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38. bis 39. Kalenderwoche 2025

Datum: 10.09.2025

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Verdacht des versuchten Totschlags u.a.

Strafkammer 1 - Schwurgericht 
1 Ks 2000 Js 2025/25

Verfahren gegen

Murat D., geb. 1978
Verteidiger: Rechtsanwalt Middendorf, Heilbronn

Prozessauftakt: Montag, 15. September 2025, 13.00 Uhr  
(Fortsetzungstermine: 24., 29. September, 01. und 10. Oktober 2025, jeweils 09.00 Uhr)

Der Angeklagte, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, soll sich zusammen mit Freunden, darunter B.T. und der spätere Geschädigte M.A., in der Nacht vom 18. auf den 19.01.2025 in einer Diskothek in Mannheim aufgehalten haben. Da die Verlobte des B.T. verärgert gewesen sei, dass ihr Verlobter ohne sie feiern gegangen sei, soll sie sich gegen 03.00 Uhr zur Diskothek begeben haben, um ihren Verlobten zur Rede zu stellen. Dieser sei ihrer Aufforderung, nach draußen zu kommen, jedoch zunächst nicht gefolgt. Erst auf die Intervention des Angeklagten, der mit der Verlobten weitläufig verwandt sei und der sie daher habe unterstützen wollen, habe sich B.T. nach draußen begeben. Dort sei es zwischen den beiden Verlobten und dem Angeklagten zu einem Streitgespräch gekommen, in das sich der Angeklagte und die Verlobte des B.T. immer weiter hineingesteigert hätten. Um die Situation zu beruhigen, seien M.T. sowie der spätere Geschädigte M.A. an die drei Personen herangetreten. Unwirsch und beleidigend soll sich der Angeklagte jedoch jegliche Einmischung verboten haben, weshalb sich die beiden Personen auf Aufforderung des B.T. in den Eingangsbereich der Diskothek zurückgezogen hätten. Dorthin sei ihnen kurze Zeit später auch B.T. gefolgt. Der Angeklagte soll sich zu diesem Zeitpunkt noch immer vor der Diskothek aufgehalten und auf B.T. gewartet haben, um das Streitgespräch fortzusetzen. M.T. sowie der spätere Ge-schädigte M.A. sollen sich daraufhin erneut zu dem Angeklagten begeben haben, um erneut beruhigend auf diesen einzuwirken. Dazu sollen sie an den Angeklagten herangetreten sein und ihn an den Armen ergriffen haben, um ihn ein Stück von der Örtlichkeit wegzuziehen. Der Angeklagte sei jedoch aufgrund dieses Verhaltens vollkommen außer sich geraten, habe um sich geschlagen, den beiden Personen mit dem Tod gedroht, ein Springmesser gezogen und ohne rechtfertigen-den Grund dem Geschädigten M.A. mit dem Messer in den Unterbauch gestochen, wobei er beabsichtigt haben soll, diesen zu töten.
Stark blutend sei der Geschädigte torkelnd zum Eingangsbereich der Diskothek zu-rückgekehrt, wo er anschließend zusammengebrochen sei. Der Angeklagte, der davon ausgegangen sein soll, alles Erforderliche getan zu haben, um den Geschädigten zu töten, habe zu Fuß den Tatort verlassen. Er sei jedoch wenig später durch die Polizei festgenommen worden.
Der Geschädigte habe durch eine Notoperation gerettet werden können. Aufgrund des hohen Blutverlustes sei es jedoch erforderlich gewesen, dem Geschädigten eine erhebliche Menge an Blut zuzuführen.

Verdacht des schweren Bandendiebstahls in drei Fällen u.a.

Strafkammer 4
4 KLs 4050 Js 26129/24

Verfahren gegen

1. Costel G., geb. 1991  
    Verteidigerin: Rechtsanwältin Jürgen, München

2. Adrian-Jenu G., geb. 2002
    Verteidigerin: Rechtsanwältin Bertsch, Mannheim
    
3. Nicolae D., geb. 1983
    Verteidiger: Rechtsanwalt Grashey, München

Prozessauftakt: Dienstag, 16. September 2025, 10.00 Uhr  
(Fortsetzungstermine: 17., 22., 29., 30. September, 07., 08., 14. und 15. Oktober 2025, jeweils ab 09.30 Uhr)

Dem Angeklagten Costel G., der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe zu einem nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt in der Nacht vom 06. auf den 07.08.2024 auf dem Friedhof in Oftersheim sowie zu einem nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt auf dem Friedhof in Plankstadt mit weiteren, bislang unbekannten Tätern teilweise gewaltsam Grabschmuck - vorwiegend aus Buntmetall - auf dem Friedhof in Oftersheim von 90 und auf dem Friedhof in Plankstadt von 20 Gräbern entwendet. Der Gesamtwert des entwendeten Grabschmucks soll bei rund EUR 60.700 bzw. EUR 22.600 gelegen haben.

