Zum Inhalt springen

31. und 32. Kalenderwoche 2026 (1. Nachtrag)

Datum: 30.07.2026

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Verdacht der Untreue in zahlreichen Fällen u.a.

Strafkammer 24 – 4. Große Wirtschaftsstrafkammer

24 KLs 626 Js 38839/22

Verfahren gegen

1. Helene K., geb. 1968

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Carolin Hierstetter, Mannheim

2. Ulrich S., geb. 1951

    Verteidiger: Rechtsanwalt Rainer Gruler, Mannheim

Prozessauftakt: Dienstag, 4. August 2026, 09.30 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 6., 11. und 13. August 2026 sowie 1., 3. und 4. September 2026, jeweils 09.30 Uhr)

Der Angeklagten Helene K. wird vorgeworfen, sie sei als Geschäftsführerin einer GmbH mit Sitz in Mannheim mit der Verwaltung einer Vielzahl von Wohnungseigentümergemeinschaften und Liegenschaften einzelner Eigentümer in Mannheim und Umgebung betraut gewesen. Zwischen Februar 2021 und Dezember 2022 habe sie in über 700 Fällen Zahlungen von insgesamt 57 Konten von Wohnungseigentümergemeinschaften sowie 14 Konten von einzelnen Eigentümern in Höhe von rund 1.680.000 € auf das Konto der GmbH und auf ihr Privatkonto veranlasst. Diese Zahlungen hätten nicht mit der Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. Liegenschaften in Zusammenhang gestanden, sondern den privaten Interessen der Angeklagten Helene K. gedient. Sie habe entgegen ihrer Vermögensbetreuungspflicht und gewerbsmäßig gehandelt. Zu diesen Taten sei sie vom Angeklagten Ulrich S., mit dem sie befreundet gewesen sei, bestimmt worden. Dieser sei davon ausgegangen, dass er für den Erhalt eines im Ausland angefallenen Erbes von mehreren Millionen Euro hohe Verwaltungsgebühren und weitere Zahlungen zu leisten hätte und habe die Angeklagte Helene K. um finanzielle Unterstützung bei der Erlangung des Erbes durch die Gewährung zinsloser Darlehen gebeten. Hierbei habe er gewusst, dass die Angeklagte die geforderten Beträge nicht aus ihrem Privatvermögen habe bestreiten können, sondern dass diese aus dem Vermögen der Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. der Eigentümer herrührten.

Von Januar 2023 bis Dezember 2024 habe die Angeklagte Helene K. zudem weitere Zahlungen in Höhe von rund 192.000 € von Konten von 9 Wohnungseigentümergemeinschaften auf das Konto der GmbH und an Dritte veranlasst. Auch hierzu sei sie entgegen ihrer Vermögenbetreuungspflicht durch die Einflussnahme des insoweit gesondert verfolgten Angeklagten Ulrich S. zum Zweck des Erhalts eines vermeintlich in Aussicht stehenden Erbes veranlasst worden.

Der Angeklagten Helene K. wird Untreue in über 700 Fällen vorgeworfen, wobei sie gewerbsmäßig gehandelt habe; der Angeklagte Ulrich S. soll sich wegen Anstiftung zur gewerbsmäßigen Untreue in über 700 Fällen strafbar gemacht haben.

Dr. Susanne Lösch

- Pressesprecherin und Richterin am Landgericht -