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44. bis 48. Kalenderwoche 2022 (2. Nachtrag)

Datum: 03.11.2022

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 

Verdacht des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges in mehreren Fällen

 

Strafkammer 25 - 5. Große Wirtschaftsstrafkammer

25 KLs 613 Js 25233/22

 

Verfahren gegen

 

1. Samer A., geb. 1985

    Verteidiger: Rechtsanwalt Prof. Dr. Leitner, München

                       Rechtsanwalt Dr. Würfel, München

                       Rechtsanwältin Schneider, Mannheim

    

2. Gianfranco F., geb. 1991

    Verteidiger: Rechtsanwalt Allgeier, Mannheim

                       Rechtsanwalt Döger, Ludwigshafen

 

 

Prozessauftakt: Montag, 07. November 2022, 14.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 10., 14., 15. und 30. November 2022, 09., 13., 14., 15., 16., 20., 21., 22. Dezember 2022, 05., 10., 11., 12., 17., 18., 19., 25. und 31. Januar 2023, jeweils 09.30 Uhr)

 

 

Die Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, sollen sich zu einem nicht mehr näher bestimmbaren Zeitpunkt vor Mitte Mai 2021 mit drei weiteren, gesondert verfolgten Personen zusammengetan haben, um in betrügerischer Weise angeblich erbrachte Leistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Corona-Schnelltestzentren gegenüber der kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) abzurechnen. 

Mitte Juli 2021 soll der Angeklagte Gianfranco F. durch das Gesundheitsamt Mannheim als Leistungserbringer für Bürgertests beauftragt worden sein. Beim Gesundheitsamt soll der Angeklagte Gianfranco F. mit dem Antrag auf Einzelbeauftragung einen auf eine gesondert verfolgte Mittäterin ausgestellten Nachweis über die angebliche Einweisung zum Corona-Schnelltestbeauftragten vorgelegt haben, wobei eine Teilnahme an dieser Einweisung nicht stattgefunden habe. 

Die Angeklagten Samer A. und Gianfranco F. sollen gemäß dem gemeinsamen Tatplan für die Monate März bis Oktober 2021 insgesamt 2.108.551 € für angeblich in einem Testzentrum in Mannheim erbrachte Testungen zu Unrecht gegenüber der KVBW geltend gemacht haben. Tatsächlich sei das Testzentrum jedoch entweder überhaupt nicht oder nur in sehr viel geringerem Umfang betrieben worden.

Aufgrund der Täuschung durch die Angeklagten habe die KVB im Zeitraum von Mitte Juni 2021 bis Ende November 2021 auf das von dem Angeklagte Gianfranco F. geführte Bankkonto insgesamt 2.002.460,66 € überwiesen. 

In ähnlicher Weise sollen drei weitere gesondert verfolgte Personen in wechselnder Zusammensetzung in betrügerischer Weise rund 345.000 € bzw. rund 924.000 € erschlichen haben. 

 

 

 

Dr. Susanne Lösch

- Stellvertretende Pressesprecherin und RinLG -

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