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05. bis 08. Kalenderwoche 2026 (1. Nachtrag)

Datum: 09.02.2026

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Hinweis:

Vom 16. bis 20. Februar 2026 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich von Frau RinLG Horn (Durchwahl 2625) vertreten.

Verdacht des Computerbetrugs und der Urkundenfälschung 

Strafkammer 24

24 KLs 613 Js 35155/21

Verfahren gegen

Ali A., geb. 1988

Verteidiger: Rechtsanwältin Maeß, Karlsruhe; 

Rechtsanwalt Dr. Seyderhelm, Heidelberg

Prozessauftakt: Freitag, 13. Februar 2026, 09.30 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 23., 26. Februar 2026, 04., 10., 11., 17., 18., 30. März, 01., 13. April 2026 2026, jeweils 9.30 Uhr)

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe mit einem gesondert verfolgten und bereits verurteilten Mittäter gemeinschaftlich im Zeitraum August bis Oktober 2021 ein Testzentrum für Corona-Schnelltests in Heidelberg registriert und in zahlreichen Fällen Corona-Tests gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) abgerechnet, die tatsächlich nicht durchgeführt worden seien. Zudem soll der Angeklagte ein Schulungszertifikat für eine Einweisung zum Corona-Schnelltestbeauftragten übermittelt haben, obwohl er tatsächlich nicht an einer Schulung teilgenommen hatte. Dadurch sollen er und der gesondert verurteilte Mittäter die KVBW veranlasst haben, insgesamt rund 344.800,- € auf das Konto des Mittäters zu überweisen, obwohl sie wussten, dass sie auf diese Zahlungen keinen Anspruch hatten. Dabei soll der Angeklagte mit seinem Mittäter arbeitsteilig vorgegangen sein und gewerbsmäßig gehandelt haben. 

Verdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Strafkammer 4

4 KLs 8060 Js 26226/25

Verfahren gegen

Sky W., geb. 2000

Verteidiger: Rechtsanwalt Allgeier, Mannheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 18. Februar 2026, 9.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 19., 23. Februar, 12. März 2026, jeweils 9.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird vorgeworfen, er habe ab April 2024 im Großraum Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen in insgesamt elf Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben. Es soll sich um insgesamt rund 2,5 Kilogramm Haschisch, 1 Kilogramm Marihuana und knapp 0,5 Kilogramm Kokain gehandelt haben. Zudem soll der Angeklagte im Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe gewesen sein sowie in einem der Fälle eine Reizgaspistole und in einem weiteren Fall ein Messer mit sich geführt haben.

Hanna Kühl

- Pressesprecherin und Richterin am Landgericht -