 06., 16., 18. Juni, 07., 15. u. 17. Juli 2025, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am späten Nachmittag des 15.04.2024 in der Innenstadt von Mannheim ein mittels eines Faltschlosses gesichertes E-Bike im Wert von rund EUR 2.000 entwendet, indem er das Faltschloss aufgebrochen habe und anschließend mit dem E-Bike davongefahren sei.
Des Weiteren soll der Angeklagte die Nebenklägerin, seine ehemalige Lebensgefährtin, am 20.05.2024 aus Eifersucht über WhatsApp beleidigt und mit dem Tode bedroht haben. Am Vormittag des darauffolgenden Tages soll er versucht haben, gewaltsam die Wohnungstür zu der in Mannheim gelegenen Wohnung der Nebenklägerin aufzubrechen, was ihm letztlich nicht gelungen sei. Schließlich soll er sich am Vormittag des 23.05.2024 erneut zu der Wohnung der Nebenklägerin begeben und, nachdem er an der Wohnungstür großflächig Benzin ausgebreitet und einen Karton in den Türspalt geklemmt habe, den Karton entzündet und einen Brand verursacht haben. Dabei sei ihm bewusst gewesen, dass sich in der Wohnung nicht nur die Nebenklägerin, sondern auch deren Sohn sowie ein Junge aus der Nachbarschaft aufgehalten hätten. Den Brand habe er gelegt, um die Nebenklägerin aus Eifersucht mit dem Tode zu bestrafen; den Tod weiterer sich in der Wohnung aufhaltender Personen soll der Angeklagte billigend in Kauf genommen haben. Nach der Brandlegung soll der Angeklagte das Gebäude verlassen haben.
Durch die rechtzeitig herbeigerufene Feuerwehr seien die Nebenklägerin und die beiden Kinder über eine Drehleiter in Sicherheit gebracht worden. Der Brand habe schließlich durch die Feuerwehr gelöscht werden können.
Mit einem am 26.09.2024 unter falschem Namen übersandten Schreiben soll der Angeklagte die Nebenklägerin erneut mit dem Tode bedroht haben.
Verdacht des versuchten Totschlags u.a.
Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 7000 Js 28023/24
Verfahren gegen
Ilias Z.B., geb. 1994
Verteidiger: Rechtsanwalt Geiß, Mannheim
Prozessauftakt: Montag, 02. Juni 2025, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 11., 13., 24. u. 26. Juni 2025, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe sich am frühen Nachmittag des 20.09.2024 nach vorangegangener Verabredung mit dem Geschädigten in der Innenstadt von Mannheim getroffen, wo er in der Folge mit diesem in Streit geraten sei. Im Zuge des Streites soll der Angeklagte sich zu dem hinter ihm laufenden Geschädigten umgedreht und diesem mit einem Messer einen Stich in den Oberkörper versetzt haben, wobei er mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt habe. Anschließend sei der Angeklagte geflohen. Der schwer verletzte Geschädigte soll dem Angeklagten gefolgt und im Verlauf der Verfolgung auf eine Polizeistreife getroffen sein, die seine unverzügliche Einweisung in ein Krankenhaus veranlasst hätten, wo er umgehend operiert worden sei.
Verdacht des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Strafkammer 4
4 KLs 8040 Js 31030/24
Verfahren gegen
Ossama S., geb. 1984
Verteidiger: Rechtsanwalt Kolivas, Mannheim
Verteidigerin: Rechtsanwältin Combé, Heidelberg
Prozessauftakt: Dienstag, 03. Juni 2025, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermin: 04. Juni 2025, 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am Nachmittag des 22.10.2024 in seinem Pkw auf der Fahrt in Richtung Hockenheim rund 4,8 kg Amphetamin-Öl mit sich geführt, das zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sei. Zudem soll er ein sog. Neckknife mit sich geführt haben, das von ihm dazu bestimmt gewesen sei, das Betäubungsmittel gegen den Zugriff von Dritten zu schützen.
