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06. bis 11. Kalenderwoche 2023 (1. Nachtrag)

Datum: 07.02.2023

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 Hinweis:

Vom 20. bis 24. Februar 2023 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich von Frau RinLG Dr. Lösch (Durchwahl 2620) vertreten.

 Verdacht des versuchten Totschlags u.a.

 Strafkammer 1 - Schwurgericht

1 Ks 300 Js 15449/22

 Verfahren gegen

 1. Sidad I., geb. 2000

    Verteidiger: Rechtsanwalt Khalaf, Würzburg    

 2. Shirzaad N., geb. 1999

    Verteidiger: Rechtsanwalt Kirsch, Karlsruhe

 3. Ahmadfayaz F., geb. 1993

    Verteidiger: Rechtsanwalt Aydin, Mannheim    

 Vertreterin des Nebenklägers: Rechtsanwältin Hausen, Mannheim

 Prozessauftakt: Mittwoch, 15. Februar 2023, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 17., 27. Februar, 01., 08., 13., 15. und 29. März 2023, jeweils 09.00 Uhr)

 Den Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, sie sollen am 08.05.2022 gegen 02.40 Uhr zunächst in und anschließend vor einer Bar in Mannheim auf den Nebenkläger gewaltsam, u.a. mit Einsatz eines Messers eingewirkt haben, wobei die Angeklagten mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt haben sollen.

Im Einzelnen soll sich folgendes ereignet haben: Zunächst soll der Angeklagte Shirzaad N. dem Nebenkläger grundlos einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben, worauf die Nase des Nebenklägers zu bluten begonnen habe. Dieser habe sich sodann in die Toilette begeben. Dorthin seien ihm der Angeklagte Shirzaad N. sowie der Angeklagte Sidad I. gefolgt. Beide sollen den Nebenkläger zunächst geschlagen haben; der Angeklagte Sidad I. soll dem Nebenkläger zudem wiederholt in den Rücken gestochen haben. Der Nebenkläger sei daraufhin aus der Bar geflohen, wobei er jedoch bereits kurze Zeit später von den beiden Angeklagten habe eingeholt werden können. Diese sollen sodann weiter auf den Nebenkläger eingeschlagen haben. Während dieses Geschehens sei der Angeklagte Ahmadfayaz F. hinzugekommen, der im bewussten und gewollten Einvernehmen mit den beiden Mitangeklagten dem Nebenkläger wiederholt in den Rücken gestochen habe. Aufgrund des Eingreifens verschiedener Personen sollen die Angeklagten von dem Nebenkläger abgelassen haben und geflohen sein. Der Nebenkläger sei umgehend in ein Krankenhaus gebracht worden, wo er habe operiert werden müssen. Nach rund einer Woche habe der Nebenkläger aus dem Krankenhaus entlassen werden können.   

 Verdacht des Betruges in mehreren Fällen u.a.

 Strafkammer 22 - Große Wirtschaftsstrafkammer

22 KLs 627 Js 35371/22

 Verfahren gegen

 Marcus W., geb. 1986

Verteidiger: Rechtsanwalt Kettler, Mannheim

Verteidigerin: Rechtsanwältin Mohne, Mannheim

Verteidiger: Rechtsanwalt Wullbrandt, Heidelberg

 Prozessauftakt: Dienstag, 28. Februar 2023, 09.30 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 07., 09., 28., 30. März, 12., 18., 20., 25., 27. April, 02., 04., 09., 11., 17. Mai und 13. Juni 2023, jeweils 09.30 Uhr)

 Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe gemeinsam mit einem im Januar 2022 verstorbenen Apotheker in Mannheim zunächst seit Februar 2021 zwei und später auch weitere u.a. mobile Teststellen zur Durchführung von Tests auf das Coronavirus betrieben. In den Monaten Juli 2021 bis Januar 2022 sollen dabei gegenüber der kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg eine Vielzahl nicht durchgeführter oder aber nicht abrechnungsfähiger Tests durch den Angeklagten abgerechnet worden sein. Von den dadurch auf das Konto des verstorbenen Apothekers erfolgten unberechtigten Zahlungen in Höhe von rund EUR 922.000 habe der Angeklagte rund EUR 518.000 dadurch erhalten, dass die gutgläubige Nachlassverwalterin auf die von dem Angeklagten an den verstorbenen Apotheker ausgestellten Provisionsrechnungen entsprechende Zahlungen veranlasst habe.

