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38. bis 43. Kalenderwoche 2022

Datum: 15.09.2022

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 Verdacht des versuchten Totschlags bzw. der gefährlichen Körperverletzung

 Strafkammer 1 - Schwurgericht

1 Ks 200 Js 11561/22

 Verfahren gegen

 1. Tahsin K., geb. 1999

    Verteidiger: Rechtsanwalt Kling, Mannheim

  2. Marchelo D., geb. 2000

    Verteidiger: Rechtsanwalt Urbanczyk, Mannheim

Vertreter des Nebenklägers: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim

 Prozessauftakt: Donnerstag, 29. September 2022, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 04., 20. Oktober, 09., 17., 21. und 24. November 2022, jeweils 09.00 Uhr)

 Der Angeklagte Tahsin K., der sich in Untersuchungshaft befindet, soll sich gemeinsam mit dem Angeklagten Marchelo D. am 09.04.2022 gegen 02.40 Uhr in einer Gaststätte in der Innenstadt in Mannheim aufgehalten haben. Zu diesem Zeitpunkt sollen auch der Nebenkläger und ein weiterer, später Geschädigter in der Gaststätte anwesend gewesen sein. Zwischen dem Nebenkläger und der Kellnerin soll es wegen angeblich nicht ausgehändigten Rückgeldes zu einem Disput gekommen sein. In diesen soll sich auch der Angeklagte Tahsin K. eingemischt haben, wobei der Angeklagte Tahsin K., ohne dass eine der beteiligten Personen dies bemerkt haben soll, das von ihm mitgeführte Springmesser gezogen habe. Kurz darauf sollen beide Angeklagte in bewusstem und gewolltem Einvernehmen den Nebenkläger und den weiteren Geschädigten angegriffen haben, wobei der Angeklagte Tahsin K. dem Nebenkläger mit bedingtem Tötungsvorsatz in schneller Folge sieben Messerstiche in den Bauchbereich versetzt haben soll. Der Angeklagte Marchelo D. soll, ohne die Messerstiche bemerkt zu haben, sowohl den Nebenkläger als auch den weiteren Geschädigten attackiert haben. 

Der Inhaber der Gaststätte habe versucht, den Nebenkläger zurückzuziehen, was ihm jedoch zunächst nicht gelungen sei. Dieser habe sich vielmehr wieder in Richtung der Angeklagten bewegt und sei von diesen erneut angegriffen worden. So habe er Schläge gegen den Kopf und von dem Angeklagten Tahsin K. darüber hinaus noch einen Tritt gegen den Kopf erhalten. Schließlich sei es dem Inhaber der Gaststätte gelungen, den Nebenkläger und den weiteren Geschädigten nach draußen zu drängen, so dass den beiden Angeklagten weitere Angriffe nicht mehr möglich gewesen seien.

Das Leben des Nebenklägers, der schwere Verletzungen erlitten und 1 ½ Liter Blut verloren haben soll, habe nur durch eine Notoperation gerettet werden können.   

 Verdacht des schweren Bandendiebstahls in drei Fällen und des schweren Raubes

 Strafkammer 4

4 KLs 504 Js 20577/21

Verfahren gegen

 1. Angelika S., geb. 1998

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Mannebach-Junge, Mannheim

 2. Klaudia W., geb. 1993

    Verteidiger: Rechtsanwalt Fetzer, Görlitz

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Albiez, Heidelberg

Prozessauftakt: Donnerstag, 29. September 2022, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 20., 21., 25. Oktober und 09. November 2022, jeweils 09.00 Uhr, außer 25. Oktober 2022: 14:00 Uhr)

 Die Angeklagte Angelika S., die sich in Untersuchungshaft befindet, soll am frühen Abend des 26.06.2021 mit einer gesondert verfolgten und einer weiteren bereits verurteilten Person in einem Baumarkt in Karlsruhe zwei Werkzeugkoffer mit Bohrmaschinen im Wert von EUR 398.- entwendet haben. Dazu sollen die Angeklagte und die gesondert verfolgte Person einen Notausgang geöffnet haben, den die bereits rechtskräftig verurteilte Person zur Flucht genutzt habe. Aufgrund der Verfolgung durch Mitarbeiter habe die bereits rechtskräftig verurteilte Person schließlich die weitere Mitnahme der Werkzeugkoffer aufgegeben. 

