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Bereitschaftsdienst
Ein Bereitschaftsdienst ist beim Landgericht nicht eingerichtet. Außerhalb der Dienstzeiten können Sie sich in Notfällen an den Bereitschaftsdienst des zuständigen Amtsgerichts wenden.
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Ein Bereitschaftsdienst ist beim Landgericht nicht eingerichtet. Außerhalb der Dienstzeiten können Sie sich in Notfällen an den Bereitschaftsdienst des zuständigen Amtsgerichts wenden.