Der Angeklagte soll des Weiteren nach dem Tod des Apothekers für die Monate Februar bis April 2022 gegenüber der kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg eine weitere Vielzahl nicht durchgeführter oder aber nicht abrechnungsfähiger Tests abgerechnet haben. Um zu verhindern, dass die von ihm geltend gemachten Beträge auf das Konto des verstorbenen Apothekers ausgezahlt werden, soll der Angeklagte am Vormittag des 19.05.2022 Mitarbeiter des Nachlassgerichts im Rahmen eines Telefonates - und damit auch indirekt die Nachlassverwalterin - mit dem Tod bedroht haben, sofern das Geld nicht auf seinem Konto eingehe.

Zudem soll er sich, um seinen unberechtigten Forderungen Nachdruck zu verleihen, am Vormittag des 20.05.2022 persönlich zum Sitz der kassenärztlichen Vereinigung in Stuttgart begeben haben. Dort sei er jedoch nicht eingelassen worden. Die von ihm geltend gemachten Auszahlungen seien letztlich nicht erfolgt, wodurch ein weiterer Schaden in Höhe von rund EUR 690.000 habe vermieden werden können. 

Der Angeklagte sei schließlich nach seiner Rückkehr aus Stuttgart am 20.05.2022 in Mannheim festgenommen worden. 

 Verdacht des Raubes u.a.

 Strafkammer 4 

4 KLs 504 Js 23167/22

 Verfahren gegen

 Dennis S., geb. 1987

Verteidigerin: Rechtsanwältin C. Meier, Mannheim

 Prozessauftakt: Donnerstag, 02. März 2023, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 07., 09., 14. und 16. März 2023, jeweils 09.00 Uhr)

 Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe im Zeitraum vom 18.02. bis 13.07.2022 mehrere Straftaten begangen, um dadurch seinen Lebensunterhalt sowie seinen Betäubungsmittelkonsum zu finanzieren.

Am späten Abend des 18.02.2022 soll der Angeklagte in Mannheim gewaltsam einen Mann zu Boden gestoßen und diesem u.a. Bargeld in Höhe von rund EUR 30, ein Smartphone sowie Airpods entwendet haben. Am 07.06., 13.06., 23.06. und 25.06. soll der Angeklagte in insgesamt sechs Fällen jeweils in einem Supermarkt in Mannheim alkoholische Getränke und/oder Tabakwaren im Gesamtwert von rund EUR 1.150 entwendet haben.

Am 23.06.2022 soll der Angeklagte gegen 02.30 Uhr in Mannheim den Verkaufsraum einer Tankstelle betreten, den Angestellten mit einem Messer bedroht und dadurch die Herausgabe von Bargeld in Höhe von rund EUR 300 bewirkt haben. 

Am 24.06.2022 soll der Angeklagte gegen 02.45 Uhr in Mannheim den Verkaufsraum einer weiteren Tankstelle betreten haben. Sein Versuch, den Angestellten durch Drohung mit einem Messer zur Herausgabe von Bargeld zu veranlassen, sei jedoch an der Gegenwehr des Angestellten gescheitert.

Schließlich soll der Angeklagte am Abend des 13.07.2022 in Mannheim ein vor dem Universitätsklinikum abgestelltes, durch ein massives Schloss gesichertes Fahrrad im Wert von rund EUR 6.800 entwendet haben. Der Angeklagte habe wenige Zeit später durch die alarmierten Polizeibeamten festgenommen werden können, weshalb der Geschädigte sein Fahrrad zurückerhalten habe.