Am 01.07.2021 soll die Angeklagte Angelika S. gegen 23.00 Uhr mit den beiden vorgenannten Personen in das umschlossene Gelände einer Kfz-Werkstatt in Schwetzingen eingedrungen sein. Dort sollen sie auf der Suche nach drei hochwertigen Carbonfahrrädern im Wert von rund EUR 12.500 gewesen sein. Diese Fahrräder sollen wenige Tage zuvor in Heidelberg - möglicherweise durch die bereits rechtskräftig verurteilte Person - aus einem Anhänger entwendet worden sein. Der Inhaber der Werkstatt soll die Fahrräder am Morgen des 28.06.2021 vor dem Gelände der Werkstatt aufgefunden und noch vor dem 01.07.2021 der Polizei übergeben haben. Am 30.06.2021 soll der Inhaber der Werkstatt von der Angeklagten Angelika S. eine Nachricht mit dem Inhalt erhalten haben, dass man die Herausgabe der Fahrräder verlange, worauf der Geschädigte mit der Antwort reagiert habe, dass diese sich an die Polizei wenden müssten. Nachdem die Angeklagte und ihre beiden Begleiter festgestellt haben sollen, dass sich die Fahrräder nicht mehr auf dem Gelände befinden, sollen sie aus dem Büro der Werkstatt eine Festplatte sowie zwei Handlampen im Wert von rund EUR 200 entwendet haben.

Kurze Zeit davor oder kurze Zeit nach dem eben geschilderten Einbruch soll die Angeklagte Angelika S. in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit den beiden vorgenannten Personen aus einem Hotel in Hockenheim u.a. eine Kassette mit Bargeld in Höhe von rund EUR 437 entwendet haben.

Am 17.07.2021 soll die Angeklagte Angelika S. in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit der Angeklagten Klaudia W. und den beiden vorgenannten Personen über ein Datingportal zum zweiten Mal mit dem späteren Geschädigten Kontakt aufgenommen haben, um sich mit diesem in Mannheim zu treffen. Das Treffen sollte dazu dienen, dem Geschädigten bei passender Gelegenheit ein Schlafmittel in sein Getränk zu geben, damit dieser bewusstlos werde und anschließend der von ihm geführte Pkw sowie weitere Wertgegenstände entwendet werden können.

Der Geschädigte soll sich am späten Abend des 17.07.2021 mit den beiden Angeklagten in der Innenstadt von Mannheim in der Nähe eines Hotels getroffen haben. Von dort aus sollen sich der Geschädigte und die beiden Angeklagten an eine andere Örtlichkeit in Mannheim begeben haben. Wenige Zeit später soll der Geschädigte, nachdem er gemeinsam mit den beiden Angeklagten Getränke zu sich genommen habe, aufgrund des unbemerkt verabreichten Schlafmittels bewusstlos geworden sein. Diese Bewusstlosigkeit sollen die beiden Angeklagten und die beiden Mittäter ausgenutzt haben, um neben dem Pkw im Wert von rund EUR 15.000 u.a. noch ein Smartphone sowie Bargeld in Höhe von rund EUR 100 zu entwenden.

