- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Verdacht des banden- und gewerbsmäßigen Betruges bzw. der Beihilfe hierzu in mehreren Fällen u.a.
Strafkammer 4a - Hilfsstrafkammer
4a KLs 805 Js 2169/24
Verfahren gegen
1. Yilmaz A., geb. 1984
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Schmidt, Mannheim
Verteidigerin: Rechtsanwältin Kohl, Mannheim
Verteidigerin: Rechtsanwältin Lemmer, Heidelberg
2. Emir Ö., geb. 1979
Verteidigerin: Rechtsanwältin Combé, Heidelberg
Verteidigerin: Rechtsanwältin Rau, Heidelberg
3. Güngör Ü., geb. 1966
Verteidiger: Rechtsanwalt Allgeier, Mannheim
Prozessauftakt: Mittwoch, 20. August 2025, 09.30 Uhr
(Fortsetzungstermine: 22., 25., 29. August, 02., 04., 09., 16., 22., 24. September, 06., 07., 14., 27. Oktober, 06. November und 03. Dezember 2025, jeweils ab 09.30 Uhr)
Dem Angeklagten Yilmaz A., der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, Anfang März 2018 gemeinsam mit weiteren Personen die illegale Schleusung von insgesamt 45 Personen von Rumänien nach Deutschland durchgeführt zu haben.
Der Angeklagte Yilmaz A. soll zudem eine Transport GmbH mit Sitz in Mannheim (fortan GmbH 1) und eine weitere Transport GmbH (fortan GmbH 2) mit Sitz in Hessen kontrolliert haben, ohne als deren Inhaber oder Geschäftsführer eingetragen gewesen zu sein. Über bzw. mit Hilfe dieser Firmen soll er im Zeitraum von April 2023 bis zu seiner Verhaftung im Oktober 2024 insgesamt 15 Betrugstaten begangen haben, wobei er durch den Angeklagten Güngör Ü. von Anfang an und durch den Angeklagten Emir Ö. spätestens seit Herbst 2023 bei der Begehung der Taten unterstützt worden sei.
Während dem Angeklagten Güngör Ö. die Aufgabe zugekommen sei, als Verantwortlicher der GmbH 1 aufzutreten, aber auch auf Weisung des Angeklagten Yilmaz A. Botengänge und andere Hilfsaufgaben zu übernehmen, soll dem Angeklagten Emir Ö. die Aufgabe zugekommen sein, die Buchhaltung der GmbH 1 zu führen, die GmbH 1 für eine mögliche Steuerprüfung vorzubereiten und geeignete Tatbeute zu ermitteln.
Der Angeklagte Yilmaz A. soll durch die Unterstützung der beiden Mitangeklagten und weiterer Personen im Zeitraum vom 29.04. - 10.05.2024 in 7 Fällen im Rahmen von Transportaufträgen Waren (u.a. Kosmetikartel, Bauteile für Fahrzeuge, Getränke) im Gesamtwert von EURO 1,15 Millionen erhalten und wie von Anfang geplant, diese nicht an ihren Bestimmungsort gebracht, sondern für eigene Zwecke verwendet und letztlich gewinnbringend weiterverkauft haben.
Des Weiteren soll der Angeklagte Yilmaz A. in zwei Fällen im April 2023 und im Oktober 2023, im letztgenannten Fall mit Unterstützung des Angeklagten Emir Ö., Leasingverträge über 2 hochwertige Pkw im Gesamtwert von rund EURO 200.000 abgeschlossen haben, wobei von Anfang an geplant gewesen sei, die Leasingraten nur über einen kurzen Zeitraum zu begleichen und die Pkw in eigenem Namen gewinnbringend weiter zu veräußern. Während eines der Fahrzeuge bei der Überführung ins europäische Ausland sichergestellt worden sei, habe der Verbleib des weiteren Pkw bislang nicht aufgeklärt werden können.
Der Angeklagte Yilmaz A. soll zudem im November/Dezember 2023 in 3 Fällen in 3 Filialen eines Telekommunikationsanbieters in Mannheim und Heidelberg insgesamt 28 Mobilfunkneuverträge für die GmbH 1 abgeschlossen und dadurch 28 IPhones im Gesamtwert von mehr als EURO 25.000 erhalten haben. Wie von Anfang an geplant, seien die monatlichen Raten nicht beglichen und die erlangten IPhones gewinnbringend weiterverkauft worden. Neben weiteren Personen soll der Angeklagte Güngör Ü. die Taten dadurch unterstützt haben, dass er in Kenntnis des betrügerischen Vorhabens insgesamt 25 Geräte bei 2 Filialen abgeholt habe.
