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Bezirk
Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Mannheim erstreckt sich über die Amtsgerichtsbezirke Mannheim, Schwetzingen und Weinheim.
Für den gesamten Landgerichtsbezirk ist die Staatsanwaltschaft Mannheim zuständig.

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Für den gesamten Landgerichtsbezirk ist die Staatsanwaltschaft Mannheim zuständig.
