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38. bis 43.Kalenderwoche 2022

Datum: 27.10.2022

Kurzbeschreibung: 

38. bis 43 Kalenderwoche 2022

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

  

Hinweis:

Vom 29. Oktober bis 06. November 2022 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich von Frau RinLG Dr. Lösch (Durchwahl 2620) vertreten.

 

 Verdacht des schweren Raubes u.a.

 Strafkammer 4

4 KLs 404 Js 11637/16

 Verfahren gegen

 Ali A., geb. 1988

Verteidiger: Rechtsanwalt Tuma, Frankfurt

 Vertreter des Nebenklägers: Rechtsanwalt Kirsch, Karlsruhe

  Prozessauftakt: Donnerstag, 03. November 2022, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 08., 10., 15. und 17. November 2022, jeweils 09.00 Uhr)

 Dem Angeklagten, der einer Rockergruppe angehören soll, wird zur Last gelegt, er habe sich am Abend des 25.02.2015 mit weiteren Personen aus seinem Umfeld nach Mannheim begeben, um dort ein klärendes Gespräch mit dem Nebenkläger zu führen, wobei der Angeklagte und seine teilweise bereits rechtskräftig verurteilten Begleiter auch vor einer körperlichen Auseinandersetzung nicht zurückschrecken wollten. In Mannheim sollen der Angeklagte und seine Begleiter gegen 22.15 Uhr mit dem Nebenkläger und dessen Begleiter N.B. in einer Gaststätte zusammengetroffen sein. Dort sei es zunächst in der Gaststätte, kurz darauf auch auf der Straße zu einem verbalen Streit bzw. Wortgefechten gekommen. Schließlich soll ein Begleiter des Angeklagten die körperliche Auseinandersetzung dadurch begonnen haben, dass er dem Begleiter des Nebenklägers mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt habe. Neben einer weiteren Person soll sich auch der Angeklagte in die Auseinandersetzung eingemischt und den Geschädigten festgehalten haben, weshalb dieser wehrlos weiteren Angriffen ausgesetzt gewesen sei.

Währenddessen soll der Nebenkläger versucht haben, die zahlenmäßig überlegenen Angreifer durch Drohung mit einer Pistole in Schach zu halten. Der Angeklagte und seine Begleiter seien davon jedoch nicht abgehalten worden, den Nebenkläger anzugreifen. Während sie versucht haben sollen, dem Nebenkläger die Pistole abzunehmen, seien vier ungezielte Schüsse abgegeben worden. 

Anschließend sei es dem Nebenkläger und seinem Begleiter gelungen, in Richtung Marktplatz zu flüchten. Der Angeklagte und seine Begleiter seien ihnen jedoch gefolgt und hätten sie schließlich im Bereich zwischen den Quadraten R 1 und R 2 eingeholt. Dort sei es zu neuerlichen tätlichen Angriffen auf den Nebenkläger gekommen, wobei der Angeklagte diesem mit Gewalt dessen Pistole entwendet haben soll, um diese für sich zu behalten. Der Nebenkläger soll durch die Tätlichkeiten der verschiedenen Personen nicht nur einen Messerstich im Thorax-bereich, sondern neben zahlreichen Prellungen, Schürfwunden und Schwellungen auch eine Fraktur im Gesichtsbereich davongetragen haben. 

 

 

 

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

 Strafkammer 4

4 KLs 302 Js 30962/21

 

Verfahren gegen

 Katja A., geb. 1979

Verteidigerin: Rechtsanwältin Albiez, Heidelberg

 Vertreterin des Nebenklägers: Rechtsanwältin Bayaz, Mannheim

 Prozessauftakt: Dienstag, 22. November 2022, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 24., 30. November, 07. und 14. Dezember 2022, jeweils 09.00 Uhr)

 Die Beschuldigte, die derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer schizoaffektiven Störung leiden. Aufgrund dieser Erkrankung soll sie die ihr zur Last gelegten Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben.