 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

 Strafkammer 6

6 KLs 500 Js 28893/21

 Verfahren gegen

Marco S., geb. 1990

Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 05. Oktober 2022, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 10., 13., 19. Oktober und 08. November 2022, jeweils 09.00 Uhr)

 Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden. Ihm wird zur Last gelegt, er habe - aufgrund der Erkrankung jeweils im Zustand der Schuldunfähigkeit - im Zeitraum vom 24.07.2021 bis 02.03.2022 insgesamt 37 Straftaten begangen. So soll er wiederholt andere Personen bedroht und/oder beleidigt haben. In drei Fällen soll er zudem Gegenstände (Flaschen, Vasen u.a.) aus dem Fenster seiner im fünften Stock gelegenen Wohnung, die sich in Mannheim befindet, geworfen haben, wodurch in zwei Fällen ein Sachschaden an Fahrzeugen entstanden sei. In einem Fall seien Passanten nur knapp verfehlt worden. Er soll zudem wiederholt weitere Sachbeschädigungen sowie in zwei Fällen Körperverletzungen u.a. zum Nachteil eines Pflegers in einem Krankenhaus begangen haben.    

 Verdacht der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung u.a.

 Strafkammer 23 - 3. Große Wirtschaftsstrafkammer

23 KLs 625 Js 18969/13

 Verfahren gegen

 1. Rolf S., geb. 1958

    Verteidiger: Rechtsanwalt Bornemann-von Loeben, Heidelberg

  2. Andreas L., geb. 1969

    Verteidiger: Rechtsanwalt Wirthwein, Koblenz

 Prozessauftakt: Donnerstag, 13. Oktober 2022, 09.30 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 04., 22., 24., 29. November, 01., 06., 08., 13., 15. und 20. Dezember 2022, jeweils 09.00 Uhr, außer 04. November 2022: 09:30 Uhr)

 Dem Angeklagten Rolf S. wird zur Last gelegt, er soll in seiner Eigenschaft als Vorstandsvorsitzender einer in Nordbaden ansässigen Aktiengesellschaft trotz der ihm seit Ende März 2009 bekannten Zahlungsunfähigkeit der Aktiengesellschaft erst Ende Oktober 2012 den erforderlichen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Heidelberg gestellt haben. Dem Angeklagten Andreas L. wird in seiner seit dem 10.09.2010 bestehenden Eigenschaft als Vorstand der Aktiengesellschaft zur Last gelegt, trotz der ihm seit diesem Zeitpunkt bekannten Zahlungsunfähigkeit den erforderlichen Insolvenzantrag erst Ende Oktober 2012 gestellt zu haben.

Zudem sollen beide Angeklagte trotz Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit der Aktiengesellschaft die Erstellung der Bilanz für das Geschäftsjahr 2011 und auch für die Folgezeit unterlassen haben.

 Trotz der Kenntnis der beiden Angeklagten von der Zahlungsunfähigkeit der Aktiengesellschaft soll auf deren Veranlassung im Jahr 2010 ein Vertrag mit einer in Lettland ansässigen Firma über die Lieferung von Komponenten für eine Biogasanlage in die Wege geleitet und schließlich im Jahr 2011 abgeschlossen worden sein. Insgesamt sollen von der im Ausland ansässigen Firma rund EUR 573.000 an Anzahlungen geleistet worden sein, ohne dass die Aktiengesellschaft die entsprechenden Gegenleistungen erbracht habe. 

 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

 Strafkammer 6

6 KLs 307 Js 32714/21

 Verfahren gegen

Erhan K., geb. 1981

Verteidigerin: Rechtsanwältin Mannebach-Junge, Mannheim

 Prozessauftakt: Montag, 17. Oktober 2022, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 07., 15., 22. und 30. November 2022, jeweils 09.00 Uhr)

 Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden. Ihm wird zur Last gelegt, er habe - aufgrund der Erkrankung jeweils im Zustand der Schuldunfähigkeit - im Zeitraum vom 02.08.2021 bis 22.02.2022 insgesamt 12 Straftaten begangen. So soll er - jeweils in der Innenstadt von Mannheim - in 6 Fällen Personen geschlagen oder angespuckt und in 3 Fällen jeweils versucht haben, Personen zu verletzen. Des Weiteren soll er teilweise zusätzlich zu den körperlichen Attacken die Personen beleidigt haben. Die Taten sollen sich u.a. gegen einen Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes, eine Angestellte im ZI, eine Zugbegleiterin, aber auch gegen eine Sachbearbeiterin bei der Stadt Mannheim gerichtet haben.

  Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und VRLG -

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