- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Hinweis:
Vom 5. Oktober 2026 bis 14. Oktober 2026 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich von Herrn RLG Ruppert (Durchwahl 2609) vertreten.
Verdacht des gewerbsmäßigen Bandendiebstahls
Strafkammer 4b
4b KLs 7120 Js 18591/26
Verfahren gegen
1. Jason K., geb. 2002
Verteidiger: Rechtsanwalt Gert Heuer, Ludwigshafen
2. Celina K., geb. 2004
Verteidigerin: Rechtsanwalt Stefan Allgeier, Mannheim
Prozessauftakt: Dienstag, 13. Oktober 2026, 09.30 Uhr
(Fortsetzungstermine: 15., 20. und 26. Oktober 2026 sowie 2. und 11. November 2026, jeweils 09.30 Uhr)
Die Angeklagten Jason K. - der sich in Untersuchungshaft befindet - und Celina K. (diese befindet sich nicht in Untersuchungshaft), sollen zu einem unbestimmten Zeitpunkt vor dem 28.04.2026 mit einer gesondert verfolgten Täterin übereingekommen sein, sich durch fortgesetzten Diebstahl von Geld und verschiedener Verkaufsware eine Einnahmequelle zu verschaffen, bzw. um hierdurch eigene Aufwendungen zu ersparen. Gemäß diesem Tatplan sollen die beiden Angeklagten gemeinsam mit der gesondert verfolgten Täterin zwischen dem 28.04.2026 und dem 22.06.2026 in insgesamt fünf Fällen in Mannheim aus einem Kaufhaus, einer Tankstelle und aus Elektronikfachmärkten Geld und Waren im Gesamtwert von rund 3.500 EUR gestohlen haben.
Beihilfe zum gemeinschaftlichen banden- und gewerbsmäßigen Betrug in mehreren Fällen
Strafkammer 22 – 2. Große Wirtschaftsstrafkammer
22 KLs 630 Js 5036/24 (2)
Verfahren gegen
Jie B., geb. 1964
Verteidiger: Rechtsanwalt Hannes Linke, Karlsruhe
Verteidiger: Rechtsanwalt Matthias Peter, Frankfurt
Prozessauftakt: Donnerstag, 15. Oktober 2026, 09.30 Uhr
(Fortsetzungstermine: 26. und 30. Oktober 2026, 2., 6., 9., 13., 16. und 17. November 2026 sowie 7. und 18. Dezember 2026, jeweils 09.30 Uhr)
Spätestens im Jahr 2018 sollen sich mehrere Personen zusammengeschlossen haben, um arbeitsteilig Online-Trading-Betrugstaten zu begehen. Hierzu seien professionell gestaltete Internetplattformen betrieben worden, auf denen vermeintliche Investitionsmöglichkeiten in Finanzprodukte und Derivate angeboten worden seien.
Die Plattformen sollen über Online-Werbung und soziale Medien beworben worden sein. Anleger, die sich registriert hätten, seien anschließend von angeblichen Finanzberatern kontaktiert und unter Vorspiegelung hoher Gewinnchancen zu Einzahlungen veranlasst worden. Tatsächlich sei keine Investition der Gelder erfolgt. Vielmehr seien diese – wie von Anfang an beabsichtigt – von der Tätergruppierung vereinnahmt worden. Zur Täuschung der Geschädigten sei ein fiktiver Handel simuliert und vermeintliche Gewinne seien in den Nutzerkonten angezeigt worden. Auszahlungen seien nicht erfolgt.
Zur Abwicklung der Geldflüsse habe die Gruppierung eine Vielzahl von Firmenkonten im In- und Ausland genutzt, auf die die Anleger ihre Gelder überwiesen hätten. Diese sogenannten Primärkonten seien gezielt eingerichtet worden, um den Zahlungsverkehr zu verschleiern und einen seriösen Geschäftsbetrieb vorzutäuschen.
Der aus Schweden ausgelieferten und in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten wird vorgeworfen, die Gruppierung bei der Einrichtung dieser Firmenstrukturen und Konten maßgeblich unterstützt zu haben. Sie soll dabei zwischen 2021 und 2023 als formelle Geschäftsführerin oder Verfügungsberechtigte aufgetreten sein, Konten eröffnet und die entsprechenden Zugangsdaten an die Gruppierung weitergegeben haben. In Kenntnis der betrügerischen Nutzung der Konten soll sie diese weiterhin zur Verfügung gestellt haben.
Über die unter mutmaßlicher Mitwirkung der Angeklagten eingerichteten neun Konten sind Einzahlungen von 24 Geschädigten aus Konstanz, Tübingen, dem Landkreis Karlsruhe, dem Rhein-Neckar-Kreis sowie aus Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Schleswig-Holstein in Höhe von insgesamt über 1,17 Millionen EUR entgegengenommen und weitergeleitet worden. Die Angeklagte soll für ihre Tätigkeit über mehrere Jahre hinweg Zahlungen in Höhe von rund 100.000 EUR erhalten haben.
Verdacht des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u. a.
Strafkammer 4
4 KLs 8110 Js 31594/25
Verfahren gegen
Mert A., geb. 2002
Verteidigerin: Rechtsanwältin Miriam Weis, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Séan Hörtling, Heidelberg
Verteidiger: Rechtsanwalt Yener Sözen, Gelsenkirchen
Prozessauftakt: Donnerstag, 15. Oktober 2026, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 16., 23. und 29. Oktober sowie 13. und 20. November, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird vorgeworfen, sich zu einem noch nicht näher bekannten Zeitpunkt im Jahr 2025 entschlossen zu haben, mit weiteren Personen in einer festen Struktur und wechselnder Besetzung in einer Vielzahl von Fällen Betrugsstraftaten nach der Vorgehensweise der „falschen Polizeibeamten“ zu begehen und hierbei betagte Personen dazu zu bringen, täuschungsbedingt Wertgegenstände und Bargeld sowie EC-Karten zu übergeben, um sich zu Unrecht zu bereichern und die EC-Karten für unberechtigte Abhebungen und Überweisungen zu missbrauchen. Die Gruppierung, der sich der Angeklagte in Kenntnis aller Tatumstände angeschlossen habe, habe beabsichtigt, über sogenannte „Keiler“ telefonischen Kontakt zu den betagten Geschädigten herzustellen, sich als Polizeibeamte und bisweilen zusätzlich auch als Staatsanwalt auszugeben und die Geschädigten durch bedrängende Gesprächsführung in der fälschlichen Annahme, deren Vermögen sei akut gefährdet, dazu zu bewegen, Wertgegenstände und Bargeld an sogenannte „Abholer“ zu übergeben, wobei die Abholung in aller Regel durch sogenannte „Logistiker“ organisiert habe werden sollen. Der Angeklagte habe sich innerhalb der Gruppierung bereit erklärt, gegen eine unbekannte finanzielle Entlohnung, die sich mutmaßlich an der Höhe der Tatbeute orientiert habe, als „Abholer“ zu fungieren. In Umsetzung dieses Entschlusses habe die Gruppierung unter Beteiligung des Angeklagten in vier Fällen bei Geschädigten in Mannheim, Stuttgart, Wilgartswiesen und Saalstadt Geld und Wertgegenstände im Gesamtwert von rund 55.000 EUR erbeutet
Dr. Susanne Lösch
- Pressesprecherin und Richterin am Landgericht -