 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

 Strafkammer 1 - Schwurgericht

1 Ks 200 Js 18545/22

 Verfahren gegen

 Stefan G., geb. 1985

Verteidigerin: Rechtsanwältin Mannebach-Junge, Mannheim

 Vertreter der Nebenkläger: Rechtsanwältin Hausen, Mannheim

 Prozessauftakt: Montag, 06. März 2023, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 10., 20., 23., 27., 30. März und 03. April 2023, jeweils 09.00 Uhr)

Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden. Aufgrund dieser Erkrankung soll seine Schuldfähigkeit bei Begehung der ihm zur Last gelegten Taten aufgehoben gewesen sein.

Der Beschuldigte soll sich am Abend des 12.06.2022 gemeinsam mit seinen Eltern in deren Wohnung in Ellerstadt aufgehalten und unvermittelt nach einem Gespräch begonnen haben, dem Vater wiederholt ins Gesicht zu schlagen, wodurch dieser sofort zu Boden gegangen sei. Im Anschluss soll der Beschuldigte seinen Vater weiter geschlagen und sich von den Schlägen auch nicht durch das Eingreifen der Mutter habe abhalten lassen. Vielmehr habe sich der Beschuldigte zunächst mit einem Zimmermannsnagel und später auch mit einem Küchenmesser bewaffnet und mit beiden Gegenständen auf seinen Vater eingestochen. Ein zwischenzeitlich aufgrund der Hilferufe herbeigeeilter Nachbar sei ebenfalls von dem Beschuldigten angegriffen und verletzt worden. Als weitere Nachbarn eingetroffen seien, habe der Beschuldigte das Messer fallen lassen. Kurze Zeit darauf habe der Beschuldigte selbst über Notruf die Polizei verständigt und erklärt, dass er seinen Vater umgebracht habe. Anschließend sei der Beschuldigte mit einem vor dem Haus abgestellten Pkw geflüchtet. Der Vater des Beschuldigten sei kurze Zeit später aufgrund der Schwere der erlittenen Verletzungen verstorben.  

Im weiteren Verlauf des Abends sei der Beschuldigte mit dem Pkw in Mannheim eingetroffen und habe dort in der Rhenaniastraße mit Tötungsvorsatz zunächst einen Fahrradfahrer und kurze Zeit später zwei weitere Fahrradfahrer angefahren. Während der erste Fahrradfahrer trotz seiner schweren Verletzungen die Kollision überlebt habe, seien die beiden weiteren Fahrradfahrer unmittelbar nach der Kollision bzw. nach einem mehrwöchigen Krankenhausaufenthalt verstorben. Nachdem das Vorhaben des Beschuldigten, einen weiteren Radfahrer anzufahren und zu töten, misslungen sei, habe der Beschuldigte das Auto stehen lassen und sei zum Rheinufer geflüchtet. Dort sei er in den Rhein gesprungen. Kurz vor dem Ertrinken habe er jedoch aus dem Wasser gerettet werden können.   

  Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und VRLG -



Erster Nachtrag zur Pressevorschau
für die 06. bis 11. Kalenderwoche 2023
vom 06. Februar bis 17. März 2023
- Darstellung laut Anklagevorwurf -


Hinweis:
Vom 20. bis 24. Februar 2023 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich von Frau RinLG Dr. Lösch (Durchwahl 2620) vertreten.





