- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Verdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.
Strafkammer 5
5 KLs 8040 Js 28920/25
Verfahren gegen
Mehmet Sahin T., geb. 1999
Verteidiger: Rechtsanwalt Alexander Klein, Ludwigshafen
Prozessauftakt: Dienstag, 23. Juni 2026, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 26. Juni 2026 sowie 2. und 3. Juli 2026, jeweils 09.00 Uhr)
Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll sich spätestens im November 2024 entschlossen haben, gewerbsmäßig Rauschgiftgeschäfte mit Kokain und Cannabis zu betreiben.
Im Einzelnen soll er am 04.11.2024 über einen Messenger-Dienst den Kauf von zwei Kilogramm Kokain zum Preis von 55.000 EUR bzw. einem Kilogramm Kokain zum Preis von 28.000 EUR angeboten haben.
Am 11.11.2024 soll der Angeklagte mit einem gesondert verfolgten Verkäufer den Erwerb von 250 Gramm Kokain zum Preis von 7.250 EUR vereinbart haben. Die Übergabe soll am 12.11.2024 erfolgt sein. Das Kokain soll der Angeklagte in der Folge gewinnbringend weiterveräußert haben.
Am 18.11.2024 soll der Angeklagte mit einem gesondert verfolgten Mann den Erwerb von einem Kilogramm Kokain zu einem unbekannten Preis vereinbart haben. Die Übergabe soll am selben Tag erfolgt sein. Das Kokain soll der Angeklagte in der Folge gewinnbringend weiterveräußert haben.
Im Januar 2025 soll der Angeklagte über einen Messenger-Dienst den Kauf von einem Kilogramm Kokain zum Preis von 25.000 EUR und einem Kilogramm Kokain zum Preis von 21.000 EUR angeboten haben.
Zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt vor dem 27.03.2025 sollen der Angeklagte und ein gesondert verfolgter Mittäter an einen unbekannten Abnehmer ein Kilogramm Kokain zum Preis von 22.000 EUR verkauft haben. Durch den Verkauf sollen der Angeklagte und der gesondert verfolgte Mittäter einen Gewinn in Höhe von 3.000 EUR erzielt haben. Der Angeklagte soll hiervon 1.500 EUR erhalten haben.
Am 27.03.2025 soll der Angeklagte von einem gesondert verfolgten Verkäufer in Mannheim mindestens drei Kilogramm Marihuana zu einem Preis von mindestens 12.000 EUR gekauft und übernommen haben. Das Marihuana soll der Angeklagte gewinnbringend weiterverkauft haben.
Im Oktober 2025 soll der Angeklagte in seiner Wohnung insgesamt 1.264,27 Gramm (brutto) Marihuana und 574,86 Gramm (brutto) Haschisch verwahrt haben, welches dem gewinnbringenden Weiterverkauf habe dienen sollen. In der im Erdgeschoss des Anwesens befindlichen Garage soll der Angeklagte eine Schusswaffe verwahrt haben, deren Magazin fünf Patronen enthalten haben soll.
Verdacht des versuchten Mordes u.a.
Strafkammer 7 - Große Jugendkammer
7 KLs 2000 Js 132/26
Verfahren gegen
Ali A., geb. 2005
Verteidigerin: Rechtsanwältin Miriam Weis, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Ümit Kaya, Mannheim
Vertreter der Nebenklage: Rechtsanwalt Wolfram Grebenstein, Mannheim
Prozessauftakt: Donnerstag, 2. Juli 2026, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 3., 14., 15. und 16. Juli 2026, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am frühen Abend des 01.06.2026 in einem Café in Mannheim ein Messer an sich genommen und dieses in seinem Hosenbund verborgen. Anschließend sei er zu einem benachbarten Café gegangen, vor dem ein Mann gestanden und geraucht habe. An diesem sei der Angeklagte zunächst vorbeigegangen und habe , aus Sicht des links von ihm befindlichen Mannes verdeckt, das Messer aus seinem Hosenbund genommen. Sodann habe er sich in einer blitzartigen Bewegung wieder zu dem Mann, der mit keinem Angriff gerechnet habe, umgedreht und diesem das Messer tief in den Unterleib gestoßen. Im Anschluss habe er das Messer wieder herausgezogen und sei davongerannt, wobei ihm bewusst gewesen sei und er billigend in Kauf genommen habe, dass er dem Geschädigten potentiell tödliche Verletzungen zugefügt hatte. Der Mann habe mehrere schwere, lebensgefährliche Verletzungen und einen lebensbedrohlichen Schock infolge des erheblichen Blutverlusts erlitten. Er sei von Unbeteiligten aufgefunden worden und ins Universitätsklinikum Mannheim verbracht worden, wo durch eine Notoperation und die Gabe einer Massivtransfusion sein Leben habe gerettet werden können.
Dr. Susanne Lösch
- Pressesprecherin und Richterin am Landgericht -