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01. bis 05. Kalenderwoche 2023

Datum: 29.12.2022

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 

 Hinweis:

Vom 02. bis 06. Januar 2023 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich von Frau RinLG Dr. Lösch (Durchwahl 2620) vertreten.

 

  

Verdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen 

 Strafkammer 4

4 KLs 806 Js 35975/21

 Verfahren gegen

 1. Waldemar B., geb. 1984

    Verteidiger: Rechtsanwalt Allgeier, Mannheim

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Berg, Mannheim

 2. Hartmut T., geb. 1965 

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Bertsch, Mannheim

    Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim

  Prozessauftakt: Dienstag, 10. Januar 2023, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 19., 20., 26. Januar, 07., 13., 16. und 17. Februar 2023, jeweils 09.00 Uhr, außer 26.01.2023: 14.00 Uhr)

 Die beiden Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, sollen im Zeitraum vom 03.03.2021 bis 07.04.2021 in vier Fällen in Mannheim bzw. Viernheim Rauschgiftgeschäfte durchgeführt haben, wobei diese in der Weise abgelaufen seien, dass der Angeklagte Waldemar B. Rauschgift u.a. durch Einsatz eines Kryptohandys bei seinem Lieferanten bestellt und dieser das Rauschgift direkt an den Abnehmer des Angeklagten Waldemar B., den Angeklagten Hartmut T., geliefert habe, wobei die Übergabe jeweils in Anwesenheit des Angeklagten Waldemar B. erfolgt sei. Im Einzelnen sollen in drei Fällen jeweils 10 kg Haschisch und in einem weiteren Fall 1 kg Kokain durch den Angeklagten Waldemar B. bestellt und letztlich an den Angeklagten Hartmut T. ausgeliefert worden sein.  

    

Verdacht der besonders schweren räuberischen Erpressung in zwei Fällen

 Strafkammer 4

4 KLs 204 Js 22563/22

 Verfahren gegen

 Dominik S., geb. 2001

Verteidiger: Rechtsanwalt Volz, Karlsruhe    

Prozessauftakt: Mittwoch, 11. Januar 2023, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 25. Januar, 08. und 22. Februar 2023, jeweils 09.00 Uhr)

 Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, am 08.07.2022 gegen 12.35 Uhr und am 12.07.2022 gegen 18.00 Uhr jeweils ein Wettbüro in Mannheim überfallen zu haben. Dabei soll er jeweils eine Angestellte mit einer geladenen Gaspistole bedroht und dadurch die Herausgabe von Bargeld in Höhe von EUR 785 bzw. EUR 400 erreicht haben.

 

 Verdacht der Vergewaltigung in mehreren Fällen u.a.

 Strafkammer 17

17 KLs 608 Js 33178/16

 Verfahren gegen

 Ahmet E., geb. 1976

Verteidiger: Rechtsanwalt Dominkovic, Mannheim

 Vertreterin der Nebenklägerin: Rechtsanwältin Selg, Ravensburg

 Prozessauftakt: Dienstag, 17. Januar 2023, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 18., 19., 26. Januar, 01., 02., 15., 23. Februar, 01., 02., 16., 24., 30. März, 18. April 2023, jeweils 09.00 Uhr)

 Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Juni 2015 in Mannheim einen Porsche Panamera erworben zu haben, in den zuvor ein - wie der Angeklagte gewusst haben soll - entwendeter Motor im Wert von rund EUR 23.000 eingebaut worden sein soll.

Dem Angeklagten wird des Weiteren zur Last gelegt, er habe die Nebenklägerin zwischen dem 01.04. und dem 24.05.2016 an vier Tagen gezwungen - z.T. mit einem gesondert verfolgten Täter zusammen - die Vornahme sexueller Handlungen zu dulden bzw. an ihm und/oder an dem gesondert verfolgten Mittäter sexuelle Handlungen vorzunehmen. 

 

 Verdacht des Subventionsbetruges in mehreren Fällen u.a.

 Strafkammer 23 - 3. Wirtschaftsstrafkammer

23 KLs 625 Js 15157/22

 Verfahren gegen

 Dominic C., geb. 1996

Verteidiger: Rechtsanwalt Lindberg, Mannheim

Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim

Prozessauftakt: Dienstag, 17. Januar 2023, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 06., 09., 21., 23., 27. und 28. Februar 2023, jeweils 09.30 Uhr)

 Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet wird, wird zur Last er habe in den Jahren 2020 und 2021 jeweils in 2 Fällen durch wahrheitswidrige Angaben die Auszahlung von staatlichen Coronahilfen in Höhe von rund EUR 11.400 auf sein Konto bewirkt. Dabei soll er in zwei Fällen die Personalien seiner Tante sowie in zwei weiteren Fällen die Personalien des Vaters seiner früheren Lebensgefährtin jeweils ohne deren Wissen verwendet und zudem in den Anträgen jeweils unrichtige Angaben zu dem angeblichen Grund des Antrags gemacht haben.