Der Angeklagte Yilmaz A. soll Anfang Januar 2024 im Namen der GmbH 1 23 Mietkaufverträge über 22 Hubwagen und einen Dieselstapler abgeschlossen und dadurch die Verfügungsgewalt über Lagertechnikgeräte im Wert von rund EURO 100.000 erhalten haben. Wie von Anfang an geplant, seien die entsprechenden Raten nicht entrichtet und die erlangten Geräte weiter veräußert worden. Bei dieser Tat soll der Angeklagte Yilmaz A. durch weitere Personen, u.a. durch den Angeklagten Emir Ö., der beratend tätig gewesen sei, unterstützt worden sein.
Der Angeklagte Yilmaz A. soll Anfang Dezember 2023 für die GmbH 1 in zwei Fällen Tankkartenverträge abgeschlossen haben. Wie von Anfang an geplant, sollen die anfallenden Tankrechnungen nicht beglichen worden sein. Den beiden geschädigten Firmen soll dadurch ein Schaden in Höhe von rund EURO 61.000 bzw. rund EURO 24.700 entstanden sein.
Verdacht des versuchten Totschlags u.a.
Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 4000 Js 57/25
Verfahren gegen
Vitali L., geb. 1979
Verteidiger: Rechtsanwalt Grebenstein, Schifferstadt
Prozessauftakt: Dienstag, 26. August 2025, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 02., 04. und 09. September 2025, jeweils 09.00 Uhr)
Der Angeklagte, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, soll am 01.01.2025 gegen 17.48 Uhr vor einem Mehrfamilienhaus in Mannheim mit dem Geschädigten, der dort gemeinsam mit der Freundin des Angeklagten in einer Wohnung gelebt habe, zusammengetroffen sein, nachdem alle drei am Abend zuvor gemeinsam in der Wohnung Silvester gefeiert haben sollen.
Im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung soll der erheblich alkoholisierte Angeklagte dem Geschädigten gedroht haben, dass Schlimmeres folgen werde. Als der Angeklagte seinen Weg in Richtung der Haustür habe fortsetzen wollen, soll sich der Geschädigte diesem in den Weg gestellt haben. Der Angeklagte soll daraufhin den Geschädigten aufgefordert haben, aus dem Weg zu gehen. Darüber hinaus soll er ihn mit dem Tod bedroht und anschließend ein Messer gezogen haben. Der Geschädigte soll deswegen zunächst weggelaufen und der Angeklagte ihm für eine kurze Zeit gefolgt sein. Nachdem der Angeklagte die Verfolgung abgebrochen habe, habe sich der Geschädigte diesem wieder von hinten genähert. Der Angeklagte habe sich plötzlich umgedreht, diesen an der Jacke gepackt und mit dem Messer wiederholt in Richtung des Oberkörpers des Geschädigten gestochen, wobei der Angeklagte mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt haben soll. Dem Geschädigten, der u.a. durch einen Stich in den Unterbauch verletzt worden sei, sei es jedoch gelungen, den Angeklagten zu überwältigen und bis zum Eintreffen der Polizei auf dem Boden zu fixieren.
Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung u.a.
Strafkammer 25 - 4. Große Wirtschaftsstrafkammer
25 KLs 635 Js 6540/21
Verfahren gegen
Yahya A., geb. 1965
Verteidiger: Rechtsanwalt Wülfrath, Karlsruhe
Prozessauftakt: Dienstag, 02. September 2025, 09.30 Uhr
(Fortsetzungstermin: 04. September 2025, 09.30 Uhr)
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe von Karlsruhe aus in der Zeit von Anfang Juli 2018 bis Mitte Oktober 2021 in seiner Eigenschaft als überregionaler Hawaladar als Teil eines konspirativ vorgehenden Netzwerkes, das Kunden gegen eine Gebühr außerhalb des eigentlichen Bankenverkehrs Zahlungsabwicklungen anbieten soll (sog. Hawala-Banking), von den örtlichen Hawaladar Geld eingesammelt und dieses im Rahmen von 33 Kurierfahrten in die Schweiz zu dem dortigen Hawaladar gebracht, der für die Weiterleitung der Gelder nach Dubai gesorgt habe. Insgesamt soll der Angeklagte in dem oben genannten Zeitraum Bargeld in Höhe von rund EURO 13,17 Millionen in die Schweiz gebracht und dafür Provisionen in Höhe von rund EUR 253.000 erhalten haben.
Verdacht der besonders schweren räuberischen Erpressung u.a.
