Verfahren 4 KLs 806 Js 39317/20
- Strafverfahren wegen Volksverhetzung gegen Musiker aus Mannheim -
Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim hat mit Beschluss vom 25.06.2026 die Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 11.07.2023 (Az. 4 KLs 806 Js 39317/20) hinsichtlich eines Anklagevorwurfs wegen des Verdachts der Volksverhetzung in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Landgericht Mannheim insoweit eröffnet. Hierbei handelt es sich um den Anklagevorwurf, den die Staatsanwaltschaft Mannheim in ihrer Pressemitteilung vom 13.06.2024, abrufbar unter https://staatsanwaltschaft-mannheim.justiz-bw.de/pb/,Lde/Anklage+gegen+52-jaehrigen+Musiker+aus+Mannheim+erhoben/, wie folgt dargestellt hat: „Zudem soll er eine Person, die der Amadeu Antonio Stiftung zugehörig war, beleidigt und in diesem Zusammenhang Texte mit antisemitischem Inhalt veröffentlicht haben.“
Bezüglich der übrigen drei Tatvorwürfe der Anklage vom 11.07.2023 und der zwei Tatvorwürfe der im Jahr 2024 gegen den Musiker erhobenen Anklage wurde die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, da aus tatsächlichen bzw. aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht bestehe. Die Staatsanwaltschaft hat hiergegen sofortige Beschwerde eingelegt, über die das Oberlandesgericht Karlsruhe noch nicht entschieden hat. Ein Termin für die Hauptverhandlung wurde noch nicht bestimmt. Für den Angeklagten gilt bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.
Dr. Susanne Lösch
- Pressesprecherin und RinLG -