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45. und 46. Kalenderwoche 2026

Datum: 27.10.2026

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf –

Verdacht des besonders schweren Raubes u.a.

Strafkammer 5

5 KLs 7090 Js 17419/25 

Verfahren gegen 

Ilias S., geb. 2001

Verteidiger: Rechtsanwältin Susanne Bauknecht, Mannheim

Prozessauftakt: Montag, 2. November 2026, 09.00 Uhr 

(Fortsetzungstermine: 04. und 06. November 2026, jeweils 09:00 Uhr)

Der Angeklagte - der sich derzeit in anderer Sache in Untersuchungshaft befindet – soll am 15.05.2025 gegen 23:55 Uhr mit dem gesondert verfolgten C. sowie einem weiteren bisher unbekannten Täter entsprechend eines zuvor gefassten Tatplans auf die zwei Geschädigten zugegangen sein, welche auf einer Baumumrandung im Bereich Q6/Q7 in Mannheim gemeinsam mit einer weiteren Person gesessen und dort Getränke konsumiert haben sollen.

Zunächst sollen die Geschädigten von der Gruppe um den Angeklagten nach Zigaretten gefragt worden sein, was diese jedoch verneint haben sollen. Der gesondert verfolgte C. soll nun auf einen der Geschädigten zugegangen sein und diesen gefragt haben, welches Getränk er habe, und dieses ihm aus der Hand genommen haben, um dieses für sich zu behalten. Der Geschädigte soll sich daraufhin erhoben haben und habe nunmehr sein Getränk zurückerhalten wollen, woraufhin er von dem gesondert verfolgten C. in aggressiver Weise aufgefordert worden sein soll, sich wieder hinzusetzen. Zwischenzeitlich soll nun entsprechend des zuvor gefassten Tatplans der Angeklagte ein Messer mit einer Klingenlänge von 7 bis 8 cm gezogen haben, es drohend in Richtung der beiden Geschädigten gehalten und erneut den Geschädigten aufgefordert haben, sich hinzusetzen. Nachdem der Geschädigte dieser Forderung aus Angst um den Einsatz des Messers nachgekommen sein soll, soll der Angeklagte die beiden Geschädigten entsprechend des gefassten Tatplans nach deren Tascheninhalt gefragt und unter Vorhalt des Messers begonnen haben, diese zu durchsuchen. Die beiden weiteren Täter sollen währenddessen einschüchternd in unmittelbarer Nähe der Geschädigten stehen geblieben seien, wodurch insbesondere die Chance auf eine Flucht minimiert worden sein soll. Aus Angst vor einem Einsatz des Messers sollen die beiden Geschädigten die Durchsuchung geduldet haben. Der Angeklagte soll aus dem Geldbeutel des einen Geschädigten 34 Euro und aus dem Geldbeutel des anderen Geschädigten 15 Euro an sich genommen haben, um dies für sich zu behalten.

Der Angeklagte soll sodann gesagt haben, dass er den Geschädigten „einen Stich verpassen“ werde, wenn diese die Polizei rufen würden und soll hierbei gleichzeitig mit der Messerspitze die Oberschenkel der beiden Geschädigten berührt haben. Am Folgetag sollen die beiden Geschädigten trotz der Drohung durch den Angeklagten die Tat bei der Polizei zur Anzeige gebracht haben.

Verdacht der Geldwäsche in drei Fällen

Strafkammer 25 – Wirtschaftsstrafkammer 5

25 KLs 627 Js 6224/25

Verfahren gegen

Katarina S., geb. 1985

Verteidiger: Rechtsanwältin Simone Schneider, Mannheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 4. November 2026, 09.30 Uhr 

(Fortsetzungstermine: 10., 12., 18. und 25. November 2026 sowie 02. Dezember 2026, jeweils 09:30 Uhr)

Der Angeklagten wird zur Last gelegt, dass sie sich oder einem Dritten in drei rechtlich selbständigen Handlungen vorsätzlich Gegenstände, die aus einem Verbrechen bzw. Vergehen des Betruges herrühren, verschafft habe. Die Angeklagte soll zur Umgehung einer hinsichtlich des Kontos ihres Ehemannes bestehenden Pfändung den nach Verrechnung offener Kreditforderungen verbleibenden Erlös aus der Veräußerung eines Anwesens in Mannheim sowie das Guthaben aus gekündigten Bausparverträgen ihres Ehemannes auf ihr eigenes Konto 

im Mai und Juni 2020 überwiesen haben lassen. In der Folge soll die Angeklagte den Gesamtbetrag aus dem Veräußerungserlös und den gekündigten Bausparverträgen in Mannheim in bar abgehoben und zum überwiegenden Teil ihrem Ehemann übergeben haben, welcher damit die Bundesrepublik Deutschland verlassen haben soll.

