Pressemitteilung vom 01. Oktober 2025
Verfahren 1 Ks 500 Js 7236/25
- Fahrt in Menschengruppen am Rosenmontag 2025
auf den Planken in Mannheim -
Hauptverfahren eröffnet und Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung bestimmt
Mit Beschluss vom 22. August 2025 hat die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim (Schwurgericht) das Hauptverfahren gegen einen 40 Jahre alten Mann eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 30. Mai 2025, mit der gegen den Angeklagten u.a. der Vorwurf des Mordes in zwei Fällen, des versuchten Mordes und des versuchten Mordes in drei tateinheitlichen Fällen erhoben worden ist, zur Hauptverhandlung zugelassen. Wegen der näheren Einzelheiten zum Tatvorwurf wird auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 23. Juni 2025 Bezug genommen, die auf der Homepage der Staatsanwaltschaft Mannheim abgerufen werden kann.
Die Hauptverhandlung soll am
Freitag, 31. Oktober 2025, 09.00 Uhr
beginnen und an folgenden Terminen fortgesetzt werden:
Donnerstag, 06. November 2025, 09.00 Uhr
Freitag, 07. November 2025, 09.00 Uhr
Donnerstag, 13. November 2025, 09.00 Uhr
Freitag, 14. November 2025, 09.00 Uhr
Donnerstag, 20. November 2025, 09.00 Uhr
Freitag, 21. November 2025, 09.00 Uhr
Donnerstag, 04. Dezember 2025, 09.00 Uhr
Freitag, 05. Dezember 2025, 09.00 Uhr
Donnerstag, 11. Dezember 2025, 09.00 Uhr
Freitag, 12. Dezember 2025, 09.00 Uhr
Donnerstag, 18. Dezember 2025, 09.00 Uhr
Freitag, 19. Dezember 2025, 09.00 Uhr.
Für die weitere Planung darf ich Sie bitten, möglichst bis Mittwoch, den 08. Oktober 2025 per E-Mail (pressestelle@lgmannheim.justiz.bwl.de) mitzuteilen, ob Sie ggf. an der Hauptverhandlung teilnehmen wollen.
Sitzplätze für Medienvertreter(innen) sind reserviert. Abhängig vom zu erwartenden
Interesse wird ggf. die Anzahl der Sitzplätze erhöht oder ggf. ein Verfahren zur Vergabe derjenigen Sitzplätze
durchgeführt werden, die für Medienvertreter(innen) reserviert werden.
Ich bitte um Verständnis, dass mit der Bekundung des Interesses an der Teilnahme an der
Hauptverhandlung kein Anspruch auf eine Reservierung eines Sitzplatzes verbunden ist.
Dr. Joachim Bock
Pressesprecher und VRLG