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51. bis 52. Kalenderwoche 2022

Datum: 14.12.2022

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

 Strafkammer 4

4 KLs 203 Js 38996/20

 Verfahren gegen

 Ebrima C., geb. 1992

Verteidiger: Rechtsanwalt Aydin, Mannheim

  Prozessauftakt: Dienstag, 20. Dezember 2022, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 22. Dezember 2022, 9.00 Uhr)

 Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden. Am Nachmittag des 30.07.2020 sollte der Beschuldigte aufgrund einer Überweisung seines Hausarztes mittels eines Krankentransportes in das PZN Wiesloch verbracht werden. Da der Beschuldigte als krankheitsuneinsichtig gegolten habe, seien von dem Ordnungsamt in Hemsbach Beamte des Polizeivollzugsdienstes hinzugerufen worden. Der zunächst kooperative Beschuldigte habe jedoch schnell zu verstehen gegeben, dass er mit seiner Verbringung in das PZN Wiesloch nicht einverstanden sei. Seiner daraufhin erfolgten Fixierung habe sich der Beschuldigte gewaltsam entrissen und sei anschließend tätlich gegen die eingesetzten Beamten vorgegangen. Durch die heftige Gegenwehr des Beschuldigten habe ein Beamter eine Schürfwunde am Arm sowie ein weiterer Beamter einen Riss des rechten Innenminiskus erlitten, der eine Operation zur Folge gehabt habe. 

 Verdacht des versuchten Totschlags u.a.

 Strafkammer 7 - Große Jugendkammer

7 KLs 700 Js 19252/22

 Verfahren gegen

 Ajenk A., geb. 2003

Verteidiger: Rechtsanwalt A. Klein, Ludwigshafen

 Vertreterin des Nebenklägers: Rechtsanwältin Bayaz, Mannheim

 Prozessauftakt: Dienstag, 20. Dezember 2022, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 22. Dezember 2022, 11., 13., 20., 24., 26. und 27. Januar 2023, jeweils 09.00 Uhr)

 Am späten Abend des 15.06.2022 sollen sich der zu diesem Zeitpunkt 18 Jahre alte Angeklagte sowie sein ein Jahr älterer Bekannter im Bereich des Schulhofes der Integrierten Gesamtschule in Mannheim-Herzogenried aufgehalten haben. Dort soll es zunächst zu einer verbalen, später auch körperlichen Auseinandersetzung mit einer fünfköpfigen Gruppe gekommen sein, wobei die körperliche Auseinandersetzung von einem Mitglied dieser Gruppe begonnen worden sei. Im Verlauf der Auseinandersetzung soll der Angeklagte ein Messer gezogen und einige Mitglieder der fünfköpfigen Gruppe vertrieben haben. Anschließend soll er den Nebenkläger, der auf den am Boden liegenden Bekannten des Angeklagten eingewirkt habe, von diesem heruntergezogen haben und ihm, obwohl er erkannt habe, dass ab diesem Zeitpunkt weder für ihn noch für seinen Bekannten eine Gefahr bestanden habe, fünf Messerstiche in das Gesäß bzw. in die Oberschenkelrückseite sowie mit bedingtem Tötungsvorsatz zwei Messerstiche in die Rückseite des Brustkorbes versetzt haben. Die zuletzt ausgeführten Stiche hätten ohne die durchgeführte notfallmedizinische Behandlung zum Versterben des Nebenklägers führen können. 

  Dr. Susanne Lösch

- Stellv. Pressesprecherin und RinLG -

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