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25. bis 31. Kalenderwoche 2024 (1. Nachtrag)

Datum: 17.06.2024

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Verdacht des versuchten Totschlags u.a.

Strafkammer 7 - Große Jugendkammer

7 KLs 400 Js 8522/24

Verfahren gegen

1. Alan M., geb. 2002

    Verteidiger: Rechtsanwalt Göthlich, Ludwigshafen

2. Srusch Y., geb. 2002

    Verteidiger: Rechtsanwalt A. Klein, Ludwigshafen

Vertreter des Nebenklägers: Rechtsanwalt J. Klein, Heidelberg

Prozessauftakt: Donnerstag, 20. Juni 2024, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 02., 04., 05., 10., 24., 25. und 26. Juli 2024, jeweils 09.00 Uhr)

Den Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, sich am 30.04.2023 gegen 01:30 Uhr in der Innenstadt von Mannheim im Bereich des Scipiogartens mit weiteren gesondert verfolgten Personen aufgehalten zu haben. Dort sollen sie von dem Nebenkläger angesprochen worden sein. Aus unbekanntem Grund sollen die beiden Angeklagten und weitere gesondert verfolgte Personen begonnen haben, auf den Nebenkläger einzuwirken. Dazu soll der Angeklagte Srusch Y. den Nebenkläger zunächst zu Boden gebracht haben. Anschließend soll der Angeklagte Alan M. wiederholt auf den Nebenkläger mit einem Messer eingestochen haben; weitere Personen sollen den Nebenkläger getreten und geschlagen haben. Erst als die Freunde des Nebenklägers herbeigeeilt seien, sollen die beiden Angeklagten und weitere Personen von dem Nebenkläger, der schwer verletzt gewesen sei, abgelassen haben. Vor dem Verlassen der Örtlichkeit soll der Angeklagte Alan M. eine Freundin des Nebenklägers bedroht haben. 

Der Angeklagte Alan M. und der Angeklagte Srusch Y., der das Vorgehen des Angeklagten Alan M. gebilligt haben soll, sollen jeweils mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt haben.

Die Angeklagte sollen zur angeblichen Tatzeit jeweils 20 Jahre alt und damit Heranwachsende im Sinne des JGG gewesen sein.

Verdacht des versuchten Totschlags u.a.

Strafkammer 7 - Große Jugendkammer

7 KLs 700 Js 194/24

Verfahren gegen

1. Deniz P., geb. 2007

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Bertsch, Mannheim

2. Paolo V., geb. 2003

    Verteidiger: Rechtsanwalt Aydin, Mannheim

Vertreter des Nebenklägers: Rechtsanwalt Senghaus, Mannheim

Prozessauftakt: Donnerstag, 27. Juni 2024, 13.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 01., 09., 10., 18. und 19. Juli 2024, jeweils 09.00 Uhr außer 10. Juli 2024: 13.00 Uhr)

Den Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, sich am 29.12.2023 gegen 01.20 Uhr zusammen mit der Freundin des Angeklagten Paolo V. und einer weiteren männlichen Person auf dem Alten Messplatz in Mannheim aufgehalten und dort mit einer Gruppierung bestehend aus drei Personen in eine körperliche Auseinandersetzung geraten zu sein. Als eine der Personen aus der Gruppe der Angeklagten ein Messer gezogen und die andere Gruppe damit bedroht habe, sei diese geflohen. Die Gruppe um die Angeklagten soll sich anschließend über die Brücke in Richtung Innenstadt begeben haben. Auf Höhe des Kurpfalzkreisels seien die Angeklagten von einer Person (dem Nebenkläger) aus der zwischenzeitlich auf fünf Personen angewachsenen Gruppierung, die den Angeklagten gefolgt sei, eingeholt worden. Dieser soll den Angeklagten Paolo V. aufgefordert haben, ein angeblich von ihm entwendetes Handy herauszugeben. In der Folge sei es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten Paolo V. und dem Nebenkläger gekommen, in dessen Verlauf der Angeklagte dem Nebenkläger mehrere Stiche in den Oberkörper versetzt habe. Der Angeklagte Deniz P. soll den Angriff unterstützt haben, in dem er - während der Nebenkläger gemeinsam mit dem Angeklagten Paolo V. auf dem Boden gelegen habe - diesem zwei Stiche in den Oberkörper versetzt habe. Die beiden Angeklagten seien schließlich durch einen Begleiter des Nebenklägers, der schwere Verletzungen davongetragen habe, in die Flucht geschlagen worden.

Der Angeklagte Deniz P., der zur angeblichen Tatzeit 16 Jahre alt und damit Jugendlicher gewesen sei sowie der Angeklagte Paolo V., der zu angeblichen Tatzeit 20 Jahre alt und damit Heranwachsender im Sinne des JGG gewesen sei, sollen jeweils mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt haben. 

Theresa Jander

- Stellv. Pressesprecherin und Richterin -

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