Selbständiges Einziehungsverfahren gemäß § 435 StPO

Strafkammer 24 – Wirtschaftsstrafkammer 4

24 KLs 628 Js 13902/19

Verfahren gegen

Anni H., geb. 1951

Verteidiger:  Rechtsanwalt Dr. Ulrich Neumann, Mannheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 4. November 2026, 09.30 Uhr 

(Fortsetzungstermine: 5., 12., 13., 19., 25. und 26. November 2026 sowie 02., 10., 17. und 18. Dezember 2026, jeweils 09:30 Uhr)

Der ehemalige Beschuldigte B. soll den Tatbestand des Betruges gemäß § 263 Abs. 1 StGB verwirklicht haben. Die in diesem Verfahren Betroffene der Einziehung soll die Verfügungsgewalt über Kontoguthaben auf dem Konto des ehemaligen Beschuldigten B., welcher zwischenzeitlich verstorben ist, unentgeltlich übertragen erhalten haben. 

Wenn keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werden kann, kann gemäß § 76a StGB eine selbständige Einziehung erfolgen.

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

Strafkammer 4

4 KLs 3080 Js 28630/25

Verfahren gegen

Hayan H., geb. 1990

Verteidiger: Rechtsanwalt Ekkart Hinney, Mannheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 11. November 2026, 13.00 Uhr 

(Fortsetzungstermine: 23. November 2026 um 10:00 Uhr sowie 03., 10., 15. und 17. Dezember 2026 jeweils 09.00 Uhr) 

(1.) Der Beschuldigte - der derzeit einstweilig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist - soll am 12.07.2025 in einer Straßenbahn in Mannheim einen Geschädigten mit dem Stiel eines Spitzhammers an dessen Kopf verletzt und eine weitere Geschädigte bedroht haben. (2.) Des Weiteren soll der Beschuldigte Anfang August 2025 in Mannheim aus einem abgestellten Pkw u.a. diverse Kleidungsstücke im Wert von insgesamt ca. 330,00 EUR entwendet haben, um diese unentgeltlich für sich zu behalten. (3.) Am 28.11.2025 soll der Beschuldigte in Mannheim einen Geschädigten verletzt haben, indem er diesem mit der flachen Hand von hinten in das Gesicht geschlagen haben soll. (4.) Am 21.02.2026 soll der Beschuldigte im Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim, nachdem dessen stationäre Aufnahme abgelehnt worden sei, der diensthabenden Ärztin damit gedroht haben, im Fall seiner Entlassung auf der Straße zu randalieren und mit seinem Messer Leute zu verletzen. Die diensthabende Ärztin soll den Beschuldigten daraufhin im Schleusenbereich isoliert und die Polizei verständigt haben. (5.) Ende Februar 2026 soll der Beschuldigte in eine Privatwohnung in Mannheim eingedrungen sein und hierbei u.a. die Geldbörse und fünf Uhren des zu dem Zeitpunkt nicht anwesenden Geschädigten entwendet haben, um die Gegenstände unentgeltlich für sich zu behalten. Der Beschuldigte soll sich sodann noch bis zur Rückkehr des Geschädigten in der Wohnung aufgehalten haben. Als der Geschädigte den auf dem Bett liegenden Beschuldigten mit den Worten: „Was machst du hier“ angesprochen haben soll, soll der Beschuldigte den Geschädigten unter Vorhalt der Schreckschusswaffe des Geschädigten, mit welcher er auf den Oberkörper bzw. Kopf des Geschädigten gezielt haben soll, mit den Worten bedroht haben: „Bleib ruhig, sonst könnte die Situation jetzt eskalieren“. Außerdem soll die Machete des Geschädigten griffbereit neben dem Beschuldigten gelegen haben. 

Der Beschuldigte soll bei Begehung der Taten Ziffer 1 und 5 nicht in der Lage gewesen sein, das Unrecht der Taten einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Bei Begehung der Taten Ziffer 2 bis 4 soll seine Fähigkeit, seiner fortbestehenden Unrechtseinsicht entsprechend zu handeln, aufgehoben gewesen sein.

