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44. bis 48. Kalenderwoche 2022 (3. Nachtrag)

Datum: 22.11.2022

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 Verdacht der gefährlichen Körperverletzung u.a.

 Strafkammer 4 

4 KLs 201 Js 4912/22

 Verfahren gegen

 Jasmin G., geb. 2000

Verteidigerin: Rechtsanwältin Mannebach-Junge, Mannheim

 Vertreter des Nebenklägers: Rechtsanwalt Schabbeck, Ludwigshafen

  Prozessauftakt: Dienstag, 29. November 2022, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 01., 06., 08., 13. und 15. Dezember 2022, jeweils 09.00 Uhr)

 Die Angeklagte, die sich in Untersuchungshaft befindet, soll zwischen Anfang November 2021 und Mitte Februar 2022 mehrere Straftaten begangen haben, wobei sie sich jeweils auf Grund einer Persönlichkeitsstörung im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit befunden haben soll. 

So soll sie am 08.11.2021 an einer Straßenbahnhaltestelle in Mannheim eine Frau gegen die Brust geschlagen haben.

Am 09.11.2021 soll sie in einem Supermarkt in Mannheim einen Trolley einer anderen Kundin entwendet und einer Mitarbeiterin des Supermarktes, die ihr deswegen nach draußen gefolgt sei, einen Faustschlag auf die Nase versetzt haben, wodurch das Nasenbein gebrochen sei.

Am 13.12.2021 soll die Angeklagte in einer Straßenbahn keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen haben. Als sie deswegen von einer Mitarbeiterin der Verkehrsbetriebe aufgefordert worden sei, auszusteigen, habe sie diese geschubst, beleidigt und mit einer Glasflasche in Richtung ihres Kopfes geschlagen, den sie nur deshalb nicht getroffen habe, weil es einem weiteren Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe gelungen sei, den Schlag abzublocken.

Am frühen Morgen des 24.11.2021 soll sie in Mannheim einem Mann mit einem Gegenstand aus Hartplastik auf Nacken und Nase geschlagen haben, der dadurch eine Platzwunde an der Nase erlitten haben soll.

Am 17.12.2021, 14.01.2022, 03.02.2022 und 14.02.2022 soll die Angeklagte gegen die Diensthandlungen von mehreren Polizeibeamten Widerstand geleistet haben, indem sie die Beamten körperlich angegriffen haben soll, die zum Teil körperliche Verletzungen davongetragen haben sollen. Hierbei soll sie die Beamten zudem beleidigt und/oder bedroht haben.

Am 13.02.2022 soll die Angeklagte den Mannheimer Hauptbahnhof trotz eines gegen sie verhängten Hausverbots betreten und am 14.02.2022 auf dem Marktplatz einen vor einem Supermarkt auf seinen Eigentümer wartenden Hund entwendet haben.

  Dr. Susanne Lösch

- Stellvertretende Pressesprecherin und RinLG -

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