Verdacht des versuchten Mordes u.a.
Strafkammer 1c - Hilfsstrafkammer des Schwurgerichts
1 Ks 5060 Js 1373/25
Verfahren gegen
Firat S., geb. 2003
Verteidiger: Rechtsanwalt Dominkovic, Mannheim
Vertreter der Nebenklägerin: Rechtsanwalt Hug, Heidelberg
Prozessauftakt: Dienstag, 24. Juni 2025, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 26., 30. Juni, 04., 14. und 15. Juli 2025, jeweils 09.00 Uhr außer 04. Juli 2025: 10.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er sei am späten Abend des 13.01.2025 in der Nähe einer Bowlingbahn in Mannheim auf seine frühere Freundin getroffen, habe diese angegriffen, ihr das Smartphone entwendet und sei anschließend davongelaufen. Die Geschädigte sei ihm zunächst gefolgt, habe jedoch schließlich die Verfolgung aufgegeben und sich in der Nähe einer Waschanlage auf den Bordstein gesetzt. Der Angeklagte, der zwischenzeitlich das Smartphone entsperrt und aus einem der Chats entnommen habe, dass die Geschädigte mit einem anderen Mann schreibe, soll daraufhin zu dieser zurückgerannt sein und für die Geschädigte vollkommen unvermittelt ein mitgeführtes Messer gezogen und in schneller Reihenfolge mit Tötungsvorsatz wiederholt auf die Geschädigte eingestochen haben. Anschließend soll er in der Annahme, dass die Geschädigte aufgrund der Vielzahl der Stiche versterben werde, geflohen sein. Die schwer verletzte Geschädigte habe es jedoch geschafft, ein nahegelegenes Casino zu erreichen. Aufgrund des Umstandes, dass umgehend ein Krankenwagen herbeigerufen worden sei und die Geschädigte in eine Klinik habe verbracht werden können, habe deren Leben gerettet werden können.
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt
Strafkammer 5
5 KLs 2040 Js 26776/24
Verfahren gegen
Volodymir D., geb. 1971
Verteidiger: Rechtsanwalt Grebenstein, Schifferstadt
Prozessauftakt: Montag, 16. Juni 2025, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 18., 23., 24., 30. Juni, 02., 08., 14. u. 16. Juli 2025, jeweils 09.00 Uhr außer 30. Juni 2025: 10.00 Uhr)
Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer bipolaren Störung leiden. Aufgrund dieser Erkrankung soll er die nachfolgend geschilderten Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben:
Am 26.06.2024 soll der Beschuldigte zunächst am Morgen in Weinheim in der dortigen Volkshochschule Personen mit dem Tode bedroht, am frühen Nachmittag am Waidsee faustgroße Steine in Richtung des Schwimmmeisters geworfen und anschließend einen der herbeigerufenen Polizisten mit dem Tode bedroht haben.
Am Abend des gleichen Tages soll er u.a. mit einer Sturmhaube bekleidet, Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die bei der Absperrung eines Unfallortes eingesetzt gewesen seien, möglicherweise aus Verärgerung darüber, dass er mit seinem Pkw aufgrund der Sperrung nicht habe weiterfahren können, aggressiv angegangen sein und gewaltsam versucht haben, in das Innere des Feuerwehrfahrzeuges zu gelangen. Sein Vorhaben soll er unvermittelt aufgegeben und sich vom Unfallort entfernt haben.
Am 31.07.2024 soll der Beschuldigte unbefugt ein Anwesen in Hemsbach betreten haben. Zu einem ähnlich gelagerten Vorfall soll es am 31.08.2024 gekommen sein, wobei der Beschuldigte dem Bewohner des Anwesens, als dieser ihn zum Verlassen des Grundstücks aufgefordert habe, mindestens zweimal ins Gesicht geschlagen habe.
Am Abend des 14.08.2024 soll der Beschuldigte in Hemsbach die Leiterin des Deutschkurses bedroht und beleidigt und zudem angekündigt haben, deren Sohn zu verletzen.
