- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Hinweise:
1. Vom 06. bis 22. Juni 2025 habe ich Urlaub.
2. Die Pressestelle ist am Freitag, den 20. Juni 2025 nicht besetzt.
3. Im Übrigen werde ich wie folgt vertreten:
a) vom 10. - 12. Juni 2025 durch Frau RinLG Horn (Durchwahl 2625; pressestelle@lgmannheim.justiz.bwl.de) und
b) am 13. bzw. vom 16. - 18. Juni 2025 durch Herrn RLG Ruppert (Durchwahl 2609; pressestelle@lgmannheim.justiz.bwl.de)
Verdacht des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern u.a.
Strafkammer 24
24 KLs 602 Js 22579/23
Verfahren gegen
1. Denis S., geb. 1986
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Ihwas, Frankfurt
Verteidiger: Rechtsanwalt Baldewein, Frankfurt
2. Abdelghani B., geb. 1978
Verteidiger: Rechtsanwalt Kaya, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Seyderhelm, Heidelberg
3. Abdelhak B., geb. 1984
Verteidiger: Rechtsanwalt Fleck, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Frank, Vaihingen
4. Yasemin A., geb. 1972
Verteidigerin: Rechtsanwältin Bayaz, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Gärtner, Mannheim
Verteidigerin: Rechtsanwältin Herrmann, Mannheim
Prozessauftakt: Montag, 16. Juni 2025, 09.30 Uhr
(Fortsetzungstermine: 18. Juni, 02., 04., 11., 28. Juli, 01., 11., 13., 15., 19., 21., 26., 28. August, 01., 04., 05., 11., 12., 19., 29. und 30. September 2025, jeweils 09.30 Uhr)
Dem Angeklagten Denis S. wird in seiner Eigenschaft als faktischer Geschäftsführer von zwei in Mannheim ansässigen Firmen, von denen eine schwerpunktmäßig im Bereich Arbeitnehmerüberlassung und die andere u.a. im Bereich Baugewerbe tätig gewesen seien, zur Last gelegt, er habe gemeinsam bzw. mit Unterstützung weiterer - teilweise gesondert verfolgter, teilweise mitangeklagter Personen - von Juni 2021 bis September 2024 vorwiegend aus Usbekistan, Kasachstan und teilweise auch aus Tadschikistan stammende Arbeitskräfte rekrutiert und diese u.a. mittels total gefälschter EU-Identitätsausweise und ohne ordnungsgemäße Anmeldung zur Sozialversicherung illegal beschäftigt.
Im Einzelnen wird dem Angeklagten Denis S. zur Last gelegt, er habe ab Juni 2021 in insgesamt 67 Fällen die rekrutierten Arbeitnehmer illegal eingeschleust und beschäftigt. Des Weiteren soll er in etwas mehr als 120 Fällen die Fertigung bzw. Beschaffung u.a. total gefälschter EU-Ausweisdokumente in Auftrag gegeben haben. Zudem soll er dafür verantwortlich sein, dass es im Zeitraum von Januar 2021 bis Dezember 2023 in 45 Fällen zur Auszahlung von Schwarzlohn gekommen sei, wodurch den Sozialversicherungsträgern Beiträge in Höhe von rund EUR 478.000 entgangen seien.
Die Angeklagte Yasemin A. soll aufgrund ihrer buchhalterischen und büroorganisatorischen Tätigkeiten das „Geschäftsmodell“ unterstützt haben. Sie soll deshalb zu den o.g. 67 Taten der illegalen Einschleusung von Ausländern, zu dem Herstellen unechter Urkunden in 33 Fällen sowie zu den 45 Taten des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt Beihilfe geleistet haben.
Die Angeklagten Abdelghani B. und Abdelhak B. sollen jeweils in mehr als 30 Fällen als Mittäter an der illegalen Einschleusung von Ausländern mitgewirkt haben; darüber hinaus sollen sie in mehr als 90 Fällen Fälscher mit der Herstellung von gefälschten Ausweisdokumenten beauftragt haben. Für die Beschaffung der gefälschten Ausweise sollen sie pro Ausweis zwischen EUR 400 und EUR 450 erhalten haben.
Die beiden Firmen sollen durch die illegale Beschäftigung Gewinne in Höhe von insgesamt rund EUR 2,55 Millionen erzielt haben.
Abgesehen von der Angeklagten Yasemin A. befinden sich alle Angeklagten in Untersuchungshaft.
Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und Vorsitzender Richter am LG -