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49. bis 50. Kalenderwoche 2022

Datum: 30.11.2022

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 Verdacht des versuchten Totschlags u.a.

 Strafkammer 1 - Schwurgericht

1 Ks 400 Js 28707/20

 Verfahren gegen

 Sercan P., geb. 1992

Verteidiger: Rechtsanwalt Dominkovic, Mannheim

Verteidiger: Rechtsanwalt Böhme, Heidelberg

 Vertreter des Nebenklägers: Rechtsanwalt Gärtner, Mannheim 

     Rechtsanwältin Schneider, Mannheim

  Prozessauftakt: Montag, 05. Dezember 2022, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 13., 15., 22. Dezember 2022, 12. und 30. Januar 2023, jeweils 09.00 Uhr)

 Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll am 18.09.2020 gegen 17.30 Uhr in Mannheim auf dem Gelände seines Autohandels im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung mit dem Nebenkläger eine Pistole unbekannten Typs offen in der Hand gehalten und mit dieser einen Warnschuss in die Luft abgegeben haben. Der Nebenkläger habe sich davon jedoch unbeeindruckt gezeigt. Im Anschluss soll der Angeklagte im Verlauf der weiteren Diskussion aus kurzer Entfernung drei Schüsse aus nächster Nähe auf den Nebenkläger abgegeben haben, wobei er mit Tötungsvorsatz gehandelt haben soll. Zwei Schüsse sollen den Nebenkläger im Bereich der Oberschenkel getroffen haben. Der Nebenkläger sei daraufhin in sein vor dem Autohandelt geparktes Auto gestiegen und davongefahren. Der Angeklagte soll in dieser Phase versucht haben, in Richtung des Kopfes des im Auto sitzenden Nebenklägers zu schießen, was jedoch aufgrund der Ladehemmung der Pistole nicht gelungen sei.

Der Angeklagte soll sich unmittelbar nach dem Vorfall in die Türkei abgesetzt und sich erst am 27.07.2022 den deutschen Behörden gestellt haben.    

 

Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in mehreren Fällen

 Strafkammer 23 - 3. Große Wirtschaftsstrafkammer

23 KLs 609 Js 6835/16

 Verfahren gegen

 Fotios P., geb. 1964

Verteidiger: Rechtsanwalt Weidhaas, Bad Dürkheim

 Prozessauftakt: Mittwoch, 14. Dezember 2022, 09.30 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 04., 18., 20., 25., 27. Januar, 01., 02., 17., 21. Februar, 01., 03., 06., 08. und 10. März 2023, jeweils 09.30 Uhr)

 Der Angeklagte soll im Zeitraum von Anfang 2012 bis Mai 2016 alleine oder gemeinsam mit einer zwischenzeitlich verstorbenen Person im Gastronomieberiech der Metropolregion Rhein Neckar als Geschäftsführer diverser Gesellschaften tätig gewesen sein. Zu dieser Unternehmensgruppe sollen u.a. eine von beiden gemeinsam geführte Gesellschaft sowie zwei von dem Angeklagten allein geführte Gesellschaften gehört haben.

Um die Lohnkosten zu reduzieren, sollen bei diesen drei Gesellschaften auf Veranlassung des Angeklagten an eine Vielzahl von Arbeitnehmern im Zeitraum von Januar 2012 bis Juli 2015 bzw. September 2015 bzw. Mai 2016 in erheblichem Umfang Löhne ganz oder teilweise „schwarz“ ausgezahlt worden sein. Diese Auszahlungen seien nicht in die Buchhaltung der Unternehmen aufgenommen worden, weshalb der für die Unternehmen tätigen Steuerberatungsgesellschaft zu geringe Lohnsummen übermittelt worden seien, die diese wiederum den für die Einziehung der Sozialversicherungsbeiträge zuständigen Stellen weitergegeben habe. Dadurch seien den zuständigen Einzugsstellen insgesamt Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund EUR 478.000 vorenthalten worden. 

  Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und VRLG -

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