Zu einem nicht mehr genau bestimmbaren Zeitpunkt im Spätjahr 2019 soll sie in Ludwigshafen in der Wohnung einer Bekannten einer dort schlafenden männlichen Person mehrere mit erheblicher Kraft geführte Schläge gegen den Oberkörper versetzt haben.

Am Abend bzw. in der Nacht des 08.10.2021 soll sie in Mannheim ihren Verlobten in der gemeinsamen Wohnung durch wiederholte Gewalteinwirkung und Zwang, nachdem sich dieser mehrfach geweigert und sich innerhalb der Wohnung von ihr räumlich distanziert hatte, dazu gebracht haben, an ihr sexuelle Handlungen durchzuführen sowie mit ihr den Geschlechtsverkehr zu vollziehen.

Obwohl gegen die Beschuldigte nach diesem Vorfall ein Wohnungsverweis ausgesprochen worden sei, sei sie am 26.10.2021 vor der ehemals gemeinsamen Wohnung erschienen. Nachdem der Verlobte ihr die Tür geöffnet habe, sei sie in die Wohnung gestürmt und habe dort eine Schere ergriffen. Während sie mit der Spitze der Schere auf ihren Verlobten gezeigt habe, soll sie diesem gedroht haben, ihn umzubringen. 

 

Verdacht der Steuerhinterziehung in mehreren Fällen

 Strafkammer 22 - 2. Große Wirtschaftsstrafkammer

22 KLs 613 Js 1538/21

 Verfahren gegen

 1. A. P., geb. 1978

    Verteidiger: Rechtsanwalt Demandt, Mannheim



    2. M. P., geb. 1977

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Hierstetter, Mannheim

 

3. A. S., geb. 1977

    Verteidiger: Rechtsanwalt Hofstetter, Heidelberg

 

4. A. K., geb. 1977

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Berg, Mannheim

    

Prozessauftakt: Freitag, 02. Dezember 2022, 09.30 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 12., 19. und 21. Dezember 2022, jeweils 09:30 Uhr)

 Die Angeklagten sollen u.a. zwei Restaurants in Mittelbaden betrieben und aufgrund eines von dem Angeklagten M. P. entwickelten Systems in unterschiedlicher Gewichtung dafür verantwortlich gewesen sein, dass durch entsprechende Manipulationen die Umsatz- und Einnahmezahlen reduziert worden seien. Diese reduzierten Umsatz- und Einnahmezahlen seien wiederum in die gegenüber den beiden zuständigen Finanzämtern abzugebenden Steuererklärungen eingeflossen, wodurch es in den Jahren 2013 bis 2017 zu Verkürzungen bei der Einkommensteuer, des Solidaritätszuschlages, der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer gekommen sei. 

Der Verkürzungsschaden soll sich insgesamt auf rund EUR 309.000 belaufen, wobei dem Angeklagten M.P. der gesamte Verkürzungsschaden, der Angeklagten A.P. ein solcher in Höhe von rund EUR 202.500, der Angeklagten A.S. ein solcher in Höhe von rund EUR 64.400 und dem Angeklagten A.K. ein solcher in Höhe von rund EUR 76.800 zuzurechnen sei.    

 

Des Weiteren sollen die Angeklagten M.P. und A.P. für beide Restaurants für den Veranlagungszeitraum 2015 - hinsichtlich eines Restaurants gemeinsam mit dem Angeklagten A.K. und bzgl. des weiteren Restaurants gemeinsam mit der Mitangeklagten A.S. - jeweils keine Angaben zu den Einkünften aus dem jeweiligen Gewerbebetrieb gemacht haben, weshalb die Einnahmen bei einem Restaurant aufgrund Schätzung um rund EUR 151.000 zu niedrig und bei dem anderen Restaurant in Höhe von rund EUR 214.300 gar nicht haben festgestellt werden können.

  

 

 Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und VRLG -

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