Verdacht der Marktmanipulation in mehreren Fällen u.a.
Strafkammer 24 - 4. Große Wirtschaftsstrafkammer
24 KLs 629 Js 13168/18
Verfahren gegen
1. Marc-Oliver R., geb. 1986
Verteidiger: Rechtsanwalt Leonhardt, Frankfurt
Verteidiger: Rechtsanwalt Henneberg, Frankfurt
2. Nicholas H., geb. 1986
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Becker, Heidelberg
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Hofstätter, Heidelberg
3. Daniel M., geb. 1985
Verteidiger: Rechtsanwalt Walter, Frankfurt
Verteidiger: Rechtsanwältin Dannenfeldt, Darmstadt

Prozessauftakt: Montag, 13. Februar 2023, 10.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 15., 27. Februar, 01., 08., 10., 15., 17., 24., 29., 31. März,
04., 21., 24., 26., 28. April, 22., 24., 26. Mai, 14., 16., 21., 23., 26., 28., 30. Juni,
05., 07., 12., 14., 19., 21. Juli, 14., 18. August, 01., 06., 08., 15., 18., 20., 27., 29.
September, 16., 18. u. 20. Oktober 2023, jeweils 10.00 Uhr)
Den Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt,
sie sollen im Zeitraum von September 2017 bis November 2021 in bewusstem
und gewolltem Zusammenwirken in neun Fällen über die B-GmbH
sowie die F-GmbH - jeweils mit Geschäftssitz in Nordbaden - Werbemaßnahmen
bzgl. Aktien gering kapitalisierter börsennotierter Aktiengesellschaften
kanadischen Rechts (sog. Pennystocks), die an deutschen Wertpapierbörsen
zum freien Handel zugelassen gewesen seien, lanciert haben, um dadurch die
Nachfrage nach den jeweiligen Wertpapieren zu steigern und dadurch einen
entsprechenden Kursanstieg zu bewirken. Dass die Angeklagten sich zuvor
selbst u.a. über in Kanada ansässige gesondert verfolgte Personen in erheblichem
Umfang zu geringen Preisen mit Aktien der entsprechenden Gesellschaften
mit dem Ziel eingedeckt haben sollen, diese zu höheren Kursen wieder
abzustoßen, sollen sie im Rahmen der Werbemaßnahmen nicht bzw. nur
in einem geringen Umfang offengelegt haben.
Zur Steigerung der Kurse sollen u.a. unter sog. Nicknames in Internet-Börsenforen
durch abgestimmte Beiträge, ohne den Bezug zu der B- bzw. FGmbH
deutlich zu machen, die Aktien beworben worden sein. Zudem sollen
durch abgesprochene Transaktionen u.a. im Freundes- und Familienkreis
Kurssteigerungen hervorgerufen worden sein.
Im Einzelnen sollen den Angeklagten folgende Verantwortlichkeiten zugefallen
sein:
Der Angeklagte Marc-Oliver R. soll in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer
und Mitgesellschafter der B-GmbH sowie Mitgesellschafter der F-GmbH die
maßgeblichen Abläufe innerhalb der Organisationen gesteuert und letztlich
die maßgeblichen Entscheidungen getroffen haben.

Der Angeklagte Nicholas H. soll in seiner Eigenschaft als Mitgesellschafter
der beiden Firmen vor allem für die Buchhaltung und Steuerangelegenheiten
der beiden Firmen verantwortlich gewesen sein.
Der Angeklagte Daniel M. soll in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer und
Mitgesellschafter der F-GmbH vor allem für die Umsetzung der Werbemaßnahmen
zuständig gewesen sein.
In dem o.g. Zeitraum sollen den Angeklagten bzw. den beiden Gesellschaften
durch den Verkauf von Aktien von 9 Aktiengesellschaften, deren Wert zuvor
künstlich in die Höhe getrieben worden sei, erhebliche Bet räge gutgeschrieben
worden sein:
Der Angeklagte Marc-Oliver R. soll Gutschriften in Höhe von insgesamt rund
EUR 64,2 Millionen, der Angeklagte Nicholas H. Gutschriften in Höhe von
insgesamt rund EUR 21,2 Millionen, der Angeklagte Daniel M. Gutschriften
in Höhe von insgesamt rund EUR 12,17 Millionen, die B-GmbH Gutschriften
in Höhe von insgesamt rund EUR 7,1 Millionen und die F-GmbH Gutschriften
in Höhe von insgesamt rund EUR 5,94 Millionen erhalten haben.
Verdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
u.a.