Strafkammer 4
4 KLs 403 Js 3683/23
Verfahren gegen
Burak Y., geb. 1993
Verteidigerin: Rechtsanwältin Combé, Heidelberg
Prozessauftakt: Mittwoch, 03. September 2025, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 08. und 10. September 2025, jeweils 09.00 Uhr)
Der Angeklagte soll am Nachmittag des 08.12.2022 nach vorheriger telefonischer Ankündigung den Geschädigten in einem Boardinghouse in Mannheim aufgesucht haben, wobei der Angeklagte zur Überraschung des Geschädigten in Begleitung einer weiteren Person gewesen sei. Nachdem es zwischen dem Angeklagten und dem Geschädigten zu einem Streitgespräch gekommen sei, sollen der Angeklagte und sein Begleiter von dem Geschädigten EURO 10.000 gefordert haben, die dieser jedoch nicht zur Verfügung gehabt haben soll. Anschließend soll der Begleiter des Angeklagten eine Schusswaffe gezogen, diese auf den Geschädigte gerichtet und gemeinsam mit dem Angeklagten von dem Geschädigten die Herausgabe der Autoschlüssel zu dessen Pkw im Wert von rund EUR 50.000 verlangt haben, wobei sie ihm erklärt haben sollen, dass er den Pkw bei Zahlung des Geldes zurückerhalten werde. Nachdem der Geschädigte die Schlüssel herausgegeben habe, soll er mit der Schusswaffe gegen den Hinterkopf und gegen den Nasenrücken geschlagen worden sein. Die daraufhin erfolgte Durchsuchung des Zimmerschranks des Geschädigten habe nicht zum Aufführen weiterer Wertgegenstände geführt. Der Pkw des Geschädigten habe wenige Tage später durch die Polizei sichergestellt werden können.
Verdacht des gemeinschaftlichen Wohnungseinbruchsdiebstahls
Strafkammer 17
17 KLs 4020 Js 35449/24
Verfahren gegen
1. Farhat N., geb. 1997
Verteidiger: Rechtsanwalt Dominkovic, Mannheim
2. Mustafa S., geb. 2000
Verteidiger: Rechtsanwalt Hörtling, Heidelberg
3. Ahmed J., geb. 1994
Verteidiger: Rechtsanwalt Kolivas, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt A. Klein, Ludwigshafen
4. Zhiyar S., geb. 1997
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Seyderhelm, Heidelberg
Prozessauftakt: Dienstag, 02. September 2025, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 10., 12., 16., 19., 22., 25. und 30. September, 02., 13., 17., 21. und 23. Oktober 2025, jeweils ab 09.00 Uhr)
Den Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft bzw. Haft befinden, wird zur Last gelegt, zu einem nicht mehr näher bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 01.12.2024 verabredet zu haben, während der Abwesenheit der Geschädigten, bei denen es sich um die Betreiber einer Diskothek in Mannheim handeln soll, in deren in Mannheim gelegene Wohnung einzubrechen und daraus Bargeld und Wertsachen zu entwenden. In Ausführung des Vorhabens sollen drei der Angeklagten, darunter die Angeklagten Ziffer 1 und 3 am 01.12.2024 gegen 01.30 Uhr gewaltsam in die Wohnung eingedrungen sein. Nachdem sie verschiedene Wertgegenstände sowie Bargeld in Höhe bzw. im Wert von insgesamt rund EURO 105.000 an sich genommen haben sollen, seien sie bei der Durchsuchung eines Zimmers auf eine Person getroffen, die den Einbruch bemerkt, die Polizei und die Wohnungsinhaber verständigt und dies den Tätern mitgeteilt habe. Die Täter seien daraufhin mit ihrer Beute im Wert von rund EURO 105.000 unter Zurücklassung bereits zum Transport bereitgestellter weiterer Wertsachen geflohen. Den herbeigeeilten Wohnungsinhabern sei es gelungen, die Täter eine Zeitlang zu verfolgen. Während zwei der Täter fliehen konnten, habe der Angeklagte Farhat N. durch Polizeibeamte festgenommen werden können. Durch dessen Festnahme seien Bargeld in Höhe von rund EURO 13.500 sowie eine Kamera im Wert von rund EURO 2.000 wiedererlangt worden.
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt
Strafkammer 5
5 KLs 4050 Js 7929/25
Verfahren gegen
Cyril O., geb. 1995
Verteidiger: Rechtsanwalt Welke, Heidelberg
Prozessauftakt: Mittwoch, 10. September 2025, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 23. u. 30. September 2025, jeweils ab 09.00 Uhr)
Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis leiden.
Aufgrund dieser Erkrankung soll der Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit am frühen Abend des 09.03.2025 auf dem „Alten Messplatz“ in Mannheim auf die Geschädigte zugegangen sein, diese mit dem Tode bedroht und sie anschließend fest am Hals gepackt haben. Aufgrund der Hilferufe der Geschädigten und zu Hilfe eilender Personen habe sich der Beschuldigte von dieser entfernt. Seiner anschließenden Festnahme durch herbeigerufene Polizeibeamte habe er sich gewaltsam zu entziehen versucht; auch gegen seine körperliche Untersuchung auf dem Polizeirevier habe er sich gewaltsam zur Wehr gesetzt.
Hinweis:
In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.
Vor allem in Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten bzw. Angeklagten wiederhergestellt wird.
Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und Vorsitzender Richter am LG