Der Angeklagte soll zudem Anfang März 2021 vor einem Notar in Mannheim im Rahmen der Berufung zum Geschäftsführer eines Unternehmens bewusst der Wahrheit zuwider in einer von ihm unterzeichneten Erklärung angegeben haben, dass er nicht wegen Betruges vorbestraft sei, obwohl er erst wenige Tage zuvor durch das Landgericht Mannheim wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sei und das Urteil noch am selben Tag rechtskräftig geworden sei. Diese wahrheitswidrige Versicherung sei anschließend an das Handelsregister in Mannheim übersandt worden, wo Ende April die Eintragung des Angeklagten als Geschäftsführer erfolgt sei.

Anfang Juni 2022 soll sich der Angeklagte entschlossen haben, sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (kurz: KVBW) zu registrieren und anschließend für sieben angeblich von ihm in Mannheim betriebene Teststandorte und einen angeblich von ihm in Ludwigshafen betriebenen Teststandort zu Unrecht Leistungen geltend zu machen. Nach erfolgreicher Registrierung Anfang Juni 2022 soll der Angeklagte für die angeblich von ihm betriebenen Teststandorte für die Monate Januar bis Mai 2022 Leistungen in Höhe von rund EUR 44.000.000 geltend gemacht haben. Aufgrund einer bei der KVBW erfolgten Plausibilitätsprüfung sei aufgrund von Auffälligkeiten eine vollständige Auszahlungssperre erfolgt und am 15.06.2022 Strafanzeige wegen Betruges erstattet worden. Der Angeklagte soll in den Folgetagen dennoch versucht haben, eine Auszahlung des Betrages zu erreichen, was ihm jedoch nicht gelungen sei. In der Folgezeit soll er die Eintragungen in der Bearbeitungsmaske des KVBW solange verändert haben, bis der angestrebte Auszahlungsbetrag schließlich am 03.08.2022 bei EUR 0.- gelegen habe.

Bereits am 21.06.2022 soll sich der Angeklagte unter unberechtigter Verwendung des Namens seiner Tante und eines angeblich von ihr betriebenen Unternehmens als Betreiber eines angeblichen Testzentrums in Ilvesheim bei der KVBW registriert haben und für die angeblich in den Monaten März bis Juni 2022 erbachten Leistungen die Auszahlung von Leistungen in Höhe von rund EUR 420.000 beantragt haben. Tatsächlich seien am 21.07.2022 für die Monate Mai und Juni 2022 Zahlungen in Höhe von rund EUR 165.000 auf das Konto des Angeklagten erfolgt. Zu weiteren Zahlungen sei es aufgrund eines Auszahlungsstopps nicht gekommen.

Ende Juli 2022 soll der Angeklagte erneut die bereits im Juni 2022 verwendete Firma als Betreiber angeblicher Testzentren in Ilvesheim, Mannheim und Heddesheim bei der KVBW registriert und anschließend versucht haben, für den Monat August 2022 für nicht erbrachte Leistungen eine Auszahlung in Höhe von rund EUR 1,2 Millionen zu erreichen, was jedoch - wie der Angeklagte habe erkennen müssen - fehlgeschlagen sei.      

 

 Verdacht des Bandenbetrugs u.a. 

 Strafkammer 4

4 KLs 805 Js 807/22

 Verfahren gegen

 1. Özgür K., geb. 1995

    Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

 2. Bawe S., geb. 1998 

    Verteidiger: Rechtsanwalt Allgeier, Mannheim

 Prozessauftakt: Montag, 30. Januar 2023, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 01., 03. und 10. Februar 2023, jeweils 09.00 Uhr)