Strafkammer 4
4 KLs 804 Js 20850/22
Verfahren gegen
Sebastian P., geb. 1985
Verteidiger: Rechtsanwalt Gönnheimer, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Haas, Mannheim
Prozessauftakt: Mittwoch, 15. Februar 2023, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 01., 22. März, 04. u. 17. April 2023, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt,
er habe im Zeitraum vom 01.05. bis 24.05.2021 in zwei Fällen jeweils 1
kg Amphetamin, in einem Fall 1 kg Amphetamin und 140g Kokain sowie in

zwei weiteren Fällen 100g bzw. 150g Kokain zum gewinnbringenden Verkauf
erworben, wobei ihm die Betäubungsmittel jeweils in Schriesheim übergeben
worden seien. Bei der am 16.08.2022 erfolgten Durchsuchung seines in Mannheim
gelegenen Wohnanwesens sowie der dazugehörigen Gartenhütte seien
insgesamt rund 11g Kokain sowie rund 28,5g Marihuana sichergestellt worden.
Verdacht des versuchten Mordes u.a.
Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 200 Js 22122/22
Verfahren gegen
Maximilian, B., geb. 1963
Verteidigerin: Rechtsanwältin Berg, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Gärtner, Mannheim
Vertreter des Nebenklägers: Rechtsanwalt Aydin, Mannheim
Prozessauftakt: Donnerstag, 16. März 2023, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 22. März, 04., 20., 27. April u. 03. Mai 2023, jeweils 09.00
Uhr)
Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll sich am Abend
des 11.07.2022 in seiner Wohnung in Mannheim aufgehalten haben. Dort soll
er auch zwei halbautomatische, durchgeladene Waffen aufbewahrt haben, für
deren Besitz er keine Erlaubnis gehabt habe. Gegen 22.10 Uhr soll der Nebenkläger,
nachdem er zuvor sein Kommen telefonisch angekündigt habe, den
Angeklagten aufgesucht haben, weil er von diesem ihm gehörende Autoersatzteile
zurückhaben wollte. Zwischen beiden soll es zunächst zu einer verbalen
Auseinandersetzung gekommen sein, wobei sich der Nebenkläger im
Bereich des verschlossenen Hoftores aufgehalten habe. Als der Nebenkläger
an dem Hoftor gerüttelt habe, sei dieses aufgegangen. Dennoch habe sich der
Nebenkläger zunächst außerhalb des Hofgeländes aufgehalten und habe sich

erst auf Aufforderung des Angeklagten auf das Hofgelände begeben. Der Angeklagte
habe sich davor bereits mit einer durchgeladenen Waffe bewaffnet
und sich - ohne dass der Nebenkläger die Waffe habe erkennen können - zu
diesem begeben. Aus kurzer Distanz habe der Angeklagte dem Nebenkläger
mit bedingtem Tötungsvorsatz und für den Nebenkläger unvorhergesehen in
den Bauch geschossen. Als der Nebenkläger sich umgedreht habe, um zu
fliehen, soll der Angeklagte diesem in den Rücken geschossen haben. Dem
Nebenkläger sei es dennoch gelungen vor dem Angeklagten, der ihn verfolgt
habe, zu fliehen. Der Angeklagte habe dabei noch sechs weitere Schüsse in
Richtung des Nebenklägers abgegeben.
Der Nebenkläger habe u.a. einen Durchschuss des Bauchraums erlitten.
Durch eine rechtzeitige medizinische Versorgung habe eine umgehende Operation
des Nebenklägers gesichert werden können.



Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -

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