Des Weiteren soll der Angeklagte Costel G. in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit den beiden anderen Mitangeklagten, die sich ebenfalls in Untersuchungshaft befinden, in drei Fällen, und zwar am 13., 14. und 15.10.2024 von dem Betriebsgelände einer Metall-Recycling-Firma in München Metallwaren im Wert von rund EUR 3.450 entwendet haben. In zwei Fällen soll es zum Weiterverkauf der Waren gekommen sein. Der geplante Weiterverkauf der Waren nach dem dritten Einbruch sei durch die am 16.10.2024 erfolgte Festnahme der Angeklagten verhindert worden.

Verdacht der gewerbsmäßigen Zuwiderhandlung gegen das Außenwirtschaftsgesetz in mehreren Fällen

Strafkammer 25 – 4. Große Wirtschaftsstrafkammer
25 KLs 627 Js 22841/24

Verfahren gegen

1. Juri W., geb. 1983 
    Verteidiger: Rechtsanwalt Neibert, Karlsruhe
    Verteidigerin: Rechtsanwältin Oetjen, Freiburg
    Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Schork, Karlsruhe

2. Waldemar W., geb. 1981
    Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Bessler, Stuttgart
    Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Chiumento, Reutlingen
    
Prozessauftakt: Dienstag, 16. September 2025, 14.00 Uhr  
(Fortsetzungstermine: 19., 22., 25., 29. September, 06., 13., 17. Oktober, 03., 06., 10., 12., 20., 26., 27. November, 02., 04., 09., 12. u. 19. Dezember 2025, jeweils ab 09.30 Uhr)

Dem Angeklagten Juri W. wird zur Last gelegt, er habe in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer bzw. faktischer Geschäftsführer von zwei in Bühl ansässigen Firmen in der Zeit vom 20.04.2022 bis 24.06.2024 in 94 Fällen Luxusfahrzeuge unter-schiedlicher Automarken im Wert zwischen EUR 64.000 und EUR 343.000 trotz der ihm bekannten von der EU verhängten Ausfuhrbeschränkungen nach Russland für den russischen Markt beschafft und – in 54 Fällen unter Mitwirkung des Ange-klagten Waldemar W. in seiner Eigenschaft als Verkaufsmitarbeiter – an entsprechende Interessenten veräußert, wobei er auch die Lieferung über Drittstaaten organisiert haben soll.  Beide Angeklagte befinden sich in Haft bzw. Untersuchungshaft.

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, sich jeweils gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 a), Abs. 7 Nr. 2 Alt. 1 StGB i. V. m. den entsprechenden von der EU erlassenen Verordnungen vom 15.03.2022 bzw. 23.06.2023 strafbar gemacht zu haben.

§ 18 AWG
(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. einem
a) Ausfuhr-, Einfuhr-, Durchfuhr-, Verbringungs-, Verkaufs-, Erwerbs-, Liefer-, Bereitstellungs-, Weitergabe- oder Investitionsverbot 
[….]
eines im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union veröffentlichten unmittelbar geltenden Rechtsaktes der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union zuwiderhandelt, der der Durchführung einer vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme dient 
[….] 
(7) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
[….]
2. 
in den Fällen der Absätze 1, 1a und 2 bis 4 oder des Absatzes 5 gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, [….] 

Verdacht der Vergewaltigung in drei Fällen u.a.

Strafkammer 5 
5 KLs 2010 Js 401/25

Verfahren gegen

Bassem D., geb. 2003
Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

Prozessauftakt: Freitag, 19. September 2025, 09.00 Uhr  
(Fortsetzungstermine: 13., 15., 17., 20., 23. und 30. Oktober 2025, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe im Zeitraum von Ende Juli 2024 bis Anfang September 2024 in drei Fällen in einer Wohnung in Mannheim gegen den Willen seiner damaligen Freundin den Geschlechtsverkehr mit ihr durchgeführt, wobei die Geschädigte bei der 2. und 3. Tat aufgrund der Heftigkeit des Vorgehens des Angeklagten erhebliche Verletzungen im Intimbereich davongetragen haben soll. Aufgrund der Verletzungen sei jeweils ein operativer Eingriff erforderlich geworden. Des Weiteren soll der Angeklagte im Oktober 2024 in zwei Fällen seiner damaligen Freundin mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. In einem Fall soll er neben den Schlägen seiner damaligen Freundin und einer ebenfalls anwesenden Freundin mit dem Tode gedroht und dabei ein größeres Messer präsentiert haben. Zudem soll er den beiden Frauen kurzeitig deren Handys abgenommen; des Weiteren soll er sie einige Zeit in der Wohnung festgehalten haben.
Dem Angeklagten wird darüber hinaus zur Last gelegt, am Abend des 07.12.2024 in einer Drogerie in Mannheim ein Parfum im Wert von rund EUR 134 entwendet zu haben.  

Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und Vorsitzender Richter am LG -