Am Morgen des 20.08.2024 soll der Beschuldigte eine Personenkontrolle durch einen Polizeibeamten durch gewaltbereites Auftreten verhindert haben.
Am Nachmittag des 22.08.2024 soll der Beschuldigte in Hemsbach Maßnahmen des gemeindlichen Vollzugsdienstes dadurch unterbunden haben, dass er auf den Mitarbeiter mit seinem Pkw zugefahren sei. Dieser habe nur durch einen Sprung zur Seite verhindern können, dass er von dem Fahrzeug erfasst worden sei.
Am Morgen des 23.08.2024 soll der Beschuldigte kurz vor Öffnung eines Baumarktes die Geschäftsräume betreten haben; obwohl er von einem Angestellten darauf hingewiesen worden sei, dass der Baumarkt noch nicht geöffnet habe, soll er darauf nicht reagiert und als der Angestellte ihn daraufhin berührt habe, diesem mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Im Anschluss soll er auf die Aufforderung, die Geschäftsräume zu verlassen dahingehend reagiert haben, dass er eine Poolstange in Richtung der Mitarbeiter geworfen habe, wodurch eine Mitarbeiterin getroffen und verletzt worden sei.
Am Nachmittag des 23.08.2024 soll der Beschuldigte in Mannheim eine Filiale der Western Union betreten und unter Vorlage einer Transaktionsnummer die Auszahlung von 50 EUR verlangt haben. Als die Angestellte dies verweigert habe, soll er diese zunächst mit dem Tode bedroht und im Anschluss eine täuschend echt aussehende Pistole gezogen und auf die Zeugin gerichtet haben. Als eine Kollegin von ihrem Platz aufgestanden sei, habe der Beschuldigte die Waffe weggesteckt und sei weggegangen. Zu einem ähnlich gelagerten Vorfall soll es am 23.09.2024 in der gleichen Filiale gekommen sein.
Hinweis:
In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.
Vor allem in Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten bzw. Angeklagten wiederhergestellt wird.
Verdacht des Diebstahls u.a. in mehreren Fällen
Strafkammer 4
4 KLs 3070 Js 22228/24
Verfahren gegen
1. Patrick R., geb. 1992
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim
Verteidigerin: Rechtsanwältin Biereder-Groschup, Mannheim
2. Michel J., geb. 1969
Verteidiger: Rechtsanwalt Kolivas, Mannheim
Verteidigerin: Rechtsanwältin Michaeli, Ludwigshafen
Prozessauftakt: Montag, 23. Juni 2025, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 24., 26. Juni, 01., 03., 09., 15., 16., 22., 24., 29. u. 31. Juli 2025, 09.00 Uhr)
Den Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, im Zeitraum vom 15.02. bis 23.07.2024 in 14 Fällen gemeinschaftlich in Kindergärten oder Schulen in Karlsruhe, Rastatt, Lörrach, Rust, Herbolzheim, Kenzingen, Zell am Harmersbach, Gengenbach, Denzlingen, Emmendigen, Appenweier, Achern, Heidelberg, Sinsheim und Reilingen eingebrochen zu sein und daraus u.a. Bargeld gestohlen bzw. dies in 15 Fällen versucht zu haben.
Auf diese Weise sollen die Angeklagten durch die vollendeten Taten Bargeld in Höhe von rund EUR 7.600 erlangt haben.
Der durch die vollendeten sowie versuchten Taten eingetretene Sachschaden soll rund EUR 73.000 betragen.
Darüber hinaus soll der Angeklagte Patrick R. zwischen dem 26.02. und dem 01.03.2024 in vier Fällen in Reutlingen in Schulen eingebrochen sein und daraus Bargeld in Höhe von rund EUR 1.900 sowie ein Prepaidhandy und eine Musikbox im Wert von EUR 40 bzw. EUR 300 entwendet haben. Der durch diese Taten eingetretene Sachschaden soll rund EUR 20.000 betragen.
Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und Vorsitzender Richter am LG -