Hinweis:

In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.

Vor allem in Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten bzw. Angeklagten wiederhergestellt wird. 

Verdacht des gemeinschaftlichen erpresserischen Menschenraubs u.a.

Strafkammer 5a - Hilfsstrafkammer

5a KLs 2070 Js 343/26

Verfahren gegen

1.    Mohamed T., geb. 1982

Verteidiger:  Rechtsanwalt Dr. Heiko Hofstätter, Heidelberg

                        Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker, Heidelberg

2.    Andrea S., geb. 1971

Verteidiger:  Rechtsanwalt Thilo Müller, Neu-Anspach

Rechtsanwalt Klaus G. Walter, Frankfurt

Rechtsanwalt Ralf Behr, Neu-Anspach

        Nebenklägervertreter: Rechtsanwältin Sabrina Hausen, Mannheim

Prozessauftakt: Freitag, 13. November 2026, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 23. und 27. November 2026 sowie 02., 07., 10., 14., 16. und 22. Dezember 2026, jeweils 09.00 Uhr)

Die beiden Angeklagten, welche sich in Untersuchungshaft befinden, sollen sich zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt vor dem 03.03.2022 zusammengeschlossen haben, um eine Reihe von Überfällen auf Bankfilialen zum Zweck der Erbeutung hoher Taterträge zu begehen. Dabei sollen die Angeklagten arbeitsteilig vorgegangen und die Banken jeweils vorher ausgespäht haben. Nach Anfahrt mit zwei mit falschen Kennzeichen versehenen Fahrzeugen soll es Aufgabe der Angeklagten S. gewesen sein, sich mit dem Fahrzeug vor den Bankfilialen zu positionieren, Wache zu halten und den Angeklagten T. mittels Funks über das Eintreffen weiterer Bankangestellter zu informieren. Währenddessen sollte der Angeklagte T.  maskiert und mit einer Pistole bewaffnet die Bankfilialen betreten, die Bankangestellten als Geiseln nehmen und unter Androhung des Schusswaffengebrauchs sowie unter Anwendung körperlicher Gewalt innerhalb einer Stunde hohe Summen Bargeld aus den Tresorräumen erbeuten. In Ausführung dieser Abrede soll es zu folgenden Taten gekommen sein:

Am Morgen des 03.03.2022 soll der mit einer weißen OP-Maske maskierte Angeklagte T. die Geschädigte S. in einer Bank in Otterbach überwältigt haben, als diese die gesicherte Tür hinter der Selbstbedienungszone der Filiale öffnete, indem er von hinten kommend der Geschädigten mit einem schusswaffenartigen Gegenstand einen Schlag gegen den Kopf versetzt haben soll. Im weiteren Verlauf soll die Geschädigte nach Aufforderung des Angeklagten T. den Tresorraum geöffnet haben, während der Angeklagte T. das ebenfalls von ihm mitgeführte Messer dieser vorgehalten und dabei angekündigt haben soll: „Wenn du hier laut wirst, steche ich dich ab“. Als die Geschädigte den Angeklagten darüber informiert haben soll, dass die Geldautomaten nur durch 2-Stufen-Verifizierung mittels einer weiteren berechtigten Person geöffnet werden können, soll er die Füße und Hände der Geschädigten mittels Kabelbindern gefesselt haben, um die Geschädigte bis zum Eintreffen der nächsten Bankangestellten zu fixieren. Die Geschädigte soll den Angeklagten T. gebeten haben, ihr ein Glas Wasser zu bringen, woraufhin dieser den Tresorraum verlassen haben soll. Die Geschädigte soll die Gelegenheit genutzt haben und die Tür zum Tresorraum mittels eines Fußtritts geschlossen haben. Der Angeklagte T. soll erkannt haben, dass er nicht mehr in den Tresorraum gelangen kann, die Bankfiliale verlassen haben und zusammen mit der während der gesamten Zeit vor der Filiale wartenden und Wache haltenden Angeklagten S. geflüchtet sein.

