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31. bis 37. Kalenderwoche 2022 (1. Nachtrag)
Datum: 03.08.2022
Kurzbeschreibung:
- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Verdacht des schweren Bandendiebstahls u.a.
Strafkammer 7 – Große Jugendkammer
7 KLs 715 Js 35102/20
Verfahren gegen
1. Kristjan H., geb. 1998
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Seebode, Köln
Verteidigerin: Rechtsanwältin Mohne, Mannheim
2. Diana H., geb. 1998
Verteidigerin: Rechtsanwältin Haas, Mannheim
Verteidigerin: Rechtsanwältin Bertsch, Mannheim
3. Sandra H., geb. 2000
Verteidiger: Rechtsanwalt Kettler Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Werther, Landau
4. Deborah H., geb. 2002
Verteidiger: Rechtsanwalt Lang, Köln
Verteidiger: Rechtsanwalt Allgeier, Mannheim
Prozessauftakt: Mittwoch, 10. August 2022, 10.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 17., 18. August, 06., 19., 21., 28. September, 05., 10., 19., 21., 24., 26., 28. Oktober, 10., 14., 18., 21. und 28. November 2022, jeweils 09.00 Uhr)
Den Angeklagten, die einer im Großraum Köln ansässigen Familie angehören und die sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, sie hätten sich spätestens im Juli 2020 dazu entschlossen, ihren Lebensunterhalt durch die gemeinsame Begehung von Straftaten - insbesondere Diebstählen - aufzubessern. Im Zeitraum von Juli 2020 bis zu ihrer Festnahme Mitte Januar 2022 sollen sie sich in wechselnder Zusammensetzung an Hauptbahnhöfe in Mannheim, Karlsruhe und Nürnberg begeben haben, um in mehr als 30 Fällen in arbeitsteiliger Vorgehensweise Mitreisende zu bestehlen. Hierbei sollen sie so vorgegangen sein, dass sie sich den Mitreisenden auf dem belebten Bahnsteig, der Rolltreppe oder beim Einstieg in die Bahn in bedrängender Weise genähert haben sollen, um den Betroffenen Wertgegenstände, insbesondere Geldbörsen und darin befindliche EC-Karten, zu entwenden. Gemäß dem gemeinsamen Tatplan sollen sich dabei jeweils zwei der Angeklagten an das zuvor ausgespähte Opfer gedrängt haben, damit einer von ihnen dem Opfer unbemerkt die Geldbörse habe entwenden können. Teilweise soll zusätzlich ein weiterer Angeklagter die Tat abgedeckt haben. In mehreren Fällen sollen die Taten nicht über das Versuchsstadium hinausgelangt sein. In mehr als zehn Fällen sollen die Angeklagten anschließend mit den durch die Diebstähle erlangten EC-Karten Bargeld von den Konten der Geschädigten abgehoben bzw. dies versucht haben.
Während der Angeklagte Kristjan H. an insgesamt 8 Taten beteiligt gewesen sein soll, sei die Angeklagte Diana H. an mehr als 30 Taten, die Angeklagte Sandra H. an über 10 Taten und die Angeklagte Deborah H. an mehr als 20 Taten beteiligt gewesen. Durch die Taten soll ein Gesamtschaden in Höhe von rund 10.000 € entstanden sein.
Dr. Susanne Lösch
- Stellvertretende Pressesprecherin und RinLG -
