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44. bis 48. Kalenderwoche 2022 (1. Nachtrag )

Datum: 03.11.2022

Kurzbeschreibung: 

 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 

 

Verdacht des versuchten Totschlags u.a.

 Strafkammer 7 – Große Jugendkammer

7 KLs 700 Js 23669/22

 Verfahren gegen

 Levin S., geb. 2005

Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

 Vertreterin des Nebenklägers: Rechtsanwältin Hausen, Mannheim

  Prozessauftakt: Donnerstag, 10. November 2022, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 14., 17. und 23. November 2022, am 14.11.2022 14.00 Uhr, ansonsten jeweils 09.00 Uhr)

 Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll am Abend des 22.07.2022 auf einer Geburtstagsfeier in Mannheim einen anderen Gast mehrfach ins Gesicht geschlagen und ihn anschließend unter Vorhalt eines Messers zur Herausgabe einer silbernen Halskette aufgefordert haben. Der andere Gast sei der Forderung jedoch nicht nachgekommen und habe vor dem Angeklagten flüchten können.

Am frühen Morgen des 23.07.2022 soll der Angeklagte sodann auf der Geburtstagsfeier mit seiner Freundin in Streit geraten sein. Als der Nebenkläger, der sich ebenfalls als Gast auf der Feier befunden habe, schlichtend habe eingreifen wollen, habe der Angeklagte ihm mit dem Messer von vorne einen Stich in den Unterbauch und kurze Zeit später von hinten einen Stich in die linke Flanke versetzt. Hierbei habe der Angeklagte mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt. Zu einer konkreten Lebensgefahr sei es aber nicht gekommen, da beim Nebenkläger keine lebenswichtigen Organe verletzt worden seien.

Der Angeklagte soll zur Tatzeit 16 Jahre alt und damit Jugendlicher gewesen sein. Die Verhandlung ist daher gem. § 48 JGG nicht öffentlich.

 

 

Verdacht der Verabredung zum besonders schweren Raub u.a.

 Strafkammer 7 – Große Jugendkammer

7 KLs 810 Js 14732/22

 Verfahren gegen

 

1. Yüksel D., geb. 2002

    Verteidiger: Rechtsanwalt Klein, Ludwigshafen



2. Enes Y., geb. 2002

    Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

 

3. Cem Yasam B., geb. 1998

    Verteidiger: Rechtsanwältin Hausen, Mannheim

                       Rechtsanwalt Sfatkidis, Karlsruhe

 

4. Veli A., geb. 2001

    Verteidiger: Rechtsanwalt Döger, Ludwigshafen

 

5. Cüneyt A., geb. 2000

    Verteidiger: Rechtsanwalt Göthlich, Ludwigshafen

 

Prozessauftakt: Montag, 21. November 2022, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 24. und 30. November 2022, 06. und 07. Dezember 2022, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten Yüksel D., der sich in Untersuchungshaft befindet, und dem Angeklagten Cüneyt A. wird vorgeworfen, sie hätten Ende April 2022 in zwei Fällen in Mannheim an einen Verdeckten Ermittler des LKA Baden-Württemberg (im Folgenden: VE) Marihuana verkauft.

Der Angeklagte Yüksel D. soll am 23.05.2022 an den VE in einem PKW, der vom Angeklagten Enis Y. gefahren worden sei, fünf Gramm Kokain verkauft haben.

Am 10.06.2022 soll der Angeklagte Yüksel D. mit dem VE in Mannheim zum Kauf von 200 Gramm Marihuana verabredet gewesen sein. Zu dem Treffen soll er wiederum in einem vom Angeklagten Enis Y. gefahrenen PKW gekommen sein, in dem zudem der Angeklagte Cem B., der sich in Untersuchungshaft befindet, als Mitfahrer gesessen haben soll. Der Angeklagte Yüksel D. sei am Treffpunkt ausgestiegen und mit dem VE zu dessen PKW gegangen, wo er ihm sodann wie verabredet 200 Gramm Marihuana verkauft habe. 

Am 18.06.2022 soll der Angeklagte Yüksel D. sich mit dem VE in Ludwigshafen getroffen und ihm den Kauf von bis zu 2 Kilogramm Kokain zu einem Preis von 70.000 € angeboten haben. Schließlich hätten die beiden Männer für den 22.06.2022 den Kauf von 1,2 Kilogramm Kokain zu einem Kaufpreis von 51.000 € vereinbart. In den darauffolgenden Tagen sollen die Angeklagten Yüksel D., Veli A. und Cem B. verabredet haben, den VE bei dem für den 22.06.2022 vereinbarten Treffen auszurauben. Sie sollen sich hierfür am 22.06.2022 mit Pfeffer-Spray bewaffnet und am frühen Abend den vereinbarten Treffpunkt ausgekundschaftet haben. Noch vor dem Eintreffen des VE sollen sie von der Polizei festgenommen worden sein.

Die Angeklagten Yüksel D. und Enis Y. sollen zur Tatzeit 20 Jahre alt und damit Heranwachsende im Sinne des JGG gewesen sein.

 

 

 

Dr. Susanne Lösch

- Stellvertretende Pressesprecherin und RinLG -

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