 Dem Angeklagten Özgür K. wird zur Last gelegt, im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit weiteren namentlich nicht bekannten Personen ältere Menschen über Telefon mittels des Modus „falscher Polizeibeamter“ dazu zu bringen, Geld, Wertgegenstände und EC-Karten nebst PIN aus Furcht vor angeblichen Zugriffen durch Kriminelle durch die Übergabe an sog. Abholer in vermeintliche Sicherheit zu bringen. In Ausführung dieses Tatplans sollen der Angeklagte Özgür K. und seine Mittäter im Zeitraum vom 02.10. bis 14.12.2021 ältere Menschen in Dossenheim, Schwetzingen, Mannheim, Sinsheim und Ketsch dazu gebracht haben, an Abholer Bargeld in Höhe von insgesamt rund EUR 8.000, Goldmünzen im Wert von rund EUR 15.000 sowie mehrere EC-Karten nebst PIN auszuhändigen, wobei mithilfe der EC-Karten Bargeld in Höhe von insgesamt EUR 11.000 abgehoben worden sei. Die jeweils erlangten Wertgegenstände und Bargeldbeträge seien durch den Abholer jeweils zeitnah an den Angeklagten Özgür K. übergeben worden.

Ein am 17.12.2022 in Birkenheide erfolgter versuchter Betrug gegenüber einer älteren Dame soll jedoch gescheitert sein, da diese lediglich eine leere Ledermappe vor ihrem Anwesen deponiert habe. Bei dieser Tat sowie bei der Tat am 14.12.2021 soll der Angeklagte Bawe S. als Abholer aufgetreten sein. Bei der Tat am 17.12.2021 sei die Festnahme des Angeklagten Bawe S. erfolgt. 

Dem Angeklagten Özgür K. wird des Weiteren zur Last gelegt, er habe am 20.05.2022 gegen Mittag in Mannheim ein Auto gesteuert, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei. Zudem soll er 16 g Haschisch und 12 g Marihuana mit sich geführt haben.

  

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

 Strafkammer 1 - Schwurgericht

1 Ks 303 Js 10416/22

 Verfahren gegen

 Julia H., geb. 1996

Verteidigerin: Rechtsanwältin Mannebach-Junge, Mannheim

 Prozessauftakt: Dienstag, 31. Januar 2023, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 07., 09. und 14. Februar 2023, jeweils 09.00 Uhr)

 Die Beschuldigte, die derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden. Aufgrund dieser Erkrankung soll bei Begehung der ihr zur Last gelegten Taten ihre Schuldfähigkeit nicht ausschließbar vollständig aufgehoben gewesen sein.

Die Beschuldigte soll am Abend des 21.01.2022 im ZI in Mannheim versucht haben, einen Sessel mit einer entzündeten Zeitung in Brand zu setzen, damit dadurch die Flammen auf das gesamte Gebäude übergreifen können. Der Versuch sei jedoch fehlgeschlagen, da das Feuer an der Zeitung von selbst erloschen sei. Ein weiteres Zündmittel habe ihr nicht zur Verfügung gestanden. 

Am Vormittag des 23.01.2022 soll die Beschuldigte einen Brandmelder in ihrem Patientenzimmer gewaltsam zerstört haben.

Am Abend des 24.01.2022 soll die Beschuldigte in ihrem Patientenzimmer ihre Bettdecke in Brand gesetzt haben. Aufgrund des Einsetzens des Brandmelders habe ein Übergreifen des Feuers auf das Gebäude verhindert werden können.

Am späten Vormittag des 01.02.2022 soll sich die Beschuldigte im Flurbereich vor ihrem Patientenzimmer zu einem ihr namentlich nicht bekannten Patienten mit dem Vorhaben begeben haben, diesen mit einem Schnürsenkel so lange zu würgen, bis dieser keine Luft mehr bekomme, um ihn auf diese Weise von seinem Leid zu erlösen. Eine Zeugin, die das Geschehen beobachte habe, habe jedoch rechtzeitig eingreifen können, so dass die Beschuldigte zu ihrem Vorhaben nicht habe ansetzen können.

Am frühen Nachmittag des gleichen Tages soll die Beschuldigte zweimal versucht haben, ihr Spannbettlaken in Brand zu setzen. Bevor es zu einer Inbrandsetzung des Spannbettlakens gekommen sei, sei ihr Vorhaben unterbunden worden.

Zu einem nicht mehr genau bestimmbaren Zeitpunkt um die Mittagszeit des 08.02.2022 soll sich die Beschuldigte erneut zu dem ihr namentlich nicht bekannten Patienten begeben haben. In diesem Fall soll sie diesen mit beiden Händen gewürgt habe, damit dieser keine Luft mehr bekomme und infolgedessen versterben solle. Durch das Eingreifen eines Zeugen habe der Angriff der Beschuldigten beendet werden können.       

  

 Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und VRLG -

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