Am 17.03.2022 soll der mit einem Schlauchschal maskierte Angeklagte T. hinter der Geschädigten G. im Foyer einer Bank in Böhl-Iggelheim erschienen sein und diese mit beiden Händen in das Gesicht geschlagen und sie aufgefordert haben, ihn zum Tresorraum zu bringen, während er ihr eine Pistole an den Kopf gehalten haben soll. Der Angeklagte soll die weitere Geschädigte H. im Vorraum der Bank mit vorgehaltener Pistole ebenfalls abgepasst haben, während er die Geschädigte G. mit der Hand am Kragen ihres Oberteils hinter sich hergezogen haben soll. Die beiden Geschädigten sollen auf Aufforderung des Angeklagten T. den Tresorraum geöffnet haben, während der Angeklagte T. den Geschädigten wiederholt die Pistole vorgehalten und dabei unter anderem angekündigt haben soll: „Wenn du deine Familie nochmal sehen möchtest, dann bleib ruhig. Mach einfach was ich sage.“ und „Ich schieße, wenn es nicht so läuft, wie ich will“. Hierdurch soll der Angeklagte T. die Todesangst der Geschädigten ausgenutzt haben, um zu erwirken, dass diese kooperieren und ihm den Tresor öffnen. Der Angeklagte T. soll die in dem Tresorraum befindlichen Geldscheine in eine von ihm mitgeführte Umhängetasche sowie zwei Münzgeldbeutel gefüllt haben. Im Anschluss soll der Angeklagte die mit Bargeld in sechsstelliger Höhe gefüllte Tasche und Beutel an sich genommen und die Bankfiliale verlassen haben. Vor der Bank soll er die Tatbeute an die Angeklagte S. übergeben haben, welche dort in einem Pkw auf den Angeklagten T. während der gesamten Tat als Wachposten gewartet und diesem mittels eines InEar-Kopfhörers während der Tatbegehung über das Geschehen vor der Bank berichtet haben soll. 

Am Morgen des 06.11.2025 soll der von hinten heraneilende maskierte Angeklagte T. zunächst die Geschädigte S. unter Vorhalt einer Pistole in die Schalterhalle einer Bank in Oftersheim gedrängt haben. Der Angeklagte T. soll die Geschädigte S. durch mitgeführte Kabelbinder gefesselt und sie in den rückwärtig gelegenen Aufenthaltsraum in der Bankfiliale verbracht haben. Dort soll der Angeklagte auf die weiteren vier Bankangestellten, die er jeweils nach dem Betreten der Bankfiliale ebenfalls unter Vorhalt einer Pistole abfing und in den Aufenthaltsraum verbrachte sowie teilweise mit Kabelbindern gefesselt haben soll, gewartet haben. Die Geschädigte B. soll beim Erblicken des Angeklagten T. geschrien haben, woraufhin der Angeklagte ihr mit dem Pistolengriff auf den Kopf geschlagen haben soll. Der Angeklagte T. soll die fünf Geschädigten aufgefordert haben, mit ihm in Richtung Tresorraum zu gehen sowie den Tresorraum und den Tresor zu öffnen.

Während der gesamten Tat soll der Angeklagte T. den Geschädigten wiederholt die Pistole, das Magazin und Patronen vorgehalten und dabei unter anderem angekündigt haben: „Wenn ihr nicht hört, ich habe genug.“, „Es passiert keinem was, wenn ihr macht, was ich will.“ sowie „Bevor ich erschossen werde, seid ihr vorher dran.“. Hierdurch soll der Angeklagte T. die Geschädigten massiv eingeschüchtert und die dadurch entstehende Sorge der Geschädigten um die körperliche Unversehrtheit und das eigene Leben ausgenutzt haben, um zu erwirken, dass diese kooperieren und ihm den Tresor sowie die zwei Geldausgabeautomaten öffnen. Zur Untermauerung seiner Drohung soll er unter anderem mit dem Fuß gegen den Kopf eines Geschädigten getreten haben.

Nachdem der Angeklagte T. seine Taschen und den Koffer mit Bargeld in sechsstelliger Höhe gefüllt haben soll, soll er die Bankfiliale mitsamt der Beute verlassen haben. Vor der Filiale soll bereits die Angeklagte S. in einem Pkw gewartet haben. Die Angeklagte S. soll seit Beginn der Tat Wache gehalten und mit dem Angeklagten T. bei Ausführung der Tat in fernmündlichem Kontakt gestanden haben, um ihn über das Geschehen vor der Bank zu informieren. Beide Angeklagten sollen sodann davon gefahren sein.

Cornelia Uhr

- Pressesprecherin und Richterin am Landgericht -